Danke schön. – Tatsächlich hat Schelsky etwas ganz anderes betrieben, nämlich den Ausbau der Gewerkschaft AUB, die der IG Metall Paroli bieten sollte. Beide Herren wurden rechtskräftig verurteilt: Feldmayer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Untreue und Steuerhinterziehung, Schelsky wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, die er auch antreten musste.
Zu der heute vorgelegten Gesetzesänderung hat aber erst ein dritter großer Prozess geführt. Bei VW konnten Betriebsräte auch nach der Korruptionsaffäre noch reich werden. Der langjährige Betriebsrat Osterloh beispielsweise hat inklusive Boni bis zu 750 000 Euro im Jahr verdient – ein Gehalt für die höchste Managementebene unterhalb der Konzernleitung und damit ein Vielfaches seiner ehemaligen Weggefährten in der Qualitätssicherung,
die zumindest bei Amtsübernahme die natürliche Vergleichsgruppe gewesen wären. Gegen mehrere VW-Personalmanager und Vorstände wurden daraufhin Strafverfahren wegen Untreue eingeleitet. Der Bundesgerichtshof hat die Manager jedoch Anfang letzten Jahres endgültig freigesprochen.
Aber wie schon gesagt: Wirtschaftsunternehmen waren verunsichert und haben eine Klarstellung von der Politik zur rechtssicheren Betriebsratsvergütung gefordert. Daraufhin hat das Bundesarbeitsministerium die Kommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“ eingesetzt, deren Vorschläge jetzt in Form der drei Ergänzungssätze ins Gesetz eingearbeitet werden sollen.
Ob damit tatsächlich die gewünschte Rechtssicherheit erreicht wird, wird die Anhörung klären, wie auch die Frage, ob dadurch einer möglichen Korrumpierbarkeit von Betriebsräten entgegengewirkt wird. Klageberechtigt wegen Betriebsratsbegünstigungen sind nur die im Betriebsverfassungsgesetz genannten Personengruppen, also der Arbeitgeber, die im Betrieb federführende Gewerkschaft und der Betriebsrat in seiner Mehrheit. Das heißt, Vetternwirtschaft ist grundsätzlich nach wie vor möglich. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls darf hier nicht tätig werden.
Was bedeutet das nun in der Praxis? Wenn es der Arbeitgeber schafft, große Teile seiner Belegschaft der von ihm bevorzugten Gewerkschaft zuzuführen, indem er zum Beispiel allen neuen Mitarbeitern bei der Einstellung einen Mitgliedsantrag auf den Tisch legt, wird wahrscheinlich auch der Betriebsrat mehrheitlich in der Hand dieser Gewerkschaft sein. Damit sind alle Parteien in einem Boot. Da bekanntlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist auch bei offensichtlicher Betriebsratsbegünstigung wie zu hohen Gehältern nicht zu erwarten, dass Anzeige erstattet wird.
Eher arrangiert man sich.
Das wird auch durch die heutige Klarstellung nicht grundsätzlich verhindert.
Dafür kann der Arbeitgeber jetzt sogar rechtssicher seinem Betriebsratsvorsitzenden ein hohes Managementgehalt zahlen, indem er einfach ein dazu passendes Angebot macht, zum Beispiel für die freiwerdende Stelle eines Personalleiters.
Das zugehörige Gehalt stünde dem Betriebsrat dann wohl tatsächlich zu, auch wenn er seine Betriebsratsarbeit fortsetzt.
Es ist also durchaus denkbar, dass das Betriebsratsamt heute sogar rechtssicher zum Karriereberuf wird. Dabei will ich jetzt gar nicht beurteilen, ob das gut oder schlecht ist; denn ein gut funktionierender Betriebsrat, der die Arbeitnehmerinteressen nachhaltig vertritt, hat auch immer das Wohl des Unternehmens im Auge
und kann eine große Hilfe für alle beteiligten Akteure sein – in der Belegschaft wie auch im Management. Das gilt gerade bei schwierigen Themen wie Restrukturierung oder Standortverlagerung. Und es gilt insbesondere dann, wenn er sich nicht von Gewerkschaften für unternehmensfremde, politische Zwecke einspannen lässt. Letzteres allerdings wird mit diesem Gesetz gerade nicht adressiert.
Vielen Dank.