Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Renner, ich kann Ihre Aufregung – das wird Sie nicht überraschen – nicht so recht nachvollziehen.
Ich will auch gerne sagen, warum nicht.
Erstens. Unsere Sicherheitsbehörden halten sich beim Einsatz von Überwachungssoftware nachgewiesenermaßen an die Vorgaben der Gerichte und natürlich an die Vorgaben des Gesetzgebers. Das Bundeskriminalamt, das Sie eben angesprochen haben, setzt Pegasus – und das auch nur in ganz wenigen Bereichen – auf die gleiche Art und Weise ein: eben nur zur Abwehr im Bereich des Terrorismus oder der Organisierten Kriminalität. Es plant dahin gehend auch nichts anderes. Wer das Gegenteil behauptet – so finde ich –, muss Beweise liefern; denn ansonsten sind das nur Unterstellungen. Ich jedenfalls habe größtes Vertrauen in das gesetzeskonforme Handeln des Bundeskriminalamtes und anderer deutscher Sicherheitsbehörden.
Zweitens. Das Bundesinnenministerium hat auf Ihre Nachfrage ja bestätigt, dass keine Spähsoftware auf Smartphones von Angehörigen und Mitarbeitern der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden festgestellt werden konnte. Das ist doch in Ihren Augen vermutlich eine gute Nachricht.
Drittens. Sie müssten doch eigentlich hocherfreut sein, dass wir im Koalitionsvertrag klipp und klar geregelt haben, keine Überwachungstechnologien an repressive Regime weiterzugeben. Denn wir wissen, klar, dass solche Technologien wie Pegasus, die auch verschlüsselte Kommunikation knacken können, in falschen Händen tatsächlich gefährlich sind.
Wir wissen bereits von Fällen aus Saudi-Arabien oder aus Ungarn, dass Regimekritiker, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten ausgespäht wurden. Mir hat erst im Dezember 2021 der ungarische Investigativjournalist Szabolcs Panyi beschrieben, wie er von der ungarischen Regierung mit Pegasus überwacht wurde. In falschen Händen – das ist ganz klar richtig – ist Pegasus ein Unterdrückungswerkzeug und gefährlich.
Aber – das gehört zur Wahrheit dazu – wir können im Deutschen Bundestag nicht verhindern, dass die israelische Securityfirma NSO Group ihre Produkte an autoritäre Regime verkauft. Aber wir können dafür sorgen, dass künftig keine Firma mit Sitz in Deutschland solche Überwachungstechnik an Unrechtsregime verkaufen darf. Ich sage deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Genau so wie es für Rüstungsgüter wie etwa Panzer oder U-Boote in Deutschland eine Exportkontrolle gibt, so muss es auch für derartige in Deutschland programmierte Software eine Exportkontrolle geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, warum schreien Sie denn „Skandal“ und nicht „Juhu“ angesichts der Vereinbarung im Ampelkoalitionsvertrag – ich habe es eben schon gesagt –, dass der Staat künftig keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten wird? Wieso jubeln Sie eigentlich nicht angesichts der Zusage, dass der Staat künftig sogar verpflichtet wird, Sicherheitslücken umgehend zu schließen? Und warum feiern Sie keine Party angesichts der Zusage, dass wir den Einsatz von Überwachungssoftware an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Onlinedurchsuchung anpassen wollen?