Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Da haben wir ja jetzt für den Youtube-Kanal und den Tiktok-Kanal der AfD alles erledigt und können uns wieder der Sache und dem eigentlichen Thema widmen.
Es ist völlig unbestreitbar, dass Wirtschaftskriminalität kein Kavaliersdelikt ist und wir selbstverständlich vorbeugen müssen, wo wir können, und natürlich auch immer sicherstellen, dass diejenigen Unternehmen, die nicht fair spielen, dadurch keine strategischen Vorteile haben.
Worum es hier heute geht, haben wir schon gehört – teilweise mit Fakten unterlegt, teilweise mit Meinungen. Und dementsprechend ist es schon wichtig, den Tatbestand noch einmal kurz zu rekonstruieren.
Die Bundesregierung hat 2018 Upstream Emission Reductions auf Basis europäischer Regelungen und geltenden europäischen Rechts eingeführt. Die durchaus nachvollziehbare Idee dahinter war, dass man nicht nur diejenigen belohnt, die dafür sorgen, dass das Endprodukt klimafreundlicher wird, sondern auch entlang der Kette nach Fortschritten schaut und positive Effekte anrechnen lässt, die zum Beispiel bei der Veränderung in der Produktion mit Blick auf die Klimafreundlichkeit entstehen. Und entlang der Kette klimafreundlicher zu werden, ist selbstverständlich sinnvoll. Ich bleibe der Meinung, dass das effizienteste Vorgehen eine möglichst schnelle Umstellung auf E-Mobilität ist. Damit kann man Treibhausgasemissionen auf ganz anderem Niveau reduzieren.
Aber Schritte auf dem Weg dahin sind natürlich sinnvoll, und dementsprechend war das erst mal grundsätzlich zu begrüßen.
Klar ist aber offensichtlich auch, dass der Umweg über die Mineralölkonzerne immer ein Stück weit weniger effizient, dafür fehleranfällig ist und, wie wir jetzt gesehen haben, wohl auch anfällig für Betrug.
Was ist konkret passiert? Kriminelle – das kann man nicht anders sagen – haben ausgenutzt, dass manche Projekte nicht gut genug zu kontrollieren waren. Die Betrugsvorwürfe, die jetzt im Raum stehen und bereits seit August 2023 vom Umweltbundesamt geprüft wurden, sind, wie zum Beispiel auch vom ZDF breit berichtet wurde, äußerst weitreichend und skandalös. Gerade deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung sich bereits um das Problem gekümmert hat. Die Bundesregierung hat das fehleranfällige System der Anrechnung von UER auf die THG-Quote mittlerweile vorzeitig beendet und in der Zwischenzeit sehr intensive Prüfungen aller chinesischen und generell aller internationalen Projekte eingeleitet, die auch schon stattgefunden haben. Jedes einzelne Projekt wurde überprüft und auch diejenigen, die nicht beanstandet wurden, werden weiter im Auge behalten, solange die entsprechende Verordnung, die zum Teil Grund für die Fehleranfälligkeit ist, noch Wirkung entfaltet.
Was macht da jetzt die Union? Sie fordert ein sofortiges Moratorium und eine Rückabwicklung.
Das kann man machen, klingt gut – einfache Antworten bieten sich in der Opposition ein Stück weit erst einmal an –, aber vielleicht sollte man auch noch mal darüber nachdenken, ob das überhaupt verwaltungsrechtlich und technisch möglich ist. Aber das sind Fragen, die die Opposition nicht beantworten muss.
Es geht ganz offensichtlich nicht: Alle, die einen Verwaltungsbescheid bekommen haben, haben erst einmal einen Anspruch auf die entsprechende Umsetzung. Und, Herr Kollege Hirte: Ja, ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist zurückzunehmen. Aber die Rechtswidrigkeit muss erst einmal dargelegt und bewiesen werden. Das geht nicht, indem man einfach irgendwelche Forderungen, die gut klingen, herausbläst, sondern man muss den Tatbestand belegen.
Sonst haben Sie es doch angeblich immer so mit der Rechtsstaatlichkeit – zumindest in Sonntagsreden.
Ihre Forderung nach Kollektivstrafen in der Konsequenz auch für diejenigen, die sich wirtschaftlich unbescholten verhalten haben, ist ein bisschen neu und auch einigermaßen absurd. Deswegen möchte ich Sie noch einmal auffordern, darüber nachzudenken.
Die Bundesregierung ist aktiv und hat die richtigen Schlüsse gezogen; ich habe es schon gesagt. Aber es zeigt sich dennoch eines: Aktuell 40 der 60 Projekte in China stehen unter einem konkreten Betrugsverdacht, bei 10 Projekten davon gibt es deutliche Hinweise auf Betrug. Das ist Wirtschaftskriminalität in großem Umfang. Deshalb ist es gut, dass das Umweltbundesamt Strafanzeige im Zusammenhang mit den Vorwürfen erstattet hat. Das Auswärtige Amt und das Umweltministerium wirken nun auch auf die chinesische Regierung ein, eine unabhängige deutsche Kontrollmission in China zuzulassen. Das ist gut und wird dem Erkenntnisgewinn dienen. Ich kann an alle nur appellieren, dass sie das unterstützen.
Ganz grundsätzlich bleibt zu sagen, dass unsere Beziehungen mit China eine Herausforderung sind. Wir haben eine gute Zusammenarbeit, aber teilweise auch große Abhängigkeiten. Wir erleben eine steigende Zahl von IT-Angriffen und von politischer Einflussnahme, und damit müssen wir umgehen. Deswegen ist aus deutscher Sicht eine Diversifizierung immer die richtige Antwort. Den Weg werden wir in der Ampel weiter gehen. Und wir sind sicher, dass wir das als Deutscher Bundestag auch begleiten werden.
Ich wünsche uns allen, insbesondere denjenigen, die Vielfalt als Chance begreifen, eine schöne EM und sonst allen ein schönes Wochenende!
Vielen Dank.