Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir beraten heute zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion. Der eine befasst sich mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der andere mit dem Genesenenstatus, und ich möchte gerne mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beginnen.
Ich möchte zuallererst etwas klarstellen, was mir in diesen Tagen besonders wichtig ist und was sowohl in der Debatte heute und in vorherigen Debatten als auch in der Öffentlichkeit immer wieder völlig falsch dargestellt wird: Die Impfnachweispflicht bezieht sich eben nicht auf einzelne Berufsgruppen, meine Damen und Herren.
Es ist vielmehr wichtig, dass jeder, der eine entsprechende Einrichtung betritt und darin mit den vulnerablen Gruppen in Kontakt kommt, geimpft ist. Das sind natürlich nicht ausschließlich die Pflegefachkräfte, sondern eben auch die Reinigungskraft, der Koch oder der Hausmeister. Warum ist das so? Im Mittelpunkt steht für uns immer der Schutz der vulnerablen Gruppen.
Das ist Sinn und Zweck dieses Gesetzes, das die Ampel richtigerweise vorgelegt hat und dem die Union und auch der Bundesrat zugestimmt haben.
Denn eine hohe Impfquote beim Personal in den Gesundheitsberufen und in Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung betreuen, ist besonders wichtig, um das Risiko der Gefährdung dieser Menschen zu senken. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch genau so bestätigt.