Nun, die Frage der Bewertung Ihres konkreten Gesetzesvorschlags und damit die Frage, wie ich eine Strafrechtsnorm ausgestalte, ist eine, die man auch vor dem Hintergrund einer Sachverständigenanhörung lesen muss. Und die Sachverständigen haben uns praktisch einhellig gesagt: Bitte, formt diese Norm noch etwas um, macht sie praxistauglicher,
macht sie etwas lesbarer, beschreibt doch, was verstanden wird unter der Formulierung „während der Wahrnehmung des Mandats“. Es wurde gefragt: Warum heißt es nur „Vermögensvorteil“ und nicht „sonstige Vorteile“?
Wir sagen: Der Geist dieser Norm ist richtig; aber die Formulierung ist in Einzelheiten zu schwach und bleibt hinter dem zurück, was wir uns eigentlich vorgestellt hätten.
Und wir lassen uns nicht vorwerfen, dass wir, wenn wir diese einzelnen Fragen stellen, in irgendeiner Art und Weise – wie Sie es zumindest insinuiert haben – Korruption billigen würden. Nein, das Gegenteil ist der Fall: Wir wollen politische Korruption bekämpfen, und zwar sowohl im Abgeordnetenrecht als auch im Strafrecht. Deswegen sind wir die politische Kraft, die sich klar und deutlich hinter dieses Anliegen stellt.
Herzlichen Dank.