Vielen Dank für die Frage. – Die Biogasanlagen wurden im Rahmen des EEG über den Strombezug gefördert. Die Logik ist, wie bei anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen auch, dass die Investitionskosten nach dem garantierten Zeitraum von 20 Jahren eingespielt sind. Insofern kann der Strombezug weitergehen.
Der Verkauf von Wärme ist bei den meisten Anlagen – jedenfalls während ich in der Nähe einer Biogasanlage gelebt habe – dazugekommen. Das Verhältnis ist jetzt häufig umgekehrt, sodass Wärme der Träger der Biogasanlage ist und dort – Sie haben es gerade richtig gesagt – weiterhin die Notwendigkeit besteht, Nahwärmenetze zu versorgen.
Die Möglichkeiten, dort voranzukommen, sind durch die kommunale Wärmeplanung gegeben, also das Ausbauen der Wärmenetze und die systematische Integration des Bezugs von Wärme. Die Förderung im Strombereich konzentriert sich im Moment darauf, die Anlagen zu flexibilisieren. Die Verlängerung der Förderung ist daran gebunden, dass die Anlagen flexibel einspeisen können. Perspektivisch werden sie sicherlich in den Kapazitätsmarkt überführt werden.