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181. Sitzung
Donnerstag, 4. Juli 202420. Wahlperiode, 181. Sitzung
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Nein.

Es ist bereits einiges zu den Inhalten des Gesetzes gesagt worden. Deshalb will ich mein Augenmerk auf die Änderungen legen, die wir jetzt im parlamentarischen Prozess noch erreicht haben. Durch die gesamten Verhandlungen hindurch standen wir in einem intensiven Austausch mit allen Beteiligten, um dieses Gesetz noch besser zu machen. Und das ist uns auch gelungen. Mich freut besonders, dass wir die Verbindlichkeit der Standardvertragsklauseln durch die Rechtsverordnung gestärkt haben.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]

In Gesprächen mit den Beteiligten wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass zu lange andauernde Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen und Studienzentren die klinische Forschung in Deutschland viel zu oft ausbremsen.

Es bleiben ja die Musterverträge, die Mustervertragsklausel!

Das wird jetzt hoffentlich der Vergangenheit angehören.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass dieses Gesetz nicht bei der Arzneimittelforschung stehen bleibt. Ja, Deutschland hat eine starke pharmazeutische Industrie, aber Deutschland ist eben auch das Land der Medizintechnologie, und das haben wir nicht vergessen.

Beifallbei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Deshalb übertragen wir Lösungsvorschläge der Arzneimittelforschung auch auf die Forschung im Bereich Medizinprodukte. In diesem Rahmen führen wir auch für Medtech-Studien Standardvertragsklauseln und harmonisierte Richtlinien für die Arbeit der Ethikkommissionen ein.

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