Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschätzter Herr Minister! Die Landtagswahl in Thüringen
– viele haben es ausdrücklich so formuliert – war eine Zäsur.
Warum war sie eine Zäsur? Sie war eine Zäsur,
weil erstmals eine extremistische Partei, eine verfassungsfeindliche Partei mehr als ein Drittel der Stimmen bekommen hat. Das ist im 75. Geburtsjahr unseres Grundgesetzes ein sehr einschneidendes Erlebnis.
Das Wahlergebnis fiel deutlich höher aus als das für die Sozialistische Reichspartei Anfang der 50er-Jahre, die bei einer Landtagswahl mal rund 11 Prozent erreicht hat. Sie ist ja dann später verboten worden.
Warum ist das relevant?
Das ist relevant, weil dadurch eine Gefahr für den Rechtsstaat entsteht. Sie entsteht dadurch, dass die sogenannte Sperrminorität erreicht wird. Eine Partei, die im Parlament mehr als ein Drittel der Stimmen hat, hat erheblichen Einfluss. Sie kann verhindern, dass die Verfassung geändert wird, und sie hat erheblichen Einfluss auf die Richterwahl.
Mit Zweidrittelmehrheit werden die Richterinnen und Richter für das Verfassungsgericht gewählt. Und es braucht die Zweidrittelmehrheit, um das Verfahren der Richterernennung über den Richterwahlausschuss in Gang zu setzen.
Das kann also jetzt blockiert werden. Das heißt, es entsteht eine erhebliche Gefahr für den Rechtsstaat in der Form,
dass künftig Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zu ihrem Recht kommen, weil Extremisten, weil Parteien, die nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, mehr als ein Drittel der Stimmen in einem deutschen Parlament haben.
Worin liegt die Gefahr im Weiteren? Das ist sehr deutlich: Die AfD will erreichen, dass ihr genehme Richter eingesetzt werden. Was will sie damit tun?
Sie will die Justiz einsetzen, um politische Gegner zu verfolgen.