Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land ist absolut unbefriedigend. Seit zehn Jahren verliert unser Land an Wettbewerbsfähigkeit. Das zeigt sich jetzt auch bei den wirtschaftlichen Indikatoren.
Wir müssen uns klarmachen, dass wir einen spitzenmäßigen Lebensstandard haben. Wir haben eine spitzenmäßige soziale Absicherung in Deutschland. Wir haben spitzenmäßige ökologische Standards. Dies hat aber eine Voraussetzung: die Bereitschaft und Fähigkeit, wieder wirtschaftliche Spitzenleistung zu erbringen.
Aus diesem Grund ergreift die Bundesregierung Initiativen. Zwei davon will ich hervorheben:
Die erste ist die WIN-Initiative. Wir brauchen mehr Kapital für Wachstum und Innovation. Und deshalb haben wir mit den Kapitalsammelstellen, Versicherungen und Versorgungswerken, Banken und Verbänden die WIN-Initiative auf den Weg gebracht.
Worum geht es? Die Bundesregierung verpflichtet sich auf der einen Seite, gesetzgeberisch die Rahmenbedingungen für den privaten Kapitalmarkt in Deutschland zu liberalisieren und zu deregulieren. Auf der anderen Seite geben die privaten Kapitalgeber das Commitment ab, in den nächsten Jahren in Deutschland beispielsweise mehr Risikokapital zur Verfügung zu stellen. Einerseits bessere Rahmenbedingungen, andererseits Zusagen für inzwischen über 12 Milliarden Euro zusätzliches privates Kapital für Wachstumsunternehmen und Start-ups in Deutschland – so gefällt mir Wirtschaftsförderung. Durch bessere Rahmenbedingungen und ohne einen Euro Steuergeld kommt es zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Klaus Wiener [CDU/CSU]
Zum Zweiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir arbeiten an unserer Wachstumsinitiative: 120 Maßnahmen unter 49 Überschriften. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 haben wir ja Rekordinvestitionen vorgesehen. Das ist die Nachfrageseite. Entscheidend für das Vertrauen in den Standort sind aber die privaten Investitionen von Handwerk, Mittelstand und Industrie.
Deshalb fokussiert die Wachstumsinitiative der Bundesregierung auf die Angebotsbedingungen der Wirtschaft, also steuerliche Anreize für Investitionen, Forschungszulage, Mobilisierung des Arbeitsmarktes auch durch Reformen beim Bürgergeld, um seinen fordernden Charakter zu stärken, Abbau überflüssiger Bürokratie, beispielsweise durch eine Reform des Lieferkettengesetzes in Deutschland, Maßnahmen bei der Energiepolitik, um die Entwicklung der Energiepreise in unserem Land zu begrenzen.
All diese Maßnahmen zielen auf die Angebotsseite unserer Wirtschaft, die zu lange vernachlässigt worden ist. Wir brauchen in unserem Land mehr Wachstum. Bei all den sozialen und ökologischen Vorhaben, die wir alle teilen, dürfen wir nämlich eines nicht vergessen: Alle soziale und ökologische Politik hat eine Voraussetzung, nämlich ein stabiles wirtschaftliches Fundament unseres Landes. Dessen Vernachlässigung beenden wir.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
PPräsidentin Bärbel Bas: Vielen Dank. – Das Wort für den zweiten einleitenden Bericht hat nun die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Frau Steffi Lemke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Sorge und Anspannung schauen, glaube ich, die meisten von uns gegenwärtig nach Brandenburg auf die Situation an der Oder. Meine Gedanken sind heute bei den Menschen dort, die vom Hochwasser betroffen sind, die um ihr Hab und Gut bangen und die sich darauf verlassen möchten – und das können sie auch –, dass der Katastrophenschutz funktioniert, dass die Nachbarschaftshilfe funktioniert und dass der Hochwasserschutz funktioniert.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Das ist ein Versprechen, das wir den Menschen in unserem Land gegeben haben. Alle demokratischen Parteien haben in den vergangenen Jahren hohen Wert auf den Hochwasserschutz gelegt. Aber wir merken, dass frühere Hochwasserschutzkonzepte in diesen Zeiten nicht mehr gleichermaßen funktionieren, wie das vielleicht vor 10 oder 15 Jahren der Fall gewesen ist.
Wir wissen inzwischen gesichert, dass die extremen Hochwasserereignisse und Starkregenereignisse, die wir gegenwärtig in fast ganz Europa erleben – Italien hat jetzt in mehreren Gebieten den Notstand ausrufen müssen –, die es aber auch in mehreren Ländern in Afrika gibt, wo viele Menschen ihr Leben verloren haben, wo Millionen Menschen ihr Obdach verloren haben, nicht mehr die gleichen sind, die wir über viele Jahrzehnte, Jahrhunderte gewohnt waren.
Deshalb müssen wir in den nächsten Jahren in den Hochwasserschutz mehr investieren, um ihn zu verbessern und an die veränderten Klimabedingungen anzupassen. Die Bundesregierung tut das. Wir haben zum einen gemeinsam mit den Bundesländern das Nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt, durch das über mehrere Jahre mehrere Milliarden Euro für Investitionen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden.
Ich habe in diesen Tagen das aktualisierte Hochwasserschutzgesetz vorgelegt, das wir in den letzten Monaten gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet haben. Dies werden wir jetzt zügig im Kabinett beraten, noch in diesem Jahr im Kabinett beschließen und dem Deutschen Bundestag übermitteln.
Und wir haben mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ein Programm über 3,5 Milliarden Euro für die nächsten Jahre aufgelegt, das Deichrückverlegungen und Auenrenaturierungen finanzieren soll, damit natürlicher Hochwasserschutz gestärkt wird, damit das Wasser in einer Hochwassersituation schlicht und einfach mehr Platz hat. Das ist etwas, was natürliche Hochwasserspeicherräume besser leisten können als technische Polder.
Wir haben in diesen Tagen aber auch eine zweite Sorge. Wenn wir auf das Hochwasser an der Elbe geschaut haben, dann haben wir ein weiteres Desaster gesehen: den Einsturz der Carolabrücke in Dresden. Das heißt, über viele Jahre vernachlässigte Investitionen in unsere Infrastruktur belasten dort jetzt die Bevölkerung, und das führt zu Verkehrschaos in Dresden.
Man muss sich das einmal vorstellen: Bis zu 35 000 Autos und bis zu 4 000 Fahrräder, die pro Tag darüber gefahren sind, und etwa 1 000 Fußgänger, die diese Brücke passiert haben, müssen jetzt wahrscheinlich über mehrere Jahre umgeleitet werden. Das ist ein Desaster für Dresden. Auch dieser Punkt zeigt, dass Investitionen in die öffentliche Infrastruktur zwingend nötig sind. Hierfür stehen Bund und Länder ebenfalls gemeinsam in der Verantwortung.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
PPräsidentin Bärbel Bas: Vielen Dank. – Wir beginnen nun mit den Fragen zunächst zu den beiden Berichten und den Geschäftsbereichen der anwesenden Mitglieder der Bundesregierung.
Zuerst hat das Wort aus der CDU/CSU-Fraktion Dr. Mathias Middelberg.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Bundesminister, wir finden es toll, dass Sie dieses Land wieder in Richtung Spitzenmäßigkeit zurückführen wollen. Dazu bräuchten wir allerdings dann auch eine spitzenmäßige Regierung. Wir wären aber schon zufrieden, wenn wir eine hätten, die wenigstens rechtmäßig und verfassungsmäßig handeln würde. Da spreche ich Ihren Haushaltsentwurf und Ihre geplanten Buchungen an. Wir haben unter Aussetzung der Schuldenbremse Coronakredite aufgenommen und damit viele Probleme im Land lösen können.
Wir haben das auch mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Abfederung der Energiekrise gemacht.
Wir haben jetzt erhebliche Rückflüsse aus diesen gewährten Geldern; das sind etwa 3 Milliarden Euro insgesamt. Die müssten, da sie jetzt zurückfließen, aus unserer Sicht eigentlich als Rückzahlung der aufgenommenen Kredite gebucht werden. Sie verbuchen die aber in Ihrem allgemeinen Haushalt.
Mit dieser Buchungstechnik haben wir große Probleme. Das erinnert nämlich sehr stark an die Umwidmung der Coronakredite, die das Verfassungsgericht schon einmal kassiert hatte. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Vielen Dank, Herr Kollege Middelberg. – Die Bundesregierung hat einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 eingebracht, von dem wir überzeugt sind, dass er verfassungsfest ist; das ist ja auch mein persönliches Anliegen. Gleichwohl prüfen wir auch die Bewertung von Sachverständigen in allen Aspekten, die aufgeworfen werden. Sollte sich aus der Fachdiskussion – auch mit unabhängigem Sachverstand – ableiten lassen, dass es Rechtsunsicherheiten gäbe – ich spreche im Konjunktiv –, so würde die Bundesregierung mit Blick auf die Bereinigungssitzung handeln.
Da ist mir doch an Präzisierung gelegen, Herr Minister. – Wir hatten jetzt eine Sachverständigenanhörung zu diesen Fragestellungen. Der Bundesrechnungshof hat den Vorgang schon für verfassungswidrig befunden. Mehrere Gutachter haben sich in der Anhörung am Montag in dem gleichen Sinne geäußert, unter anderem der Verfassungsrechtler Kube, der das eben genannte Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich verfolgt hat. Er ist klar zu dem Ergebnis gekommen, dass er diese Buchung tatsächlich für verfassungswidrig hält.
Wir wissen, dass sich Juristen auch viel vorsichtiger äußern können. Professor Kube hat sich aber sehr bestimmt geäußert. Bleiben Sie dabei, dass Sie das jetzt weiter prüfen wollen, oder sind Sie schon jetzt zu einer Entscheidung in der Lage?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, Kollege Middelberg. – Die Anhörung wird natürlich in meinem Haus präzise ausgewertet werden. Auch die Einschätzung Ihres früheren Prozessbevollmächtigten und Sachverständigen wird dort selbstverständlich miteinbezogen werden.
Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Wirklich ein kompetenter Mann!
Politisch kann ich sagen: Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen werden und wollen sicherstellen, dass der Haushaltsentwurf, bevor er dann Gesetz wird, in jeder Hinsicht verfassungsmäßig ist. Das ist ja unsere gemeinsame Absicht hier im Haus. Wir haben Konsequenzen aus der neuen Rechtsklarheit gezogen, die wir durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Schuldenbremse haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Lindner, Sie haben schon betont: Die wirtschaftliche Lage ist herausfordernd. Sie sind nicht zufrieden. Ich glaube, wir können mit den Wachstumsprognosen, die uns derzeit vorliegen, alle nicht zufrieden sein. Besonders kräftig sank zuletzt die Wertschöpfung in der Baubranche, aber auch in der Industrie. Dort sind zuletzt teils einschneidende Sanierungsschritte angekündigt worden. Arbeitsplätze stehen damit auf der Kippe.
Die Bundesregierung steuert hier, wie angekündigt, dagegen. Wir verhandeln gerade hier im Parlament Gesetze, die das umsetzen sollen, was die Bundesregierung mit den 49 Maßnahmen in der sogenannten Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht hat, unter anderem mit weit verbesserten steuerlichen Anreizen und Entlastungen für Betriebe, aber auch für Bürgerinnen und Bürger und mit verbesserten Rahmenbedingungen in wichtigen Sektoren. Ich nenne die E-Mobilität, den Wohnungsbau oder die Medizin. Welche Effekte versprechen Sie sich durch die Initiative insgesamt und speziell auch durch die darin enthaltenen steuerlichen Impulse?
Vielen Dank, Herr Kollege Schrodi. – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in seiner Zuständigkeit für die Bewertung konjunktureller Entwicklungen das Paket der Wachstumsinitiative vermessen und kommt bei einer Umsetzung des Pakets zu einem doch sichtbar dynamisierten Wachstum. Ich glaube, die Rechnung war: 0,4 Prozentpunkte alleine aufgrund dieser Maßnahmen.
Wir werden nunmehr in wenigen Tagen bei der Gemeinschaftsdiagnose, die am morgigen Tag vorgelegt wird, sehen, wie insgesamt die wirtschaftliche Entwicklung von den Instituten eingeschätzt wird. Dort werden die Maßnahmen der Wachstumsinitiative allerdings nur zum Teil berücksichtigt sein, noch nicht alle. Es haben ja auch noch nicht alle Rechtskraft.
Richtig ist jedenfalls, dass die Wachstumsinitiative ein wichtiger Baustein ist. Aber sie ist ein Schritt, um Wettbewerbsfähigkeit in einem international vorzeigbaren Maß zurückzugewinnen. Es werden weitere Schritte folgen müssen, sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch der Angebotsbedingungen unserer Wirtschaft.
Herr Finanzminister, danke für die Antwort. – Da noch mal die Nachfrage bzw. das Angebot: Als SPD – das sagen wir ganz klar – stehen wir in dieser Lage für eine starke und aktive Industriepolitik
und auch für die Stärkung der Sozialpartnerschaft. Wir sind dafür offen. Ich habe heute gelesen, Sie seien auch offen dafür, über zusätzliche Maßnahmen zu sprechen und beispielsweise mit Blick auf die Automobilwirtschaft zusätzliche und kurzfristige Impulse zu setzen. Welche Weichenstellungen sind hier jetzt aus Ihrer Sicht vorrangig?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr verehrter Minister Lindner, Sie sprachen von „Kapitalsammelstellen“. Das klingt gut, weil durch das dilettantische Verhalten – so muss man es ja nennen; jeder Finanzmanager sagt das – dieser Bundesregierung, wie bei vielen anderen Themen, auf die ich hier gar nicht eingehen will, die zweitgrößte deutsche Bank, nämlich die Commerzbank, nunmehr mit 21 Prozent im Besitz der größten italienischen Bank ist, die wiederum 40 Milliarden Euro an italienischen Staatsanleihen hält, die kurz über Ramschniveau sind. Insoweit könnte hier jetzt eine Bank entstehen, die wieder „too big to fail“ ist und – die SPD müsste sich ja empören – durch Steuermittel entsprechend gerettet werden muss.
Da stellt sich nun die Frage. Warum haben Sie sich dieses Verfahrens bedient? Wir hatten das heute auch im Finanzausschuss. Warum, Herr Lindner – so gehen die Gerüchte – haben Sie und Ihr Staatssekretär Toncar nicht auf die Expertise des ehemaligen Staatssekretärs im Finanzministerium, Kukies, zurückgegriffen, der ja selbst bei Goldman Sachs beschäftigt war und entsprechend über Expertise verfügt? Was werden Sie tun, um die Commerzbank in ihrem Abwehrkampf zu unterstützen? Die italienische Regierung hat schon klar gesagt: Bleibt das Hauptquartier in Mailand, werden wir die UniCredit bei der Übernahme der Commerzbank unterstützen.
Das war zwar keine Beantwortung meiner Frage, aber ich versuche es gleich noch mal. Es ist nicht antieuropäisch, wenn ich feststelle, dass internationale Ratingagenturen die italienischen Staatsanleihen in Höhe von 40 Milliarden Euro als eine Note über Ramsch bewerten. Aber bitte; das möge dann die nächste Eurokrise zeigen; Frankreich ist heute ja auch schon in die Schlagzeilen geraten.
Die zweite Frage wäre: Waren Sie darüber informiert und, falls nein, warum nicht – damals hatten Sie ja noch einen 16-Prozent-Anteil –, dass der jetzige Vorstandschef Knof, ein nicht unwesentlicher Player, sicherlich auch jetzt im Abwehrkampf, zum Ende des Jahres zurücktreten wird? Und wie gedenken Sie – noch einmal; die Frage haben Sie nicht beantwortet –, die Commerzbank jetzt in ihrem Abwehrkampf gegen die italienische Regierung und UniCredit zu unterstützen?
Vielen Dank, Herr Gottschalk. – Nein, ich und die Bundesregierung insgesamt waren über die Entscheidung von Herrn Knof nicht unterrichtet. Wenn ich es rechtlich richtig einschätze, hätten wir auch gar nicht unterrichtet sein dürfen, weil das eine Entscheidung ist, die ad-hoc-publizitätspflichtig ist und die man nicht einfach irgendwann rausgeben kann.
Zum Zweiten. Die Fragen liegen jetzt beim Management und dem Aufsichtsrat der Commerzbank. Die Bundesregierung hat klargemacht, dass sie in der jetzigen Situation keine weiteren Anteile veräußern wird. Klar ist aber: Wenn die Bundesregierung Anteile veräußert, dann sind wir zu einem diskriminierungsfreien Verfahren gezwungen. Mithin ist die Commerzbank ein börsennotiertes Unternehmen, an dem sich jeder, der will, beteiligen kann.
PPräsidentin Bärbel Bas: Die nächste Frage stellt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Deborah Düring.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, wir sind uns ja einig: Wenn wir die nationalen und internationalen Herausforderungen meistern wollen, müssen wir über Geld und Finanzen reden. Genau das wurde am vergangenen Wochenende bei den Vereinten Nationen intensiv getan, als die 193 Mitgliedstaaten einstimmig den Pakt für die Zukunft beschlossen und federführend unter der Leitung von Namibia und Deutschland auch sehr viele wegweisende Entscheidungen für die Finanzpolitik getroffen haben.
Es ging unter anderem darum, dass es mehr Repräsentation für Länder des Globalen Südens in internationalen Finanzinstitutionen wie dem IWF braucht. Es ist auch klargemacht worden, dass wir für die Schuldenrestrukturierung viel bessere Mechanismen brauchen. Auch die Frage der Mobilisierung von Finanzkapital für die Erreichung der Sustainable Development Goals ist in diesem Pakt für die Zukunft sehr klar verankert. Mich würde interessieren: Wie möchten Sie jetzt diese sehr guten Ziele national und international weiter umsetzen?
Haben Sie herzlichen Dank für diese Frage, die im Kern ja auch Prioritäten der Bundesregierung betrifft. – Wie Sie alle sicher wissen, hat Deutschland mit federführend den Compact with Africa vorangetrieben, der auch zum Ziel hat, privates Kapital zu mobilisieren. Wir gehören zu den stärksten Unterstützern des OECD-Prozesses und des G-20-Prozesses bei der Schuldenrestrukturierung.
Deutschland war eines der ersten Länder, die die finanziellen Kapazitäten der Weltbank auch durch Hybridkapital verbessert haben. Hier unterstützen wir den Kurs des aktuellen Präsidenten mit Nachdruck, der insbesondere privates Kapital gewinnen will, auch für Transformationsaufgaben in Niedrigeinkommens- und Schwellenländern.
PPräsidentin Bärbel Bas: Sie dürfen eine Nachfrage stellen.
Vielen Dank. – In dem Summit of the Future wurde ja auch über die UN-Steuerkonvention geredet, die auch die Ihnen sehr wichtigen Themen anspricht und Ziele wie mehr Steuerkooperation und die Eindämmung illegaler Finanzströme sehr klar in den Fokus rückt. Nun würde mich interessieren, inwieweit Sie diesen Reformprozess, der für uns und für die Frage der globalen Steuergerechtigkeit sehr relevant ist, in den kommenden Monaten unterstützen wollen.
Die Bundesregierung begleitet auch die Prozesse im Kontext der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung ist aber überzeugt, dass wir die OECD-Prozesse zur Weltsteuerordnung unverändert mit Priorität verfolgen sollten. Bei aller Offenheit, auch in anderen Foren zu sprechen, darf zum Beispiel die Einführung der globalen effektiven Mindeststeuer im OECD-Kontext nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass jetzt über andere Foren andere Prioritäten, die stören könnten, vorgetragen werden.
PPräsidentin Bärbel Bas: Die nächste Frage stellt aus der FDP-Fraktion Christoph Meyer.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Lindner, Deutschland ist bei der Steuer- und Abgabenquote Spitzenreiter. Das macht Arbeit und die Aufnahme von Arbeit unattraktiv. Und ich glaube, das ist einer der Gründe, warum wir in den von Ihnen anfangs zitierten Standortrankings so schlecht dastehen.
Wegen der seit 2007 automatisch durchgeführten Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze wird diese Grenze, gerade für die gesetzliche Krankenversicherung, analog zur Lohnentwicklung ab 1. Januar 2025 um über 6,4 Prozent steigen. Das bedeutet eine erhebliche zusätzliche Belastung für die arbeitenden Menschen. Wie bewerten Sie in diesem Kontext die Notwendigkeit des Abbaus der kalten Progression? Und braucht es nicht auch gerade hier einen Automatismus?
Lieber Christoph Meyer, vielen Dank für diese Frage, bei deren Beantwortung ich jetzt alles diplomatische Geschick, das ich habe, aufbieten muss, um nicht zusätzliche Agenturmeldungen zu produzieren.
Heiterkeit der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Mit der Wachstumsinitiative verbunden ist die Dämpfung der kalten Progression in einem Umfeld von 23 Milliarden Euro in den nächsten beiden Jahren. Übrigens haben Wirtschaftsforschungsinstitute gerade festgestellt, dass diese Koalition in der Vergangenheit die kalte Progression vollständig beseitigt hat und Gering- und Normalverdiener sogar darüber hinaus entlastet hat.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Das ist ja spitze! Spitzenmäßig!
Das hat diese Koalition übrigens von Vorgängerregierungen unterschieden.
Die Gefahr besteht, dass diese Entlastung durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in die Sozialversicherungen umgeleitet wird und der von uns beabsichtigte Kaufkrafteffekt nicht erfolgt. Deshalb wird innerhalb der Bundesregierung gegenwärtig über die Verfahren „Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, Automatismus auf der Basis der Lohnentwicklung“ und „kalte Progression, kein gesetzlicher Automatismus und auf der Basis der Inflation“ gesprochen. Wir müssen darüber sprechen, inwieweit von den Rechengrundlagen als auch vom Verfahren eine Synchronisierung erforderlich ist.
Herzlichen Dank für die Antwort. – Eine Nachfrage zum Abbau der gesamten kalten Progression: Können Sie sich vorstellen, dass die unionsgeführten Länder diesem Abbau im Bundesrat nicht zustimmen werden?
Lieber Christoph Meyer, ich möchte natürlich über das zukünftige Entscheidungsverhalten von Länderseite nicht spekulieren. Aber ich weiß, dass mein sehr geschätzter nordrhein-westfälischer Kollege die haushaltspolitischen Schwierigkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Abbau der kalten Progression verbindet und sich deshalb öffentlich im Landtagsplenum skeptisch hinsichtlich weiterer steuerlicher Entlastungsmaßnahmen gezeigt hat. Ich hoffe und rufe dazu auf, dass das in Hinsicht auf den Bundesrat nicht bereits das letzte Wort ist.
Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Was sagen denn die SPD-Ministerpräsidenten dazu? Ist das so viel anders?
PPräsidentin Bärbel Bas: Vielen Dank. – Wir kommen zur zweiten Runde und damit zu den Fragen zu den vorangegangenen Kabinettssitzungen, zu weiteren Geschäftsbereichen sowie zu allgemeinen Fragen.
Zuerst hat das Wort aus der CDU/CSU-Fraktion Mechthilde Wittmann.
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Lindner, wir sehen in bewegten Tagen einen bewegten Ablauf des Verkaufs der Bundesanteile an der Commerzbank. Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Wer hat sich denn diese Verkaufsstrategie überlegt und aus welchen Überlegungen heraus ist sie entstanden, dass nun in diesem Herbst – bei sehr positiver Marktentwicklung der Commerzbank – ein Paket in Höhe von rund 4,5 Prozent verkauft werden soll? Welcher Strategie folgte es, dass man gerne eine Streuung dieses Paketes wollte, und wie konnte es dann zu einem Komplettverkauf an die UniCredit in Italien kommen – anscheinend ein europäischer Gedanke, wie Sie vorhin einfließen ließen –, ohne dass bei einem doch fast 1 Milliarde Euro schweren Paket auch ein Paketzuschlag erzielt werden konnte?
Des Weiteren möchte ich von Ihnen wissen, inwieweit Sie denn in diese gesamten Prozesse involviert waren.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Im Kontext der Frage will ich voranstellen, dass Deutschland an einem stabilen Bankensystem größtes Interesse haben muss. Die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes muss gesichert sein. Und die Bundesregierung hat auch einen Blick darauf, dass der Bankenplatz Frankfurt stark bleibt.
Dies gesagt habend, beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Wir sind verpflichtet, diskriminierungsfrei zu veräußern, wollen aber privatisieren, auch aus ordnungspolitischen Gründen. Die operative Abwicklung inklusive der Entscheidung über Verfahren und Zeitpunkte obliegt aber der Finanzagentur und den Beraterinnen und Beratern dort, und Einzelentscheidungen dazu werden im interministeriellen Lenkungsausschuss getroffen,
Vielen Dank. – Herr Bundesminister, ich darf die Nachfrage stellen, ob Sie tatsächlich bei einem Paket von knapp 1 Milliarde Euro in keiner Form in den Prozess involviert waren und sich dafür auch nicht interessiert haben.
Und schließlich darf ich, nachdem Sie diese Frage leider nicht beantwortet haben, die weitere Nachfrage stellen: Hat man, wenn man wirklich eine Streuung erzielen wollte, dann beim Verkauf auch entsprechende Vorkehrungen getroffen, die eine solche Streuung auch ermöglichen?
Frau Kollegin, die Bundesregierung unterstützt die Strategie der Eigenständigkeit der Commerzbank. Die Bundesregierung will aber ihre Beteiligung an der Commerzbank reduzieren. Gegenwärtig steht kein weiterer Schritt an. Bei der Entscheidung über Zeitpunkte und Verfahren liegt aber die Einschätzungsprärogative bei den Expertinnen und Experten der genannten Stellen. Mein Interesse als Finanzminister ist, dass wir ordnungspolitisch die richtige Entscheidung treffen, dass wir europarechtlich richtig handeln und dass wir die Vermögensinteressen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler achten. Das sind die Leitvorgaben für den Prozess, der dann auf der Fach- und Arbeitsebene umgesetzt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich möchte kurz eine Frage zum Verkauf der Commerzbank-Anteile stellen. Letztendlich ist die Bundesbeteiligung an der Commerzbank eine Erfolgsgeschichte. Schließlich hat diese Beteiligung in der Finanzkrise 2008 für Stabilität im Finanzsystem gesorgt. Nun ist es – zumindest teilweise – sehr unglücklich zu Ende gegangen, was besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für sehr viel Unruhe sorgt. Der Gesamtbetriebsrat und die Gewerkschaft Verdi haben sich bereits geschlossen gegen Übernahmepläne positioniert. Die Finanzagentur hat mittlerweile mitgeteilt, dass ausgeschlossen ist, weitere Anteile zu verkaufen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Meine Fragen an Sie, Herr Minister Lindner: Wie bewerten Sie die aktuelle Lage, und soll der Bund auch zukünftig Anteile an der Commerzbank halten?
PPräsidentin Bärbel Bas: Das nächste Mal – das war jetzt weit überschritten, weswegen der Minister auch etwas überziehen darf – bitte wieder bei der Nachfrage 30 Sekunden einhalten.
