Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Borchardt, wenn man Ihre Rede gehört hat, kann man fast den Eindruck haben, dass die Union jetzt mit der Legalisierung von Cannabis ihren Frieden gemacht hat. Ich glaube aber, es wird bei Ihrer grundsätzlichen Ablehnung bleiben.
Sie müssen allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass es zukünftig in diesem Bundestag keine Mehrheit mehr geben wird, die das wieder rückgängig macht – es sei denn, mit dieser Truppe da von rechts außen.
Meine Damen und Herren von der Union, lassen Sie sich das einfach mal auf der Zunge zergehen, und Sie werden zu folgender Erkenntnis kommen: Wenn Ihnen ein Richter – in diesem Falle sogar ein Verfassungsgericht – in die Akten schreibt, dass Sie niemanden bestrafen dürfen, sanktionieren dürfen, der nichts falsch gemacht hat und dessen Fahrtüchtigkeit in keinster Weise eingeschränkt ist, dann würden Sie nach reiflicher Überlegung wahrscheinlich zu einem ähnlichen Gesetzentwurf kommen, wie wir ihn Ihnen jetzt hier vorlegen.
Er beinhaltet zum einen ein absolutes Verbot für Fahranfänger. Das heißt, für Fahranfänger wird sich in der nächsten Zeit überhaupt nichts an der gültigen Rechtslage ändern. Damit berücksichtigen wir, dass gerade für Fahranfänger das Unfallrisiko erhöht ist. Das kann man auch nachvollziehen; das liegt an noch fehlender Erfahrung. Meine Damen und Herren, das halte ich für den richtigen Weg.
3,5 Nanogramm THC ist ein Grenzwert, ab dem wir quasi unterstellen, dass, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle hineinkommen, auch wenn Sie überhaupt nicht auffällig geworden sind – Sie haben keinen Unfall gebaut, Sie sind keine Schlangenlinien gefahren –, ein Einfluss auf das Fahrverhalten vorhanden ist. Meine Damen und Herren, noch konservativer können Sie diesen Wert fast nicht ansetzen,
ohne gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu verstoßen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus wird der Mischkonsum nach unserem Gesetz wirklich sehr stark sanktioniert.
Denn das Problem beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol: Die Auswirkungen sind nicht kalkulierbar. Deswegen sagen wir ganz klar: Wer Cannabis konsumiert, darf in keinem Fall daneben noch Alkohol trinken. Meine Damen und Herren, dazu haben wir mit den Sanktionen auch drastische Maßnahmen ergriffen.
Und nicht zuletzt: Wir sind am Anfang einer Beratung. Ich glaube – die Kollegin Michaelsen hat es schon angedeutet –, der Speicheltest ist wahrscheinlich – wahrscheinlich – noch die bessere Methode, um wirklich die Trennung von Teilnahme am Straßenverkehr und Konsum von Cannabis festzustellen. Deswegen werden wir darauf in den nächsten Wochen noch mal ein besonderes Augenmerk legen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit erhält das Wort Ates Gürpinar für die Gruppe Die Linke.