Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es gibt überhaupt keine Distanz zwischen mir und den Strafverfolgern. Ich selber bin Dienstherr von Strafverfolgern, und in meinem Eingangsstatement habe ich Ihnen ja berichtet, wie stolz ich auf meine Strafverfolger beispielsweise beim Generalbundesanwalt bin. Die zuständige Abteilungsleiterin für dieses Thema ist sogar eine ehemalige Abteilungsleiterin des Generalbundesanwalts. Also, man soll jetzt da keine Distanz hineingeheimnissen, wo es doch ein tägliches Näheverhältnis gibt.
In der Sache selber, Herr Abgeordneter, sprechen Sie das Thema Vorratsdatenspeicherung an. Das ist eine Debatte, die wir in Deutschland seit etwa 20 Jahren führen,
eine Debatte, die bislang nur zu Umsetzungsvorschlägen geführt hat, die alle, wenn sie im Bundesgesetzblatt gelandet sind, vor Gerichten gescheitert sind.
Dass sich der Bundesjustizminister um eine Umsetzung bemüht, die vor Gerichten auch mal standhält, die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Strafverfolgungsbehörden schafft, wird man ihm nicht vorhalten können. Ansonsten verweise ich auf die zahllosen Debatten und Auseinandersetzungen hier im Haus, die es schon gegeben hat.
Zu einem Zeitpunkt, als es die umfassende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gab – nicht nur die IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung, sondern eine viel umfassendere –, waren die Ermittlungsquoten schlechter, als sie heute durch gute Organisation sind. Das zeigt, dass wir durch gute Organisation, durch gute Ermittlerarbeit sehr hohe Aufklärungsquoten in den relevanten Bereichen erzielen können. Deshalb sehe ich diesen Gegensatz, den Sie hier aufzeigen wollen, in der Sache nicht.