Herr Kollege, das Vorgehen der UniCredit hat nicht Vertrauen geschaffen und viele Fragen aufgeworfen. Sie haben selbst auf die Irritation der unterschiedlichen Stakeholder und deren zwischenzeitliche Positionierungen hingewiesen. Die Bundesregierung bzw. der interministerielle Lenkungsausschuss haben vor diesem Hintergrund entschieden, dass weitere Privatisierungsschritte gegenwärtig nicht anstehen. Für die Reaktion auf die Handlungen der UniCredit sind aber rein rechtlich der Vorstand der Commerzbank inklusive seiner Gremien bzw. der Aufsichtsrat in der Verantwortung. Der Bund entsendet in den Aufsichtsrat Mitglieder, die dort verantwortlich tätig sind.
PPräsidentin Bärbel Bas: Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von Herrn Hauer aus der CDU/CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Herr Minister Lindner, man gewinnt den Eindruck, dass der Bundesregierung dieser Verkaufsprozess völlig entglitten ist, und das vor dem Hintergrund, dass die Commerzbank eine so große Bedeutung für die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland hat. Der Bund hat im Verkaufsprozess vor allem mit J. P. Morgan zusammengearbeitet. J. P. Morgan unterhält aber auch enge Geschäftsbeziehungen zu UniCredit. Können Sie ausschließen, dass J. P. Morgan beim Kauf von weiteren Commerzbank-Anteilen, -Aktien oder -Derivaten durch UniCredit eingebunden war?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister, Sie haben eben darauf hingewiesen, welche Bedeutung die Commerzbank für den Finanzplatz Deutschland und für die Mittelstandsfinanzierung mit gut 30 Prozent hat. Auch ein großer Teil der Auslandsfinanzierung wird über die Commerzbank geschultert. Offensichtlich will die UniCredit jetzt eine vollständige Übernahme tätigen. Wenn Sie sich das Schicksal der HVB anschauen, so ist klar, dass der Finanzplatz Deutschland und die Mittelstandsfinanzierung gewaltig infrage stehen.
Welche Strategie hat die Bundesregierung, um den Finanzplatz Deutschland und die Finanzierung des Mittelstandes in Zukunft sicherzustellen?
Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Meister. – Die Bundesregierung ist bemüht, die Standortbedingungen für den Banken- und Finanzplatz Deutschland insgesamt zu stärken. Ich mache aufmerksam auf die zwei Zukunftsfinanzierungsgesetze und die Art und Weise, wie wir die Basel-Regeln in Deutschland umsetzen, nämlich mittelstandsschonend und auch mit hinreichenden Anpassungsfristen für unsere Institute, damit sie weiter stark in der Finanzierung tätig sein können.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus stark für den Finanzplatz Frankfurt ein – mit einem beachtlichen Erfolg: Die Antigeldwäschebehörde AMLA wird dort zukünftig ihren Sitz haben.
Darüber hinaus haben wir entschieden, zunächst keine weiteren Anteile der Commerzbank zu privatisieren. Das wird auch ein Signal an andere aussenden; denn die Bundesregierung macht dadurch deutlich, dass sie weiter an die Strategie der Eigenständigkeit der Commerzbank glaubt.
PPräsidentin Bärbel Bas: Die nächste Nachfrage zu diesem Thema stellt Kay Gottschalk aus der AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich würde die Frage noch präzisieren wollen. Ich war heute im Finanzausschuss – auch im Nachgang – wirklich entsetzt über den Dilettantismus dieser Schuldenkoalition. Sie konnten die Frage nicht beantworten, ob Sie mal nachgeforscht haben, wer denn so unfreundlich daran beteiligt war, die Anteile, die die UniCredit an der Commerzbank hält, mittlerweile auf 29 Prozent aufzubauen.
Sie hatten vorhin gesagt, was ich gesagt habe, sei antieuropäisch. Darf ich das dahin gehend interpretieren, dass Sie bereit sind, wenn die UniCredit im Zuge der nächsten anstehenden Finanzkrise in Schwierigkeiten kommt, den deutschen Steuerzahler mittelbar für 40 Milliarden Euro italienische Staatsanleihen auf Ramschniveau einstehen zu lassen?
Vielen Dank für Ihre Bemerkung, Herr Gottschalk. – Hinsichtlich der Stabilität des Finanz- und Bankensystems in Europa liegen uns keine Erkenntnisse über systemische Risiken vor. Im Hinblick auf die Staatenfinanzierung wissen Sie, dass die Bundesregierung an einem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt mitgewirkt hat, der zu verlässlichen Abbauquoten bei Defiziten und Staatsschuldenständen beitragen kann. Hier obliegt es jetzt aber insbesondere der Europäischen Kommission, die neuen, geschärften Fiskalregeln gegenüber allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen, auch gegenüber denjenigen, die ein Defizitverfahren vor sich haben.
PPräsidentin Bärbel Bas: Es gibt noch zwei Nachfragen zu diesem Thema. Diese würde ich noch zulassen, bevor wir zur nächsten Hauptfrage übergehen. – Als Nächster hat das Wort Herr Dr. Wiener aus der CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, die UniCredit hat ja mittlerweile bekannt gegeben, dass sie Anteile von mehr als 20 Prozent hält, über Finanzderivate gesichert. Wir wissen aber auch, dass vorher eigentlich ein Inhaberkontrollverfahren anhängig war, das greift, wenn Beteiligungen von mehr als 10 Prozent aufgebaut werden. Dieses Verfahren führt ja die BaFin durch, und das BMF ist die Behörde, die die BaFin kontrolliert. Jetzt ist die Frage: Planen Sie, genau zu schauen, was da vonstattengegangen ist? Wie war es möglich, dass man einen Anteil von 20 Prozent erworben hat, obwohl das Inhaberkontrollverfahren noch nicht abgeschlossen war? Wann können wir mit Ergebnissen rechnen?
Vielen Dank, Herr Kollege. – Das Bundesministerium der Finanzen führt die Rechtsaufsicht über die BaFin, nicht die Fachaufsicht. Allerdings habe ich keinen Zweifel, dass die unabhängige BaFin in jeder Hinsicht prüft, ob hier nach Recht und Gesetz vorgegangen worden ist. Darüber will ich jetzt nicht öffentlich spekulieren. Klar ist aber, dass das Vorgehen der UniCredit rein stilistisch und kommunikativ nicht dazu beigetragen hat, das Vertrauen der Bundesregierung, anderer Marktteilnehmer oder etwa der Beschäftigten der Commerzbank zu stärken.
PPräsidentin Bärbel Bas: Die letzte Nachfrage zu diesem Thema stellt aus der CDU/CSU-Fraktion Dr. Hoppenstedt.
Herr Minister, ich bin einigermaßen konsterniert über Ihren Auftritt hier. Bislang kann man, glaube ich, festhalten, dass wir, was die Commerzbank betrifft, vor einem absoluten Scherbenhaufen stehen. Alles, was Sie machen, ist nichts anderes, als sich Ihrer Verantwortung zu entziehen und sich in die Büsche zu schlagen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Kay Gottschalk [AfD]
Sie haben hier erklärt, Sie seien ja kein Mitglied des Lenkungsausschusses, nach dem Motto: Ich habe damit eigentlich gar nichts zu tun. Wenn ich richtig informiert bin, ist Ihr Parlamentarischer Staatssekretär Toncar Vorsitzender dieses Ausschusses. Viel näher geht es ja gar nicht. Ist das jetzt eigentlich die neue Art von Verantwortungsübernahme eines Bundesministers der Finanzen? Das ist doch wirklich ein Armutszeugnis.
Frau Präsidentin! Meine Frage richtet sich an Frau Bundesministerin Steffi Lemke. – Liebe Frau Lemke, Sie waren im Sommer dieses Jahres wiederholt in meinem Wahlkreis Salzgitter-Wolfenbüttel – ich bin dort direkt gewählte Abgeordnete –, in dem sich die Schachtanlage Asse befindet. Mich würde interessieren, ob Sie angesichts der erhöhten Salzlaugenzuflüsse eine Beschleunigung der Rückholung oder eventuell auch eine gesonderte Annahme des Mülls vorsehen; denn am 19. September dieses Jahres startete ja die Raumverträglichkeitsprüfung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse. Um den Atommüll sicher zu bergen, sind verschiedene Baumaßnahmen notwendig. Unter anderem müssen Anlagen für den Rückholschacht und die Abfallbehandlung errichtet werden. Es wird aber auch über die Möglichkeit einer Zwischenlagerung an einem anderen Standort diskutiert. Da sind viele Fragen offen. Sie hatten gerade ein vertrauensvolles Gespräch mit Bürgermeistern aus dieser Region. Mich würde durchaus interessieren, wie Ihre Haltung bzw. die des Ministeriums zu diesem Thema ist. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Danke, Frau Ministerin. – Mich würde natürlich interessieren, wie das Verfahren jetzt weitergeht. Insbesondere interessiert mich – und die Menschen in der Region natürlich auch –, wie die Beteiligung der Zivilgemeinschaft vorangetrieben wird, insbesondere im Rahmen des Raumverträglichkeitsverfahrens.
Die BGE hat in diesem Monat die Verfahrensunterlagen für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung zum Gesamtvorhaben beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig eingereicht. Die landesplanerische Feststellung, die jetzt erfolgen soll, hat gutachterlichen Charakter. Das Ergebnis dieser Feststellung ist dann bei späteren Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Die Unterlagen sind seit vergangener Woche im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig ausgelegt. Sie sind außerdem online zugänglich, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu erleichtern. Mit einem Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung kann innerhalb von sechs Monaten gerechnet werden. Das heißt, das Ergebnis würde Mitte März 2025 vorliegen.
PPräsidentin Bärbel Bas: Gibt es zu dem Thema Asse weitere Nachfragen? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich weiter zum nächsten Fragesteller aus der AfD-Fraktion, Peter Boehringer.
Danke, Frau Präsidentin. – Zurück zum Finanzressort. Herr Minister, nach glaubhaften Presseberichten in dieser Woche ging man im Arbeitsministerium davon aus, dass die Finanzierung des Bürgergeldes 10 Milliarden Euro teurer wird als im Haushaltsentwurf ausgewiesen. Das ist auch nicht weiter überraschend. Ich frage aber: Kannten Sie diese interne Kalkulation? Diese bestätigt ja eigentlich nur die einfach anzustellende Dreisatzrechnung, die viele schon vor Monaten gemacht haben, zum Beispiel der Bundesrechnungshof und auch meine Fraktion. Angesichts solcher Summen – 10 Milliarden Euro – stellt sich die Frage: Kann der Arbeitsminister einfach irgendwelche Zahlen einreichen, ohne dass das BMF wenigstens eine Plausibilitätsprüfung des Haushaltsentwurfs vornimmt? – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Boehringer. – Ich habe die Presseberichterstattung ebenfalls verfolgt. Sie wissen, dass das zuständige Haus, das BMAS, die Zahl dementiert hat. Stand der Dinge ist: Wir werden eine Herbstprojektion erhalten. Auf der Basis der Herbstprojektion wird auch abzuschätzen sein, wie hoch der Bürgergeldtitel für das nächste Jahr zu veranschlagen ist. Auch für das BMAS gilt eine Ausgabeobergrenze im Haushaltsentwurf 2025. Das Haus müsste nötigenfalls also weitere Maßnahmen vorschlagen, um die Einhaltung der Ausgabeobergrenze zu garantieren.
Spannende Antwort, zu der sich die Nachfrage anbietet. – Da wir schon bei Prognosen sind, möchte ich die Einnahmeseite ansprechen. Es zeigen sich auch hier erhebliche Finanzierungslücken. Die Regierung unterstellt, dass Ihre Wachstumsinitiative 2025 Steuermehreinnahmen in Höhe von 7 Milliarden Euro generieren wird. Das entspricht einem zusätzlichen Wachstum von einem vollen Prozentpunkt. Das wäre also mehr als eine Verdoppelung der bisherigen Schätzung. Es pfeifen ja die Spatzen von den Dächern, dass morgen eine Gemeinschaftsdiagnose kommt, die noch weit darunterliegt. Im Gegensatz zu dieser realistischen Prognose – Sie selbst haben ja Ihr Statement eingeleitet mit „Wir sind in der Krise“ – kalkuliert Ihre Regierung ein dreifach höheres Wachstum, um 7 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erzielen. Halten Sie das wirklich für realistisch?
Herr Kollege Boehringer, wie Ihnen bekannt ist, wird im Zuge der Haushaltsberatungen das Zahlenwerk aktualisiert. Wir werden eine Herbstprognose und eine Steuerschätzung erhalten. Auf deren Grundlage wird dann im November das Haushaltsverfahren abgeschlossen. Sollten sich daraus weitere zusätzliche Handlungsbedarfe ergeben, wären die entsprechenden Lücken zu schließen.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Finanzminister, eine Nachfrage zu der Einnahmeseite. Meine Frage betrifft die Besteuerung der Genuss- und Konsummittel, vor allem der Rauschmittel. Warum besteuern wir in Deutschland die Rauschmittel eigentlich nicht generell? Also, wir besteuern Wein, Schnaps, und auch Schaumwein, obwohl die entsprechende Flotte nicht mehr existiert. Wir besteuern sogar Bier in Deutschland. Deswegen möchte ich wissen, warum gerade das jüngste Mittel der Rauschfamilie, nämlich Cannabis, von Ihnen nicht besteuert wird.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Wie Sie möglicherweise wahrgenommen haben, ist Cannabis in Deutschland nicht generell liberalisiert und kommerzialisiert. Das unterscheidet Cannabis beispielsweise von Bier.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
PPräsidentin Bärbel Bas: Jetzt machen wir keine Cannabisdebatte auf, sondern es ging um das Thema Einnahmen. Eigentlich ging es in der Ursprungsfrage um das BMAS. – Haben Sie dazu eine Nachfrage, Herr Whittaker? Dann dürfen Sie.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesfinanzminister, ich möchte auf das Thema Bürgergeld zurückkommen. Wenn man Ihren Haushalt liest, dann wird klar, dass die Bundesregierung unterstellt – so hat der Bundesrechnungshof es vor einigen Tagen formuliert –, dass die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II um 600 000 reduziert wird. Gestern hat aber das IAB, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei der Bundesagentur für Arbeit, festgestellt, dass für nächstes Jahr mit zusätzlich 40 000 Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II zu rechnen ist. Wie wollen Sie vor diesem Hintergrund den Haushaltsansatz des BMAS für das Bürgergeld ausgleichen? Wer hat recht: das IAB oder Sie?
Vielen Dank, Kollege Whittaker. – Das Bundesministerium der Finanzen – es hat ja die Haushaltsinitiative – legt Ihnen den Entwurf des Haushalts 2025 vor. Wir haben allerdings nicht die Fachverantwortung für alle Einzelpläne. Mit den Ministerien besprechen wir eine Ausgabeobergrenze. Innerhalb der Ausgabeobergrenze liegt aber die Fachverantwortung bei diesen, in diesem Fall beim BMAS. Sollte sich also herausstellen, dass die getroffenen Annahmen durch die weitere Entwicklung nicht eingehalten werden können, so ist es am zuständigen Fachressort, weitere Vorschläge zu unterbreiten, um die Ausgabeobergrenze im nächsten Jahr einzuhalten.
Herr Bundesfinanzminister, jetzt möchte ich doch noch mal nachhaken. Auch aufgrund Ihrer Zahlen ist der ganze Vorgang höchst fragwürdig, also wirklich der Nachfrage und auch Ihrer Nachfrage gegenüber dem BMAS würdig. Sie haben schon in diesem Jahr Ausgaben für das Bürgergeld in Höhe von 50,5 Milliarden Euro vorgesehen. Im nächsten Jahr rechnen Sie mit 45 Milliarden Euro. Dazu müssten Sie netto 600 000 Leute mehr in Arbeit bringen. Wie soll das realistischerweise geschehen? Da müssen Sie sich doch auch mit dem BMAS abstimmen. Ansonsten müssen wir nach Ihren Antworten doch davon ausgehen, dass Sie hier schon eingestehen, dass die gesamte Haushaltsplanung völlig unrealistisch ist.
Sehr geehrter Kollege Middelberg, wir werden im weiteren Verlauf des Haushaltsverfahrens die unterschiedlichen Annahmen zur Entwicklung im nächsten Jahr aktualisieren; das ist die übliche Vorgehensweise in Haushaltsberatungen. Das betrifft beispielsweise den Existenzminimumbericht und den Progressionsbericht; all das wird zu aktualisieren sein. Sollte sich daraus – ich spreche jetzt bewusst im Konjunktiv – ein weiterer Handlungsbedarf bei einzelnen Etatpositionen ergeben, so müsste man das beantworten.
Im Übrigen gibt es nicht nur die Option, Menschen aus dem Bürgergeld in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, sondern auch andere Handlungsmöglichkeiten, innerhalb des Einzelplans des BMAS gegenzusteuern. Da Vorschläge zu machen, obliegt aber nicht dem Bundesministerium der Finanzen, sondern dem zuständigen Haus.
Ich habe jetzt zwei verschiedene Versionen bei Ihnen herausgehört. Es fehlen nach Presseberichterstattung knapp 10 Milliarden Euro im Einzelplan des Kollegen Heil. Jetzt haben Sie im ersten Teil Ihrer Antwort gesagt: Wenn 10 Milliarden Euro bei ihm fehlen, muss er sie quasi selbst erwirtschaften. – Im zweiten Teil Ihrer Antwort haben Sie sinngemäß gesagt: Unter Umständen kann er auf mich zukommen, und ich schaue dann noch mal.
Deshalb noch mal die klare Frage: Bleibt es bei den Planansätzen, die Sie ihm eingeräumt haben, oder behalten Sie sich ein Hintertürchen offen, um noch mal ein Schippchen seitens des Finanzministeriums draufzulegen, wenn er sich tatsächlich um 10 Milliarden Euro verrechnet hat? Das ist der erste Teil meiner Frage.
Nun zum zweiten Teil. Das war jetzt ein Bömbchen, das mit der Meldung über die fehlenden 10 Milliarden Euro hochgegangen ist. Wie viele Bömbchen schlummern in Ihrem Haushalt denn noch?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesfinanzminister, das müssen Sie mir aber schon erklären. Sie sprechen ständig von Ausgabenobergrenzen, und das ausgerechnet im Zusammenhang mit dem BMAS, dessen Ausgaben vor allem an die Deutsche Rentenversicherung und an das Bürgergeldsystem gehen. Wenn wir jetzt einfach mal von der Hypothese ausgehen – ich glaube, viele Kollegen hier teilen diese –, dass Sie sich bei den Bürgergeldausgaben grauenhaft verschätzt haben: Wo sollen bitte Ausgabengrenzen im BMAS eingehalten werden? Und wenn diese nicht eingehalten werden können, wo nehmen Sie das Geld her? Verschulden Sie das Land mehr? Erhöhen Sie die Steuern?
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit, noch einmal zu unterstreichen, dass die Bundesregierung die vom Grundgesetz vorgegebene Schuldenbremse einhält und wir nach einer sehr expansiven Phase auf dem Weg zur Normalisierung unserer Staatsfinanzen sind. Wir haben da große Fortschritte erzielt. Die Schuldenquote des Jahres 2021 betrug bekanntlich 69 Prozent. Jetzt sind wir bei unter 64 Prozent.
Zum anderen senkt diese Koalition die Steuerlast. Ich hatte bei dieser Regierungsbefragung schon die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass nicht nur die kalte Progression vollständig beseitigt wurde, sondern dass die steuerpolitischen Maßnahmen bei den Gering- und Normalverdienern sogar noch darüber hinausgingen. Ansonsten gilt: Die Ausgabeobergrenze eines jeden Hauses muss eingehalten werden.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie wissen, dass das BMAS im Zusammenhang mit dem sogenannten Jobturbo Maßnahmen ergriffen hat, um die Vermittlung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Außerdem wird der Deutsche Bundestag sich mit gesetzlichen Veränderungen beim Bürgergeld beschäftigen, die den fordernden Charakter des Bürgergelds stärken. Die Auswirkung dieser Maßnahmen auf den Bürgergeldtitel obliegt dem zuständigen Fachressort. Ich habe keinen Zweifel, dass das nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.
Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Aber der weiß halt nichts!
Sollte sich aus den jetzt anstehenden Aktualisierungen der Prognosen noch ein Handlungsbedarf ergeben, so wird er erfolgen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank. – Weitere Nachfragen zu diesem Thema gibt es nicht. Dann hat der nächste Fragesteller Armin Grau, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Steffi Lemke. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie hatten in Ihrem Eingangsstatement schon sehr eindrücklich auf die angespannte Hochwasserlage in mehreren Flussgebieten in Deutschlands Osten hingewiesen. Sie hatten auch ausgeführt, dass die Wahrscheinlichkeit für Überschwemmungen, Hochwasserlagen und Starkregenereignisse in Zukunft aufgrund der Klimaerhitzung zunehmen wird. Vor dem Hintergrund bitte ich Sie, noch mal auszuführen, welche speziellen Maßnahmen Sie im Rahmen des Gesetzes zum Hochwasserschutz planen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte Sie gerne fragen: Welche Möglichkeiten eröffnet der Bund bereits heute den Ländern, um Hochwasserschutz zu betreiben? In welcher Form fördert der Bund den Hochwasserschutz für die Länder, mit besonderem Schwerpunkt auf den Maßnahmen im Bereich des natürlichen Hochwasserschutzes?
Bund und Länder haben gemeinsam vor mehreren Jahren das Nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt. Das ist mit 6 Milliarden Euro für einige Jahre geplant, damit Bund und Länder gemeinsam vor Ort unter die Arme greifen können, um vor allem natürliche Überschwemmungsflächen zu schaffen. Wir haben, um das konkrete Beispiel Elbe noch mal anzusprechen, dort mit nur einer einzigen Deichrückverlegung die Möglichkeit geschaffen, dass der Hochwasserscheitel bei Lenzen um knapp 50 Zentimeter abgesenkt werden konnte oder beim letzten Silvesterhochwasser der Hochwasserscheitel bei Lödderitz um 28 Zentimeter abgesenkt werden konnte; das sind enorm viele Zentimeter für eine solche Hochwassersituation. Dafür mehr Möglichkeiten zu schaffen, ist das gemeinsame Bestreben von Bund und Ländern.
Dr. Armin Grau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank!
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Ich lasse gleich weitere Nachfragen zu; aber ich will darauf hinweisen, dass sich die Fragesteller und auch die Minister an die vorgegebenen Redezeiten halten sollten, ansonsten haben wir ein Problem.
Es gibt eine Nachfrage aus der AfD-Fraktion zu dem Thema.
Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin Abwassermeister und Praktiker –, und ganz ehrlich: Die größte Hemmung beim Hochwasserschutz sind doch die Genehmigungsverfahren, die jahrzehntelang andauern. Wie können wir in Zukunft endlich Genehmigungsverfahren beschleunigen? – Punkt.
Danke, Herr Abgeordneter. – Praktiker sind immer gut. Gerade bei der Frage des Hochwasserschutzes, bei der Katastrophenbewältigung brauchen wir Praktiker. Genau so haben wir die Programme des Bundes in dieser Legislaturperiode auch ausgestaltet: dass in der Realität Hochwasserschutz passieren soll und nicht nur Zahlen auf Papier geschrieben werden. Das ist die Handlungsmaxime unserer Bundesregierung; danach richten wir uns. Und wir haben als Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine massive Beschleunigung und Entschlackung von Genehmigungsverfahren vorgenommen, auch für den Hochwasserschutz. Dies werden wir jetzt mit dem neuen Hochwasserschutzgesetz noch weiter ausbauen, indem wir auch Standardisierungen bei Brücken vornehmen, die hochwassergefährdete Flüsse überspannen, um insgesamt schneller voranzukommen. Es dauert zu lange, auch beim Hochwasserschutz. Das ändern wir.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank. – Nächste Nachfragerin ist die Kollegin Damerow, CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Frau Ministerin, zum Bau von Deichen und Dämmen gehört ja auch immer die Frage der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen, die durchaus auch zur Verlangsamung von Baumaßnahmen beitragen. Gedenken Sie, hier auch zu Änderungen zu kommen, das heißt auf Naturschutzausgleich im Bereich der Baumaßnahmen an Deichen und Dämmen zu verzichten, und, wenn ja, in welcher Form?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Wissenschaft sagt uns ja sehr, sehr klar, dass die Natur – und damit auch der Naturschutz – unser Verbündeter bei der Bewältigung der Klimakrise ist, etwa indem in renaturierten Gebieten Kohlenstoff gespeichert wird. In einem artenreichen Grünland in der Aue beispielsweise wird mehr Kohlenstoff gespeichert als in einem Acker. Deshalb sind Deichrückverlegungen, Renaturierungen und natürliche Überschwemmungsflächen hilfreich für den Hochwasserschutz und nicht schädlich. Und deshalb wäre es aus meiner Sicht das völlig falsche Signal, den Ausgleich, sprich das Investieren in natürliche Überschwemmungsflächen, in diesem Falle zu reduzieren oder gar abzuschaffen. Das wäre der falsche Weg.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Letzter Nachfrager zu diesem Thema ist der Kollege Kretz, Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie hatten vorhin auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz als wichtiges Element für den natürlichen Hochwasserschutz genannt. Meine Frage an Sie wäre: Welche Förderrichtlinien sind da noch geplant, die speziell auch für den Hochwasserschutz relevant sind, bzw. welche der Förderrichtlinien, die schon veröffentlicht sind, haben eine besondere Bedeutung auch für den Hochwasserschutz?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lindner, wir haben bei der Einnahmen- und Ausgabenpolitik, der Finanzpolitik, immer mal wieder das Gefühl, dass sie rein national sei. Wir sehen aber immer wieder, dass es auch internationale Auswirkungen hat, wie wir uns mit unseren Ausgaben und Einnahmen verhalten. Nun gab es ja im Rahmen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts Empfehlungen der EU-Kommission, wie wir mit unserem Ausgabenwachstum von 2025 bis 2028 umgehen sollen. Wie bewerten Sie das, und wie wird die Bundesregierung mit diesen Empfehlungen umgehen?
Vielen Dank, Max Mordhorst. – Tatsächlich hat nach dem neuen Regelwerk die Kommission jetzt Deutschland den Nettoprimärausgabepfad gesamtstaatlich für die nächsten Jahre vorgegeben. Die Bundesregierung berät gegenwärtig darüber, was wir zum 15. Oktober nach Brüssel zurückmelden.
Meine Überzeugung ist: Deutschland sollte erstens den vorgegebenen Primärausgabepfad akzeptieren und zweitens nicht für eine mögliche Verlängerung des Anpassungspfades votieren. Das nämlich wäre nicht nur begründungspflichtig, es wäre auch das falsche Signal an andere in Europa, dass Deutschland die sehr eindeutigen Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht selbst anwenden will. Gerade vor dem Hintergrund der Situation, die – etwas überpointiert – der Kollege Gottschalk eben gekennzeichnet hat, sollte Deutschland hier durch Vorbild führen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank. – Keine Nachfrage. Gibt es dazu eine Nachfrage aus anderen Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Hauptfrage des Kollegen Christian Görke, Gruppe Die Linke.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an den Bundesfinanzminister zum Themenkreis Cum-cum und Cum-ex, in deren Schadensbilanz 40 Milliarden Euro beim Fiskus aufgelaufen sind, die der Steuerzahler zu tragen hat. Ihre Antwort auf eine Anfrage von mir lautete, dass Sie bei Cum-cum mit einer Schadenshöhe von 35 Milliarden Euro bisher nur 200 Millionen Euro, das heißt 0,5 Prozent, zurückgefordert haben. Vor dem Hintergrund dieser „beeindruckenden“ Bilanz und in Anbetracht der nahenden Verjährungsfristen möchte ich Sie fragen: Was werden Sie auch in Absprache mit den Ländern unternehmen, damit sich diese Finanzmarktdiebe nicht vom Acker machen können?
