Vielen Dank für die Frage. – Mit dem Regierungsentwurf zum neuen Tierschutzgesetz haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfassendste Überarbeitung seit vielen Jahren. Wir haben dabei Ihr Anliegen aufgegriffen und wollen den Aufwand für die Wirtschaft so gering wie möglich halten und bei der Vorbereitungszeit angemessene Übergangsfristen einräumen.
Klar ist: Es gibt die Nutztierhaltung und den Tierschutz nicht zum Nulltarif. Deshalb achten wir darauf, welche Kosten entstehen. Nach der Schätzung des Statistischen Bundesamts entsteht für die Betriebe ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 900 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand beträgt rund 106,5 Millionen Euro. Der größte Teil davon sind Umbaumaßnahmen in Betrieben mit Anbindehaltung. Darum schaffen wir – hier folgen wir genau Ihrem Anliegen – eine großzügige Übergangsfrist. Sie wissen, dass es an anderer Stelle Kritik daran gibt, dass wir diese Übergangsfristen vorsehen.
Ich habe diese genau aus dem Grunde geplant, weil ich weiß: Wenn man Veränderungen zumutet, braucht man ein ausgeglichenes Verhältnis. – Das Ende der Redezeit wird mir angezeigt.