Natürlich ist mir bekannt, Herr Finanzminister, dass die Verfolgungskapazitäten der Länder begrenzt sind. Nichtsdestotrotz legen Sie mit dem Bürokratieentlastungsgesetz jetzt einen Vorschlag vor, nach dem die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen verkürzt werden sollen. Die Ex-Staatsanwältin Brorhilker, die Spezialistin für Cum-cum und Cum-ex war, befürchtet – ich zitiere –, dass wichtige Beweisunterlagen vernichtet werden. Insofern frage ich Sie: Welche Bewertung haben Sie zu dieser Befürchtung der Staatsanwältin?
Mittwoch, 25. September 202420. Wahlperiode, 187. SitzungBefragung der Bundesregierung
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