Sehr geehrter Herr Minister a. D., Sie wissen aus Ihrer früheren Tätigkeit, dass für die Steuerverwaltung und auch die Steuerfahndung die Länder zuständig sind, nicht der Bund. Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Länder bei den ihnen obliegenden Aufgaben. Ich kann nur ermuntern, dass die entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften auch mit hinreichend vielen Ressourcen ausgestattet werden, damit die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – ich präzisiere: der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – nicht geschädigt werden.
Natürlich ist mir bekannt, Herr Finanzminister, dass die Verfolgungskapazitäten der Länder begrenzt sind. Nichtsdestotrotz legen Sie mit dem Bürokratieentlastungsgesetz jetzt einen Vorschlag vor, nach dem die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen verkürzt werden sollen. Die Ex-Staatsanwältin Brorhilker, die Spezialistin für Cum-cum und Cum-ex war, befürchtet – ich zitiere –, dass wichtige Beweisunterlagen vernichtet werden. Insofern frage ich Sie: Welche Bewertung haben Sie zu dieser Befürchtung der Staatsanwältin?
Vielen Dank, Herr Kollege. – Selbstverständlich hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung dieser Vorschläge alle Einwände auch im Zuge der Anhörung von Ländern und Verbänden berücksichtigt. Deshalb haben wir ja auch eine maßvolle Verkürzung der Aufbewahrungsfristen vorgenommen; im politischen Raum war eine noch drastischere Reduzierung von Verkürzungsfristen diskutiert worden. Wir sind der Auffassung, dass hiermit auf der einen Seite den Interessen von Steuerverwaltung und Steuerfahndung Genüge getan werden kann und auf der anderen Seite der unbedingt notwendige Bürokratieabbau in Deutschland vorangetrieben werden kann.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank. – Nun Sie, Herr Gottschalk.
Aber alleine durch das, was Sie vorgelesen haben mit Drucksachennummern und Daten, muss ich mich hier nicht nur für unzuständig, sondern auch uninformiert erklären.
Danke. – Meine Frage geht an den Herrn Finanzminister. Herr Finanzminister, Sie haben ja das Sicherheitspaket zeitlich gemeinsam mit dem Haushaltspaket verabschiedet. Ihnen sind deshalb die Sicherheitsprobleme, die wir in diesem Lande haben, hinreichend bekannt. Das bilden Sie aber in dem Haushalt überhaupt nicht ab, sondern ich habe den Eindruck, dass die zusätzlichen Aufgaben, die zum Beispiel auf die Bundespolizei zukommen und die auch künftig in den Kommunen liegen werden, dass all das, was wir an Sicherheitserfordernissen haben, in diesem Haushalt nicht abgebildet wird.
Es drängt sich die Frage auf: Nehmen Sie die nicht ernst, oder sind Sie der Auffassung, dass mit dem, was Sie gegenwärtig vorgeschlagen haben, die Sicherheitsprobleme dieses Landes tatsächlich bewältigbar sind? Ist es nicht tatsächlich so, dass wir das Personal bei der Bundespolizei deutlich über das hinaus aufstocken müssen, was Sie vorgesehen haben, und ähnliche Maßnahmen beim Material – wie Drohnen oder entsprechende Fahrzeuge – bei der Bundespolizei notwendig sind?
Vielen Dank, Herr Kollege Ernst. – Ich will Sie einladen, Ihren Blick noch zu weiten und das Haushaltsverfahren zu nutzen, sich vertieft mit dem Regierungsentwurf zu beschäftigen. Sie werden feststellen, dass es 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Mitteln für die Sicherheitsbehörden des Bundes gibt. Und obwohl wir keinen Personalhaushalt im engeren Sinne mit Aufwüchsen vorschlagen, erhalten Bundespolizei und Zoll alle Zulaufvermerke für Personalverstärkung. Das heißt, diese Regierung setzt einen Schwerpunkt bei der inneren Sicherheit. Im Übrigen würde ich mir ein ähnliches Engagement von Ihnen bei unserer äußeren Sicherheit wünschen; denn wir stärken ebenfalls die Bundeswehr, auch über das Sondervermögen für die Bundeswehr hinaus.
Herr Lindner, da muss ich doch noch mal nachfragen. Die äußere Sicherheit ist das eine, die innere Sicherheit ist das andere. Wir haben einerseits eine Personalknappheit. Wir haben andererseits aber auch eine Finanzknappheit. Sind Sie nicht der Auffassung, dass das, was wir momentan an zusätzlichen Leistungen zum Beispiel für die Ukraine aufwenden, inzwischen zulasten der Bürger in der Weise geht, dass die innere Sicherheit nicht in dem Maße aufgestockt wird, wie es sein sollte, und dass auch im sozialen Bereich und in anderen Bereichen das Geld fehlt?
Nein, Herr Ernst, das ist nicht meine Auffassung. Deutschland ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt. Ja, wir stehen an der Seite der Ukraine, weil das auch im fundamentalen Staatsinteresse Deutschlands ist. Es geht um die Friedens- und Freiheitsordnung in Europa. Es geht um den europäischen Zusammenhalt. Es geht darum, dass wir nicht zulassen dürfen, dass zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg politische Grenzen wieder mit militärischer Gewalt verschoben werden.
Speziell in Ihre Richtung will ich sagen – da ich Ihre neueren Äußerungen zur Einwanderungspolitik kenne –: Würde Putin seine Kriegsziele erreichen, stünde uns, stünde Westeuropa eine nächste Einwanderungswelle von Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern, die um ihr Leben fürchten würden, bevor. Deshalb: Nein, es gibt diese Ressourcenkonkurrenz, die Sie geschildert haben, nicht.
Danke, Herr Präsident. – Unsere Automobilwirtschaft befindet sich in ganz schwerem Fahrwasser. In Europa gingen die Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen um über 40 Prozent zurück, in Deutschland aufgrund der chaotischen Förderpolitik der Ampelregierung gar um 70 Prozent. Wir erleben, dass das massive Konsequenzen für die Automobilwirtschaft und die Zulieferindustrie hat. In dieser besonders schweren Situation drohen mit dem, was ab 2025 gilt, nämlich mit den CO2-Flottengrenzwerten der EU, noch zusätzliche Belastungen.
Ich frage Sie, Frau Ministerin Lemke: Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den eingeschlagenen Weg für richtig, das Verbrennerverbot ab 2035 weiter zu verfolgen, und soll die bestehende CO2-Flottenregulierung tatsächlich so wie geplant fortgeführt werden?
dass die Situation in der Automobilindustrie besorgniserregend ist, dass sie gegenwärtig für den Standort Deutschland ein relevantes Risiko darstellt und dass die Ursachen dafür vielfältiger Natur sind. Einerseits sind es die marktpolitischen Entwicklungen auf internationalen Märkten, insbesondere auf dem Automobilmarkt in China. Andererseits ist eben auch die Frage, inwieweit Investitionen von den Automobilkonzernen in der Vergangenheit zeitnah und in die richtigen Richtungen getätigt worden sind.
Die Planungssicherheit, die insbesondere von den Marktteilnehmern immer eingefordert wird, hat Europa gegeben, mit klaren Pfaden, die wir in Europa gemeinsam beschlossen haben, die Rat, Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam verabschiedet haben. Sie stellen einen klaren Entwicklungspfad dar, der im Übrigen auch der energieeffizienteste ist. Ihr Vorschlag, die CO2-Flottengrenzwerte abzuschaffen, würde bedeuten, dass Europa seine Klimaschutzziele im Verkehrssektor aufgibt. Wenn Europa das tut, werden das auch andere Staaten tun, und das wäre fatal.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Eine Nachfrage, Herr Kollege Hirte.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, ich hatte bei einer anderen Fragestellung heute schon die Sicht meines Hauses mit Bezug auf die dringenden Empfehlungen dargestellt, die uns aus der Branche erreichen. Eigentlich wäre aber eine Rückfrage an Sie statthaft: Was unternimmt eigentlich die EVP?
Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Aber hier fragt das Parlament!
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege Hoppenstedt hat jetzt einen Beitrag zur Geschäftsordnung, den ich auch gleich beantworten werde, Herr Kollege Hoppenstedt. Ich weiß, was Sie sagen wollen, aber sagen Sie es doch mal.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Am liebsten würde ich ja dem Kollegen Hirte eine Nachfrage stellen; aber ich weiß, dass das die Geschäftsordnung nicht vorsieht. Deswegen eine Frage an Ministerin Lemke. Es ist gerade wieder von der CDU auf eine ziemlich unterirdische Art und Weise die Transformation der Automobilindustrie, was die Antriebe betrifft, infrage gestellt worden. Das, was mich als zuständigen Abgeordneten der SPD-Fraktion an diesem Thema besonders umtreibt, ist, dass die E-Fahrzeuge, die auf dem Markt sind, einfach zu teuer sind. Und deswegen ist meine Frage: Inwieweit ist dieses Problem der Bundesregierung bekannt? Und: Was tut die Bundesregierung, welche Ideen, welche Vorschläge gibt es, dass es endlich auch für die einfachen Leute bezahlbare Elektrofahrzeuge auf dem Markt gibt?
Frau Lemke, ich komme noch mal auf die Themen „Flottengrenzwerte“ und „klimaneutrale Brennstoffe“ zu sprechen. In Brasilien hat man im Zuge einer Landwirtschaftskrise die Idee gewonnen, aus Rohrzucker Brennstoff für die Fahrzeugflotte zu machen – sehr erfolgreich. Und Brasilien hat insgesamt eine wesentlich bessere CO2-Bilanz als wir. Wie stehen Sie dazu, Biokraftstoffe aus der Landwirtschaft vermehrt einzuführen, indem zum Beispiel Diesel etwas mehr Biokraftstoff zugemischt wird, als es derzeit der Fall ist?
Danke, Herr Kollege. – Wir werden bei der zukünftigen Automobilität einen Mix von verschiedenen Antrieben und auch von verschiedenen Treibstoffen haben. Dazu gehören auch die klassischen Biokraftstoffe, die Sie eben angemahnt haben, allerdings als Übergangstechnologie, da sie weltweit nur begrenzt zur Verfügung stehen. Das wissen wir. Und es würde ja auch keinen Sinn machen, in Brasilien weitere Landnutzungsänderungen, also Umwandlung von Regenwald in Zuckerrohrfelder, für den deutschen Automobilmarkt vorzunehmen.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Thomas Lutze [SPD]
Deshalb müssen wir diese Kraftstoffe sorgfältig einsetzen, und zwar dort, wo sie am effizientesten sind, und vor allem die Entwicklung der Biokraftstoffe zweiter und dritter Generation vorantreiben. Genau das tun wir im Übrigen auch bei der Entwicklung der E-Fuels, die wir in Zukunft vor allem für den Flugsektor in großem Umfang benötigen werden.
Danke, Herr Präsident. – Ich möchte auf die ursprüngliche Frage des Kollegen Hirte zurückkommen bzw. auf Ihre Antwort, Frau Lemke. Sie haben reflexartig wieder die deutschen Automobilhersteller in Sippenhaft genommen, haben ihnen ein Verharren in falschen Technologien vorgeworfen. Dabei waren diese Hersteller ja nur gezwungen, die Vorgaben der EU und der deutschen Regierung zu erfüllen.
Da auch Tesla Arbeitsplätze in Deutschland in diesem Sommer abgebaut hat, möchte ich Sie fragen: Welche falschen technologischen Entscheidungen hat nun Tesla getroffen, dass Tesla gezwungen ist, in Deutschland Arbeitsplätze abzubauen?
Herr Abgeordneter, ich weise zurück, dass ich die Automobilwirtschaft in Sippenhaft genommen oder ihr Vorwürfe gemacht habe. Ich bitte Sie, mich sorgfältig zu zitieren, wenn Sie das hier im Deutschen Bundestag tun.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Die von Ihnen unterstellten Aussagen habe ich nicht getätigt. Vielmehr wiederhole ich, dass die deutsche Automobilwirtschaft für den Industriestandort von enormer Bedeutung ist und dass wir deshalb in Zukunft entscheiden müssen, welche von den verschiedenen Antrieben und Treibstoffen für die verschiedenen Segmente – unterschieden nach Lkw, Pkw, Flugverkehr und dem maritimen Verkehr – am sinnvollsten und effizientesten sind.
Meine Frage geht an Minister Lindner. Und ich frage Sie jetzt ganz konkret: Halten Sie es angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage in der Automobilindustrie und in der Automobilzulieferindustrie für angebracht, an Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der CO2-Grenzwerte festzuhalten? Und was werden Sie unternehmen, dass sich die Bundesregierung – und darum geht es doch – auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass man jetzt, in einer Zeit, in der die Automobilindustrie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen muss, von Strafzahlungen absieht? Bitte antworten Sie jetzt nicht mit einer Gegenfrage. Wir fordern das in einem Antrag, den wir diese Woche im Bundestag einbringen, und sind in der EU in ebendiese Richtung unterwegs. Bitte antworten Sie jetzt auf meine Frage.
Frau Weisgerber, das ergibt sich schon aus den historischen Quellen; denn gegen die Flottengrenzwerte und das Verbrennerverbot war ich schon zu einer Zeit, als eine CDU-geführte Bundesregierung dem in Brüssel zugestimmt hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage geht an Minister Lindner, auch noch mal zum Bereich Automobilwirtschaft. Der Autogipfel ist ja gerade ohne Ergebnisse zu Ende gegangen, zumindest was Subventionen oder Abwrackprämien und dergleichen angeht. Ich glaube, Sie stimmen mit mir überein, wenn ich sage: Das eigentliche Problem sind die Rahmenbedingungen, nicht nur für die Automobilindustrie, sondern für die Wirtschaft insgesamt. Deswegen lautet meine Frage an die Bundesregierung: Was machen Sie konkret, um hier die Situation zu verbessern?
Ich will auch auf das Bürokratieentlastungsgesetz hinweisen, das wir diese Woche hier im Bundestag diskutieren. Die Verbände haben 440 Eingaben gemacht, nur eine Handvoll davon finden sich im Gesetz wieder. Die Verbände haben sich enttäuscht gezeigt. Also: Warum gehen Sie hier so halbherzig vor? – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Wir stimmen überein – das hatte ich auch eingangs gesagt –: Wir müssen die angebotsseitigen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessern. Bei Steuern, Bürokratie, Energie, Fach- und Arbeitskräften, Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen, Infrastrukturen ist zu lange nichts passiert. Es macht jetzt keinen Sinn, in den Rückspiegel zu schauen, wer da wann Verantwortung getragen hat. Es ist eine gemeinsame Aufgabe, dass wir das verbessern.
Bezogen auf die Bürokratielast weise ich Sie darauf hin, dass der Normenkontrollrat für Deutschland bei der national veranlassten Bürokratie den niedrigsten Stand seit 2012 misst.
Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Nein! Das ist Quatsch!
Unser Problem ist die Bürokratie, die aus Brüssel kommt, und hier nenne ich als ein Beispiel die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die von Ursula von der Leyen geführte Kommission auf den Weg gebracht hat. Die belastet Deutschlands Wirtschaft mit 1,4 Milliarden Euro Erfüllungsaufwand. Wir können gar nicht schnell genug nationale Bürokratie abbauen, wie in Brüssel neue geschaffen wird.
Herr Kollege Schrodi, wir haben ja auf der einen Seite strukturelle Probleme, und wir haben auf der anderen Seite konjunkturelle Belastungsfaktoren. Die Bundesregierung konzentriert sich hinsichtlich der Wachstumsinitiative im Kern auf die strukturellen Herausforderungen.
Stephan Brandner [AfD]: Die Bundesregierung ist die strukturelle Herausforderung!
Mit Blick auf die Automobilindustrie geht es ebenfalls um langfristige Perspektiven. Ich habe jedenfalls wahrgenommen, dass die Branche selbst für eine schnellere Revision der Flottengrenzwerte schon im Jahr 2025 wirbt, auch um Strafzahlungen zu vermeiden. Die Branche wünscht sich Klarheit hinsichtlich der Technologieoffenheit für den Verbrennungsmotor ab 2035. Hier hat sich die Einschätzung der Branche verändert.
– die Stilistik des Vorgehens der UniCredit hat uns überrascht, hat Fragen aufgeworfen und hat nicht das Vertrauen in die UniCredit gestärkt. Dies gesagt habend, will ich allerdings die antieuropäischen Untertöne in Ihrer Frage scharf zurückweisen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Zuruf von der AfD: Oah!
Die Bundesregierung hat immer klargemacht, dass sie nicht dauerhaft an einer Geschäftsbank, die im Wettbewerb steht, beteiligt sein will. Deshalb wurde die politische Leitentscheidung getroffen, die Commerzbank zu reprivatisieren.
Die operative Entscheidung über das Vorgehen und den Zeitpunkt obliegt aber dem interministeriellen Lenkungsausschuss, dem übrigens auch Herr Staatssekretär Kukies angehört, und die operative Umsetzung der Finanzagentur und der von ihr beauftragten Bank.
PPräsidentin Bärbel Bas: Sie dürfen eine Nachfrage stellen.
Danke für Ihre Frage, Frau Abgeordnete. – Ich will eingangs vielleicht zur Erläuterung sagen, dass wir es bei der Schachtanlage Asse II mit einem Atommülllager aus dem letzten Jahrhundert zu tun haben, in dem in unverantwortlicher Weise Atommüll eingelagert worden ist. Der Deutsche Bundestag hat vor mehreren Jahren beschlossen, dass dieser Müll zurückgeholt werden muss, weil er für die Region eine gefährliche Altlast ist. Wir mussten in diesem Frühsommer zur Kenntnis nehmen, dass sich dort Wasserzuflüsse verändert haben. Ich will konkret sagen, dass sich keine akute Flutungs- oder Einsturzsituation ergeben hat. Aber wir sind natürlich sehr besorgt, weil diese Wasserzuflüsse an verschiedenen Stellen ein anderes Verhalten gezeigt haben, was die Instabilität dieser Situation verdeutlicht. Deshalb ist das BMUV in stetem Austausch mit der BGE, in deren Verantwortung die Rückholung der Abfälle liegt. Es geht vor allem darum, Beschleunigungspotenziale zu heben.
Ich will aber hinzufügen: Ein solcher Vorgang ist weltweit einmalig. Es gibt bisher nirgends auf der Welt Erfahrungen damit, wie diese unter Tage gelagerten Abfälle zurückbefördert, konditioniert, registriert und neu verpackt werden können. Es ist eine äußerst schwierige, komplexe Situation zum Leidwesen der ganzen Region, die unter dieser Last ächzt. Dafür habe ich volles Verständnis.
PPräsidentin Bärbel Bas: Achten Sie auf die Zeit, bitte.
Mir war das besagte Gespräch sehr wichtig. Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass das Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung jetzt begonnen hat.
PPräsidentin Bärbel Bas: Sie dürfen eine Nachfrage stellen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD
Ich habe nicht den Eindruck. Die Situation ist klar: Es wird im weiteren Verlauf des Haushaltsverfahrens Aktualisierungen an unterschiedlichen Stellen geben. Die Ausgabeobergrenzen für die einzelnen Ressorts müssen aber gleichbleiben.
Der Bezug zur aktuellen Berichterstattung über das BMAS kann jedenfalls nicht bestehen, weil, wie Sie vielleicht auch wahrgenommen haben, das zuständige Haus die Berichterstattung dementiert hat.
Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie genauso wie Ihre Vorgängerpräsidentin die Frage zulassen. – Herr Bundesfinanzminister, in der sehr spannenden Expertenanhörung im Haushaltsausschuss wurde Ihnen recht gegeben, dass eine GMA von mehr als 2 Prozent einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält. Nur ein einziger Sachverständiger hat gesagt, das ginge höchstens dann, wenn entsprechend begründet würde, dass sie höher sein müsste. Das war aber eine Ausnahme. Alle anderen haben gesagt, die Grenze liegt ungefähr bei 2 Prozent, so wie Sie das selber auch gesagt haben. Wenn jetzt das BMAS keine Gegenfinanzierung in der Aktualisierung, die Sie mehrfach erwähnt haben, vorlegen kann, –
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Bundesfinanzminister, Sie verweisen ja auf das Ressortprinzip und die Ressortverantwortung für die Haushaltsansätze. Der Bundesarbeitsminister wollte beim Bürgergeld im letzten Jahr 1 Milliarde Euro einsparen. Tatsächlich musste er einen Nachtrag von 3,7 Milliarden Euro beantragen, und Sie haben geliefert, weil es Pflichtleistungen sind. Jetzt sollen statt 1 Milliarde Euro schon insgesamt 5,3 Milliarden Euro eingespart werden. Wie stellen Sie im Rahmen der Ressortverantwortung sicher, dass diese Haushaltsansätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit entsprechen, worauf auch der Bundesrechnungshof hinweist, –
Danke. – Herr Abgeordneter, ich denke, im Moment stehen tatsächlich die akute Katastrophenbewältigung vor allem an der Oder im Vordergrund sowie selbstverständlich die Aufräumarbeiten in Bayern, in Sachsen und vor allem in den europäischen Nachbarländern. Die EU-Kommission hat hier Hilfe in Höhe von 10 Milliarden Euro zugesagt. Ich denke, das zeigt die Dimension, was diese Schäden letzten Endes kosten und dass Vorsorge billiger ist als Nachsorge. Es ist natürlich auch für die betroffenen Regionen, für die betroffenen Menschen besser, wenn wir vorsorgen und diese Schäden überhaupt nicht entstehen.
Mit der jetzt vorgelegten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, dem Hochwasserschutzgesetz – wie ich sagte: Abgestimmt mit den Bundesländern über mehrere Monate – wollen wir das Bauen von Hochwasserschutzanlagen beschleunigen, indem Vergaben erleichtert und Verfahren beschleunigt werden. Denn an vielen Stellen dauert es schlichtweg zu lange, bis eine Deichrückverlegung umgesetzt oder ein Überflutungspolder errichtet worden ist. Diese Zeit lassen uns die veränderten Klimabedingungen nicht mehr. Das sind zwei wesentliche Faktoren.
Ein weiterer ist, dass wir den Ländern die Möglichkeit an die Hand geben, in Zukunft in Überschwemmungsgebieten besondere Gefahrengebiete auszuweisen, –
– in denen die Ausnahmen für Bauerlaubnisse tatsächlich beendet werden und solche Dinge dann dort nicht mehr stattfinden können. Das soll aber vor Ort entschieden werden.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Sie haben eine Nachfrage? – Bitte, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Lemke, meine Nachfrage bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Photovoltaikfreiflächenanlagen und Hochwasserschutz auf der einen Seite und auch Windkraftanlagen und Hochwasserschutz. Ist dieser Zusammenhang in Ihrem Hause bereits bekannt, oder wird das erforscht durch das Umweltbundesamt? Es ist ja laut Umweltbundesamt zu erwarten, dass bis 2030 bis zu 95 000 Hektar, 0,3 Prozent des Bundesgebiets, mit PV-Freiflächenanlagen bedeckt sein werden. Dort gibt es einen verstärkten Abfluss von Wasser, verringerte Einsickerkapazitäten durch das Austrocknen der Wälder.
– auch da eine Verringerung des Einsickerns. Das hat Auswirkungen bei Hochwassersituationen. Ist Ihnen das bekannt, oder wird das erforscht? – Danke schön.
Ich möchte erst mal positiv bewerten, dass offensichtlich zumindest in Teilen Ihrer Fraktion die Klimakrise nicht länger verleugnet wird, sondern akzeptiert wird, dass wir andere Starkregenereignisse in der Zukunft durch die Klimaveränderungen erwarten müssen.
In diesem Falle ist durch das maximal erhitzte Mittelmeer mehr Wasser in der Atmosphäre gewesen, das dann in den Gebirgsregionen herabgeregnet ist. Das sind Starkregenereignisse, die so vorher nicht aufgetreten sind, zumindest nicht in dieser Häufung und in diesem Ausmaß. Deshalb ist es unsere Verantwortung und unsere Verpflichtung, alle Möglichkeiten für besseren Hochwasserschutz zu nutzen. Das heißt einerseits natürlicher Hochwasserschutz wie Deichrückverlegungen, aber andererseits auch technischer Hochwasserschutz im Sinne von besseren Deichen. Teilweise müssen wir höhere Deiche bauen, auch an den Küsten, –
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Ministerin, bitte.
Vielen Dank für die Frage zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. –Drei Bereiche sind von besonderer Relevanz. Das ist zum Ersten das Wiedervernässen von Moorflächen, weil diese in Hochwassersituationen Wasser aufnehmen und speichern können und im Übrigen in Dürresituationen dann wieder zur Verfügung stellen können. Das Zweite ist das Renaturieren von Auen. Auch hier gibt es eine Förderrichtlinie im ANK, um die artenreichen und wasserspeicherungsfähigen Auen zu ertüchtigen. Und das Dritte sind Entsiegelungsmaßnahmen sowohl in Kommunen als auch zum Beispiel auf Betriebsgelände, damit mehr Boden geschaffen wird, der Wasser wieder aufnehmen kann.
Wir werden trotz alledem die massiven prognostizierten Starkregenereignisse nur bewältigen können, wenn wir zeitgleich verstärkt in Klimaschutz investieren. Die Wetterprognosen, die Extremwetterereignisse, –
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Ministerin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister! Bei Cum-ex werde ich immer wach. Es geht um die Rolle des Bundeskanzlers Scholz in Sachen Cum-ex. Wir wollen ja alle aufklären; er hat auch gesagt, die Bundesregierung möchte aufklären.
Laut Informationen der „Welt“ wurde eine Kleine Anfrage von mir in der Drucksache 20/5425 im Januar 2023 seitens der Bundesregierung absichtlich falsch beantwortet. Wir hatten nach den E-Mail-Löschpraktiken der Bundesministerien gefragt. Und da mein Kompliment an Ihr Ministerium: Sie hatten nämlich nach Informationen der „Welt“ – darüber bin ich wach geworden –
– ganz andere Informationen zur Freigabe an diese Anfrage gestellt, und Frau Faeser hat dann löschen lassen. Kann die Bundesregierung bzw. das BMF, also Sie, ausschließen, dass die erste interne Antwort auf meine Kleine Anfrage – federführend durch das BMI –
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege Gottschalk, auch Ihre Zeit neigt sich dem Ende. Herzlichen Dank.
Herr Bundesminister, Ihr Fraktionsvorsitzender Dürr hier im Haus hat aber deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die CO2-Flottenregulierung auf den Prüfstand gestellt werden muss und dass es so, wie es aktuell läuft, nicht weitergehen kann. Deswegen frage ich Sie: Was halten Sie als Mitglied dieser Regierung von dieser Vorgehensweise?
