Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns ja heute mit dem Antrag der Kollegen von der AfD-Fraktion, die Abgeordneten sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit würde das Ansehen der Parlamentarier und dieses Parlaments verbessert.
Frau Kollegin Schielke-Ziesing, wenn ich mich an gestern erinnere, wo der Kollege Brandner hier in einer Geschäftsordnungsdebatte über den Parlamentsablauf des nächsten Jahres gesprochen hat, wo er dargelegt hat, dass wir Abgeordnete Faulenzer sind, dass wir Taugenichtse sind und darüber hinaus raffgierig sind ob der überdimensionierten Versorgung, dann muss ich sagen: Sie hätten wohl gut daran getan, ein besseres Bild von den Abgeordneten zu zeichnen, als es Ihr Kollege Brandner gestern hier an diesem Pult getan hat.
Das trägt zur Politikverdrossenheit bei. Wir arbeiten hervorragend, und das unterstelle ich allen Abgeordneten unterschiedlichster Couleur.
Dass Deutschland so ein großartiges Land geworden ist, werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere an euch rechts außen gerichtet, dass so viele Menschen nach Deutschland wollen, dass wir 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ein Land geworden sind, wo alle Menschen ihre Lebenserfüllung finden – außer vielleicht Sie selbst –,
dazu muss ich sagen: Darauf dürfen wir stolz sein. Dann sind wir es auch wert, weil wir so gearbeitet zu haben.
Ich möchte in Erinnerung rufen, was im Grundgesetz niedergelegt ist. Ich möchte – Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung – Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz zitieren:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“
Das wollen die Abgeordnetenkollegen der AfD ändern. Man hat Töne gehört, dass bei der Wahl Putins angeblich alles großartig und rechtmäßig war.
Weiter heißt es dort:
„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
In Artikel 48 Absatz 3 Grundgesetz heißt es:
„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“
Das garantiert die jetzige Gesetzeslage, und dazu stehen wir auch.
Sie fordern in Ihrem Antrag, werte Kollegen, dass „im Ganzen eine angemessene Versorgung gewährleistet“ werden soll. Das ist bereits der Fall. Sie fordern auch: „Die Unabhängigkeit der Abgeordneten soll sichergestellt“ sein. Das ist ebenfalls der Fall.