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168. Sitzung
Mittwoch, 15. Mai 202420. Wahlperiode, 168. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Vielen Dank. – Frau Paus, Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. … Eine Zensur findet nicht statt.“

Jetzt kommt Absatz 2:

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“

Das merken wir uns mal kurz: „die allgemeinen Gesetze“.

Sie haben gerade gesagt: Hass und Hetze gehören nicht unter die Meinungsfreiheit subsumiert. – Welche allgemeinen Gesetze verbieten denn bitte wo Hass und Hetze? Und wer entscheidet letztendlich, was Hass und Hetze ist?

Das sagt viel über Sie aus!

Gegenrufder Abg. Beatrix von Storch [AfD]

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