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Nein, man kann switchen!
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Minister, es ist so, dass in der Befragung der Bundesregierung die anwesenden Minister durchaus unterschiedlich befragt werden können.
Herr Präsident, ich hatte es als Nachfrage identifiziert, weil es die zweite Frage war. Ich ging davon aus, dass sie sich an mich richtet. Das gibt mir aber die Gelegenheit, zurückzuweisen, Herr Kollege, dass ich dafür plädiert hätte, nichts zu tun. Das ist völlig falsch. Sie verdrehen mir diesbezüglich die Worte im Mund. Ich habe auf die Problematik für den Automobilstandort Deutschland hingewiesen –
– und darauf, dass das eine Schwierigkeit ist und die Bundesregierung deshalb selbstverständlich verschiedene Wege und Möglichkeiten erwägen wird. Das tut sie bereits. Es liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Ministerin, bitte!
Beifall der Abg. Susanne Menge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Ministerin, ich muss darauf hinweisen, dass das nicht Sie entscheiden, sondern der Fragesteller entscheidet, wen er anspricht und wen er fragt. Es ist das Format gewählt worden, und es ist auch der Bundesregierung mitgeteilt worden. Dieses Format ist gewählt worden, damit es etwas spannender wird, wenn man die beiden anwesenden Minister jeweils zum gleichen Themenbereich mit Frage und Nachfrage belästigen darf.
Herr Hirte, Sie wollten jetzt die Antwort des Bundesfinanzministers.
Great minds think alike. – Herr Präsident, ich wollte einfach nur darauf hinweisen, dass es hier nach unserer Geschäftsordnung so läuft, dass wir die Regierung fragen, und nicht umgekehrt. So, das wollte ich jetzt gerne einfach mal darstellen. Und wenn Sie das unterstützen würden, Herr Präsident, würde ich mich freuen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege Hoppenstedt, ich unterstütze Sie. Nur kann eine rhetorische Frage an den Fragesteller auch als Antwort gelten. Können Sie dem folgen?
Also, das parlamentarische Fragewesen würde ja leerlaufen, Herr Präsident, wenn ein Minister jedes Mal dann, wenn er keine Lust hat, zu antworten, rhetorische Fragen zurück stellt. Das kann also nicht Sinn und Zweck des Ganzen sein.
Und deswegen möchten wir eine Antwort von Herrn Lindner.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege Hoppenstedt, abgesehen davon, dass es von der Zeit abgeht, die wir für die Befragung haben, sollten wir das lieber im Ältestenrat erörtern. Ich hatte bisher nicht den Eindruck – ich habe schon mehrere Veranstaltungen dieser Art sozusagen präsidiert –, dass bisher nur mit rhetorischen Fragen geantwortet worden ist. Aber es kann ein sinnbildendes Stilmittel sein. Ich halte es für zulässig. Aber wir können im Ältestenrat darüber diskutieren.
Vielleicht kann ich ja zur Beruhigung der Gemüter beitragen. Es ist natürlich völlig legitim, Vorschläge wie die Einführung einer E-Auto-Kaufprämie oder eben auch das Vorziehen der Revision der CO2-Flottengrenzwerte zu diskutieren und das alles auf den Tisch zu legen. Aber das entbindet ja die Bundesregierung nicht von der Pflicht, all diese Vorschläge ergebnisoffen zu prüfen und danach zu entscheiden, welche davon sinnvoll sind.
Das Vorziehen der Revision der CO2-Flottengrenzwerte müsste auf europäischer Ebene erfolgen. Das ist keine nationale Entscheidung. Und es ist auch formal vollkommen unklar, wie das vonstattengehen soll; das hat noch keiner, der den Vorschlag gemacht hat, erläutert. Denn wir müssen ja die Zahlen abwarten, bevor die Revision starten kann; dann sind wir am Ende des Jahres 2025 bzw. am Beginn des Jahres 2026. Aber weil die Automobilindustrie für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtig ist, –
Beifall der Abg. Susanne Menge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
plädiere ich dafür, dass wir hier im Parlament nicht Spiegelfechtereien führen, sondern Vorschläge, die wir bekommen, sachlich prüfen und danach entscheiden.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Ministerin, ich darf Sie noch einmal bitten, sich doch auch an die Zeiten zu halten.
Der nächste Nachfrager zu diesem Themenbereich ist der Kollege Hoffmann, FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der hessische Ministerpräsident Rhein tönt, die Bundesregierung liefere die Commerzbank – Zitat – den Interessen einer ausländischen Bank aus. Er ist kaum von der AfD zu unterscheiden,
Friedrich Merz [CDU/CSU]: So ist es! Genau so ist es!
Wissen Sie übrigens, wer der drittgrößte Aktionär der Commerzbank ist? Ich sage es Ihnen: Der drittgrößte Aktionär der Commerzbank nach der UniCredit und dem Bund ist BlackRock.
Nina Warken [CDU/CSU]: Hier geht es aber um das Heute!
in einem Artikel auf sein wertvolles – Zitat – „Adressbuch, seine Kontakte in die Politik und in die Chefetagen deutscher Konzerne. Merz sollte als Türöffner fungieren für einen der mächtigsten Finanzkonzerne, die es jemals gab.
BlackRock hat dann übrigens 2019 die Fusion von Commerzbank und Deutscher Bank abgelehnt. Man sei von dieser Idee eines nationalen Champions nicht überzeugt. Ich fände es für die aktuelle Debatte durchaus interessant, zu wissen, ob der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Friedrich Merz für BlackRock mit der damaligen CDU-Bundeskanzlerin und dem damaligen CDU-Wirtschaftsminister über diese mögliche Fusion der Commerzbank gesprochen hat.
Friedrich Merz [CDU/CSU]: In welchem Film sind Sie denn hier unterwegs?
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Nina Warken [CDU/CSU]: Was soll denn das jetzt?
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Weitere Zurufe von der CDU/CSU
Ganz abgesehen von diesen Fragen finde ich auch etwas anderes bemerkenswert: Die CDU und Friedrich Merz haben offenkundig überhaupt kein Problem damit, dass mit BlackRock die größte und schwärzeste Finanzheuschrecke des Planeten Anteile an der Commerzbank hält,
kritisieren bei einer italienischen Großbank aber, dass die Commerzbank „den Interessen einer ausländischen Bank ausgeliefert“ werde und sehen darin dann ein „Desaster für den deutschen Bankenmarkt“. Bigott, wenn Sie mich fragen, bigott!
Welche Rolle spielt BlackRock bei diesem Deal? Auf welcher Seite steht BlackRock? Und haben Sie in Sachen Commerzbank in letzter Zeit mal mit BlackRock telefoniert, Herr Merz?
Friedrich Merz [CDU/CSU]: Es ist unglaublich! Es ist unfassbar!
Fragen über Fragen. Ihre Glaubwürdigkeit, Herr Merz, wenn es um die Commerzbank geht, ist jedenfalls irgendwo tief im Marianengraben. Vielleicht hat BlackRock ja ein U-Boot im Portfolio, dass Sie da mal danach suchen können.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Nina Warken [CDU/CSU]: Das scheint die SPD ja überhaupt nicht zu interessieren!
genauso eine integrierte europäische Beschaffung im Bereich Verteidigung und einen integrierten europäischen Strommarkt. Das Problem ist nur, dass es bei all diesen Fragen nicht nur um wirtschaftliche Interessen geht, sondern dass immer auch andere wesentliche staatliche Interessen betroffen sind, nicht zuletzt zentrale Sicherheitsinteressen oder eben die Finanzierung der eigenen Volkswirtschaft.
Friedrich Merz [CDU/CSU]: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?
Deswegen sind die Verhandlungen in diesen Bereichen auch so zäh. Deswegen gibt es da auch so wenig Fortschritt.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es auch falsch und ein unfreundlicher Akt von der UniCredit, ohne Rücksicht auf diese wesentlichen staatlichen Interessen eine feindliche Übernahme zu versuchen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir teilen die Sorge von Verdi und dem Gesamtbetriebsrat, dass die sogenannte innere Logik des Deals, Effizienzen im Deutschlandgeschäft der UniCredit zu heben, letztlich nichts anderes bedeutet als den Abbau Tausender Arbeitsplätze bei der Commerzbank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon traurig, Herr Rudolph, was Sie hier eben abgeliefert haben. Das hat gezeigt, wie wichtig Ihnen der Standort Deutschland ist.
Dr. Johannes Fechner [SPD]: Sie haben gar nicht verstanden, was er gesagt hat!
Aber der Reihe nach. Nachdem der AfD-Antrag auf Selbstbefassung im Finanzausschuss heute Morgen sehr kontrovers diskutiert wurde, hat die CDU – wie auch bei anderen Vorgängen hier, wenn es um innere Sicherheit und Migration geht – quasi schneller reagiert – insoweit: danke schön! – und ganz im Sinne der AfD und in meinem Sinne hier eine Aktuelle Stunde zu diesem skandalösen Thema und dem Dilettantismus dieser Regierung auf die Tagesordnung gehoben. Das ist auch dringend notwendig. Der Nochbundesfinanzminister Lindner scheint noch kurz vor dem Ende der Schuldenkoalition in unverantwortlicher Weise durch den unnötigen, technisch schlecht lancierten Verkauf von 4,5 Prozent Commerzbank-Anteilen eine feindliche Übernahme der Commerzbank überhaupt erst möglich gemacht und heraufbeschworen zu haben, die uns und vor allem die Commerzbank als Finanzinstitut des deutschen Mittelstandes schwer schädigt. Einzig damit gehen Sie in die Geschichte ein, Herr Schuldenfinanzminister Lindner.
Da fragt man sich, ob dies nun Dummheit oder Vorsatz war. Während der Chef der UniCredit Orcel – er ist hier schon genannt worden – bereits Tage zuvor die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in seine Pläne eingeweiht haben soll, scheint die Bundesregierung mal wieder ziemlich ahnungslos gewesen zu sein – so wie immer eigentlich; Afghanistan lässt auch an dieser Stelle grüßen. Sie können es einfach nicht, meine Damen und Herren von der Schuldenkoalition.
Die italienische Wirtschaft – und das ist kein Nationalismus – steht vor ernsthaften Herausforderungen. Der italienische Staat steht kurz vor dem Staatsbankrott mit einer Verschuldung von über 144 Prozent des BIP. Herr Mario Draghi ruft bereits nach 800 Milliarden Euro, um die EU-Südländer mit EU-finanzierten Konjunkturpaketen vor einer Insolvenz zu retten, meine Damen und Herren.
Hier kommt jetzt die UniCredit ins Spiel. Ich erkläre Ihnen das gerne, Dr. Rudolph. – Das ist für Sie wichtig, die Sie hier oben als Steuerzahler auf der Tribüne sitzen; Sie kennen das ja: „Too big to fail“ und: „Nie wieder sollen Verluste sozialisiert, also auf Sie umgelegt werden und Gewinne privatisiert werden“. Die UniCredit hält italienische Staatsanleihen in Höhe von mehr als 40 Milliarden Euro; ähnlich ist das bei anderen Banken der EU-Südländer. Deswegen sind sowohl die UniCredit als auch diese Staatsanleihen auf dem Niveau Baa3 – das wird Ihnen nichts sagen –, das ist eine Stufe über Ramschniveau; das ist die UniCredit. – Und Sie finden es komisch, wenn wir sagen: Hier gelten deutsche Interessen, hier möchten wir die Steuerzahler schützen. Pfui, Herr Rudolph, das war eine ganz schwache Rede!
Es ist deshalb auch kein Wunder, dass die UniCredit zurzeit – Volkswirtschaftslehre I für die Grünen an dieser Stelle – sehr hohe Erträge aus Zinsgewinnen erzielt, nämlich wegen des hohen Risikos. Mit Anleihen mit einem hohen Risiko sind auch immer sehr hohe Zinszahlungen verbunden, meine Damen und Herren.
Aber was hören wir dann – Sie haben es ja heute auch gesagt – vom Nochbundeskanzler Scholz aus New York? Er ist sauer. Mein Gott, jetzt hat die Welt Angst. Europa zittert. Er ist sauer, der gute Herr Scholz.
Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wie ging denn Brandenburg aus?
Aber was haben Scholz, Lindner und Habeck die ganze Zeit davor gemacht? Was ist mit dem Lenkungsausschuss des SoFFin, Herr Lindner, in dem Sie und auch Ihr Staatssekretär Dr. Toncar sitzen? Haben Sie Herrn Kukies hinzugezogen, einen echten Investmentbanker, der ja auch mal Staatssekretär im Finanzministerium war? Warum gab der Bund der Finanzagentur nicht den Auftrag – und das wäre möglich gewesen; die Ausführungen dazu waren im Finanzausschuss heute sehr dürftig –, den Verkauf der Commerzbank-Anteile ganz klar zu konditionieren? Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit „Diskriminierung“ oder mit entsprechenden „EU-Rechten“. Sie mussten die Commerzbank vor dem Konkurs und der Insolvenz retten. Insoweit haben Sie jetzt jedes Recht – das würde ich mir rausnehmen, und das hätten Sie dann auch mal mit Frau von der Leyen und der Kommission diskutieren können –, diesen Verkauf so zu gestalten, dass nicht eine Pleitebank wie die UniCredit jetzt ihre Hände und Finger nach der Commerzbank ausstreckt, meine Damen und Herren. Da tragen Sie volle Verantwortung.
Irgendwas scheint da faul zu sein. Vielleicht sind Sie als Nochfinanzminister ja schon dabei, sich einen Aufsichtsratsposten in irgendeiner Bank zu sichern.
Es würde mich nicht wundern, wenn ich Sie in zwei Jahren irgendwo dort sehen würde. Das haben wir bei Herrn Merz, das haben wir bei Ihrem „Genossen der Bosse“ gesehen; der saß dann, glaube ich, bei Gazprom im Aufsichtsrat. Es soll bei den Altparteien schon mal vorkommen, dass man es sich, wenn man Geschäfte macht, gut vergüten lässt.
Alles in allem, meine Damen und Herren, haben Sie hier eine Möglichkeit verpasst, vielleicht mal einen echten Staatsfonds nach norwegischem Vorbild ins Leben zu rufen. Dort hätten diese Commerzbank-Anteile reingehört. Sie alle tragen Verantwortung, wenn der Finanzstandort Frankfurt leidet und wir in die dritte Liga hier in Europa absteigen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundestag beschäftigt sich heute ganz geballt mit diesem wichtigen Thema, das natürlich viele Menschen umtreibt. Ich bin dem Parlamentarischen Staatssekretär Florian Toncar für seinen Bericht heute im Ausschuss sehr dankbar, und wir haben den Finanzminister in der Befragung gehört. Ja, natürlich hätte das besser laufen müssen. Denn das Ziel, die veräußerten Anteile des Bundes in den Streubesitz zu überführen, ist gescheitert.
Ich denke aber auch, wir müssen ein bisschen auf die Tonalität in dieser Debatte achten. Denn unabhängig von dem konkreten Fall, unabhängig von UniCredit und Commerzbank, dürfen wir bei der Frage, wie wir hier über diese Angelegenheit reden, eines nicht aus dem Blick verlieren, nämlich: Meinen wir es wirklich ernst mit der Banken- und Kapitalmarktunion? Ich denke, dass das hier weitgehend Konsens war. Ich will jedenfalls unabhängig von diesem Fall im Folgenden kurz darauf eingehen.
Vor mehr als zehn Jahren haben wir uns als Lehre aus der Finanzkrise das Ziel gesetzt, einen einheitlichen Banken- und Kapitalmarkt zu schaffen. Mit der Entflechtung von Nationalstaaten und Banken wollten wir für mehr Resilienz und finanzielle Stabilität sorgen. Seitdem ist viel passiert. Wir haben eine europäische Aufsicht und ein europäisches Abwicklungsregime. Doch der bestehende Rahmen – gemeinsame Aufsicht und Abwicklung – bildet selbst noch keine Bankenunion. Dazu gehört dann auch, dass wir es ermöglichen, dass Banken sich grenzüberschreitend zusammenschließen können; denn grenzüberschreitende Fusionen sind ein Element, um die Integration des europäischen Bankenmarktes voranzutreiben. In vielen anderen Sektoren wollen wir europäische Champions, wie es der Draghi-Bericht vor einer Woche deutlich gemacht hat. Das sollte doch auch für den Bankensektor gelten.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Herr Merz, ich habe gestern zufällig in der Nähe gestanden, als Sie Ihr Pressestatement abgegeben haben. Sie haben richtigerweise betont, dass an der Beteiligung einer italienischen Bank an der Commerzbank – oder natürlich auch umgekehrt an einer hypothetischen Beteiligung der Commerzbank an einer anderen europäischen Bank – grundsätzlich nichts einzuwenden sei. Sie haben aber ein Szenario zumindest angedeutet: Der deutsche Mittelstand müsse sich Sorgen um eine Finanzierungsquelle machen.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Friedrich Merz [CDU/CSU]: Aha!
Auch eine – Stand heute; hypothetisch – fusionierte Bank hätte doch kein Interesse daran, sich vom Mittelstand abzuwenden. Es ist davon auszugehen, dass sie auch weiterhin ein starker Partner für unseren Mittelstand sein will.
Jens Spahn [CDU/CSU]: Wenn ihr so weitermacht, haben wir keinen Mittelstand mehr!
Und nebenbei – das hat mich gerade schon ein bisschen gestört –: Auch die HypoVereinsbank, eine aus meinem Bundesland Bayern stammende und in ihm verwurzelte Bank, blieb nach ihrer Übernahme als eigenständige Rechtseinheit in Deutschland bestehen, mit Sitz in München. Es ärgert mich schon sehr, wie einige sie hier kleingeredet haben.
Diese Sorgen müssen wir also – da bin ich sicher – nicht haben.
Für uns sollten andere Fragen eine Rolle spielen, beispielsweise mögliche soziale Konsequenzen, auf die zu Recht meine Gewerkschaft Verdi hingewiesen hat. Aber auch da müssen wir uns ehrlich machen: Weniger Filialen waren auch ohne eine eventuelle Fusion Teil der Strategie der Commerzbank; auch die Filiale in meinem Stadtviertel ist heute nicht mehr da. Unser Augenmerk sollte also in jedem Fall darauf liegen, dass hier alles sozialverträglich abläuft und die vielen gut ausgebildeten Beschäftigten ihren Arbeitsplatz behalten können.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Zudem darf – und das ist aus der Wettbewerbsperspektive betrachtet entscheidend – kein „Too big to fail“-Institut entstehen, dessen Rettung im Krisenfall die Steuerzahler belasten könnte. Das sind die relevanten Fragen, die wir uns stellen müssen.
Was wir brauchen, sind stärkere europäische Institutionen, damit es wirklich egal ist, wo in Europa eine Bank sitzt, und es nur auf ihre Leistungsfähigkeit ankommt. Auch das bedeuten Banken- und Kapitalmarktunion. Die jüngsten Berichte bezüglich der enormen Investitionsbedarfe zeigen, wie wichtig tief integrierte Kapitalmärkte in der Zukunft sein werden. Deshalb ist es nicht nur relevant, dass wir über diese Angelegenheit reden, sondern ebenso, wie wir das tun. Wenn wir am Ende eine Kultur des generellen Misstrauens bei grenzüberschreitenden Fusionen auch im Bankensektor haben, erscheinen andere, komplexere Vorhaben der Kapitalmarktunion, wie etwa das geeinte Insolvenzrecht, umso ambitionierter.
Die sich stellenden Fragen über das bisherige und vor allem künftige Vorgehen bezüglich der Bundesanteile der Commerzbank werden selbstverständlich weiter in den entsprechenden parlamentarischen Gremien sachlich erörtert werden; darauf legen wir Wert.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin einigermaßen erschüttert; denn mit dem Aufsetzen dieser Aktuellen Stunde zum Verkauf der Commerzbank-Anteile des Bundes hat sich die Union jetzt endgültig von den Resten ihrer marktwirtschaftlichen Orientierung verabschiedet.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Lachen des Abg. Friedrich Merz [CDU/CSU]
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Friedrich Merz [CDU/CSU]: 3-Prozent-Partei!
Seit Tagen debattieren wir hier das Ob und das Wie dieses Verkaufs. Dabei scheint vielen hier kein Skandalversuch zu billig. Ich habe heute auch schon einige Verschwörungstheorien im Ausschuss und in der Debatte hier gehört. Am Ende – das ist die Überzeugung der FDP-Fraktion – sprechen wir hier über etwas, was wir eigentlich alle oder fast alle als normal empfinden sollten,
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Kay Gottschalk [AfD]: Das ist aber doch kein Selbstzweck, Herr Herbrand!
Schon sehr lange – vielleicht sogar zu lange – ist der Staat Anteilseigner an der Commerzbank. Wir begrüßen daher die Entscheidung, einen Exit aus dieser Anlage einzuleiten, ausdrücklich. Wir wollen – offenbar anders als die Union – nämlich keine staatseigenen Betriebe und schon gar keine staatseigenen Banken.
Der Verkauf der in Rede stehenden Anteile fand in einem für solche Fälle üblichen Verfahren statt – unter Einhaltung sowohl strenger Regelungen des EU-Beihilferechts als auch des nationalen Haushaltsrechts –, innerhalb eines ohnehin schon maximal stark regulierten Bankensektors. Er muss auch diskriminierungsfrei erfolgen. Der Bund kann sich also gar nicht aussuchen, wem er das Angebot macht.
Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Wem er verkauft, aber schon!
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Zuruf des Abg. Kay Gottschalk [AfD
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion steht für die Stärkung des Banken- und Kapitalmarktes in Europa. Innerhalb dieses Marktes muss Deutschland aber selber bestens aufgestellt sein, um im Wettbewerb bestehen zu können. Deshalb haben wir uns in dieser Regierung auf den Weg gemacht, jahrelange und tiefgreifende Versäumnisse in diesem Bereich endlich aufzuholen. Viele Jahre zuvor hat der Deutsche Bundestag keine wesentlichen Gesetze mehr verabschiedet, die darauf abzielten, den Standort Deutschland als Kapitalmarkt attraktiver und zukunftsfähiger zu machen. Das hat sich unter dieser Regierung und unter diesem Finanzminister geändert, und dafür unseren herzlichen Dank.
Ganz konkret: Wir haben unter anderem mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wesentliche Modernisierungen – dabei geht es auch um Digitalisierungspotenziale – der den Kapitalmarkt betreffenden Gesetze beschlossen. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz erleichtert vor allem den Zugang zu Kapital. Das ist wichtig für Start-ups, aber auch für den Mittelstand. Wir haben die Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung reformiert.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz II wird in Kürze im Parlament beraten. Es wird ein wesentlicher Baustein der kürzlich vorgestellten WIN-Initiative sein, bei der es um ein ganzes Maßnahmenpaket geht, um gezielt das Ökosystem für Wachstumskapital zu stärken. Bis 2030 belaufen sich die Zusagen der privatwirtschaftlichen Partner dabei allein auf 12 Milliarden Euro. Der Bund wird über die KfW unterstützen.
Wir werden mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz II auch Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur verbessern. Das wird schon lange gefordert, und diese Regierung setzt es nun um: Wir aktivieren privates Kapital für die Transformation. Wir haben übrigens noch weitere Gesetze verabschiedet. Ich denke dabei an das Kreditzweitmarktgesetz und das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz. Das alles zeigt, meine Damen und Herren, welchen Stellenwert der Kapitalmarkt in der Arbeit dieser Regierung einnimmt.
Ich möchte nicht vergessen, zu erwähnen, dass Minister Lindner gemeinsam mit unserem europäischen Partner Frankreich Vorschläge zur weiteren und dringend benötigten Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion eingebracht hat, insbesondere um den Verbriefungsmarkt zu attraktivieren. Auch das wird den Kapitalmarkt und die Wirtschaft weiter beflügeln.
Der hier in Rede stehende Vorgang ist also gewissermaßen eine logische Folge all dieser Bemühungen, den heimischen Kapitalmarkt zu attraktivieren. Deshalb, liebe Union – und auch lieber Herr Merz –, malen Sie bitte nicht so schwarz, sonst halten Sie die Menschen doch wieder für einen „BlackRocker“.
Heiterkeit und Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Zurufe von der CDU/CSU: Oh!
– Der war gut, ne? – Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die getroffene Entscheidung, die 4,49 Prozent zu verkaufen, war ebenso richtig wie die Entscheidung, zunächst keine weiteren Beteiligungen zu veräußern. Dem Staat ist es schließlich ebenso wenig verboten, strategische Überlegungen anzustellen, wie es in einem freien Markt erlaubt ist, sich über verschiedene Optionen auch mit Anteilen einzudecken. Normale Vorgänge sollten nicht künstlich aufgeregt debattiert werden. Das tut der Sache, aber auch der Politik nicht gut.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Für mich stellt sich die Frage: War die Bundesregierung über die Übernahmeabsicht der UniCredit im Vorhinein informiert? Wenn man diese Frage mit Ja beantwortet – sie konnte heute früh im Finanzausschuss nicht beantwortet werden –, dann stellt sich die Frage: Warum toleriert die Bundesregierung dann die Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit?
Markus Herbrand [FDP]: Sie ist nur nicht so beantwortet worden, wie Sie es gern gehabt hätten!
Wenn man die Frage mit Nein beantwortet, dann muss man sagen: Wer den Markt beobachtet, kann nicht so naiv wie diese Bundesregierung bei Kapitalmarktaktivitäten agieren.
Es stellt sich eine weitere Frage: Wenn irgendein Vorstandsvorsitzender eines großen Unternehmens in Europa den Einstieg in ein Unternehmen in einem Nachbarland oder dessen Übernahme beabsichtigt, dann ist es doch üblich, dass man die dortige Regierung informiert. Wenn hier keine Information vorlag, spricht das dafür, dass keiner in Europa die Bundesregierung wirklich für voll nimmt, sie ernst nimmt.
Herr Kollege Herbrand, ich will ausdrücklich sagen: Es war richtig, dass wir die Commerzbank in der Finanzkrise gestützt haben, um den deutschen Sparer zu schützen und unseren Finanzmarkt am Leben zu halten. Es war auch richtig, die Kurspflege zu betreiben. Es ist auch absolut richtig, nicht auf Dauer das Staatsengagement bei der Commerzbank aufrechtzuerhalten. Dass man sich davon löst, ist ordnungspolitisch richtig.
Und wir brauchen in Europa – auch da haben Sie recht – eine Bankenunion. Auch da sind wir voll d’accord. Aber wie diese Bundesregierung die Umsetzung operativ angegangen ist, das kann man nur als absolut dilettantisch bezeichnen.
Ich will auch einmal deutlich sagen: Wir haben es in der Bundesregierung offensichtlich – auf den Gedanken kommt man, wenn man die Finanzausschusssitzung heute früh und die Fragestunde vorhin beobachtet hat – mit Buchhaltern zu tun, die festhalten, was passiert, die aber selbst überhaupt keinen Gestaltungsanspruch haben. Sie nehmen hin, was passiert, und sagen: Es muss so sein. – Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie an der Stelle einen Gestaltungsanspruch hat.
