Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag; denn heute verabschieden wir das Gesetz gegen die sogenannte Gehsteigbelästigung.
Ich freue mich, dass die unsäglichen Belästigungen von Schwangeren und von Mitarbeitenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen bald ein Ende haben werden.
Ich freue mich aber nicht, dass dieses Gesetz überhaupt notwendig ist, dass wir ein Gesetz brauchen, weil Frauen vor Beratungsstellen angepöbelt, bedrängt oder belästigt werden von Menschen, die sie nicht kennen, von Menschen, die Schwangeren ihre eigene und intime Entscheidung absprechen.
Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft ist die Entscheidung der Schwangeren. Mein Körper, meine Entscheidung!
Dieser Grundsatz verpflichtet uns. Gerade in Anbetracht des Rollbacks unter rechten Regierungen gilt es, Frauenrechte vor Fundamentalistinnen und Fundamentalisten und Rechtsextremen zu schützen.
Wir sehen es in Polen unter der letzten Regierung, in den USA und auch in Italien unter der Postfaschistin Meloni. Rechte Politik ist eine Gefahr für die Selbstbestimmung von Frauen.
Dieser rückwärtsgewandten Politik stellen wir uns entgegen. Sie ist für uns nicht vereinbar mit einem modernen Frauenbild.
Wir stärken die reproduktiven Rechte von Frauen und die Rechte von Ärztinnen und Ärzten und medizinischem Personal. Das haben wir am Anfang der Legislaturperiode durch die Streichung von § 219a StGB getan, und das machen wir heute mit den Verbesserungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Uns Bündnisgrünen reicht das aber nicht. Wir wissen, dass wir mehr tun müssen, als den Zugang zu Beratungsstellen sicherzustellen. Frankreich und Dänemark machen es vor, und das fordern auch internationale Menschenrechtskonventionen von uns. Dies zeigen auch die jüngst veröffentlichten Empfehlungen der Expertinnen- und Expertenkommission zu Schwangerschaftsabbrüchen.