Vielen Dank, Herr Präsident. – Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Moin, liebe Gäste und Freunde auf der Tribüne! Endlich kommt das neue Namensrecht! Natürlich freut es mich ganz besonders, dass auch unsere nationalen Minderheiten mit dieser Novellierung fraktionsübergreifend heute so viel Zuspruch von allen demokratischen Fraktionen erfahren.
Mein Dank gilt hier insbesondere dem Minister Buschmann und natürlich auch allen Kolleginnen und Kollegen, die sich dieses Anliegen zu Herzen genommen haben, besonders Helge Limburg und Jan Plobner. Vielen Dank!
Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen: Geburtsdoppelnamen nach dänischer Tradition werden möglich. Eltern können ihre Kinder von Geburt an Søren mit dänischem Ø und Lærke mit dänischem Æ nennen. Unsere Friesen können nach über 150 Jahren wieder Patronyme und Matronyme als Geburtsnamen für ihre Kinder wählen. Und nach sorbischer Tradition können geschlechtsangepasste Familiennamen angenommen werden, auch in ihrer eigenen Schreibweise.
Das mag einigen hier im Saal vielleicht nicht ganz klar sein; aber die traditionelle Namensgebung ist ein wichtiger Teil unserer kulturellen Identität. Und mit diesem Gesetz lässt sich das besser ausleben.
Einfach gesagt: Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen, und müssen nicht in ein enges Verwaltungsraster passen. Das ist mal ein richtig tolles Zeichen und ein wichtiger Schritt zum Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes unserer Minderheiten hierzulande.
Auch möchte ich einen Dank aussprechen, dass unser letzter Änderungswunsch zugunsten der dänischen Minderheit mit aufgenommen wurde: So können jetzt auch Familiennamen von nahen Angehörigen angenommen werden, auch wenn diese bereits verstorben sind. Wir machen hier einen wichtigen Schritt für ein modernes Deutschland, das seine kulturelle Vielfalt jetzt auch in der Namensgebung anerkennt.
Foole tunk, mange tak, vielen Dank.