Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die meisten Wortbeiträge beantworten nicht die Fragen: Wie können wir Migration dauerhaft begrenzen? Wie nehmen wir den Anreiz weg, in die Europäische Union zu kommen? Die bisherigen Modelle sind nicht zielführend. Wir sehen jedoch: Das pazifische Modell, aber auch das Türkei-EU-Abkommen haben – natürlich in Kombination mit vielen anderen Maßnahmen – dazu geführt, dass man an dieser Stelle den Pull-Effekt vollkommen weggenommen hat.
Herr Hartmann, zu Ihnen – Kollege Throm hat es ja schon gesagt –: Es hat schon etwas von Satire, wenn man jahrelang mit Asylpolitik beschäftigt ist und von SPD-Vertretern hört, dass die Union das nicht auf die Reihe gekriegt hat. Sie haben bei allen wichtigen Maßnahmen blockiert.
Tun Sie nicht so, als ob Sie hier derjenige sind, der den Ton angibt.
Nun komme ich zu dem Quatsch mit den Kosten. Ich habe in den vergangenen Jahren bei allen Debatten gut hingehört: Nie haben Sie den Begriff Kosten der Belastungsgrenze in den Mund genommen. Jetzt schlagen wir ein Projekt vor; es soll ein Pilotprojekt sein. Das muss sich entwickeln, und am Anfang kostet das natürlich Geld.
Aber was ist denn mit den Kosten für unsere Gesellschaft, den gesellschaftlichen Kosten? Stichwort Zusammenhalt: Ich habe gerade von einer grünen Rednerin gehört, dass sich die Stimmung bezüglich des Themas Integration negativ entwickelt. Richtig, aber das liegt nicht an der Diskussion, sondern das liegt an den Themen. Frau Kaddor, Sie sind in einer grünen Blase unterwegs. Es geht nicht um eine Wahlanalyse. Reden Sie mit den Menschen. Öffnen Sie die Ohren: Unternehmer, Vereine, die Bürger, sie sind komplett unzufrieden.
Menschen, die im Sicherheitsbereich unterwegs sind, machen das Kreuz auf dem Wahlzettel für die Partei auf der rechten Seite des Plenarsaals. Woran liegt das? Da müssen wir eine Änderung herbeiführen. Da gibt es kein Wenn und Aber.
Natürlich ist ein Drittstaatsverfahren nicht einfach; sonst könnte es ja jeder machen, meine Damen und Herren. Aber ein Drittstaatsverfahren in geeigneter Form ist grundsätzlich nur möglich, wenn wir das Verbindungselement streichen, auf das Sie in den Debatten zum GEAS bestanden haben, Herr Hartmann. Es ist erst durch Sie reingekommen. Sie haben das verbockt.
Meine Damen und Herren, eine Vorprüfung, eine Zulässigkeitsprüfung ist auch bei der Überstellung nach wie vor erforderlich. Wenn wir bei diesen langen Verfahren bleiben, das heißt zweieinhalb bis drei Jahre bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, dann können wir das Thema in die Tonne klopfen. Deshalb muss es ausreichen, wenn man hier den Abschluss des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens genügen lässt.
Wir können uns verschiedene Drittstaatsverfahren vorstellen: Zulässigkeitsprüfung und dann Überstellung zum Asylverfahren in den Drittstaat. Wir können das Verfahren aber auch externalisieren und dann im Drittstaat durchführen; diese extraterritorialen Verfahren müssen in Abstimmung und rechtsstaatlich abgesichert erfolgen. Das wäre alles wunderbar. Gehen Sie doch mit uns den Weg. Aber Sie verweigern sich von vornherein und sagen: Das ist nichts, das ist Blödsinn, lassen wir es.