Entschuldigung. – Eine Kampagne für das Verbrenner-Aus kann nur dann erfolgreich sein, wenn Ziele und Maßnahmen auf dem Weg zur Elektromobilität klar benannt werden. Dabei kann – und es muss auch – über alle Optionen, wie zum Beispiel über E-Fuels, gesprochen werden. Aber es muss realistisch debattiert werden. Norwegen hat mit einem befristeten Subventionspaket die Wende in der Elektromobilität geschafft. Dafür wurde die Kfz-Steuer reduziert, und die Mehrwertsteuer entfiel beim Kauf eines reinen Stromers. Parallel wurde die Ladeinfrastruktur aufgebaut, und selbst im Mietrecht wurde ein Recht auf Laden eingeführt. Vor der Einführung solcher Optionen müssen wir grundlegende Dinge miteinander klären. Das wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Jetzt zu den Fragen. Erstens. Die Reform greift den Gedanken der sektorübergreifenden Gesamtverantwortung auf. Ja, das stimmt, und das organisiert nicht automatisch die kollektive Verantwortungslosigkeit.
Zweitens. Die Pflicht, bei Zielverfehlungen jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, ist nicht die alleinige Antwort. Sie hat nicht dazu geführt, dass wir Klimaziele automatisch einhalten. Ich wünsche mir von der CDU, dass Sie auch sagen, was Sie unter Sofortprogrammen an dieser Stelle verstehen. Welche Maßnahmen sollen es sein?
– Herr Jung, das sind meiner Meinung nach keine Sofortprogrammlösungen. Das sind genau die generellen Pfade, die wir ohnehin besprechen. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir mehr Spielraum haben, weil eben nicht alle Pfade detailliert vorhersehbar und gangbar sind, wie wir uns das ursprünglich im KSG gedacht haben. Matthias Miersch hat es an verschiedenen Stellen ausgeführt.
Ja, wir wählen den richtigen Ansatz, dass Sektoren einander aushelfen. Aber ich will noch mal betonen: Das darf nicht zu einer unfairen Lastenverteilung führen. Der Handlungsdruck, der besonders auf den Sektoren „Gebäude“ und „Verkehr“ lastet, verringert sich durch diese Reform nicht. Denn es wäre ja auch problematisch, zu denken, dass die Übererfüllung der einen die Trägheit der anderen Sektoren automatisch und längerfristig ausgleichen soll. Mit Blick auf die bestehenden europäischen Verpflichtungen gibt es diese Form von Verrechnung überhaupt nicht. Nicht eingehaltene Ziele, richtigerweise gesagt, ziehen Strafzahlungen nach sich, und das wollen wir natürlich nicht.
Gerade deshalb haben wir die europäischen Vorgaben nach der EU-Klimaschutzverordnung in das Klimaschutzgesetz integriert. Damit schaffen wir Transparenz über die europäischen Verpflichtungen für die Öffentlichkeit, und zum anderen ermöglicht uns dies eine stärkere parlamentarische Auseinandersetzung mit der Frage, ob Deutschland wirklich so auf Kurs ist, wie es bislang der Fall war.