Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reformieren das Namensrecht. Für viele ändert sich dadurch nichts. Für viele andere wird es ein Grund zu großer Freude sein.
Ich habe 2020 schon einmal hier für die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Reform des Namensrechts eingebracht. Und seither haben mich unfassbar viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die eine solche Reform herbeisehnen; mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich aus einigen zitieren.
So schrieb mir ein Ehepaar:
„Mit großem Interesse verfolgen meine Ehefrau und ich jede Meldung auf dem Weg zu einer Liberalisierung des Namensrechts. Als junges Ehepaar, das erst im vergangenen Jahr geheiratet hat, haben wir uns vorerst bewusst gegen einen gemeinsamen Ehenamen entschieden. Damit wollen wir uns die Möglichkeit erhalten, nach einer erfolgreichen Reform einen gemeinsamen Doppelnamen anzunehmen. Das ist unser großer Wunsch, da andernfalls der jeweilige Familienname aussterben wird. Ein weiterer noch größerer Wunsch ist, dass unsere zukünftigen Kinder beide Namen als Doppelnamen bekommen.“
Herr M. schreibt:
„Einen gemeinsamen Doppelnamen führen zu können, war mein und unser gemeinsamer großer Wunsch seinerzeit 2013 bei der Eheschließung mit meiner wunderbaren Frau, wurde aber durch die bisher gültige Regelung unmöglich gemacht. Ich würde meiner Frau gerne ein Weihnachtsgeschenk machen, dergestalt, dass ich sie mit einer nachträglichen Änderung auf einen gemeinsamen Doppelnamen überraschen kann.“
Herr R. beschrieb seine Situation wie folgt:
„Nachdem meine Partnerin und ich uns vor mehr als zwei Jahren entschlossen, zu heiraten, mussten wir feststellen, dass unser Wunsch nach einem gemeinsamen Familiennamen für uns und unsere zukünftigen Kinder, so wie wir ihn uns vorstellten, also der unser beider Geburtsnachnamen gleichberechtigt vereinen sollte, nicht zu erfüllen war. Die bestehenden Lösungen halten wir für unangemessen und unzeitgemäß. Schließlich möchten wir gemeinsam gleichberechtigt unser Leben teilen. Dazu soll auch diese Verbindung in der Führung eines gleichberechtigten Familiennamens deutlich werden.“
Er fragte mich, wann nun mit einer Reform zu rechnen sei: „Wie lange sollen wir noch warten mit der Hochzeit?“ – In dem Brief des Paares heißt es:
„Der Wunsch, dass die zukünftigen Kinder beide Namen als Doppelnamen bekommen, bindet uns bei der Familienplanung leider ein Stück weit an die Umsetzungsgeschwindigkeit der geplanten Reform.“
Meine Damen und Herren, deshalb bin ich heute nicht nur stolz, dass wir die Reform auf den Weg gebracht haben, sondern ich freue mich auch sehr mit diesen Bürgerinnen und Bürgern.
An all diejenigen, die diese Reform herbeigesehnt haben: Heiraten Sie, bekommen Sie Kinder, und machen Sie Geschenke!
Die Möglichkeit, dass beide Partner einen Doppelnamen führen oder Kinder einen Doppelnamen bekommen können, kommt, natürlich neben den bestehenden Möglichkeiten, jeder wie er mag, auch rückwirkend. Denn bei allen berechtigten und wichtigen Identifikationen und Zuordnungsfunktionen, die ein Name in einer Gesellschaft und einem Staat hat, ist er doch vor allen Dingen auch eines: Teil unserer eigenen Identität.
Diesem Gedanken folgend liberalisieren wir das Namensrecht mit der vorliegenden Reform deshalb auch weiter. Wir haben an die nationalen Minderheiten gedacht. Und wir ermöglichen, flexibler auf sich ändernde Lebenssituationen zu reagieren.
Das betrifft zum Beispiel Kinder, die den Namen eines späteren Ehepartners eines Elternteils erhalten haben und diesen weitertragen müssen, obschon auch diese Ehe längst geschieden ist.
Auch hier möchte ich Ihnen eine Zuschrift nicht vorenthalten. Herr H. stellte erfolglos einen Namensänderungsantrag und schrieb mir:
„Mit diesem Nachnamen kann ich nicht mehr weiterleben. Ich habe absolut keinen Bezug zu diesem Namen. Ich leide sehr unter ihm. Hinzu kommt, dass ich auch keinen Kontakt zu meinem Stiefvater sowie zu anderen Familienangehörigen von ihm habe. Ich hatte sehr viele Probleme mit meinem Stiefvater. Ich war unter anderem auch ein Scheidungsgrund dieser Ehe. Bitte helfen Sie mir. Ich kann mit diesem Nachnamen wirklich nicht weiterleben.“
Herr H., auch Ihnen hilft die heutige Reform.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte abschließend darum: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu! Wir machen unser Namensrecht nicht nur liberaler, flexibler und freier, sondern auch sehr viele Menschen glücklich.
Vielen Dank.