Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem kleinen geschichtlichen Exkurs beginnen; denn – meine Vorrednerin hat es bereits deutlich gemacht – der heute zu debattierende Punkt hat einen historischen Bezug. Am 5. Juni 1947 stellte US-Außenminister George C. Marshall ein umfangreiches Hilfsprogramms in Höhe von 14 Milliarden US-Dollar für Europa nach dem Zweiten Weltkrieg vor. Der US-Kongress billigte es am 3. April 1948, und 16 Länder wurden einbezogen, darunter die Bundesrepublik Deutschland. Sinnstiftend war, die internationale Wirtschaftsordnung nach diesem verheerenden Krieg zu stabilisieren.
Den Marshallplan kennt jedes Kind – so sollte es zumindest sein –; beim European Recovery Program, kurz: ERP, bin ich mir nicht ganz so sicher. Aber nicht nur deswegen führen wir heute diese Debatte; vielmehr unterstützt dieses Programm, kurz: ERP, den Mittelstand in Deutschland seit nunmehr 70 Jahren. Und der Mittelstand wird zu Recht als das Rückgrat der Wirtschaft in Deutschland bezeichnet.
– Danke schön, das tut immer gut. – Und gerade dieser Mittelstand, die KMUs, ist im Vergleich zu Großunternehmen, wenn es um die Finanzierung geht, strukturell benachteiligt. An dieser Stelle setzt das ERP mit seinen einzelnen Programmen seit vielen Jahren an, zum Beispiel mit besonders günstigen Zinsen. Hervorzuheben sind die langen Laufzeiten der Programme, die Haftungsfreistellungen für Hausbanken, der Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren, die jederzeit mögliche Rückzahlung und nicht zuletzt der teilweise kapitalersetzende Charakter der sogenannten Mezzanine-Kapitalien, die zur Verfügung gestellt werden.
Ich glaube, dass nicht nur diese Aspekte wichtig sind; vielmehr glaube ich, dass das ERP gerade deswegen, weil es eines der wirksamsten Instrumente aufgrund der oben genannten Punkte ist, letztlich auch fraktionsübergreifend eine allgemeine Unterstützung erfährt, die es sich sozusagen aus sich selbst heraus ein Stück weit erarbeitet hat. Und so wundert es nicht, dass dieses Programm über die letzten Jahre immer wieder – zuvor im Unterausschuss, jetzt auch im Wirtschaftsausschuss – fraktionsübergreifend auf Zustimmung stößt.
Das Wirtschaftsplangesetz dieses Jahres trägt noch ganz maßgeblich die Handschrift der Vorgängerregierung. Das heute zu debattierende Gesetz wurde am 21. Juli letzten Jahres im Bundeskabinett und am 17. September im Bundesrat verabschiedet. Es fördert im Schwerpunkt vier Bereiche: Erstens Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, zweitens Innovationsförderung, drittens Exportfinanzierung, viertens Förderung von Beteiligungskapital in einem Gesamtvolumen von 9,8 Milliarden Euro, während auf das Sondervermögen ein Anteil von 901 Millionen Euro entfällt.
Was hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren verändert? Insbesondere im Bereich der Existenzgründungen haben wir einen Mittelaufwuchs von 50 Prozent, das Ganze mit einem Gesamtvolumen von jetzt nunmehr 6,4 Milliarden Euro. Das liegt insbesondere daran, dass diese Mittel zukünftig nicht mehr nur Unternehmen, die sich in der Gründung befinden, zur Verfügung gestellt werden, sondern auch bereits am Markt etablierten Unternehmen. Das ist ein wichtiger Punkt.
Die Programmstruktur ist ein weiterer wichtiger Punkt. Der grundsätzliche Tenor hier ist – so auch in den Debatten im Wirtschaftsausschuss –, diese Programmstruktur so zu vereinfachen, dass die Eintrittsbarriere, diese Programme auch wahrzunehmen, abgesenkt wird, sodass sich der Mittelabfluss in Zukunft nicht mehr verstetigt, sondern erhöht.
Ein letzter Punkt, der allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern über viele Jahre hinweg ein wirklich wichtiges Anliegen war, ist, das Fördern nicht mehr an Himmelsrichtungen auszurichten, sondern im Rahmen einer gesamtdeutschen Förderkulisse vorzunehmen. All das erfüllt dieses Programm. Neben den coronabedingten Sonderprogrammen sind es gerade diese Programme, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unseren Mittelstand, die KMUs in Deutschland auch nach dieser Krise zu stabilisieren.
Es wird mir eine Freude sein, in einem Jahr gemeinsam mit Ihnen gewissermaßen rückblickend zu bewerten, ob diese Veränderungen, so hoffe ich, auch allesamt gewinnbringend gefruchtet haben. Deswegen wünsche ich dem ERP für die Zukunft und im kommenden Jahr alles Gute; auf die Strafprozessordnung wird mein geschätzter Kollege Axel Müller eingehen.
Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. Wir werden zustimmen.