Es stellt sich die Frage: Wann? Warum hat man gerade jetzt verkauft? Auf diese Frage habe ich bisher keine plausible Antwort bekommen. Wusste man nicht, dass zur selben Zeit der Vorstandsvorsitzende die Absicht hat, anzukündigen, seinen Vertrag nicht verlängern zu wollen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Information nicht vorlag.
Zudem stellt sich die Frage: Wo ist eigentlich die Strategie der Bundesregierung? Es wird sehr oft von Transformationsfinanzierung gesprochen. Die Transformationsfinanzierung werden wir doch nicht aus öffentlichen Haushalten leisten, sondern die werden wir mit privatem Geld gestalten müssen. Die Commerzbank finanziert zu über 30 Prozent den deutschen Mittelstand und begleitet ihn bei allen Auslandsaktivitäten. Jetzt wird dieses Segment herausgenommen. Was mit der Commerzbank nach der Übernahme geschieht, ist vollkommen offen.
Und eine letzte Frage: Wie soll in Zukunft der deutsche Mittelstand finanziert werden? Darauf habe ich vorhin in der Fragestunde keine Antwort vom Finanzminister bekommen. Das ist auch noch vollkommen offen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum hat man den Verkauf dieser 4,49 Prozent so gestaltet? Wenn man breit streuen wollte: Warum hat man kein Kauflimit gesetzt? Aus meiner Sicht ist das nicht zu begreifen. Und Herr Kollege Rudolph: Es geht doch hier nicht um die Frage, ob sich irgendjemand mit ein paar Aktien an der Commerzbank beteiligt. Das haben Sie in Ihrer Rede in den Mittelpunkt gestellt: Da beteiligt sich jemand an der Commerzbank. – Wenn jemand ein paar Aktien kaufen würde, wäre das doch vollkommen irrelevant. Hier geht es um das strategische Ziel einer kompletten Übernahme der Bank. Das ist etwas anderes als eine Beteiligung irgendeines Aktionärs. Das müssen Sie sich doch einmal vergegenwärtigen.
wenn Sie erklären, Sie wollen sich kraftvoll für die Belange der Mitarbeiter einsetzen. Ja, wo ist denn das Engagement des Bundeskanzlers, wo ist das Engagement des Finanzministers für diese Mitarbeiter?
Sie gehen mit unterschiedlichen Äußerungen an die Öffentlichkeit. Der Bundeskanzler – Sie haben es zitiert – ist sauer. Der Finanzminister verweist darauf, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bank zuständig seien. Er habe damit eigentlich nichts zu tun.
Ich erwarte, dass die Bundesregierung mit einer Strategie geschlossen auftritt. Der Finanzminister und der Kanzler sollen keine unterschiedlichen Dinge erzählen, sondern gemeinsam anpacken und die Verantwortung wahrnehmen, um den Finanzplatz Deutschland und die Mittelstandsfinanzierung für die Zukunft ordentlich zu gestalten. Das ist der Auftrag, und ich erwarte, dass Sie Verantwortung übernehmen und handeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Hohen Haus wurde schon lange nicht mehr so engagiert über Banken diskutiert.
Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Eigentlich ist das ja ein gutes Zeichen. Die wesentliche Funktion des Bankensystems in einer Marktwirtschaft ist es, der Realwirtschaft zu dienen. Gerade in den letzten Jahren ist es unseren Finanzinstituten – von den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken bis hin zu den Privatbanken und auch den öffentlichen Instituten – ganz gut gelungen, wieder tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Das ist nicht selbstverständlich. Gerade im Zusammenhang mit der Commerzbank komme ich nicht umhin, daran zu erinnern, warum wir als Bund an diesem Institut überhaupt beteiligt sind. Kleiner Spoiler: Friedrich Merz hat damit nichts zu tun.
Die Commerzbank ist nach dem Versuch, einen neuen nationalen Banken-Champion zu etablieren – die Älteren unter Ihnen werden sich noch an die Dresdner Bank erinnern, an das Investmentbanking der Dresdner Kleinwort, an die Subprime-Krise –, im Zuge der Finanzkrise 2008 in Schieflage geraten. Wir hatten auch Landesbanken, die sich schlicht und einfach verzockt haben – nicht zuletzt eine aus München.
Um die Commerzbank zu sichern und damit noch schwerere realwirtschaftliche Verwerfungen zu verhindern, wurden damals vom Bund Kapitalhilfen von insgesamt 18,2 Milliarden Euro gewährt. Davon wurden bisher circa 13 Milliarden Euro zurückgezahlt. Wir stehen also immer noch ordentlich in den Miesen. Das schlägt nicht direkt auf den Bundeshaushalt durch. Diesbezüglich haben wir ja sowieso schon genug Herausforderungen. Aber das wird über den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet. Aber wir haben diese Milliardenverluste, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die am Ende geradestehen müssen.
Die Bankenrettung war also kein gutes Geschäft für den Bund. Was wurde damals zeitgleich in einer anderen Marktwirtschaft, in der US-amerikanischen, gemacht? Das Finanzministerium der USA erhielt die Befugnis, Bankaktien im Umfang von bis zu 250 Milliarden Dollar zu erwerben, um den Finanzinstituten dringend benötigtes Kapital bereitzustellen. Dabei wurden Aktien der Bank of America und der Citigroup gekauft und später mit hohen Gewinnen verkauft. Die dortige Regierung hat knapp 250 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt und am Ende einen Gewinn von 30,5 Milliarden Dollar erzielt. Es geht also auch anders. Wir müssen jetzt Verluste realisieren, die uns andere eingebrockt haben, und das gilt leider nicht nur für diese Beteiligung an der Commerzbank.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Wir, meine Fraktion, stehen einer Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion positiv gegenüber. Das heißt: Wenn das gelingt, dann werden, wie in diesem Fall, Beteiligungen und Fusionen über Landesgrenzen hinweg wahrscheinlicher. Ein Anschleichen, wie wir es jetzt bei der Commerzbank gesehen haben – Auswüchse dieser Art des Finanzsystems –, ist nicht auszuschließen. Darauf muss man entsprechend vorbereitet sein. Wenn man jetzt das Positionspapier der Unionsbundestagsfraktion vom 2. Juli dieses Jahres liest, wenn man Herrn Meister zuhört, dann wird deutlich: Auch Sie setzen sich für die Vollendung der Kapitalmarktunion ein.
Friedrich Merz hat den Bürgerinnen und Bürgern gestern in einer teuren Anzeigenseite eine neue Ehrlichkeit versprochen. Davon allerdings kann ich heute Nachmittag wenig feststellen. Wenn ich der Kollegin Wittmann zuhöre, dann höre ich da auf einmal ganz andere Töne: nationalökonomisch oder, vielleicht besser formuliert, „bajuwarökonomisch“.
Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Mit dem Verkauf der Commerzbank-Anteile erzielt der Staat nun einen Gesamterlös von 702 Millionen Euro. Die italienische UniCredit hat das mit Abstand höchste Angebot abgegeben und damit den Zuschlag erhalten. Der Anteil des Bundes sinkt jetzt von 16 Prozent auf 12 Prozent. Noch bleibt der deutsche Staat weiterhin größter Einzelaktionär. Wenn die Erlaubnis der europäischen Aufsicht kommt – und das ist sehr wahrscheinlich, dass sie kommt –, wird die UniCredit mit über 20 Prozent der größte Anteilseigner sein.
Wir haben jetzt die Verantwortung, die Finanzierungsmöglichkeiten für unseren Mittelstand zu erhalten. Unser Bankensystem hat dafür sehr gute Voraussetzungen. Das ist unsere Aufgabe, und daran arbeiten wir.
Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war der Beweis dafür, dass der Sozialismus noch nie eine vernünftige Bank zur Welt gebracht hat.
Das ist das, was Sie einfach nicht verstehen. Denn in Ihrem System wird es nie Banken geben, die Unternehmen des Mittelstandes helfen, sodass Arbeitsplätze geschaffen werden. Ich kann mich jedenfalls an keine sozialistische Bank erinnern, die jemals irgendetwas geschafft hat, was Commerzbank, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und andere Banken hier in Deutschland geschafft haben.
Wenn wir ehrlich sind: Wir wollen doch eigentlich alle, dass das hier eine Privatisierung wird. Oder will die CDU das auf einmal nicht mehr? Ich bin mir da inzwischen nicht mehr ganz sicher. Eigentlich, dachte ich, wollen wir alle, dass diese Anteile des Staates privatisiert werden.
Ich glaube auch – das meine ich jetzt genau so, ohne Krokodilstränen in Bezug auf Friedrich Merz –, dass es der CDU/CSU-Fraktion und auch einem Abgeordneten guttut, im Investmentbereich gelernt zu haben und sich dort auszukennen. Aber dann muss man doch erst recht als Fraktion sagen, dass man Privatisierung auch will, und nicht, wenn sie dann erfolgt ist, sagen: Ich hätte sie aber gerne mit ein bisschen Sahne und am besten noch mit einer Kirsche drauf, damit sie auch möglichst gut aussieht.
Kay Gottschalk [AfD]: Keine feindliche Übernahme, Herr Kollege Fricke!
Zweitens. Wir sind uns darüber einig, dass die Frage der Privatisierung, jedenfalls in diesem Europa, das Sie hoffentlich auch noch unterstützen, diskriminierungsfrei erfolgen können muss. Manchmal frage ich mich auch, welches nationale Verständnis Sie haben. Natürlich war das Vorgehen der UniCredit „senza stile ed eleganza“; gar keine Frage.
Aber ich frage Sie jetzt: Würden Sie denn umgekehrt, wenn die Lufthansa sagt: „Wir wollen uns die Alitalia holen“, sagen: „Oh, oh, oh, da muss die deutsche Regierung, wenn sie von der Lufthansa, vielleicht über BlackRock beteiligt, informiert wird, das Ganze erst mal mit der italienischen Regierung absprechen“? Oder sind Sie für eine Marktwirtschaft, in der das grundsätzlich möglich ist?
Dann komme ich zum nächsten Punkt. Sie erzählen hier immer: Wenn die Bundesregierung einen Teil nicht verkauft hätte, dann wäre das nicht passiert. – Für die, die uns jetzt zuhören: 21 Prozent hat die UniCredit bisher. Hätte die Bundesregierung nicht verkauft, wäre sie ohne Weiteres in der Lage gewesen, sich 17 Prozent zu holen – ohne irgendein Problem. Sie hätte trotzdem sagen können: Ach, übrigens, ich will bis 29,9 Prozent ran. – Das wäre überhaupt kein Problem.
Das ist nicht der Grund. Die Bank hat vielmehr jetzt auch mit Ihrer Hilfe sehr elegant die damit verbundene Kommunikation genutzt, um sich an dieser Stelle taktisch und strategisch in eine Rolle zu bringen.
Letztlich, auch wenn Sie es vielleicht nicht wollen, bedienen Sie hier sogar noch die Kommunikationsstrategie der UniCredit.
Meine Damen und Herren, was mich am meisten bei dieser Diskussion über die Commerzbank ärgert, wenn wir uns mal die Größen angucken: dass die Marktkapitalisierung der Commerzbank bei 18,4 Milliarden Euro, die der UniCredit bei 53 Milliarden Euro liegt. Dann gehen wir mal rauf zur HSBC, der größten europäischen Bank: 150 Milliarden Euro. J. P. Morgan: 540 Milliarden Euro. Warum sind die deutschen Banken eigentlich so klein? Sie können auch sagen: Ja gut, die Deutsche Bank ist doppelt so groß. – Sie sind deswegen so klein, weil wir über 16 Jahre lang Mehltau hatten, wenn es um die Frage unseres Bankensystems ging.
die die bayerischen Banken so schön gekauft hat. Woher kommt die UniCredit? Was ist eines der wesentlichen Fundamente der UniCredit? Es geht darum, dass sich Italien zwischen der Gemeinnützigkeit von Sparkassen und der wirtschaftlichen Betätigung von Sparkassen entschieden hat. Da haben die Sparkassen letztlich – man schätze mal grob deren Marktwert – sogar einen höheren Marktwert als Commerzbank und Deutsche Bank zusammen. Man hat in Italien diese Kraft und diese Macht genutzt, sodass eine UniCredit heute die Commerzbank kaufen kann.
Sie sollten sich mal fragen, ob wir in dem Bankensystem nicht endlich was verändern müssen. Vielleicht sollte Sie dann doch noch mal Friedrich Merz fragen, was an dieser Stelle die Lösung ist. Jedenfalls ist die Lösung nicht, hier „Mimimi!“ und „Oh, böse, böse!“ zu sagen. Wenn Sie wirklich starke Banken haben wollen, müssen Sie sich vielmehr überlegen,
Meine Damen und Herren, ich will auch noch etwas anderes sagen, und zwar kritisch in Richtung Mittelstand. Wir reden bei diesem Verkauf von Commerzbank-Aktien, den der Bund vorgenommen hat, über einen Wert von ungefähr 700 Millionen Euro. Wenn die Commerzbank ein so wichtiger Finanzierer des Mittelstandes ist und wir durchaus sehr viel reiche Mittelstandsinvestoren haben, warum gelingt es dem deutschen Mittelstand immer noch nicht, eine Investitionsentität zu haben, die es ermöglicht, das zu kaufen, was er für seine Finanzierung braucht? Vielmehr lässt man es jemand anderes auf dem Markt machen. Warum ist es in den letzten 16 Jahren – ich sage jetzt mal bewusst: vielleicht etwas weniger – nicht gelungen, dass der Mittelstand an dieser Stelle sagt: „Mensch, das wäre doch eigentlich ganz klug“? – Auch da liegt ein Problem.
Ich fasse zusammen – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin –: Eigentlich gilt für diese von der CDU/CSU beantragte Aktuelle Stunde wieder mal – hier verweise ich auf Shakespeares „Othello“ –: Behauptung ist nie Beweis, sondern nur „Viel Lärm um nichts“.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland hat eine starke Realwirtschaft – auch wenn man bisweilen das Gefühl hat, dass die Ampel derzeit wirklich nichts unversucht lässt, das zu ändern. Aber jede starke Realwirtschaft braucht auch eine starke Finanzwirtschaft. Das sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.
Vor allem Kredite sind der Schmierstoff für die Wirtschaft. Aber wie steht es um die Finanzwirtschaft in Deutschland? Leider schöpfen wir unser Potenzial bei Weitem nicht aus. Hierzu nur ein paar Zahlen: Von den weltweit 30 größten Banken kommen 9 aus China, 5 aus den USA, und auch Frankreich hat 5 Großbanken. Bei gleichen regulatorischen Bedingungen wie in Frankreich haben wir in Deutschland gerade noch eine Großbank, und die liegt gemessen an der Marktkapitalisierung auf Platz 26.
Als im Zuge der Errichtung der Währungsunion Frankfurt Sitz der EZB wurde, verband sich damit die Hoffnung, dass der Finanzplatz Deutschland an Bedeutung gewinnt; das war auch nach dem Brexit so. Leider haben sich diese Hoffnungen nicht erfüllt. In einem aktuellen Ranking zur Wettbewerbsfähigkeit der globalen Finanzzentren liegt Paris – wohlgemerkt die erste Stadt hier aus Europa – auf Rang 14, Amsterdam auf Platz 16 und Frankfurt auf Platz 17.
In dieser für die Branche schon unbefriedigenden Situation verkauft die Bundesregierung große Teile ihrer Beteiligung an der Commerzbank, immerhin der zweitgrößten Geschäftsbank in Deutschland und damit systemisch relevant. Aber wie zieht die Regierung diesen Verkauf auf, sodass sie sich nachher – und hier zitiere ich – „überrumpelt“ fühlt? Ganz ehrlich: Ich finde, das ist schon ein starkes Stück. Denn es war doch schon lange klar, dass die UniCredit als strategischer Investor Interesse an der Commerzbank hat. Und, Herr Rudolph – Herr Meister hat es Ihnen schon versucht zu erklären –: Das ist der Unterschied zwischen einem Finanzinvestor und einem strategischen Investor. Und wenn ich schon mal bei Ihnen bin, will ich an der Stelle auch noch darauf hinweisen, dass Sie von 2017 bis 2021 Aufsichtsrat der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH waren. Und jetzt sitzen Sie im Haushaltsausschuss. Drehen wir Ihnen daraus einen Strick?
Frank Schäffler [FDP]: Das ist aber nicht plausibel!
Vielleicht überlegen Sie sich mal, was Sie gerade in Ihrer Rede zu Beginn gesagt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht wirft der Beteiligungsverkauf in dreierlei Hinsicht Fragen auf.
Erstens, was den Verkauf selbst angeht: Man kann sich hier des Eindrucks nicht erwehren, dass schlecht gearbeitet wurde. Ich fasse zusammen. Warum gab es beim Verkauf keine Stückelung?
Michael Schrodi [SPD]: Warum waren Sie heute nicht im Finanzausschuss?
Warum wurde das beschleunigte Bieterverfahren gewählt, statt schrittweise und diskret am Markt zu verkaufen? Was hat für die Auswahl der beratenden Banken gesprochen,
von denen man weiß, dass sich eine davon noch in der Nacht des Verkaufs zurückgezogen hat? Gab es eine echte Exit-Strategie oder eine Due Diligence, um den Verkauf vorzubereiten? Was wusste der Kanzler? Welche Rolle hat Herr Kukies gespielt, aber auch der interministerielle Lenkungsausschuss unter der Leitung von Staatssekretär Toncar?
Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
– Ganz bestimmt nichts. – Was haben Sie mit dem Verkauf unter Einstandskurs gemacht? Sie haben dem Steuerzahler hier einen echten Bärendienst erwiesen, weil Sie einen Verlust realisiert haben.
Zweitens stellt sich grundsätzlich die Frage, was der Verkauf für den Finanzplatz Deutschland bedeutet. Welche Folgen hat das für die Mittelstandsfinanzierung, für die Außenhandelsfinanzierung? Auch das klang schon an. Und wie sieht in diesem Zusammenhang überhaupt der strategische Plan des Finanzministeriums für den Finanzplatz Deutschland aus? Von einer echten Strategie ist hier wenig zu erkennen. Wir als Union – das sage ich hier ganz deutlich – haben nichts gegen eine Konsolidierung im europäischen Bankenmarkt.
Das ist im Rahmen der Kapitalmarktunion sogar zu begrüßen. Wir haben aber als Standort ein Problem, wenn deutsche Banken immer nur zu den übernommenen gehören.
Schließlich – das will ich an dieser Stelle auch sagen –: Was bedeutet der Verkauf für die Finanzstabilität? „Too big to fail“, auch das klang hier schon an.
Auf all diese Fragen konnten die Bundesregierung und auch der Finanzminister – wir haben das gerade auch in der Befragung erlebt – keine befriedigenden Antworten geben. Unter dem Strich – das sage ich zum Ende der Debatte ganz deutlich – kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Verkauf entweder schlecht vorbereitet war und stümperhaft durchgeführt wurde oder dass Sie bewusst etwas ganz anderes im Sinn hatten. So oder so sind wir ausdrücklich der Auffassung, dass der Vorgang parlamentarisch aufgeklärt werden muss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Innerhalb kürzester Zeit hat es die italienische UniCredit geschafft, die zweitgrößte deutsche Bank, die Commerzbank, zu übernehmen. Das hat sie geschafft, indem sie unsere Bundesregierung schlicht und ergreifend übertölpelt hat.
Dass eine Bundesregierung nicht merkt, dass beim Verkauf von Aktien einer Bank eine feindliche Übernahme geplant ist – denn man hat das ja nicht innerhalb von zehn Sekunden entschieden, als irgendwas auf den Markt kam –, zeigt die mangelnde Kompetenz dieser Bundesregierung in Finanzfragen, und das, meine Damen und Herren, ist erschütternd.
Beifall beim BSW sowie des Abg. Patrick Schnieder [CDU/CSU]
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Kay Gottschalk [AfD]
Man hat nicht darauf geachtet, dass parallel andere Anteile erworben wurden. Heute besitzt die UniCredit 21 Prozent der Anteile. Warum ist das ein Problem? In Deutschland arbeiten bei der Commerzbank 25 000 Beschäftigte in Vollzeit. Wir wissen, wie es bei der HypoVereinsbank gelaufen ist. Das war dramatisch.
Meine Damen und Herren, in dieser Debatte wirft die FDP der CDU/CSU vor, sie würde marktwirtschaftliche Prinzipien verlassen, weil sie sich für die Beschäftigten und für den Mittelstand einsetzt, der mit der Commerzbank verbunden ist. Da stimmen doch die Koordinaten nicht mehr. Ich weiß nicht, wie Sie es empfinden, Herr Meister, wenn die von der FDP Ihnen vorwerfen, Sie seien kein Marktwirtschaftler mehr. Da muss ich schon sagen: Ich weiß nicht, welche Marktwirtschaft die FDP noch vertritt. Das ist anscheinend nur noch der Raubtierkapitalismus, nach dem alles erlaubt ist, was irgendwie Geld bringt, meine Damen und Herren.
Dass die Menschen das erkennen, ist vielleicht das Problem. Heute habe ich in der „Süddeutschen Zeitung“ über Herrn Lindner gelesen, er hätte die FDP zu einer Klientelpartei gemacht. Und genau das haben Sie mit Ihrem Auftritt hier unter Beweis gestellt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Wiener, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren – und da schließe ich an die Debatte in der Haushaltswoche an –, dass Ihnen alles recht ist, um unseren Wirtschaftsstandort schlechtzureden,
dass Ihnen aus parteipolitischen Erwägungen jede auch nur so undenkbare Variante genügt, um am Ende so zu tun, als stünden wir kurz vorm Abgrund. Das, was Sie in dieser Aktuellen Stunde heute wieder zeigen, bestätigt mich in meiner Meinung.
Ich sehe Herrn Güntzler; er war im Bundesfinanzierungsgremium heute mit dabei; aber Sie, Herr Wiener, waren gar nicht im Finanzausschuss.
Da ist in aller Breite und Deutlichkeit klargemacht worden, wie die Zusammenhänge beim Erwerb von Anteilen der Commerzbank durch die UniCredit ausgesehen haben. Die Gesichter von Herrn Güntzler, Herrn Mattfeldt, Herrn Haase und Herrn Oßner zeigten viel Einsicht bei der Argumentation bezüglich der Zusammenhänge. Insofern bestehen aus meiner Sicht Missverständnisse. Ihr vorheriges Verhalten passt überhaupt nicht zu dem, was Sie und Ihre Fraktion heute vermitteln wollen.
Im Bundesfinanzierungsgremium ist klargemacht worden, dass wir im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen der Commerzbank durch die UniCredit an Regeln gebunden sind.
Ich will hier auch das EU-Beihilfenrecht und auch unser Haushaltsrecht nennen. An den darin festgelegten Regeln kommen wir nicht vorbei, wenn wir nach wie vor hinter dem Konzept von offenen Kapitalmärkten stehen.
Daran festzuhalten, das ist aber unser Wunsch und Wille, weil am Ende nur offene Kapitalmärkte dazu führen, dass unser Bankenstandort Europa stärker und leistungsfähiger wird.
Ich stimme allen zu, die hier unterstrichen haben, wie wichtig die Commerzbank für den Mittelstand ist. Auch ich will unterstreichen, dass die über 27 000 Beschäftigten unsere Unterstützung brauchen vor dem Hintergrund der Unsicherheit, die jetzt im Raum steht.
Aber diese Unsicherheit wird den Beschäftigten nicht genommen, indem Sie hier das Schwärzeste, was nur denkbar wäre, erzählen und sich dabei in Halbwahrheiten verstricken.
Die Unsicherheit kann nur dann beseitigt werden, wenn wir uns – wie es Kanzler Scholz und wir als SPD-Fraktion angekündigt haben – mit den Beschäftigten auseinandersetzen und unsere Möglichkeiten nutzen, um unterm Strich das Vertrauen, das die UniCredit-Bank an der Stelle durch ihr Anschleichen kaputtgemacht hat, wiederherzustellen.
Lassen Sie mich zum Schluss zwei Dinge sagen. Wenn wir an dieser Stelle kritisieren, wie das gelaufen ist, also wie die UniCredit Anteile an der Commerzbank erworben hat, dann meinen wir damit, dass die UniCredit Möglichkeiten genutzt hat, die nicht mal unrechtmäßig waren, die aber, weil es sonst keine andere europäische Bank gibt, die so etwas in einem vergleichbaren Verfahren gemacht hätte, unter dem Gesichtspunkt als feindliche Übernahme, als unhöflicher oder auch feindlicher Akt einzuordnen sind. Gleichwohl – das ist der Punkt – wird hier ein Handlungsspielraum sichtbar, den Sie, wenn Sie sich wirklich der Sache stellen wollen würden, mal zu Frau von der Leyen transportieren könnten. Denn den Umstand, dass es diese Möglichkeiten gibt, sich in Anschleichprozessen in die Investorenschaft von Anteilen zu begeben, könnten wir in Europa ändern. – Das ist der erste Punkt, den ich unterstreichen möchte.
Der zweite Punkt. Wenn Sie wirklich Verantwortung für den Wirtschaftsstandort und den Bankenstandort Deutschland übernehmen wollen, dann erwarte ich von Ihnen mehr staatspolitische Räson bzw. sachliche Diskussionen. Das, was Sie mit der Aktuellen Stunde hier geleistet haben, ist das komplette Gegenteil.
Herr Präsident! Herr Bundesminister der Finanzen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn des Jahres 2009 haben wir mit der damaligen Bundesregierung beschlossen, die in schwere Schieflage geratene Commerzbank zu unterstützen. Wir haben 25 Prozent der Aktien plus eine Aktie ins Portfolio aufgenommen. Wir haben dies getan, weil uns bewusst war: Es handelt sich um eine systemrelevante Bank für den Banken- und Kapitalmarkt Deutschlands, und zwar auch damals schon, im europäischen Verbund, systemrelevant für die Mittelstandsfinanzierung mit einem Anteil über 40 Prozent. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Mittelstand ist es, der diese Bundesrepublik und unsere Wirtschaft stützt, der immer dann, wenn wir ins Wanken geraten, im Regelfall unser Grundpfeiler ist, damit wir aufbauen können bei Arbeitsplätzen, bei Einnahmen etc. Aber es hat auch die Exportfinanzierung betroffen. Deswegen wussten wir: Es ist die richtige Strategie, die Commerzbank zu unterstützen.
Im Übrigen haben wir das mit dem Blick darauf getan, dass erst vier Jahre zuvor die UniCredit die HypoVereinsbank übernommen hatte, und wir gesehen haben, was das Management der UniCredit mit der HypoVereinsbank gemacht hat. Es hat das Management in Deutschland ausgetauscht, alle tatsächlich relevanten Entscheidungen sind von Mailand aus getroffen worden, und es sind zwei Drittel der Stellen abgebaut worden.
Nunmehr stehen wir vor der Situation, dass das Management der Commerzbank in einer, ich darf sagen, Schweiß- und Tränenaktion diese Bank wieder auf einen prosperierenden Kurs gebracht hat. Wir hatten die höchsten Gewinne im letzten Bilanzjahr zu verzeichnen, und dennoch hat die Bundesregierung beschlossen, dass sie in diesem Herbst aus der Commerzbank aussteigen möchte. Auf diese Idee kann man kommen, aber es zeigt auch: Anscheinend glaubt die Bundesregierung nicht an die weitere Prosperierung. Und sie hat beschlossen, dass sie dies tun will, indem sie ausgerechnet J. P. Morgan mit einem Verfahren beauftragt, in dem die Aktien möglichst breit gestreut werden sollten, weil es gerade kein Konzept war, an einen einzigen Investor zu verkaufen.
