Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht in der Gesetzesvorlage um einen mikroinvasiven Eingriff in die Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern. Regelhaft erfolgt diese im Verhältnis von 52 zu 45 Prozent; die Stellen hinter dem Komma mal weggelassen. Verteilt werden im Jahr 2024 306 Milliarden Euro. Durch eine Reihe von Spezialregelungen werden dem Bund in diesem Jahr rund 11 Milliarden Euro von dem ihm zustehenden Anteil von 161 Milliarden Euro abgezogen und dem Länderanteil zugeschlagen.
Der wesentliche Inhalt der Reformnovelle, die wir behandeln, ist, für das Jahr 2024 dem Bund weitere 600 Millionen Euro von seinem Anteil zugunsten der Länder abzuziehen. In den Jahren von 2025 bis 2028 sollen je 100 Millionen Euro dem Bund abgezogen und dem Länderanteil zugeschlagen werden. Es handelt sich für 2024, meine Damen und Herren, um 0,2 und danach um 0,03 Prozent der Verteilungsmasse.
Es stellt sich daher die Frage, verehrter Kollege Otto Fricke, worin der Sinn dieser ganzen Aktion überhaupt bestehen soll. Der Erläuterung ist zu entnehmen, dass die 500 Millionen Euro in 2024 die Länder und Kommunen bei der Bewältigung der Fluchtmigration, wie es heißt, unterstützen sollen und die je 100 Millionen Euro von 2024 bis 2028 die Länder bei der von Ihnen beauftragten Wärmeplanung unterstützen sollen. Wenn man die 100 Millionen durch die Zahl der Kommunen – es sind 11 000 – dividiert, dann kommen 9 000 Taler pro Kommune heraus. Damit machen sie dann Wärmeplanung.
Die Sinnfrage, meine sehr verehrten Damen und Herren, lenkt den Blick aufs große Ganze. Im Jahr 2023 hat der Bund 27,6 Milliarden Euro für Migration veranschlagt, für 2024 erstaunlicherweise nur 21 Milliarden Euro und für 2025 nur 17,4 Milliarden Euro, also 10 Milliarden Euro weniger als zwei Jahre zuvor. Das ist erstaunlich, weil 2023 352 000 Flüchtlingsmigranten und im ersten Tertial 2024 bereits 92 000 nach Deutschland gekommen sind, was auf eine Gesamtzahl von etwa 300 000 für dieses Jahr hinausläuft. Das sind die größten Jahreszahlen seit 2015 und 2016 – und dies, obwohl sich die damaligen Ereignisse, wie vielfach beschworen, nie mehr wiederholen sollten.
Zur Struktur der Migration teilte die Bundesregierung mit – Wortzitat mit der Erlaubnis der Präsidentin –: „Zum einen kommen Menschen, weil sie vor Krieg … fliehen … Zum anderen … weil sie sich in Europa ein besseres Leben wünschen …“ Zitat Ende. Das ist eine interessante Erkenntnis des Spitzengesprächs der Bundesregierung mit den Länderchefs im vergangenen November.
Die jährlichen Gesamtkosten der Migration, also die des Bundes, der Länder und der Kommunen, werden mit hoher Sicherheit bei über 50 Milliarden Euro liegen. Dieses Geld hat Deutschland jedoch nicht; denn die Staatsschulden – mit den Kosten durch NGEU und anderen zusätzlichen Kosten – laufen, ehrlich gerechnet, auf 3 Billionen Euro zu.