Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, Sie haben gerade gesagt, das sei unstrittig. Nein, es ist nicht unstrittig. Das Quick-Freeze-Verfahren ist die schlechtere Lösung. Ich darf die Bundesinnenministerin zitieren. Sie hat gesagt:
„Die IP-Adresse ist oft der einzige Ermittlungsansatz. Um Täter identifizieren zu können, bleibt die Speicherung von IP-Adressen essenziell.“
Der Kollege Fiedler von der SPD,
Kriminalbeamter, sagte, man dürfe bei Ermittlungen, etwa zu Kinderpornografie oder Terrorismus, nicht vom Zufall abhängig sein. Wenn aber Daten nicht mehr da sind, können Sie auch nicht mehr eingefroren werden. Das heißt, Fachleute sagen sehr wohl, dass die IP-Adressen-Speicherung die richtige Antwort gewesen wäre. Ich frage Sie jetzt, ob es richtig ist, dass Sie sich gemeinsam mit dem Bundeskanzler über den Kopf der Bundesinnenministerin hinweg auf die schlechtere Lösung geeinigt haben.