Frau Abgeordnete, ich muss das wirklich noch mal richtigstellen. Ich habe erstens mitnichten, nicht mal andeutungsweise und auch nicht in interpretationsfähiger Weise, den Gedanken auch nur angedeutet, dass die ehemalige Oberstaatsanwältin selber schuld sei, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass es, in den Medien nachvollziehbar, in diesem Fall einen seit mehreren Monaten andauernden Streit gibt in der Frage, wie die Strafverfolgung bei Steuerhinterziehung optimal organisiert ist. Das war eine Debatte, die sie mit ihrer eigenen Landesjustizverwaltung geführt hat, und in diese Debatte kann ich mich nicht einmischen, weil ich dafür nicht zuständig bin.
Das war das, was ich gesagt habe, und wir sollten hier alle bei der Wahrheit bleiben.
Zweitens kann ich nur noch einmal betonen: Steuerhinterziehung ist eine Straftat zulasten des Gemeinwesens. Sie muss konsequent verfolgt werden. Sie muss streng bestraft werden. Und natürlich müssen diejenigen, die Steuern hinterziehen, auch für den Schaden aufkommen; da gibt es nichts zu relativieren. Das ist die einhellige Auffassung nicht nur in meinem Ministerium, sondern in der gesamten Bundesregierung.
Dann rufe ich die letzte Frage auf, die wir noch behandeln werden, und zwar von der Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU/CSU-Fraktion.