Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. Man kann sagen: Dieser Gesetzentwurf ist an Sozialromantik gar nicht zu überbieten.
Was ist denn das Kernproblem? Das Kernproblem ist, dass wir es in den Städten mit steigenden Mieten zu tun haben, mit zu wenig Wohnraum, mit starkem Zuzug, mit anderen Lebensformen, die gewünscht werden. Darauf muss der Wohnungsmarkt eine Antwort geben. Die Antwort der Linken ist: Es muss eigentlich alles so bleiben, wie es ist. Es soll keine Veränderung geben. Deswegen greift man am besten in das Eigentumsrecht ein und verbietet jegliche Veränderung.
Wenn dann ein Eigentümer veräußern und aus wirtschaftlichen Gründen sein Eigentum weitergeben will oder aus bestimmten Interessen, um vielleicht sein Kapital anders anzulegen, dann soll das verboten werden,
dann sollen die Kommunen die Möglichkeit haben, einzugreifen. Sie selber wissen, dass es zum Teil monatelange, wenn nicht sogar jahrelange Verhandlungen nach sich ziehen kann, ob eine Kommune das Vorkaufsrecht zieht oder nicht. Es kommt dann zu Vereinbarungen, ob man das macht oder nicht oder wie man es macht. Das alles verzögert das Bauen, verteuert das Bauen und wird dem Problem überhaupt nicht gerecht.
Weil man dieses Instrument in einigen großen Städten ausufernd genutzt hat, kam es eben zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Ich kann nur sagen: Die Richter haben sehr weise entschieden. Die Richter haben nämlich gesagt: Man kann nicht ein Vorkaufsrecht ausüben mit der Begründung, ein zukünftiger Eigentümer könne aus Sicht der Kommune etwas Falsches mit ebendiesem Grundstück machen, um es einmal vereinfacht auszudrücken. Genau das ist der Punkt. In einer Marktwirtschaft, auch und gerade in einer sozialen Marktwirtschaft, brauchen Sie den Schutz des Eigentums. Das ist ein ganz hohes Gut, ohne das die Marktwirtschaft nicht funktioniert.
Nun wird es manche bei den Linken geben, die vielleicht sagen: Wir wollen die Marktwirtschaft eigentlich so auch gar nicht. – Aber wir als Christdemokraten wollen die Marktwirtschaft. Sie hat dieses Land reich gemacht und nach vorne gebracht.
Insofern gilt es, das Eigentumsrecht zu schützen.
Der Kernpunkt hier ist eben: Wie kann man jetzt beides zusammenbringen? Also auf der einen Seite das Eigentumsrecht zu schützen und eine geordnete Entwicklung der Städte voranzutreiben und auf der anderen Seite natürlich den Schutz der Mieterinnen und Mieter, die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung, derjenigen, die lange in einem Viertel leben, auch zu berücksichtigen. Das kann man hinbekommen. Wir haben eine ganze Fülle von baurechtlichen Instrumenten wie die Bauleitplanung oder das Erlassen von Satzungen, etwa die Gestaltungssatzung. Von der Milieuschutzsatzung halte ich allerdings nicht allzu viel; denn sie zementiert einen Zustand, der heute vielleicht noch gewünscht ist, der aber in 10, 20 und erst recht in 30 Jahren völlig überholt sein kann. Warum soll die Mieterin im dritten Stock, die ältere Dame, nicht davon profitieren, dass ein Fahrstuhl eingebaut wird?
Das ist einfach sinnhaft. Wir werden bei einer älter werdenden Bevölkerung noch erleben, dass wir darüber viel mehr diskutieren werden, als wir das heute tun.
Es gibt viele andere Dinge. So wollen Sie die Gebäude im Hinblick auf den Klimaschutz verändern.