Zum Inhalt springen
181. Sitzung
Donnerstag, 4. Juli 202420. Wahlperiode, 181. SitzungStärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts
8 VermerkeReaktionswert: lebhaft545 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Union in Oppositionszeiten kluge Initiativen ergreift, dann ist es vielleicht gut so, wenn sie da noch ein bisschen bleibt.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD

Sie machen ja gar nichts mehr!

Keine große Volkswirtschaft der Welt ist so sehr auf die internationalen Geschäftsbeziehungen ihrer Unternehmen angewiesen wie die deutsche. Die globale Vernetzung unserer Unternehmen ist Wesensmerkmal unserer Wirtschaft. Ein starker Wirtschaftsstandort Deutschland verdient und braucht einen starken Justizstandort Deutschland.

Das vorliegende Gesetz heißt „Justizstandort-Stärkungsgesetz“; aber in Wahrheit stärken wir mit diesem Gesetz den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das, Herr Kollege Plum, verdient eine Debatte zur Kernzeit.

Beifallbei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Zurufdes Abg. Dr. Martin Plum [CDU/CSU]

Wer international Geschäfte macht, schließt grenzüberschreitend privatrechtliche Verträge. Da wird vereinbart, welches Recht gilt und wo im Fall der Fälle gestritten wird. Vertragssprache ist meistens Englisch.

Tatsächlich haben deutsche Unternehmen in den vergangenen Jahren mit ihren internationalen Geschäftspartnern immer seltener den Gerichtsstand Deutschland vereinbart. Dafür gab es Gründe, unter anderem im prozeduralen Recht. Die räumen wir jetzt aus dem Weg, indem wir zentrale Anforderungen der Wirtschaft erfüllen.

Erstens. Wenn Englisch Vertragssprache ist, ist es nur logisch, auch in englischer Sprache über die Vertragsauslegung zu streiten. Kein Vertragspartner braucht einen Sprachbruch vor Gericht. Deshalb führen wir die Gerichtssprache Englisch ein.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD

Den Sprachbruch haben Sie aber im Gesetz!

Zweitens. Niemand schließt Verträge in der Absicht, später vor Gericht zu landen. Schlimm genug, wenn es doch so kommt; aber dann will niemand zusätzlich eine jahrelange Hängepartie, bis der Fall endgültig beschieden ist. Deshalb sorgen wir für schnellere Rechtsklarheit, indem wir die Verfahren straffen.

Drittens. Viele Vertragsinhalte unterliegen höchster Vertraulichkeit. Keine Streitpartei kann akzeptieren, dass gut gehütete Geschäftsgeheimnisse den Weg in die Öffentlichkeit finden. Egal ob Exportlieferverträge des Mittelständlers, Lizenzverträge von Joint Ventures oder Exit-Verträge von Start-ups, die Bewertung von Patenten, die Höhe von Lizenzgebühren, Verkaufspreise, Marktpotenziale oder gar Unternehmenswerte – all diese hochsensiblen Vertragsinhalte müssen immer strengster Vertraulichkeit unterliegen.

Unternehmen dürfen nicht länger vor dem Dilemma stehen: entweder staatliches Gericht oder Vertraulichkeit. Deshalb machen wir jetzt beides möglich, indem wir Geschäftsgeheimnisse bei Gericht besser schützen – und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die notwendige Voraussetzung dafür, dass Unternehmen in Zukunft seltener als heute Schiedsgerichte oder ausländische Gerichte anrufen.

Aber nicht die hinreichende!

„Notwendige Voraussetzung“ heißt: Dieses Gesetz markiert nicht die Ziellinie bei der Modernisierung des Justizstandorts in Sachen Wirtschaftsstreitigkeiten, sondern den Startblock.

Gerade der Mittelstand wünscht sich, dass er in Verträgen mit internationalen Partnern Heimatrecht, also deutsches Recht, vereinbaren kann. Mittelständische Unternehmen haben in der Regel keine eigenen Justiziare. Wenn sie schon teure Expertise von spezialisierten Rechtsberatern in Anspruch nehmen müssen, dann soll nicht der ausländische Gerichtsstandort zusätzlicher Kostentreiber sein.

„Startblock, nicht Ziellinie“ heißt, dass wir perspektivisch noch eine gewichtige Hürde im materiellen Recht aus dem Weg räumen müssen, damit das vorliegende Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann. Das GVG regelt aber nicht materielles Recht.

Der Gesetzgeber aber schon!

Unternehmen vereinbaren in ihren Verträgen oft aus gutem Grund und im beiderseitigen Interesse eine Haftungsbeschränkung. Genau das scheint unser geltendes AGB-Recht bedauerlicherweise zurzeit nicht wirksam zuzulassen. Was aber an Schutzstandards für Endverbraucher wichtig und richtig sein mag, passt nicht zwingend für Unternehmen, die globale Geschäftsbeziehungen pflegen. Aus Sicht des Mittelstands ist es daher wünschenswert, wenn AGB-Recht unseren Unternehmen den Weg zum Heimatrecht freimacht und nicht verschließt. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir den Justizstandort Deutschland. Das ist gut, das ist richtig, und deshalb freue ich mich über breite Zustimmung.

Beifallbei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beifallbei der AfD

Ähnliche Reden