Meine Damen und Herren, J. P. Morgan ist die Hausbank der UniCredit. J. P. Morgan hat im vergangenen Juli mitgeteilt, sie wollten sich nunmehr am Standort München exponieren, am Standort München, wo der bisherige Sitz der UniCredit ist. Was genau können wir daraus schließen, was es für ein Ansinnen gibt? Wir wissen, dass Andrea Orcel, der Chef der UniCredit, bereits hat verlautbaren lassen: Sollte es ihm gelingen, die Commerzbank zu übernehmen, wird er den Standort München schließen, den Standort Frankfurt zu einer Filiale erklären und sämtliche relevanten Entscheidungen, wie schon damals, nach Mailand ziehen. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, kann man es getrost als ein Desaster für den Bankenmarkt Deutschland bezeichnen, was am 11. September hier passiert ist.
Damit war der Verkauf der 4,5-Prozent-Anteile des Bundes ein Kick-off für ihn, um an Anteile zu kommen. Er hat sich als gewiefter Investmentbanker vorbereitet, indem er sich über sogenannte Total Return Swaps und andere Derivate bereits weitere Anteile gesichert hat, sodass er nunmehr an einem Punkt steht, wo er tatsächlich mitbestimmen kann, wie es weitergeht, wenn wir uns nicht – und zwar alle – mit aller Kraft dagegenstemmen, dass diese für Deutschland, für den rein deutschen Markt letzte systemrelevante Bank nach Italien verschwindet.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, kann ich nur sagen: Ein gewiefter Investmentbanker, der genau das tut, was seine Aufgabe ist – das zu tun, was seine Eigentümer erwarten: den Gewinn zu maximieren –, ist auf eine vollkommen dilettantische Bundesregierung getroffen, die keine Ahnung hat, was sie tut, die offenkundig in dem gesamten Verfahren die Falschen beauftragt hat – denn auch Goldman Sachs, die mitbeauftragt worden waren, mussten sofort aufgrund von Konflikten zurückziehen – und die vor allen Dingen offenbar keinerlei Bedingungen formuliert hat, damit das wahr wird, was sie wollte, nämlich diesen Besitz möglichst breit aufzuteilen. Diese Chance hat Orcel genutzt – das kann man ihm nicht verdenken – und sich dieses Paket genommen, das wir auf diese Art und Weise verloren haben – anders können wir es nicht sagen –, ohne wenigstens einen sogenannten Paketaufschlag für dieses Aktienpaket zu bekommen. Damit hat die Bundesregierung nicht nur der Bank höchsten Schaden zugefügt, dem Bankenplatz Deutschland höchsten Schaden zugefügt, sondern auch auf mindestens 100 Millionen Euro beim Erlös verzichtet. So geht man mit unseren Geldern um!
Eigentlich hätte Bundeskanzler Scholz seinen Flug von New York nach Rom umbuchen müssen. Es muss ein Gespräch stattfinden. Sie müssen mit vereinten Kräften nicht nur sagen: Das ist eine unschöne Sache und nicht angemessen. – Es ist auch keine Stilfrage. Hier geht es um Business; hier geht es um Profis. Denen müssen Sie endlich einmal Profis entgegenhalten.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der deutsche Staat ist in der Finanzmarktkrise 2008/2009 bei der Commerzbank mit rund 18 Milliarden Euro eingestiegen. Das war kein Selbstzweck, sondern diente der Sicherung der Finanzstabilität – die zweitgrößte Bank Deutschlands war in Schieflage geraten –, der Stabilität des Finanzstandorts Deutschland, aber auch dem Erhalt von zahlreichen Arbeitsplätzen bei der Commerzbank. Der Einstieg damals war richtig. Die Commerzbank wurde stabilisiert, sie schreibt nun schwarze Zahlen. Insgesamt ist das eine Erfolgsgeschichte, die die Commerzbank geschrieben hat, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Die Lehren aus der Finanzmarktkrise waren, dass wir Banken stärker regulieren, dass wir Eigenkapitalanforderungen hochschrauben, damit es nicht mehr passiert, dass Banken, die in Schieflage geraten, mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Und: Wir diskutieren seit Jahren über eine notwendige, vertiefte Kapitalmarkt- und Bankenunion, weil wir diese zur Finanzierung der notwendigen Zukunftsinvestitionen in Europa brauchen.
Kay Gottschalk [AfD]: Aber nicht zur Staatsfinanzierung!
Wir brauchen dazu – auch das haben wir hier diskutiert, und es ist nicht auszuschließen – auch Bankenfusionen. Ich glaube auch nicht, dass ich aus den Reihen der Union jemals etwas anderes dazu gehört habe. Es kommt aber zum einen darauf an, sich anzuschauen, ob solche Bankenfusionen den Bankenmarkt insgesamt stärken. Zum anderen muss man sich fragen: Auf welche Art und Weise kommen solche Anteilskäufe zustande?
Dann, Herr Meister und Frau Wittmann: Hier zu behaupten, die Bundesregierung habe von solchen Plänen gewusst, und zu insinuieren, das sei mit Wissen der Bundesregierung geschehen, ist eine Räuberpistole, genauso wie die Behauptung, der Verkauf habe eine feindliche Übernahme verursacht. Es ist doch so: Die offiziell ausgeschriebenen Anteile in Höhe von 4,5 Prozent hätten, wie Sie wissen, auch zu Ihrer Zeit schon längst verkauft werden sollen. So war es geplant; Sie haben es aber nicht auf die Reihe bekommen.
Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Das ist doch die Kernfrage, ob die Regierung das gewusst hat! Habt ihr das nicht kapiert?
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Kay Gottschalk [AfD]
Übrigens, Herr Meister, was Sie doch auch wissen: Das Ganze ist gebunden an europäisches Beihilferecht und auch an das Haushaltsrecht. Wir müssen diskriminierungsfrei verkaufen. Es geht beispielsweise auch darum, dass wir im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an die Höchstbietenden verkaufen. Sie hätten doch aber am lautesten geschrien, wenn wir an andere verkauft hätten, die nicht so viel geboten hätten. An dieses Recht sind wir gebunden, und so kam dieser Verkauf auch zustande.
Aber im Hintergrund – dazu hätte ich von Ihnen Kritik erwartet – hat sich die UniCredit gleichzeitig unter Umgehung von Meldeschwellen weitere Anteile gesichert: Aktienkäufe plus Derivate in Höhe von 9,2 Prozent. Und jetzt hat sie sich auf dem freien Markt insgesamt 16,5 Prozent weitere Anteile gesichert, sodass sie jetzt 21 Prozent an Anteilen hat; 4,5 Prozent davon sind vom Bund.
Dieses Heimliche, dieses Hintenrum, das ist nicht kooperativ, das ist nicht mehr auf Augenhöhe. Der Versuch, eine Fusion hinzubekommen, das ist ein höchst aggressiver Angriff der UniCredit auf die Commerzbank.
Sie haben die Frage gestellt: Gibt es eine Strategie? Sie waren heute im Ausschuss. Dort haben Sie ganz klar gehört, welche Strategie diese Bundesregierung verfolgt und welche klare Haltung sie zur Commerzbank hat – das ist auch im interministeriellen Lenkungsausschuss formuliert worden –:
Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Die Mitarbeiter der Bank müssen vor Ihrer Strategie Angst haben! Das ist eine Katastrophe!
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Matthias Hauer [CDU/CSU]: Das klappt ja wunderbar!
Die Commerzbank ist gut aufgestellt. Sie ist zukunftsfähig, und deswegen wollen wir sie eigenständig erhalten, auch weil sie ein wichtiger Kreditgeber für die Wirtschaft ist; das wurde ganz klar von dieser Bundesregierung formuliert. Nehmen Sie das zur Kenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Kay Gottschalk [AfD]: So wie bei Philipp Holzmann!
Denn vor dem Hintergrund, was damals bei der Übernahme der HypoVereinsbank durch UniCredit passiert ist – nämlich dass zwei Drittel der Beschäftigten entlassen wurden –, sind auch die Beschäftigten bei der Commerzbank beunruhigt. Wir als SPD-Fraktion, aber auch die Bundesregierung sagen ganz klar:
Kay Gottschalk [AfD]: Frau Meloni unterstützt die UniCredit! Wo bleibt Ihre Unterstützung?
Wir stehen ein für die Arbeitnehmerrechte, auch bei der Commerzbank. Den vor uns liegenden Prozess werden wir in den nächsten Wochen und Monaten begleiten. Wir sind froh, dass die Bundesregierung diese klaren Signale in Richtung Commerzbank gesendet hat.
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Einen schönen guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Unsere Aktuelle Stunde wird fortgesetzt. Für Bündnis 90/Die Grünen ist der nächste Redner Dr. Sebastian Schäfer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2008 musste der Staat die angeschlagene Commerzbank in der Finanzkrise mit über 18 Milliarden Euro retten. Kurz vorher hatte die Commerzbank die Dresdner Bank übernommen und hat sich daran ordentlich verschluckt.
Die Commerzbank-Rettung hat die Allgemeinheit einen mittleren Milliardenbetrag gekostet. Gewinne wurden jahrelang privatisiert, Verluste sozialisiert, und durch den Verkauf der Anteile wurden diese Verluste jetzt auch realisiert.
Als Linke haben wir diese Art der Rettung immer kritisiert. Wenn man 18 Milliarden Euro an Steuergeldern in die Hand nimmt und in eine Bank steckt, dann muss man doch auch die Kontrolle über die Bank übernehmen. Da darf man sich doch nicht mit 25 Prozent der Aktien begnügen.
Für 18 Milliarden Euro hätte man damals vier Commerzbanken kaufen können. Aber die damalige Bundesregierung hat sich mit einem Viertel Commerzbank zufriedengegeben.
Das ist unser Hauptkritikpunkt: Alle Bundesregierungen nach 2008, egal ob der Finanzminister Steinbrück, Schäuble, Scholz oder Lindner hieß, alle haben gebetsmühlenartig wiederholt, dass der Staat nicht die Kontrolle über die Commerzbank anstrebe, dass man sich nicht in die Geschäftspolitik einmischen wolle und dass man als größter Anteilseigner im Wesentlichen zuschauen und die ganze Sache dem Markt überlassen wolle. Und nun hat ein marktwirtschaftliches und, zugegeben, sehr stümperhaftes Auktionsverfahren dafür gesorgt, dass die Commerzbank sehr wahrscheinlich von der UniCredit übernommen wird.
Wir kritisieren diesen Verkauf, weil er Arbeitsplätze gefährdet; davor warnen auch die Gewerkschaften. Erinnern wir uns doch daran, wie die HypoVereinsbank durch die UniCredit übernommen wurde! Damals sind über 16 000 Arbeitsplätze abgebaut worden. Hier ist doch der Bund als Miteigentümer in der Verantwortung, diese Arbeitsplätze zu erhalten, meine Damen und Herren.
Nebenbei entsteht eine europäische Riesenbank, obwohl eine Erkenntnis aus der Finanzmarktkrise war, dass keine Privatbank so groß sein sollte – „too big to fail“; erinnert sich noch jemand? –, dass sie im Zweifel mit Steuermilliarden gerettet werden muss, wenn sie sich verzockt, weil die Finanzmärkte nicht vernünftig reguliert sind. Jetzt also wieder eine Riesenbank!
Wir wollen den Finanzsektor auf eine sinnvolle Funktion für die Gesellschaft zurechtstutzen. Eine Mittelstandsfinanzierung ist natürlich notwendig. Große Teile des Kapitalmarktgeschäftes der Commerzbank sind dagegen überflüssig und sogar schädlich.
Meine Damen und Herren, Sie als Eigentümer wussten 15 Jahre lang nichts mit der Commerzbank gestalterisch anzufangen. Sie ließen den Markt machen. Jetzt – das ist schon etwas lächerlich – kritisiert sogar der Kanzler den Verkauf, obwohl das Kanzleramt daran beteiligt war, meine Damen und Herren. Das ist doch geradezu absurd.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Mensch ist einzigartig, etwas Besonderes, manchmal auch infolge körperlicher, Sinnes- oder geistiger Beeinträchtigungen. Hieraus resultiert oftmals eine besondere Hilfsbedürftigkeit, aber auch eine Verantwortung der Menschen im Umfeld. Was für viele Menschen kein Problem darstellt, kann für Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung zu einer echten Hürde werden – im täglichen Leben, zu Hause, im Beruf, beim Sport, im Umgang mit Behörden oder bei der Durchsetzung von Rechten. Besonders ärgerlich, vielleicht unverzeihlich ist es, wenn oftmals leicht zu beseitigende Barrieren unnötigerweise fortbestehen, weil es im Umfeld an Kreativität, an Einfühlungsvermögen oder aber auch einfach nur an Aufmerksamkeit fehlt. Insofern sind wir all den Betroffenen, aber auch aufmerksamen Beobachtern für diesbezügliche Hinweise dankbar, weil sie auch dazu geführt haben, dass wir als Union diesen Antrag gestellt haben.
Eine zweite Vorbemerkung. Meine Damen und Herren, der Titel unseres Antrags lautet „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“. Das kann hochtrabend, ja, vielleicht sogar missverständlich klingen. Dabei geht es nur um drei eher unbedeutende Punkte. Verstehen Sie diese bitte als eine Anregung, als einen ersten Aufschlag, als eine Einladung, diese Liste mit uns zu diskutieren und gern zu ergänzen, jetzt im Rahmen dieses Verfahrens oder auch bei anderen Gelegenheiten. Andererseits sind auch kleine Schritte, mit denen wir vorwärtskommen und den Betroffenen eine bessere Teilhabe ermöglichen, wertvoll.
Eine dritte Vorbemerkung betrifft die Pflicht des Staates. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich dadurch verpflichtet, auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen darauf hinzuwirken, allen Menschen mit Behinderung in allen Rechts- und Lebensbereichen die Möglichkeit zur selbstbestimmten Teilhabe zu geben und ihre Lebensbedingungen stetig zu verbessern. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass auch die Belange der Angehörigen, die eine große Verantwortung wahrnehmen – herzlichen Dank dafür! –, Berücksichtigung finden.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, haben wir drei Vorschläge aus dem Bereich des Steuerrechts aufbereitet, die wir hier zur Beratung und gerne auch zur Zustimmung vorlegen:
Der erste Vorschlag betrifft das Persönliche Budget und die Umsatzsteuerregelung. Mit dem 2001 eingeführten Persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderungen die Option, anstelle von Sach- und Dienstleistungen zur Teilhabe auch ein finanziell zweckgebundenes Persönliches Budget zu wählen. Aber sie stellen fest, dass bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oftmals Umsatzsteuer fällig wird und dadurch ein finanzieller Nachteil bei der Anwendung dieses Persönlichen Budgets entsteht; mein Kollege Oellers wird gleich noch darauf eingehen. Wir fordern eine Anpassung im Umsatzsteuerrecht, eine kleine Anpassung, die an dieser Stelle Rechtssicherheit schafft und diesen Umsatzsteuernachteil abschafft.
Ein zweites Thema betrifft den Kindergeldbezug. Sie wissen: Eltern von Kindern mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen. Derzeit muss die Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld regelmäßig nachgewiesen werden; die Familienkasse prüft die Anspruchsberechtigung. Die Bearbeitung der Anträge kann aber unter Umständen einen längeren Zeitraum beanspruchen, und das kann in der Folge dazu führen, dass die Auszahlung des Kindergeldes unterbrochen wird, wenn der Nachweis der andauernden Behinderung noch nicht abschließend geprüft ist. Eine Rückforderung von gegebenenfalls zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld ist aus unserer Sicht angemessener als der jetzt übliche Einbehalt des Kindergeldes, der Familien mitunter vor finanzielle Härten stellt. Zudem besteht die Behinderung, gerade bei schweren körperlichen, Sinnes- oder geistigen Beeinträchtigungen, in der Regel fort und entfällt nur in seltenen Fällen, weshalb eine Änderung der Regelung nach unserer Auffassung nicht nur praktikabel, sondern auch geboten ist. Wir fordern hier eine entsprechende Anpassung.
Das dritte und letzte Beispiel betrifft die Kfz-Steuer. Sie wissen, dass nach § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bei Schwerbehinderung eine Befreiung von der Kfz-Steuer bzw. eine Ermäßigung möglich ist, wenn das Kfz ausschließlich zum Transport der schwerbehinderten Person verwendet wird. In Absatz 3 heißt es aber ausdrücklich, dass diese Steuervergünstigung entfällt, wenn das Fahrzeug „zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“. Das kommt so locker daher, aber das kann bedeuten, dass zum Beispiel Menschen, die ihre Kinder mit Handicap zur Schule bringen, das Fahrzeug nicht weiter führen dürfen, wenn sie zur Arbeit fahren. Darüber gibt es jedenfalls eine große Verunsicherung, wie wir festgestellt haben. Wir glauben, dass wir das durch eine entsprechende Umformulierung in Absatz 3 heilen können.
Auf eine schriftliche Anfrage hin hat die Bundesregierung verlauten lassen, dass etwa 27 000 Minderjährige diese Vergünstigung in Anspruch nehmen – wie wir wissen, in einigen Fällen mit großer Verunsicherung –, und wir vermuten, dass weitere möglicherweise Berechtigte den entsprechenden Antrag nicht stellen, weil sie das Gesetz an dieser Stelle wörtlich ausgelegt haben. Hier ließe sich durch eine entsprechende Umformulierung Rechtssicherheit erreichen und damit eine Schleifung dieser Barriere, die wir für nicht notwendig und deswegen für dringend zu beseitigen halten.
Sie, meine Damen und Herren, sind eingeladen, mit uns in die Beratung einzusteigen und diese Punkte gerne zu verbessern und zu ergänzen. Wir freuen uns über jeden Beitrag, der das Leben der Menschen mit Beeinträchtigungen verbessert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde betont: Ja, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist häufig nicht einfach und von großen Unsicherheiten geprägt. Alltagsbarrieren, mühsame Behördengänge und finanzielle Sorgen sind für viele Betroffene alltäglich.
Für uns als SPD-Fraktion steht außer Frage, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen sowie die ihrer pflegenden Angehörigen höchste Priorität haben müssen. Deshalb haben wir auch in dieser Wahlperiode wichtige Maßnahmen umgesetzt, um die Situation dieser Menschen weiterhin zu verbessern. Beispielhaft will ich die Bundesinitiative Barrierefreiheit der Bundesregierung nennen, mit der Barrierefreiheit und Inklusion vorangetrieben werden sollen.
Länder, Kommunen, Wirtschaft und selbstverständlich die Menschen mit Behinderungen selbst haben hierbei die Möglichkeit, ihr ganz persönliches Erfahrungswissen einzubringen, um die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zur Koordinierung zu unterstützen und zu beraten.
Ein weiteres wichtiges Projekt ist das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das wir in dieser Legislaturperiode beschlossen haben. Damit wollen wir Arbeitgeber bewegen, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen; denn Menschen, die über ein eigenes Einkommen verfügen, können ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Das ist für uns als Sozialdemokraten ein ganz essenzieller Grundsatz.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abg. Martina Englhardt-Kopf [CDU/CSU]
Heute liegt uns ein Antrag von CDU/CSU vor, mit dem die Lebenssituation von Menschen finanziell verbessert werden soll. Doch wir fragen uns, wie eben vorgetragen, schon: Helfen diese Vorschläge wirklich? Leider muss ich sagen, dass es sich hier wieder einmal um einen Schaufensterantrag der Union handelt.
Ein Beispiel: Die CDU/CSU fordert, dass das Persönliche Budget umsatzsteuerfrei gestellt wird. Zunächst danke, dass Sie unsere Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen haben. Aber auffällig dabei ist: Steuererleichterungen gibt es nicht zum Nulltarif. Und es sind doch genau Sie, die den Bundeshaushalt an jeder Stelle kritisieren, insbesondere den Sozialetat. Gerade heute haben wir im Ausschuss für Arbeit und Soziales wieder vielfältige Beispiele erlebt. Sie wollen doch in Wahrheit keinen einzigen zusätzlichen Cent ausgeben und investieren.
Im Übrigen muss man sich schon die Frage stellen – Sie hatten 16 Jahre das Heft des Handelns in der Hand –: Warum haben Sie in den 16 Jahren diesen konkreten Vorschlag nicht umgesetzt?
Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Die können sich alle nicht mehr erinnern! Die Kanzlerkrankheit: „Ich kann mich nicht erinnern“! Unglaublich!
Ein weiteres Beispiel betrifft das Kindergeld für Menschen mit Behinderungen. Sie möchten, dass das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus weiter gewährt wird, aber unter Vorbehalt. Ganz ehrlich: In der Praxis – ich habe mich mit vielen Kindergeldkassen unterhalten – kenne ich keinen einzigen Fall, der auf Ihren Vortrag zutrifft.
Die Kindergeldkassen schreiben die Menschen in der Regel frühzeitig an. Diese haben die Möglichkeit, die Unterlagen, die einschlägig sind für den Nachweis, frühzeitig vorzulegen.
Dr. Hermann-Josef Tebroke [CDU/CSU]: Sie wollen nicht helfen, sondern unseren Antrag niedermachen!
In der Regel gibt es auch digitale Hilfsmittel, die dabei unterstützen. Und ganz ehrlich: Was würde es für die Menschen mit Behinderungen bedeuten, einen Antrag unter Vorbehalt zu gewähren?
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jens Beeck [FDP]
Kolleginnen und Kollegen, diese Vorschläge zeigen: Der Antrag von CDU/CSU bringt für die Betroffenen keinerlei finanzielle Verbesserung. Und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland inzwischen 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben – das sind immerhin 9,5 Prozent der Gesamtbevölkerung –, sind natürlich alle Anstrengungen wichtig, diesem Personenkreis die ihm zugesagte gleichberechtigte Teilhabe auch praktisch zu ermöglichen.
Der vorliegende Antrag zeigt überdies auf, wie kompliziert und kleinteilig unsere Regelungen oftmals gestrickt sind. Und häufig ist der Gesetzgeber dann auch noch schwerfällig, wenn Regelungen der neuen Entwicklung angepasst werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind die seit 1975 bestehenden Behinderten-Pauschbeträge, die erstmals im Jahr 2020 angepasst worden sind, also nach 45 Jahren. Aus gutem Grund spricht sich die AfD auch in diesem Bereich für eine Indexierung aus. Das würde viele schwerfällige Gesetzesänderungen überflüssig machen.
Auch bei ihrem jetzigen Antrag muss sich die Union den üblichen Vorwurf gefallen lassen, sie hätte als langjähriger Regierungsträger genügend Zeit gehabt, all diese Themen früher zu erledigen. Sei’s drum; Opposition macht offenbar fleißig. So schlägt sie also vor die Gleichsetzung des Persönlichen Budgets mit Sachleistungen, die ununterbrochene Fortzahlung des Kindergelds auch während der Überprüfung der Anspruchsberechtigung und die Ausweitung der Kfz-Steuervergünstigung auf Familienangehörige der Pflegenden.
Wir wollen nicht in erster Linie politische Schuld verteilen.
Das bietet uns ein weites Feld. Nun hat die CDU/CSU hier einen vernünftigen Vorschlag gemacht, den wir konsequenterweise auch unterstützen. Vernünftig ist er nicht zuletzt deshalb, weil bisherige kleinkarierte Einzelfallregelungen jetzt etwas weiter gefasst werden, der bürokratische Aufwand für die pflegenden Familienangehörigen sich verringert und die Pflegeleistung auch ein wenig besser honoriert wird. Hier spreche ich natürlich von der erweiterten Nutzung des steuerbegünstigten Behinderten-Kfz. Das wird den Steuerzahler nicht viel kosten und entlastet diejenigen, die es immer ganz genau genommen haben, wobei wir alle wissen, dass das Auto ohnehin vielfach weiter genutzt worden ist. Eine Rechnung dafür hat die Union nicht präsentiert; wahrscheinlich ist sie auch vernachlässigbar.
Nicht vernachlässigbar ist allerdings die Umsatzsteuerbefreiung für das zweckgebundene Persönliche Budget der Behinderten. Diese Forderung ist aus unserer Sicht ebenfalls richtig, kostet aber Geld. Und dazu hat die Union sich nicht geäußert, obwohl es nicht schwierig gewesen wäre, eine überschlägige Rechnung dazu zu präsentieren.
Stephan Brandner [AfD]: Die von der CDU können nicht rechnen!
Es wäre schließlich wünschenswert, die finanziellen Konsequenzen der eigenen Politik zu kennen. Dann geht es irgendwann in der Zukunft auch mit der Haushaltsaufstellung schneller.
Die AfD hat bereits in ihrem Grundsatzprogramm von 2016 gefordert, pflegende Angehörige deutlich besserzustellen. Sie bekommen heute weniger als halb so viel wie institutionelle Betreuungskräfte vergütet. Dabei sollten wir sowohl im Sinne der Behinderten als auch im Sinne des Staatshaushalts sehr daran interessiert sein, dass noch mehr Menschen zu Hause, in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden.
Wenn damit aber hohe Einkommensverluste verbunden sind, können sich das viele Familien schlicht nicht leisten. Dabei wissen wir: Die Pflege im Heim ist um ein Vielfaches teurer als die häusliche Pflege. Der Staat kann und sollte hier großzügiger sein. Am Ende rechnet es sich für ihn. Und für die meisten Pflegebedürftigen ist es sicher der lebenswertere Weg. Eine derartige Forderung finden wir in diesem Papier nicht, dabei wäre sie gerade wegen des extremen Pflegefachkräftemangels ganz wichtig. Dies als Mahnung vorausgeschickt stimmen wir dem Antrag der Union zu.
Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Lieber Herr Tebroke, mich hat überzeugt, was Sie gesagt haben, und ich verstehe das als Angebot. Sie haben gesagt: Wir haben drei Vorschläge herausgegriffen, die wir für regelbar und auch für wichtig halten. Es sind nicht viele Fälle, und es bewegt nicht ganz viel; aber den Leuten, die betroffen sind, hilft das immens weiter. – Deswegen, glaube ich, sollten wir über diese Vorschläge diskutieren und weitere Vorschläge sammeln.
Wir haben hier ja eine geteilte Zuständigkeit: Ich sitze im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Sie im Finanzausschuss. Eigentlich müssten sich auch viele andere Ausschüsse mit der Frage beschäftigen: Wie können wir Inklusion stärken? Wie können wir für Menschen mit Behinderungen endlich die gleiche und volle Teilhabe in dieser Gesellschaft gestalten? Das können wir nicht versäult diskutieren; das müssen wir miteinander diskutieren.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Ich glaube, in einem Ausschuss versteht man das am allerbesten. Ich war am Montag in Bremen bei der Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundes. Der Vorsitzende aus Bremen hat berichtet, was ich noch nicht wusste, nämlich dass Herbert Wehner – das liegt etwas zurück, aber er war sehr lange Mitglied dieses Hauses, nämlich von 1949 bis 1983 –
Und warum hat er das gemacht? Weil er wissen wollte, was den Menschen unter den Nägeln brennt. Und die häufigsten Themen, die dort bei uns aufschlagen, betreffen Menschen mit Beeinträchtigungen, ihre Familien und die Systeme; denn sie verzweifeln an der kafkaesken Situation.
