Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Lieb, vielen Dank für die Frage.
Zunächst einmal gibt es ja keinen harten Gegensatz. Von Dingen, von denen Unternehmen profitieren, profitieren ja auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; deshalb sehe ich den harten Gegensatz nicht.
Aber ich will einige Maßnahmen nennen, von denen Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb ihrer Erwerbstätigkeit profitieren. Schauen Sie, wir haben in vielen Bereichen die Textform zugelassen. Das bedeutet beispielsweise, dass Kommunikation mit Behörden digital ablaufen kann, dass keine Formulare ausgedruckt, unterschrieben und mit Briefmarke ans Amt geschickt werden müssen.
Denken Sie an diesen – ich erwähnte ihn vorhin schon – berühmten Hotelmeldezettel, den man, wenn man sich irgendwo einquartiert, ausfüllen muss – wo man gar nicht so richtig weiß, wofür man den braucht –, der dann datenschutzkonform aufbewahrt und hinterher vernichtet werden muss, wenn die Aufbewahrungsfrist endet usw. Das ist ein Beispiel.
Oder denken Sie daran – dafür haben wir sehr viele positive Rückmeldungen bekommen –, dass im Bereich der Arbeitsverträge Dinge jetzt auch digital vereinbart werden können, was sich auch viele Arbeitnehmer/-innen wünschten.
Wie gesagt: Diesen harten Gegensatz – das eine nützt „nur“ der Wirtschaft und das andere den Bürgern – sehe ich nicht. Aber wir haben eben auch außerhalb der Erwerbstätigkeit und außerhalb der wirtschaftlichen Tätigkeit eine Reihe von Vereinfachungen und Verbesserungen vorgenommen.