Das ist eine komplexe Abwägungsfrage, trotzdem versuche ich, mich kurzzufassen. – Frau Winkelmeier-Becker, im Rechtsstaat ist es ja nicht so, dass diejenigen, die etwas tun wollen, was in Grundrechte eingreift, in der Begründungslast sind, sondern die Begründungslast liegt beim Staat.
Dazu ist erstens zu sagen: Wir haben extrem hohe Aufklärungsquoten. Wir sind bei Aufklärungsquoten von etwa 90 Prozent bei den Verfahren, die etwa auf Grundlage der NCMEC-Daten durchgeführt werden. Das zeigt im Übrigen auch, dass die Behauptung, dass man mit der Nutzung ohnehin vorhandener Daten nicht weiterkäme, nicht stimmt. Die Aufklärungsraten sind heute fast doppelt so hoch wie zu Zeiten einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung.
Deshalb will ich zweitens sagen – das ist auch der Grund dafür, warum wir im Koalitionsvertrag ausdrücklich geregelt haben, dass wir nicht anlasslos speichern –: Es darf im Rechtsstaat nicht der Grundsatz gelten: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. – Wenn es keinen guten Grund gibt, in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, dann sollte der Staat sie in Ruhe lassen.
Die nächste Frage stellt jetzt aus der FDP-Fraktion Frau Helling-Plahr.