Nein, danke.
Softwareprogramme wie „FinFisher“, „Pegasus“ oder der Staatstrojaner, um die es hier geht, sind dafür vorgesehen, Schwachstellen in der IT-Sicherheit zu nutzen. Dadurch kann in Handys und auf PCs eingedrungen und Kommunikation abgegriffen werden. Dort, wo solche Systeme bereits breitflächig zum Einsatz kommen, werden Sicherheitslücken, die dies möglich machen, bewusst offen gehalten. Es ist falsch, so mit Lücken in IT-Systemen umzugehen. Da sind wir uns auch einig. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode diese Sicherheitslücken konsequent schließen. Hierfür werden wir zum Beispiel ein Schwachstellenmanagement schaffen und leisten so unseren Beitrag dazu, die Daten von Bürgerinnen und Bürgern hier in diesem Land zu schützen.
Das vom Bundesverfassungsgericht 2008 geschaffene IT-Grundrecht – das haben Sie auch angesprochen – ist dabei selbstverständlich immer Grundlage unseres Handelns. Und eine der Maßnahmen – das ist heute auch schon häufiger angesprochen worden – ist übrigens auch, die Hürden für den Einsatz von Überwachungssoftware zu erhöhen. Doch damit noch nicht genug.
Ich als Juristin freue mich sehr darüber, dass wir nun auch endlich den Auftrag, den uns das Bundesverfassungsgericht mitgegeben hat, erfüllen werden und eine Überwachungsgesamtrechnung anstellen; das hat der Kollege vorhin schon gesagt. Wir schauen uns ganz genau an, ob wir ein Zuviel an Überwachungsbefugnissen durch die Sicherheitsbehörden haben. Und – das möchte ich schon versprechen – wir werden auch dementsprechend handeln – je nach Ergebnis.
Wir stellen damit außerdem sicher, dass wir ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich haben. Das hört sich nicht nur gut an, das ist auch gut.
– Da kann man auch mal klatschen. Wir machen nämlich einige gute Dinge; das wurde heute ja auch schon ausgeführt.
Beim Lesen Ihres Antrags bin ich tatsächlich über einen Satz gestolpert. Und zwar schreiben Sie – ich zitiere –:
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Legislaturperioden die Linie verfolgt, immer genau an diesen Leitplanken entlang zu rasen.
Sie sprechen da von verfassungsrechtlichen Leitplanken. Auch da bin ich geneigt, Ihnen zuzustimmen. Aber um in Ihrem Bild zu bleiben: Wer gut Auto fahren kann, muss sich über die Leitplanken keine Gedanken machen. Wir haben das Steuer übernommen, und unsere Räder stehen fest auf der Straße. Das kann ich Ihnen versichern.
Eine letzte Bemerkung sei mir noch erlaubt: Wenn Ihnen wirklich etwas daran gelegen wäre, den Einsatz von Überwachungssoftware im präventiven Bereich zu stoppen, dann würden Sie das dort, wo Sie regieren, tatsächlich auch tun oder konsequent einfordern. Meines Wissens darf die Landespolizei in Thüringen immer noch die Quellen-TKÜ verwenden; und dort stellen Sie seit sieben Jahren den Ministerpräsidenten.
Ihr Antrag spricht ein wichtiges Thema an. Aber vermeintlich einfache Lösungen wie das generelle Verbot des Kaufs und der Verwendung von Überwachungssoftware sind eben meistens nicht die besten.
Vielen Dank.