Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe eine Frage an den Bundesjustizminister. Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat in einem Interview in diesem Monat Folgendes ausgeführt – und mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Herrn Münch –:
„Wir haben einen dringenden Bedarf dafür, IP-Adressen grundsätzlich für einen gewissen Zeitraum zu speichern. Da sind sich alle Strafverfolger einig.“
Herr Bundesjustizminister, Sie wollen die IP-Adressen nicht speichern; Sie wollen stattdessen eher ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren einführen. Warum stellen Sie und mit Ihnen nach Ankündigungen die gesamte Bundesregierung sich nicht an die Seite der Strafverfolger, sondern gehen auf Distanz zu den Strafverfolgern?