Ich muss sagen: Mich hat interessiert, wer Herbert Wehner war. Ich weiß, dass er immer wild dazwischengerufen hat; mit 58 Ordnungsrufen ist er diesbezüglich immer noch an der Spitze der Bewegung.
Aber dann habe ich mir seine Biografie angeschaut und überlegt, welche Zeiten dieser Menschen erlebt hat. 1906 geboren, hat er erlebt, wie das Massenmorden an Jüdinnen und Juden in diesem Land zuerst an behinderten Menschen erprobt worden ist. Er ist eine Legende. Das, was er zum Teil erlebt hat, möchte niemand von uns erleben. Und ich bin sehr, sehr dankbar, dass ich das nur noch historisch nachvollziehen muss. Aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht wieder in diesen Strudel hineingeraten. Er hat in seinem Leben aber auch erlebt – und das finde ich interessant –, wie sich die Geschichte zum Besseren entwickeln kann. Er hat miterlebt, wie in Deutschland eine Behindertenbewegung entstanden ist, wie sich in Bremen die ersten Rollifahrenden an die Gleise der Straßenbahn geheftet und gesagt haben: Wir wollen nicht hinterherwinken, sondern in den Straßenbahnen mitfahren.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP
Wir wollen mitmachen. Wir wollen in die normalen Schulen gehen. Wir wollen in der Gemeinde leben. Wir wollen nicht in Sonderwelten weggeschoben, wir wollen nicht exkludiert werden.
Dazu muss ich Ihnen jetzt etwas sagen. Stephanie Aeffner – sie muss heute ein wichtiges Gesetz verhandeln und ist deshalb nicht anwesend – sitzt im Rollstuhl. Auch der ehemalige Abgeordnete Ilja Seifert, der verstorben ist, saß im Rollstuhl. Er musste damit leben, sich nicht darauf verlassen zu können, die Deutsche Bahn nutzen zu können. Stephanie Aeffner muss das bis heute. Im Zweifelsfall wird sie stehengelassen, weil das Klo nicht funktioniert, weil der Aufzug nicht funktioniert, weil die Bahn nicht einsieht – das hätte sie seit Jahrzehnten tun müssen –, dass ihre Beförderungsverpflichtung auch für behinderte Menschen gilt in diesem Land. Das ist ein Skandal und so was von peinlich. Und das verweist auf die eigentliche Aufgabe, die wir vor uns haben.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Ihre Vorschläge sind kleinteilig, zum Beispiel beim Persönlichen Budget. Da geht es vor allen Dingen um Anbieter, die 75 Prozent ihrer Leistungen im Persönlichen Budget erbringen und den Rest in Sachleistungen; die müssen Umsatzsteuer abführen. Das ist eine völlig unsinnige Regelung. Das Persönliche Budget ist deshalb ein wertvolles Instrument, weil es den Betroffenen Selbstbestimmung gewährt, weil es ihnen die Möglichkeit gibt, über ihre Lebensumstände vollumfänglich frei entscheiden zu können. Ich halte die Zweckgebundenheit für ein Innovationshemmnis und eigentlich auch für eine Menschenrechtsverletzung. Das Geld sei zweckgebunden, haben Sie gesagt; die Menschen bekommen es zweckgebunden. Es dann aber in die Umsatzsteuerpflichtigkeit hineinzunehmen, halte ich für völlig falsch. Insofern ist Ihr Vorschlag ein guter Vorschlag, der vielen Menschen hilft und potenziell auch noch mehr Menschen hilft als heute.
Über das Kindergeld, glaube ich, kann man noch grundsätzlicher reden. Ich habe, ehrlich gesagt, ein ungutes Gefühl, wenn Menschen mit Behinderung lebenslang Kindergeld beziehen. Das vermittelt ein komisches Bild. Vielleicht müssen wir mal darüber reden, wie wir diese Leistung in anderer Weise den Menschen zukommen lassen können, und sollten nicht so tun, als seien behinderte Menschen ein Leben lang Kinder
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD
und nicht in der Lage, Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Also, die Fragen sind extrem tiefgreifend.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer bzw. die Ermäßigung ist auf den ersten Blick ein Beitrag zur Entbürokratisierung und natürlich auch eine Kostenentlastung. Warum soll eine Familie, die als Gemeinschaft miteinander lebt, das Auto neben dem Transport der schwerbehinderten Person nicht auch für Einkaufsfahrten etc. nutzen dürfen? Und wer soll das am Ende des Tages überhaupt kontrollieren? Über diese Regelung sollten wir noch mal diskutieren und zusammenzukommen, über die Säulen hinweg.
Ich war vorhin bei einer Veranstaltung, bei der ganz viele Familien mit beeinträchtigten Kindern versammelt waren. Ich kann Ihnen sagen: Diese Familien leiden nicht unter ihren behinderten Kindern, aber sie leiden unter der Ignoranz dieser Gesellschaft. Sie wollen unsere Unterstützung. Und dafür brauchen wir das gesamte Parlament, aber auch die gesamte Regierung. Ich fände es super, wenn wir das gemeinsam anpacken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst mal bedanke ich mich bei allen Vorrednern, dass Sie diesem Antrag das entsprechende Wohlwollen entgegengebracht haben und ihn auch als Diskussionsanschub verstehen. Und das soll er sein; er hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kollege Beeck, Sie sprachen gerade an, man müsse das noch konkreter ausformulieren. Dafür sind wir in der Tat offen, und da sind wir auch für Anregungen sicherlich dankbar.
Ich will an dieser Stelle, weil es angesprochen worden ist, noch mal konkret darauf eingehen, warum wir es für sehr sinnvoll halten, beim Persönlichen Budget die Umsatzsteuerfreiheit einzuführen. Wenn Sie als Mensch mit Behinderung Leistungen von Trägern der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig – oder es wird jedenfalls nicht angerechnet. Wenn Sie sie aber im Rahmen des Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen, dann wird darauf Umsatzsteuer berechnet. Dadurch wird es natürlich teurer. Dann stellen sich immer die Fragen, ob – Punkt eins – ein Mensch mit Behinderung es überhaupt in Anspruch nimmt und – Punkt zwei – ob es überhaupt als Leistung anerkannt wird, weil es höhere Kosten verursacht.
Gerade das Persönliche Budget – es klang ja bei meinen Vorrednern schon an; Corinna, du hast es angesprochen – entspricht dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention, nämlich selbstbestimmt entscheiden zu können, wen man zur Erbringung der Leistung beauftragt. Deswegen ist es uns ein wichtiges Anliegen gewesen, das hier noch mal auf die Tagesordnung zu setzen.
Wenn jetzt kritisiert wird nach dem Motto, man wäre ja 16 Jahre in der Regierungsverantwortung gewesen – Frau Kollegin Glöckner, Sie hatten das angesprochen – und wir kämen erst jetzt auf die Idee, will ich Ihnen mal Folgendes dazu sagen: Dass gerade Sie als eine Partei, die seit 1998 mit einer Ausnahme von vier Jahren in der Regierungsverantwortung ist, 2001 diese Regelung mit eingeführt und über fast all die Jahre das Ministerium für Arbeit und Soziales besetzt hat, uns gegenüber diesen Vorwurf machen, finde ich – das muss ich sagen – schon bemerkenswert.
Gleiches kann ich Ihnen zum Punkt Kindergeld sagen, den Sie uns vorhalten. In der letzten Legislaturperiode hatten wir im Rahmen der Großen Koalition einen entsprechenden Antrag gestellt, und den haben Sie mit Ihrer Fraktion ausdrücklich abgelehnt.
Dann haben Sie uns auch noch vorgehalten, was das denn für Themen seien, die wir hier ansprechen, wie Kindergeld und gerade auch Kfz-Steuer. Mein Kollege Tebroke hat ja Beispiele genannt. Das ist letztlich eine Vereinfachung, und dann muss man sich keine Gedanken mehr machen: Mit welchem Fahrzeug fahre ich, oder wie bin ich mobil? – Offenbar ist Ihnen nicht bekannt, was an der Lebenshilfe Beteiligte gerade fordern. Sie fordern nämlich genau Regelungen zu diesen Punkten – Kindergeld und Kfz-Steuer –, die wir hier angesprochen haben. Deswegen sollten Sie Ihre Kritik gerade uns gegenüber sicherlich noch mal deutlich überdenken.
Ansonsten darf ich an das Haus richten: Vielen Dank für die wohlwollende Begleitung des Antrags. Ich hoffe, dass wir uns noch näher darüber austauschen. Das Angebot steht jedenfalls. Ich würde mich sehr darüber freuen.
Hochverehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zunächst einmal herzlichen Dank für den Antrag. Herr Tebroke, ich will ausdrücklich sagen: Ihren gesamten Prolog teile ich vollumfänglich. Wir haben in diesem Haus, insbesondere unter den teilhabepolitischen Sprechern, die gute Tradition, dass wir an vielen Stellen miteinander reden; das betrifft den Kollegen Sören Pellmann, den Kollegen Oellers. Und wir sind immer daran interessiert, die Situation gemeinsam zu verbessern.
Sie haben erreicht, dass wir heute einmal mehr in diesem Haus über dieses Thema reden. Die Überschrift Ihres Antrags ist vielleicht ein bisschen üppig für die tatsächlichen Probleme, mit denen die Betroffenen in ihrer Lebenswirklichkeit konfrontiert sind, zeigt aber ein bisschen, wo Sie hinwollen. Insofern ist es gut, dass Sie sich einbringen. Bedauerlich ist – auch das gehört zur Wahrheit –, dass immer dann, wenn die Union an der Umsetzung beteiligt ist, Dinge grob schiefgehen. Ich will jetzt gar nicht darauf eingehen, dass in Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen – bei identischen Bundesgesetzen – die Situation eher nicht so gut ist wie in anderen Bundesländern, sondern will mich auf die Dinge kaprizieren, für die Sie im Bund die Verantwortung hatten.
Ich fange mal an mit der letzten Wahlperiode. Sie erinnern sich alle: 2019 gab es ein Urteil des Bundesfinanzhofs zu einem Verein und wiederum zur Umsatzsteuerbefreiung, das sämtliche Inklusionsfirmen betraf, Inklusionsfirmen, die für den Schritt auf den ersten Arbeitsmarkt eine ganz zentrale und immens wichtige Rolle spielen. Wir als Freie Demokraten haben daraufhin beantragt, diese Firmen formell zu privilegieren. Ich könnte Ihnen vorlesen – ich habe es hier –, was Sie als regierungstragende Partei damals im Finanzausschuss dazu ausgeführt haben. Sie sagten, das ginge alles nicht wegen europarechtlicher Vorgaben, und im nationalen Recht könne man wenig machen. Also saß man einfach die Veröffentlichung des Urteils aus und hoffte, dass es gut geht. Es ist an vielen Stellen nicht gut gegangen; das wissen wir. Deswegen bin ich froh, dass Katja Hessel jetzt hier ist; denn wir haben das in dieser Wahlperiode geregelt. Wir haben – gemeinsam mit allen Betroffenen, unter anderem dem Beirat der Inklusionsfirmen, aber auch hier im Haus – eine rechtliche Regelung geschaffen, die das Umsatzsteuerprivileg für Inklusionsunternehmen in Deutschland sicherstellt.
Es gibt ein zweites Beispiel; das betrifft die Gebärdensprachdolmetscher. Dieses Problem haben Sie 2021 sogar selbst verursacht. Es geht um die Frage: Wie wird eigentlich meine Umsatzsteuer berechnet, wenn nicht 25 Prozent oder mehr meiner Fälle von öffentlichen Trägern bezahlt werden? Zuerst stand drin: Rechtssicherheit für das laufende Jahr. – Sie haben das gestrichen: Es reicht aus, im Vorjahr diese 25 Prozent erreicht zu haben. – Das führte zu der absurden Situation, dass die Betroffenen erst im Januar, Februar des Folgejahres wissen, ob sie die Rechnungen im letzten Jahr mit Umsatzsteuer hätten ausstellen müssen oder nicht. Auch das haben wir jetzt zufriedenstellend geregelt. Das zeigt: Diese Regierung hat schon viel erreicht. Wir arbeiten an ganz schwierigen Komplexen und kommen zu echten Lösungen, die die Lebenswirklichkeit der Menschen verbessern.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Angelika Glöckner [SPD]
Herzlichen Dank dafür an das BMF und an Katja Hessel.
Jetzt kommen Sie mit weiteren Vorschlägen. Den Kollegen Middelberg werde ich hier nicht zitieren; das ist ja immer auch eine Frage von Finanzen, aber die stehen hier tatsächlich nicht im Vordergrund. Die Einladung, über diese Dinge zu sprechen, Herr Tebroke, nehmen wir ausdrücklich an. Sie adressieren Probleme, über die man sprechen kann; aber Sie verweigern sich in Ihrem Antrag der konkreten Ausgestaltung dessen, was Sie eigentlich wollen. Das fängt bei der Kfz-Privilegierung an; denn Sie sagen nicht, woran das geknüpft wird. An den Kfz-Halter, der im selben Haushalt lebt? Dann sind alle diejenigen raus, die extern helfen. Derzeit ist es an der Sache orientiert. Sie müssten also schon konkreter werden. Das ist, wenn wir dann gemeinsam im Gespräch sind, ja auch noch möglich. Dazu sind wir bereit. Nur, so bringt es eben nichts.
Und an anderen Stellen, bei der Frage des Persönlichen Budgets, das wir alle stärken wollen – das steht auch im Koalitionsvertrag –, haben Sie die gleichen umsatzsteuerrechtlichen Probleme in Europa wie hier. Und das führt dazu, dass Ihr Antrag in der derzeitigen Fassung nur die Wahl lässt, zu der Umsatzsteuerprivilegierung zu kommen, dafür aber die Wahlfreiheit der Menschen im Persönlichen Budget einzuschränken, wen sie in Anspruch nehmen. Und das ist, liebe Corinna, das genaue Gegenteil von dem, was sie wollen. Sie wollen ja häufig raus aus den Strukturen der Eingliederungshilfe, wollen Dinge selbstständig betreiben. Wollen Sie sie wirklich zwingen, dahin zurückzugehen, damit das Umsatzsteuerprivileg, das Sie hier ansprechen, möglich wird? Ich bin nicht ganz sicher – Kollege Oellers redet ja gleich noch –, ob Sie das ernst meinen.
Und beim Kindergeld stellt sich die Frage: Muss die Leistung über das 25. Lebensjahr hinaus eigentlich noch „Kindergeld“ heißen? Ist ein anderer Mechanismus nicht vielleicht besser? Es ist aber so, dass die Betreffenden, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst nicht bestreiten können, diese Leistung unbegrenzt erhalten. Schon jetzt ist es so, dass sie –
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Kommen Sie bitte zum Schluss.
– Frau Präsidentin, letzter Satz – eine fünfjährige einfache Nachweispflicht haben. Also, auch hier ist weder das Bundesgesetz noch die Durchführungsanweisung das Problem.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag der Union mit dem Titel „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“. Dagegen kann man erst mal nichts haben. Doch statt über die große gesellschaftliche Frage zu debattieren, wie wir Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe ermöglichen, wollen Sie hier leider nur über kleine technische Details diskutieren. Sie schaffen es dabei gerade mal, drei magere Stichpunkte aufs Papier zu bringen.
Dr. Hermann-Josef Tebroke [CDU/CSU]: Aber immerhin!
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Nina Warken [CDU/CSU]: Und was machen Sie?
Punkt eins: Umsatzsteuerbefreiung für das Persönliche Budget. Menschen mit Behinderung bekommen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Sach- und Dienstleistungen. Sie können aber anstatt dieser Leistungen das Geld auch als sogenanntes Persönliches Budget ausgezahlt bekommen. Das können sie dann selbstbestimmt für Aufwendungen zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs ausgeben. Sehr gut! Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hessen unterliegen nun die Leistungen, die aus diesem Persönlichen Budget gezahlt werden, der Umsatzsteuer. Ich finde, da haben Sie auch einen Punkt. Wir werden das aufnehmen und noch mal prüfen.
Punkt zwei betrifft das Kindergeld. Die Union fordert, dass das Kindergeld teilweise auch ohne Nachweise in Anspruch genommen werden kann. Ein Beispiel: Wer nach dem 18. Lebensjahr Kindergeld beziehen will, muss den Nachweis erbringen, dass er oder sie auch anspruchsberechtigt ist. Kinder mit Behinderung sind oftmals über das 25. Lebensjahr hinaus anspruchsberechtigt. Das ist erst mal positiv.
Die Union unterstellt nun, dass es regelmäßig zu Unterbrechungen bei der Auszahlung des Kindergeldes käme, nämlich während die Familienkasse angeblich so lange diese Nachweise prüft. Einen Nachweis, dass dies flächendeckend so sei, bleiben Sie hier aber schuldig.
Ehrlicherweise finde ich es auch etwas wohlfeil, dass es Ihnen an einem Tag gar nicht genug Kontrollen, Prüfungen und Maßnahmen für Sozialhilfeempfänger geben kann, während Sie an einem anderen Tag fordern, dass Leistungen vom Staat einfach ohne Nachweise ausgezahlt werden können.
Das ist die Inkonsequenz der Union in der Opposition, die sich für den scheinbar schnellen Stimmungsgewinn entscheidet, anstatt konsequente Politik zu machen.
Dr. Hermann-Josef Tebroke [CDU/CSU]: Das ist eine böse Unterstellung!
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Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Sie sollten lieber mal Regierungsarbeit machen, anstatt so pauschal daherzureden!
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Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Sollte es dort tatsächlich Probleme geben, müssen wir das lösen; das stimmt. Sie müssten aber auch Zahlen zu Ihrem Antrag vorlegen. Als Politiker hätte ich schon erwartet, dass Sie in der Opposition die Regierung auch mal danach fragen, ob es denn diese Fälle gibt und, wenn ja, welche Lösungen es geben kann.
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Jetzt bin ich gespannt!
Sie fordern, dass auch Pkws steuerbefreit sein sollen, wenn Haushaltsmitglieder das Fahrzeug nutzen und dabei nicht die behinderte Person befördern. Da habe ich eine gute Nachricht: Das ist bereits so, wenn die Fahrten zur Haushaltsführung der behinderten Person dienen. Und jetzt mal ganz ehrlich und unter uns: Kein Hauptzollamt kann prüfen, welche Fahrten das tatsächlich sind. Aber auch hier sind wir bereit, diesen Punkt aufzunehmen und nochmals zu prüfen und das Gesetz gegebenenfalls zu ändern.
Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Ich finde bloß, dass der Antrag etwas wenig Fleisch am Knochen hat, und deswegen können wir ihm auch nicht zustimmen. Wie gesagt, etwas mehr Arbeit und ein bisschen mehr Inhalt in einen solchen Antrag zu packen, stünde der größten Oppositionsfraktion ganz gut zu Gesicht. Nichtsdestotrotz freut es mich natürlich, dass dieses Thema heute auf der Tagesordnung ist.
Nina Warken [CDU/CSU]: Sie haben jetzt sieben Minuten Zeit! Sagen Sie doch mal, was Sie machen!
– Jetzt komme ich darauf. Passen Sie auf!
Noch besser hätte ich es gefunden, wenn die größte Oppositionsfraktion, die Union, die Koalition unterstützt hätte, wenn es zum Beispiel um die Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts geht. Der inklusive Arbeitsmarkt ist nämlich zentral, wenn wir wirklich Teilhabe von allen Menschen ermöglichen wollen. Für die Sozialdemokratie war schon immer klar: Arbeit ist mehr als Broterwerb. Arbeit stiftet Identität. Und deshalb bin ich stolz darauf, dass wir vor einem Jahr die Teilhabe am Arbeitsmarkt gesetzlich gestärkt haben – völlig ohne die Unionsfraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
Nun gilt nämlich endlich: Wenn Arbeitgeber keinen Menschen mit Behinderung einstellen wollen, dann müssen sie die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Damit ermöglichen wir es, Menschen, die eine Behinderung haben, besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist ein Erfolg dieser Koalition, und das trägt eben dazu bei, dass Menschen mit Behinderung besser in das Leben kommen.
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Lassen Sie mich diese Debatte auch nutzen, um noch etwas Grundsätzliches zum Umgang mit Menschen mit Behinderung in dieser Gesellschaft zu sagen. Denn während hier im Hause die Union, die Ampelparteien und auch die Gruppe Die Linke dieses Thema debattieren, um Lösungen ringen und Argumente austauschen, gibt es eine Gruppe, die das gar nicht interessiert – das BSW, das fast nie anwesend ist –, und es gibt eine Fraktion, die eine offene und inklusive Gesellschaft vollkommen ablehnt. Diese Partei hat viele Rechtsextreme in ihren Reihen,
Verehrte Damen und Herren, das ist die Sprache der 30er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Das ist der Hass und die ideologische Grundlage für Gewalt,
Nein, das ist nicht unerhört. – Ich finde, man kann hier noch etwas hinzufügen. Aus den Reihen der SPD ist gerade gesagt worden: Das mit der Inklusion ist ein Ideologieprojekt. – Das sagen viele aus der Union auch; das sagen auch Leute aus der FDP und so. Aber was der Höcke tatsächlich gesagt hat – stimmen Sie zu? –, ist: Eine gesunde Gesellschaft braucht gesunde Schulen. – Und jetzt kann sich jeder selbst denken, was der Mann gesagt hat.
Ich antworte gerne auf die Zwischenbemerkung. Das ist es ja eben. Es geht dieser Partei gar nicht um Inklusion, wie Frau Huy uns hier vormachen wollte. Es fängt bei den Menschen mit Behinderung an. Diese Partei möchte zuerst diese Menschengruppe aus der Gesellschaft ausgliedern,
und tanzt zu lustigen Songs. Das ist eben die Gefahr, die von dieser Partei ausgeht, und der stellen wir uns vollkommen entgegen. – Danke für die Frage.
Herr Kasper, mit welchem Recht behaupten Sie das, was Sie jetzt hier gesagt haben? Ich habe ein behindertes Kind großgezogen. Ich weiß genau, wovon wir hier reden. Das wissen Sie nicht. Es ist eine Frechheit, dass Sie hier die Behauptung aufstellen, dass diese Partei Behinderte ausgliedern will.
Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dann bleiben Sie noch in dieser Partei?
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Stephan Brandner [AfD]: Hören Sie mal zu!
– Jetzt bin ich dran.
Ich nenne Ihnen folgendes Beispiel – das Thema ist Folgendes –: Ich war jetzt im Urlaub. Wenn ein behinderter Mensch Nebenkosten in Höhe von 150 Euro tragen muss, weil er eine Reise antritt und seine Transportkosten vom Flugplatz zum Hotel selber bezahlen muss, dann sollte hier mal jeder drüber nachdenken, was Behinderung eigentlich bedeutet für die Menschen, bevor er überhaupt den Mund aufmacht.
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Herr Moncsek, haben Sie eine Frage an den Kollegen Kasper?
Danke für die Frage. – Ich habe Ihnen gerade zwei, drei Beispiele genannt. Kollegin Rüffer hat auch noch mal gesagt, was der Spitzenkandidat – nicht irgendein Politiker in einem Kommunalparlament, nein, der Spitzenkandidat – der AfD in Thüringen im MDR-„Sommerinterview“ zu behinderten Menschen gesagt hat. Und jetzt will ich von Ihnen wissen – aber Sie dürfen leider nicht mehr antworten –,
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
aber wir brauchen eben auch Kinder mit Behinderungen in normalen Schulen, damit das normalisiert wird! – Das haben Sie eben nicht getan. Sie sind einfach ein Mitläufer; Sie können sich setzen. – Vielen Dank.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Mike Moncsek [AfD]: Frechheit!
Als Demokratinnen und Demokraten stehen wir an der Seite von Menschen, die ausgegrenzt werden – auch von dieser Partei. Wir stehen an der Seite derjenigen, die sich vielleicht nach den Landtagswahlen im Osten auch fragen: Welche Zukunft habe ich denn noch in meiner Heimat?
Wir senden die klare Botschaft: Wir stehen zusammen. Denn in diesem Land gehören alle dazu: Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationsgeschichte und mit ganz unterschiedlichen Hintergründen. Die einen mögen es „Solidarität“ und die anderen „Mitmenschlichkeit“ nennen. Wir stehen zusammen. Dafür lohnt es sich, einzustehen.
Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich gar nicht mitgekriegt!
Ich bitte, auf derlei Herabwürdigungen zu verzichten. Ich bitte darum, dass wir einen ordentlichen Umgangston miteinander pflegen, eine inhaltliche Auseinandersetzung hier am Rednerpult führen und ansonsten auf solche Zwischenrufe verzichten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon einiges gehört. Ich bin sehr dankbar, dass wir die Debatte heute, am Mittwochnachmittag, führen können. Die Linke begrüßt diesen Antrag – auch wie er hier vorliegt. Ich habe zumindest aus der Koalition herausgehört, dass eine gewisse Offenheit besteht, am Text weiterzuarbeiten im Interesse gemeinsamer Verbesserungen und das auf den Weg zu bringen. Insbesondere die Bedürfnisse der Betroffenen ernst zu nehmen, ist etwas, was diesen Antrag auszeichnet, und das finden wir als Linke sehr gut.
Lebensbedingungen verbessern, das Persönliche Budget stärken: Damit ist es möglich, mehr Selbstbestimmung zu erreichen. – Das will dieser Antrag. Das begrüßen wir außerordentlich.
Zu den Verbesserungen, was das Kindergeld und die Kfz-Steuer betrifft, hat Kollege Beeck schon einiges gesagt. Das eine ist gelebte Lebenswirklichkeit, und das andere ist das, was im Gesetz steht. Wenn wir uns da vielleicht einigen und Verbesserungen für die Familien hinkriegen, ist allen geholfen.
Liebe Unionsfraktion, ich kann den Hinweis auf die 16 Jahre nicht ganz weglassen. Sie haben es in den 16 Jahren Regierungsverantwortlichkeit geschafft, genau diese Themen auszuklammern. Es gab unterschiedliche Anträge der Fraktionen hier im Haus. Die Grünen haben beantragt, die FDP hat beantragt, Die Linke hat immer wieder beantragt. Da gab es immer das Händeheben und das Sagen: Können wir leider gerade nichts machen. – Deswegen weiß ich nicht, wie glaubwürdig das letztendlich ist. Der Eindruck, dass Anträge in der Opposition eher durchsetzbar sind als in Regierungsverantwortung, scheint – zumindest mit Blick auf dieses Haus – nicht so ganz ernst gemeint.
In Ihrem Antrag fehlt auch das eine oder andere. Vielleicht hätten Sie sich, wenn Sie das schon historisch betrachten, mal anschauen sollen, was wir hier alles schon besprochen und eingebracht haben. Ich will mit Blick auf die Uhr zumindest zwei Dinge nennen: das garantierte Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen – ich hätte mir in dem Zusammenhang gewünscht, das mit zu beantragen – und eine umfassende physische und digitale Barrierefreiheit, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bildungseinrichtungen, an Arbeitsplätzen, in Behörden, aber auch in der Privatwirtschaft. Nirgends ist dazu etwas zu finden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Weshalb brauchen wir das neue Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit? Weshalb brauchen wir ein Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin, kurz: BIPAM? Welches Problem soll gelöst werden durch eine neue Bundesbehörde?
