Jedenfalls habe ich das Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz noch mal durchgelesen. Sie konstruieren hier eine Zuständigkeit nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7, führen aber Bußgeldtatbestände ein, für die die Länder zuständig sind und nicht der Bund. Vielleicht können Sie mir den Widerspruch erklären, warum Sie hier die Zuständigkeit an sich ziehen, bei der Schwangerschaftskonfliktberatung aber nicht.
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Dr. Götz Frömming [AfD]: Können sie nicht!
Oder wollen Sie die jetzt auch noch regeln?
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Möchten Sie erwidern?
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Beatrix von Storch [AfD]: Jetzt irgendwas mit Frauenrechten!