Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 23. Mai ist ein bedeutender Moment in unserer Geschichte. Nächste Woche feiern wir das 75-jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes mit einer toughen Party und vielen Partytagen.
Die Geburtsstunde des Grundgesetzes ist aber von einer tiefen Tragik geprägt, da es auf den Trümmern eines dunklen Kapitels unserer Vergangenheit entstand. Doch zugleich ist es eine Geschichte des Erfolgs; denn es steht für 75 Jahre Freiheit, Frieden, Vereinigung und Demokratie in unserem Land. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben es geschafft, ein Werk zu schaffen, das über sieben Jahrzehnte Demokratie ermöglicht hat. Doch wir dürfen niemals vergessen, dass die Sicherung unserer Grundrechte keine Selbstverständlichkeit ist. Als Gesellschaft müssen wir wachsam bleiben gegenüber denen, die unsere freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung bedrohen, und denen, die sie sichern, nämlich Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Menschen aus der Kommunalpolitik, Sportlerinnen und Sportler, unsere Einsatzkräfte, Kulturschaffende. Ein Kniefall ist da, glaube ich, nicht ausreichend.
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Grundgesetz regelt das demokratische Miteinander, sichert Bürgerinnen und Bürgern Grundrechte und geht auf gesellschaftliche Entwicklungen ein. Es formuliert gemeinsame Werte wie Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit. Diese Werte mit Inhalten, mit Leben zu füllen – durch demokratische Wahlen, durch unabhängige Gerichte und Behörden –, bleibt unsere Aufgabe. Das Grundgesetz allein reicht nicht als Bezugspunkt einer gemeinsamen Identität aus. Nein, es bleibt unsere Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass die Wahrung und der Schutz unserer Werte oberste Priorität haben.
Am Montag hat eine öffentliche Anhörung stattgefunden; Kollege Amthor, Sie haben es gerade gesagt. Dort wurden unterschiedliche Standpunkte und Anregungen geäußert, aber auch wichtige Erkenntnisse gewonnen. Zunächst einmal möchte ich den Antrag loben – aber nicht inhaltlich –; denn er gibt uns zumindest die Gelegenheit, uns mit den Ursprüngen des Patriotismus und mit der Sozialdemokratie zu beschäftigen. Denn historisch gesehen handelt es sich beim Patriotismus um ein Thema, bei dem sich im 19. Jahrhundert demokratische Bewegungen und die Monarchie gegenüberstanden. Traditionell stehen die Farben Schwarz-Rot-Gold für die Flagge und für die demokratischen Kräfte, die sich 1848 für Demokratie eingesetzt haben. Zu deren Erben gehört die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die SPD.
Genug historische Aufklärung für die Damen und Herren von der Union, würde ich gerne sagen; denn zu dem Antrag wurde noch gar nicht viel gesagt. Die einzelnen Forderungen, die dort genannt sind, möchte ich hier einmal vorbringen.
Wenn ich mir den Antrag anschaue, dann frage ich mich, sehr geehrte Damen und Herren der Union: Laufen Sie eigentlich mit Scheuklappen durch die Liegenschaften? Warum sehen Sie zum Beispiel nicht die historischen Ausstellungen und die Portraits bedeutender Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier in diesem Haus?
Auch bei Ihrer Forderung in Bezug auf Ostdeutschland ist es doch seltsam, dass Sie einfach nicht erkennen, dass wir bereits einen Ostbeauftragten haben,
und zwar den Kollegen Staatsminister Carsten Schneider. Der Bezug auf Ostdeutschland ist ein wichtiger, also den Frauen und Männern die Wertschätzung zu geben, die sie verdienen: mit einer gerechten Entlohnung, die Rente haben wir angepasst, und wir investieren in die Industrieansiedlung – für junge Menschen, für unsere Zukunft, für ihre Zukunft. Diesen Antrag brauchen wir dazu allerdings nicht.