Wie ich bereits ausgeführt habe, können Sie sich gerne unsere Stellungnahme anschauen; das ist alles öffentlich und transparent. Das wird auch Ihre Frage zu den Waffenlieferungen beantworten. Sie wissen aber auch, wie die Regeln im BSR sind. Daher kann ich zu einzelnen Systemen hier an dieser Stelle nichts sagen.
Weil Sie jetzt noch mal auf die Anklage von Nicaragua eingegangen sind: Ich weiß nicht, ob Sie bei meinem Eingangsstatement schon da waren. Aber ich empfehle wirklich, sich das einmal dezidiert anzuschauen. Dort werden explizit die einzelnen Kibbuzim aufgelistet, wo diese furchtbaren, barbarischen Gräueltaten der Hamaskämpfer und anderer stattgefunden haben, und es wird argumentiert, dass diese – im Verständnis von Nicaragua – nicht auf israelischem Staatsgebiet liegen. Das macht in der Folgelogik einen Unterschied. Wir haben von Tag eins nach dem 7. Oktober an deutlich gemacht, dass bei der Frage der Selbstverteidigung immer auch die Verhältnismäßigkeit gilt und dass zwischen Hamaskämpfern und Zivilisten unterschieden werden muss; das ist unsere deutsche Position. Wenn man aber leugnet, dass Israel ein Recht auf Selbstverteidigung hat – weil man diese Kibbuzim gar nicht als israelisch ansieht –, dann ist vollkommen klar, –