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168. Sitzung
Mittwoch, 15. Mai 202420. Wahlperiode, 168. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Ein zentrales Mittel, das wir nutzen wollen, ist die Digitalisierung. Und das tun wir auch im Gesetz zur Kindergrundsicherung. Wir schaffen verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen, die Digitalisierung ermöglichen, so auch den sogenannten Kindergrundsicherungs-Check. Mit dem Kindergrundsicherungs-Check wollen wir für die Familien vorprüfen und dann die Familien darüber informieren, dass sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben, die sie so dringend brauchen, weil sie ganz offensichtlich unterhalb des Existenzminimums liegen. Und alles Weitere obliegt den Beratungen im Parlament.

Beifallbei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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