Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir würden uns in der Debatte leichter tun, wenn wir nicht nur mit moralischen Argumenten an diese Dinge herangehen würden.
– Es ist zum Beispiel nicht moralisch – und ich empfinde das tatsächlich als ein Problem –, wenn wir nicht berücksichtigen, wie die Lage der Menschen ist und aus welchem Grund auch immer sie zu uns in die Bundesrepublik kommen. Das ist Moral. Das ist das, was der CDU/CSU in diesem Antrag vielleicht fehlt. Wenn ein bisschen mehr Empathie für die Menschen zum Ausdruck kommen würde, dann wäre das, glaube ich, auch für den ansonsten inhaltlich durchaus richtigen Antrag hilfreich.
Warum ist er richtig? Weil natürlich die Frage, wie hoch bei uns die Leistungen sind, Auswirkungen auf die Frage hat, wie viele Leute in der Bundesrepublik Deutschland sind.
Ein Beispiel. Ramelow hat in Thüringen – bekanntlich von den Linken regiert – die Bezahlkarte eingeführt. Das hat dazu geführt, dass Leute nun wegen der Bezahlkarte Thüringen verlassen haben und woanders hingegangen sind.
– Lesen Sie doch Zeitung! Lassen Sie sich doch von mir nicht alles erklären! Quatsch!
Deshalb muss ich Ihnen sagen: Das hat natürlich Auswirkungen.
Wo ist das eigentliche Kernproblem? Das Kernproblem ist, dass bei uns Asylverfahren so lange dauern. Das ist doch das Problem.
Dafür haben wir noch keine Lösung, und es wäre sinnvoll, wenn Sie sich mal gemeinsam zu einem schnelleren Verfahren und damit auch zu schnelleren Ausweisungen durchringen könnten. Denn wenn dann einer kein Asylrecht hat, dann kann man ihn natürlich auch ausweisen.
36 Monate lang Leistungen zu gewähren, die geringer sind als zum Beispiel das Bürgergeld: Ja klar, das ist eine Möglichkeit; deswegen stimmen wir da auch zu.
Aber der Kern ist die Frage: Wie lange dauern bei uns eigentlich die Verfahren?
Also, meine Damen und Herren, noch mal: Es braucht bei euch, der CDU/CSU, ein bisschen mehr Empathie, und ihr von der Ampel müsstet einfach auch das Asylrecht berücksichtigen. Darauf hat nämlich nicht jeder Anspruch, auch nicht jemand, der aus wirtschaftlichen Gründen sein Land verlässt. Der hat keinen Anspruch nach dem Asylrecht.
– Hat er eben nicht. Dann müssten Sie mir mal erklären, wo das steht. – Anspruch hat vielmehr jemand aus politischen, religiösen und anderen Gründen, nicht aber aus wirtschaftlichen Gründen.
Deshalb ist es auch berechtigt, wenn die Bundesrepublik sagt: –