Vielen Dank. – Frau Paus, Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. … Eine Zensur findet nicht statt.“
Jetzt kommt Absatz 2:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“
Das merken wir uns mal kurz: „die allgemeinen Gesetze“.
Sie haben gerade gesagt: Hass und Hetze gehören nicht unter die Meinungsfreiheit subsumiert. – Welche allgemeinen Gesetze verbieten denn bitte wo Hass und Hetze? Und wer entscheidet letztendlich, was Hass und Hetze ist?