Herr Kollege Banaszak, was Sie beschließen, ist erstens ganz klar eine Verschlechterung und keine Verbesserung. Das haben Ihnen ja auch alle Sachverständigen in den Anhörungen und in der Öffentlichkeit gesagt. Es ist eine Verschlechterung.
Zweitens. Sie müssen bei den Tatsachen bleiben. Das Klimaschutzgesetz wurde nicht unter dem Druck des Bundesverfassungsgerichts gemacht, sondern es wurde unter dem Eindruck der Situation im Jahr 2019 gemacht, und zwar nach langem Ringen auch in meiner Partei. Und es hat niemand behauptet, dass die Union Vorkämpfer für das Klimaschutzgesetz war; das hat niemand behauptet. Auch wir brauchten den Anstoß durch die Situation im Jahr 2019. Wir als Umweltpolitiker unterschiedlicher Parteien haben uns lange für solch ein Gesetz eingesetzt. Eine Verabschiedung ist unter dem Eindruck der Situation 2019 möglich geworden, weil sich eine Klimalücke aufgetan hatte und wir keine gute Erklärung hatten, wie wir die schnell mit Maßnahmen schließen können. Deswegen haben wir uns entschieden, zwei Dinge zu machen: Zusätzliche Maßnahmen wie eine CO2-Bepreisung, Frau Dröge, wie Gebäudesanierung und andere Dinge sind auf den Weg gebracht worden. Zusätzlich haben wir gesagt: Wir brauchen einen Mechanismus, damit so etwas nicht mehr passiert. Dazu haben wir das Klimaschutzgesetz formuliert. Dann haben wir unter diesem Eindruck diesen wichtigen Schritt gemacht, den sie jetzt zurückdrehen wollen.
Dann kam das Bundesverfassungsgericht, hat sich diesen Mechanismus angeschaut und – da lohnt sich der genaue Blick – gesagt, dass der Mechanismus bis 2030 so gut sei, aber für die Zeit danach noch mehr Verbindlichkeit gebraucht werde. Über das ursprüngliche Gesetz hinaus hat man dann Jahresziele auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 festgeschrieben. Aber bis 2030 bringt der genannte Mechanismus die Verbindlichkeit, die notwendig ist, um Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Und genau das schaffen Sie jetzt ab. Und das ist unsere Kritik.