Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Erstens. Mir ist das überhaupt nicht egal. Es handelt sich um eine Straftat. Die muss streng verfolgt werden. Und wenn die Leute vor Gericht gestellt werden und ihre Schuld erwiesen ist, gehören sie, wenn es schuldangemessen ist, ins Gefängnis. Also, es ist geradezu eine groteske Behauptung, zu sagen, dass dem Bundesjustizminister die Begehung von Straftaten egal wäre. Ich weiß nicht, wo Sie das aufgeschnappt haben. Ich halte das auch nicht für eine legitime Zuspitzung.
Zweitens. Die angesprochene Oberstaatsanwältin, die freiwillig aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat das ja insbesondere deshalb getan, weil sie mit Organisationsmaßnahmen innerhalb der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen nicht einverstanden war.
Dieser Konflikt hat sich lange angedeutet. Sie hat einen Teil ihrer Zuständigkeiten verloren. Sie hat auch Teile ihres Personals verloren. In diese Binnendebatte, die die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen betrifft, will ich mich als Bundesjustizminister nicht einmischen, weil ich schlichtweg dafür nicht zuständig bin.