Nun, um es kurz zu machen: Der Grund ist, dass die Lebenserwartung bei uns niedriger ist als in fast allen anderen Ländern in Westeuropa. Wir haben die zweitniedrigste Lebenserwartung in Westeuropa bei Frauen und die niedrigste bei Männern, und der Unterschied zu den Ländern an der Spitze wird größer. Wir haben darüber hinaus auch das Problem, dass die Lebenserwartungsunterschiede zwischen Arm und Reich bei uns besonders ausgeprägt sind.
Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!
In Deutschland sterben ärmere Frauen sechs Jahre früher als einkommensstärkere Frauen, und bei Männern beträgt der Abstand acht Jahre. Das ist ein Skandal, ein gesundheitspolitischer Skandal.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Er geht darauf zurück, dass wir zu wenig Vorbeugung haben.
Wir werden mit dieser neuen Bundesbehörde, die wir schon lange gebraucht hätten, mit diesem neuen Institut, dieses Problem angehen. Wir werden die Lebenserwartung in Deutschland durch bessere Vorbeugemedizin verbessern können.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir verlieren bei der Lebenserwartung im Wesentlichen durch drei Krankheitsgruppen. Wir könnten unter optimalen Bedingungen 40 Prozent der Krebserkrankungen durch Vorbeugung verhindern, wir könnten idealerweise über 80 Prozent der schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit Todesfolge verhindern, und wir könnten 20 Prozent, vielleicht sogar 30 Prozent der Demenzerkrankungen verhindern. Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz sind die drei apokalyptischen Reiter der Gesundheit in unserer Bevölkerung.
Wir müssen diesen apokalyptischen Reitern der Gesundheit in Deutschland endlich etwas entgegenstellen. Das neue BIPAM wird die Einrichtung sein, die es uns ermöglichen wird, den wichtigsten vorzeitigen Todesursachen in Deutschland wirkungsvoll entgegenzutreten. Das ist längst überfällig und eine wichtige Initiative.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir hätten auch in der Pandemie ein solches Institut sehr gut gebrauchen können. Das hätte uns geholfen, die Maßnahmen besser vorzubereiten, besser auszuwerten. Wir hätten vielleicht die eine oder andere Maßnahme anders umgesetzt.
Stephan Brandner [AfD]: Sie hatten doch das RKI! Das ist doch weisungsgebunden!
Wir wären vielleicht auch in der Lage gewesen, die Kommunikation der Risiken besser zu organisieren. Das heißt, auch für den Pandemiefall ist ein solches neues Bundesinstitut von größter Bedeutung.
Ich will hier nur kurz zusammenfassen, worum es geht: Wir haben derzeit bereits gute Daten zu den Erkrankungen, die ich eben beschrieben habe: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und auch Demenz. Diese werden vom Robert-Koch-Institut ausgewertet und zusammengetragen. Aber sie kommen oft in der Kommune nicht an. In der Kommune ist der Öffentliche Gesundheitsdienst tätig, der aber oft nicht auf diese Daten zugreifen kann. Die BZgA macht eine gute Kommunikationsarbeit, ist aber weder in den Kommunen verankert, noch hat sie Zugriff auf diese Daten.
Mit dem neuen Institut bringen wir somit drei Dinge zusammen: die Daten und die Studien des Robert-Koch-Institutes, die Aufklärungsarbeit der BZgA und den Zugang zu den Daten sowie die Kommunikation in die Kommunen durch den ÖGD. Dieser Dreiklang wird erreichen, dass wir bestehende Ressourcen viel besser nutzen können. Das Ganze wird noch unterstützt durch eine Einheit von künstlicher Intelligenz und den Zugang zum Forschungsdatenzentrum.
Das ist eine hochmoderne Struktur, die wir in den vergangenen zwei Jahrzehnten gebraucht hätten. Wir haben sehr viele Menschen verloren, nicht schützen können. Lassen Sie uns jetzt nach vorne blicken! Es ist noch nicht zu spät. Dieses Institut wird auch die Babyboomer-Gesundheit noch nachhaltig beeinflussen.
Daher freue ich mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die vorzügliche Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal meine Verwunderung, aber auch Bewunderung darüber zum Ausdruck bringen, sehr geehrter Herr Minister, wie es Ihnen doch mit einer manchmal atemberaubenden Sicherheit gelingt, eine gute Idee im Rahmen eines Gesetzentwurfs so zu verarbeiten, dass nur noch Widerstand und Streit in der Fachwelt übrig bleiben. Ich denke, ab und zu wäre ein vorheriger Austausch hilfreich.
Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kathrin Vogler [Die Linke]
Ich will diesen Vorwurf aber gerne ganz konkret beschreiben:
Erstens. Sie haben eben beschrieben, was dieses neue Institut leisten soll. Die Fachlichkeit, was das zukünftige Arbeitsfeld des Instituts sein soll, ist nicht zu beanstanden. Warum aber dann der Name „BIPAM“? Das ist jetzt keine Frage der Begriffsästhetik, sondern eine Frage des Inhalts. Mit „Prävention und Aufklärung in der Medizin“ senden wir inhaltlich ganz einfach eine falsche Botschaft. Die „Öffentliche Gesundheit“ ist ein stehender Begriff; „Public Health“ ist der moderne Arbeitsbereich. Er umfasst vor allen Dingen auch die Sozialkomponente, und die gehört in diese neue Tätigkeit hinein.
Zweitens. Ein wesentlich grundlegenderer Vorwurf ist: Sie reißen aus dem RKI die wichtige Abteilung 2 – Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring – heraus. Hier kommt eine künstliche Trennung zwischen den nichtübertragbaren und den übertragbaren Krankheiten zustande. Auch da ist die gesamte Fachwelt der Meinung, dass hieraus kein Nutzen entsteht. Im Gegenteil: Es könnte die Tätigkeit hemmen, es könnte Doppelbearbeitung entstehen, und vor allen Dingen wird verkannt, dass viele Krankheiten – übertragbar und nicht übertragbar – durchaus in einem inneren Zusammenhang stehen. So sind zum Beispiel Diabetiker – an nichtübertragbarer Krankheit erkrankt – viel stärker Infektionserkrankungen ausgesetzt. Diese Verbindung muss beschrieben werden.
Der dritte Faktor der Kritik ist die fehlende Unabhängigkeit. Die starke Zuordnung des BIPAM – ich nenne es jetzt weiterhin so – zum Bundesgesundheitsministerium lässt die wissenschaftliche Unabhängigkeit vermissen. Wir müssen dadurch auch einen entsprechenden Renommeeverlust in der internationalen Diskussion befürchten und hinnehmen. Insofern ist auch dieser Weg, dieser Faktor nicht zielführend.
Viertens: die fehlende Länderbeteiligung. Sie haben eben selbst ausgeführt, dass bestimmte Faktoren der öffentlichen Gesundheit unzureichend mit den Kommunen bzw. auch mit den Ländern in Verbindung stehen. Viele Gesundheitsfragen sind aber unverändert in der Verantwortung der Länder, und deshalb wäre eine entsprechende Einbindung der Länder bzw. auch der kommunalen Einrichtungen im Rahmen der Arbeit zielführend und sinnvoll. Vor allen Dingen wären die Beteiligten dann viel engagierter, an dieser anspruchsvollen Aufgabe mitzuwirken.
Der letzte Punkt: die finanzielle Ausstattung. Im Gesetzentwurf haben wir noch nichts dazu gehört. Heute Morgen im Ausschuss sind Sie dazu befragt worden. Sie haben dazu vorgetragen, dass dieser Titel noch nicht budgetreif war. Na ja, der Gedanke ist ja schon etwas länger in der Welt, und die Absicht, den Gesetzentwurf einzubringen, ist jetzt auch nicht aus heiterem Himmel hier ins Parlament heruntergefallen. Insofern fehlt es für die Inkraftsetzung zum 1. Januar 2025 doch ganz erheblich an finanziellen Mitteln, sowohl für die Einrichtung als auch für die dauerhafte Aufnahme der Arbeit.
Zusammenfassend. Es ist eine gute Idee, aber in der Fachwelt sorgt sie für große Enttäuschung und konkrete Sorgen, dass sie jedenfalls mit diesem Format nicht in die Umsetzung kommt und wir dem Anspruch, den wir uns selbst gestellt haben, nicht gerecht werden.
Deshalb meine Schlussbemerkung: Wenn dieses Gesetz die Lösung des Problems ist, dann hätte ich gerne das Problem wieder zurück.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Karl Lauterbach hat es heute Morgen im Ausschuss gesagt: Wir haben das teuerste Gesundheitssystem Europas. Kein anderes Land in Europa gibt so viel Geld für Gesundheit aus wie Deutschland – kein anderes Land! –: über 5 000 Euro pro Kopf und Jahr.
Trotzdem leben wir ungesünder und im Durchschnitt sogar kürzer als der europäische Durchschnitt. Hinzu kommt, dass die Gesundheitschancen und -risiken auch innerhalb Deutschlands sehr ungleich – man könnte auch sagen: sehr ungerecht – verteilt sind. In manchen Städten liegen die Lebenserwartungen von einer S-Bahn-Station zur nächsten ganze neun Jahre auseinander. Man könnte quasi sagen: Sag mir, wo du wohnst, und ich sage dir, wie lange du lebst. – Das ist ungerecht und vollkommen inakzeptabel.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Aber das Gute ist: Auf dieses Problem gibt es eine Antwort, und die lautet Prävention.
In der Prävention liegt ein großes Potenzial, das wir in Deutschland noch lange nicht genug ausschöpfen. Mit Prävention lässt sich die Lebenserwartung steigern und Geld sparen. Bisher fließen aber nur rund 2 Prozent der Krankenversicherungsgelder in Vorsorge. Bei diesen Maßnahmen ist meistens nicht mal klar, wer genau damit erreicht werden soll. Man landet schnell dabei, Sportkurse für diejenigen zu finanzieren, die sowieso schon Sport machen, oder Blutwerte von Menschen zu messen, die gar keine Gesundheitsprobleme haben.
Jetzt schaffen wir ein Institut, das dafür sorgen wird, dass Prävention zukünftig dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird;
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kristine Lütke [FDP]
ein Institut, das die in Deutschland bereits vorhandene Expertise bündelt und daraus unabhängige Handlungsempfehlungen auch an die Politik ableitet; ein Institut, das entsprechend zielgerichtet kommunizieren kann. Wenn es gut gemacht ist, könnte unsere Public-Health-Landschaft von einem solchen Institut nachhaltig profitieren und noch mal einen ordentlichen Sprung nach vorne machen.
Zum Glück haben wir in unserem Land zwei Institutionen, die bereits in der Vergangenheit für die öffentliche Gesundheit Herausragendes geleistet haben. Da ist das RKI, das vielen von Ihnen wahrscheinlich vor allem durch die Arbeit während der Pandemie bekannt ist, und da ist die BZgA, die wegen ihrer HIV-Kampagnen sicher vielen ein Begriff ist. Die Mitarbeitenden verdienen unser aller Respekt und Dank für ihren großen Einsatz.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
Aber auch wenn sie nachweislich gute Arbeit leisten, sind sie strukturell darin begrenzt, was sie leisten können. Denn öffentliche Gesundheit basiert in Deutschland zum großen Teil nicht auf Strukturen der Bundesebene, sondern auf Strukturen vor Ort. Zuständig sind vor allem die kommunalen Gesundheitsämter. Wenn wir also mehr Prävention wollen, brauchen wir einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst vor Ort. Der Bund kann und muss hierfür die geeigneten Rahmenbedingungen setzen.
Genau das gehen wir jetzt mit dem neuen Bundesinstitut an. Denn in Bezug auf die öffentliche Gesundheit hat uns die Pandemie drei konkrete Dinge gelehrt:
Erstens. Gesundheitsämter müssen besser zusammenarbeiten. Das neue Institut soll eine Netzwerkstelle beinhalten, die den Gesundheitsämtern die Möglichkeit zur Vernetzung gibt – untereinander, aber auch mit anderen Akteuren der öffentlichen Gesundheit.
Zweitens. Wir brauchen bessere Gesundheitskommunikation und mehr Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Das neue Institut wird zukünftig so über Gesundheit informieren, dass die Nachrichten bei den Menschen auch ankommen – zielgruppengerecht und auf Fakten basierend.
Drittens. Für eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik brauchen wir eine bessere Datengrundlage. Die Daten sind teilweise schon da, sie werden aber bisher nicht entsprechend genutzt. Sie müssen verknüpft, analysiert und aufbereitet werden. All das sind Dinge, die das neue Bundesinstitut übernehmen kann und soll.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
Wir schaffen so ein neues Institut, das in der öffentlichen Gesundheit Standards setzt und sicherstellt, dass präventive Maßnahmen nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sind. Es fördert ganzheitliche Ansätze und sorgt dafür, dass auch die Folgen der Klimakrise als Gesundheitsgefahr ernst genommen und angegangen werden.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Prävention ist so viel mehr. Prävention ist das ausgewogene Mittagessen in der Kita, das Kinder gesund aufwachsen lässt. Prävention ist der Ausbau von Radwegen, auf denen man sicher und gesund zur Arbeit oder zur Schule fahren kann. Und zur Prävention gehört natürlich auch, die mentale Gesundheit ernst zu nehmen
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kristine Lütke [FDP]
Sehr verehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Deutschland nicht das Land mit den höchsten Gesundheitsausgaben ist, sondern das Land mit den gesündesten Menschen. Das sind wir der Bevölkerung schuldig, aber auch den Mitarbeitenden von RKI und BZgA, die jetzt so schnell wie möglich Klarheit haben wollen, wie es für sie weitergeht. Das finde ich absolut berechtigt.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Ich bin den drei Koalitionsfraktionen deshalb sehr dankbar, dass wir dieses Gesetz jetzt so schnell auf die Tagesordnung bringen konnten, und freue mich auf die anstehenden Verhandlungen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gerade zwei Monate her, dass die kompletten RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Jeder kann seither sehen, dass eine Bundesoberbehörde gegen jede Wissenschaft agiert, wenn es die Politik nur so will.
Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Quatsch!
Selbst Ampelpolitiker fordern parlamentarische Aufarbeitung. Wolfgang Kubicki schrieb dazu – ich zitiere –:
„Ein Minister, der offensichtlich eigenständig … die wissenschaftliche Grundlage für Grundrechtseinschränkungen beschließt, war vorher nicht in meiner Vorstellungswelt.“
Zitat Ende. – Statt diesen gigantischen Skandal aufzuarbeiten, versucht die Bundesregierung nun, mit dem BIPAM eine weitere Bundesoberbehörde unter dem Gesundheitsministerium zu schaffen; ein weiteres Spielzeug für Herrn Lauterbach, um Medien, Gerichte und Bürger zu manipulieren, ein weiteres Propagandainstitut, das den Ruf echter Wissenschaft beschädigt.
Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer macht denn echte Wissenschaft Ihrer Meinung nach? Putin, oder wer?
Es geht Ihnen nur darum, Propaganda für Ihre Politik unter dem Deckmantel der Wissenschaft zu verbreiten. Das sage nicht ich, das sagt Ihr eigenes Gesetz. Da steht, es würden im neuen Institut – Zitat –
„auf Bundesebene wissenschaftliche … Erkenntnisse … und Kommunikationsmaßnahmen … unter einem Dach zusammengebracht.“
Heike Baehrens [SPD]: Das, was Sie da machen, ist Propaganda!
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Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In welcher Welt leben Sie eigentlich? Der Einzige, der hier Propaganda macht, sind Sie!
In der Tat ist Lauterbach kein Gesundheitsminister, sondern ein Propagandaminister. Außer Ankündigungen kommt für die Patienten und Beschäftigten im Gesundheitswesen nichts. Aber Behörden und das Ministerium für die eigene Ideologie missbrauchen, das kann er, wie die RKI-Protokolle belegen. Darin steht schwarz auf weiß, dass das Gesundheitsministerium sich gegen die Option „faktenbasiert, sachliche Kommunikation“ und stattdessen für – Zitat – „dramatisierend“ entschieden hat.
Wolfgang Kubicki aus Ihrer Ampel schrieb dazu – ich zitiere –:
„Wem die Beachtung der rechtsstaatlichen Ordnung, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und unsere Verfassung etwas bedeutet, kann diesen Minister in seinem Treiben nicht mehr unterstützen.“
Meine Damen und Herren von der FDP, wenn Sie auch nur einen Hauch Rückgrat besitzen, dann setzen Sie die Worte von Herrn Kubicki um und bereiten dem Treiben der Ampel ein Ende. Sie wissen genauso gut wie wir, dass die Ampel am Ende ist. Statt dass Sie sich um fehlende Medikamente in Apotheken und fehlende Pflegekräfte oder Ärzte kümmern, ist das einzige Ziel dieses Gesetzes, mit dem BIPAM ein neues Institut zu schaffen, um noch ein paar Amigos mit Pöstchen zu versorgen. Kein Mensch kennt das BIPAM, kein Mensch braucht das BIPAM – außer der Ampel, die noch ein paar Kumpel mit gutdotierten Posten versorgen will.
Widerspruch der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Herr Lauterbach, erklären Sie doch mal: Aus welcher Partei kommt denn der Institutsleiter, und wie viele Versorgungsposten sollen SPD, Grüne und FDP im Institut bekommen? Was haben Sie der FDP versprochen, damit sie diesem unnötigen Mehr an Bürokratie zustimmt?
Ich verspreche Ihnen: Wir werden dranbleiben, und wir werden das in die Öffentlichkeit tragen. Denn die Tage der Amigos und des Verschleierns sind gezählt, weil in den Landtagen und hier im Bundestag nun wir sitzen:
Dieses Gesetz führt zur Verschwendung von Steuergeld zugunsten von Versorgungsposten. Es schafft neue Abhängigkeiten, neue Bürokratie. Es stärkt mafiöse staatliche Strukturen und schwächt die Demokratie. Jeder echte Demokrat lehnt so etwas ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke mir eigentlich jedes Mal: Man muss nicht über jedes Stöckchen springen. Aber die Formulierung „die Aufklärer“ finde ich schon interessant, weil ich glaube: Mit Ihnen von der AfD an der Spitze gehen wir eher zurück in ein sehr, sehr dunkles Zeitalter, wo Aufklärung dann dringend notwendig wäre.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dietrich Monstadt [CDU/CSU]
Aber dann starten wir mal. In der Coronapandemie wurde uns wie unter einem Brennglas deutlich, dass die Strukturen im Gesundheitswesen auf allen staatlichen Ebenen nicht ausreichend gut aufgestellt waren. Das packen wir jetzt an, und deswegen organisieren wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf Bundesebene neu.
Zu Beginn möchte ich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der BZgA, danken. Seit ihrer Gründung vor über 50 Jahren hat sie wichtige Arbeit für die Menschen in diesem Land geleistet. Dabei sind ikonische, aber nicht minder wichtige Kampagnen entstanden. Ein Beispiel ist die Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten. Seit 1987 hat die BZgA unter dem Dach von „Gib AIDS keine Chance“ eine der umfassendsten Kampagnen zur Gesundheitsförderung in Deutschland umgesetzt. Die Kampagne ist modellhaft für eine erfolgreiche, bundesweit öffentlichkeitswirksame Präventionsstrategie.
Die Informationsangebote der BZgA sollen die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen und das Gesundheitssystem sinnvoll zu nutzen. Die BZgA informiert über gesundheitliche Risiken, über Möglichkeiten einer gesundheitsbewussten Lebensführung und über präventive Angebote des Gesundheitswesens.
Für uns als FDP ist klar: Eine hohe Gesundheitskompetenz ist essenziell für ein gesundes Aufwachsen, für ein gesundes Leben und Altern. Sie spielt bei der Gesunderhaltung und Krankheitsbewältigung eine wichtige Rolle. Dazu hat die BZgA beigetragen, und deswegen können wir Danke sagen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nun aber steht das öffentliche Gesundheitswesen vor großen Herausforderungen. Es ist bedauerlich, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst selten richtig wahrgenommen wird. Er steht im Schatten der ambulanten und stationären Versorgung. Das ändert sich schlagartig immer dann, wenn Bund, Länder und Kommunen beispielsweise vor den Herausforderungen im Zusammenhang mit Pandemien stehen. Die Coronapandemie war schwierig. Sie hat sehr viele von uns an den Rand ihrer Kräfte gebracht und hat bis heute für viele Menschen gesundheitliche Auswirkungen. Natürlich müssen wir aus ihr lernen, was wir in Zukunft besser machen wollen.
Die Pandemie hat uns die gesundheitlichen Zusammenhänge in einer vernetzten Welt verdeutlicht. Sie lehrte uns auch, dass wir der öffentlichen Gesundheit endlich stärkere Beachtung schenken müssen. Denn – der Kollege Wagner hat es schon gesagt – Deutschland gibt so viel Geld wie kein anderes Land in der EU für Gesundheit aus: 53 Prozent mehr als der EU-Durchschnitt. Trotzdem liegt die Lebenserwartung nur ganz knapp über dem Schnitt der europäischen Partner, und kann die Lücke zu Ländern mit hoher Lebenserwartung in Europa nicht geschlossen werden. Die wichtigste Ursache dafür ist ein Mangel an wirksamer Prävention.
Wir werden jetzt Gesundheitskompetenz, unabhängige Forschung und Kommunikation bündeln. Dafür gründen wir das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit – ganz in der Tradition der BZgA.
Beifall bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Dabei ist klar, dass das neue Institut einem umfassenden Ansatz von Gesundheit folgen muss. Wir dürfen uns eben nicht weiterhin nur auf ein kuratives Gesundheitssystem konzentrieren. Für uns Liberale ist Prävention das A und O. Denn nur so lassen sich langfristig die hohen Kosten im deutschen Gesundheitssystem reduzieren.
Noch viel wichtiger aber ist: Mit einer Stärkung der öffentlichen Gesundheit, mit einer erfolgreichen Prävention und exzellenten Gesundheitsinformationen durch das neue Bundesinstitut steigern wir die Lebensqualität der Menschen in unserem Land und nicht zuletzt ihre Lebenserwartung. Deswegen freue ich mich auf die anstehenden Beratungen.
Heike Baehrens [SPD]: Das machen die Bundesländer, oder?
Herr Professor Lauterbach, Sie inszenieren sich ja gerne als Verfechter einer wissenschaftsbasierten Politik. Aber mit diesem Gesetzentwurf werfen Sie einfach alle Erkenntnisse der letzten 50 Jahre über Bord. Öffentliche Gesundheitsförderung ist eben kein rein medizinisch-naturwissenschaftliches Problem, sondern eine soziale Frage, wie die Kollegin ja auch richtig ausgeführt hat.
Dass Männer aus der untersten Einkommensgruppe in Deutschland durchschnittlich 8,6 Jahre früher sterben als diejenigen aus der höchsten Einkommensgruppe, ist lange bekannt und wird viel zu wenig angegangen.
Johannes Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! Aber jetzt gehen wir es an!
Schon bei Kindern und Jugendlichen finden sich deutliche Unterschiede im Gesundheitszustand. Die Ärmeren leiden deutlich mehr an Unter-, Über- und Fehlernährung, unter psychischen Belastungen und Bewegungsmangel.
Die Lebensverhältnisse haben also massiven Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Das ist wissenschaftlicher Konsens. Aber die Lebensverhältnisse spielen in diesem Gesetz überhaupt keine Rolle. Herr Minister, warum hören Sie nicht auf die Wissenschaft?
Carolin Bachmann [AfD]: Das wäre ja das erste Mal!
Sie wollen das Robert-Koch-Institut aufspalten, und zwar in der völlig irrelevanten Frage, ob Krankheiten ansteckend sind oder nicht. Haben Sie nicht mal durch die Pandemie verstanden, dass Menschen mit chronischen Krankheiten durch übertragbare Krankheiten besonders gefährdet sind
Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
und dass umgekehrt Infektionskrankheiten langfristige chronische Folgen für die Gesundheit haben können, wie wir bei Long Covid, ME/CFS und anderen Krankheiten sehen?
Nicht mal der Name des geplanten Instituts ist geglückt. „Medizinische Aufklärung“: Das ist so dermaßen letztes Jahrhundert! Da war man ja schon in den 1980er-Jahren bei der Anti-Aids-Kampagne viel fortschrittlicher.
Ein Gesundheitsminister, der zwar dauernd Studien zitiert, aber wenn es ernst wird, die Erkenntnisse aus der Gesundheitsforschung ignoriert, ist wirklich eine Fehlbesetzung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. Die Ampelfraktionen sagen: Wegen der Erfahrungen aus der Coronazeit möchten sie ein neues Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung schaffen und damit wichtige Aufgaben aus dem Bereich des RKI heraustrennen.
Viele Experten sagen jetzt: Dieses Gesetz bedeutet eine erhebliche Schwächung des RKI. Das Gesundheitsmonitoring und der Gesundheitsbericht werden dadurch signifikant schlechter. Übertragbare und nicht übertragbare Erkrankungen kann man einfach nicht sinnvoll trennen. Herr Minister Lauterbach, Sie wissen zwar fast alles besser, aber Sie machen vieles schlechter.
Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer sagt das?
Und viele Bürger fragen sich jetzt: Warum möchte Karl Lauterbach nach Corona mehr Macht über die öffentlichen Gesundheitsdienste?
Herr Minister Lauterbach, Sie haben, wie die RKI-Files belegen, während der Coronazeit teilweise eine zweifelhafte Rolle gespielt. Es steht im Raum, dass Sie ungerechtfertigt Einfluss auf das eigentlich unabhängige RKI genommen haben, damit dies keine Coronaentwarnung gibt.
Herr Minister Lauterbach, ich habe Sie im August im Rahmen einer schriftlichen Frage gefragt: Welche Anweisungen hat der Bundesminister seinerzeit dem RKI im Wortlaut erteilt? Herr Minister Lauterbach, warum haben Sie mir nicht konkret auf meine Frage geantwortet? Welche Anweisungen haben Sie dem RKI gegeben?
Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn mit den Maskendeals?
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Simone Borchardt [CDU/CSU]: Und was ist mit den Impfungen?
Herr Minister Lauterbach, warum schweigen Sie länger? Das Volk hat ein Recht auf die Wahrheit. Wir als Union werden nicht ruhen, bis wir eine adäquate Antwort bekommen, welche Rolle Sie in diesem Bereich gespielt haben.
Leni Breymaier [SPD]: Ist schon Wahlkampf in Bayern?
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Marianne Schieder [SPD]
Meine Damen und Herren, die Gesundheitsversorgung ist wichtig. Dieses Gesetz aber ist Murks. Deswegen freue ich mich auf die weiteren Debatten, um den Gesetzesvorschlag entsprechend zu verbessern, wenn möglich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Was haben die AfD und die Deo-Challenge gemeinsam? Beides sind gefährliche Tiktok-Trends. Und was ist jetzt der Unterschied? Zumindest bei dem einen Trend habe ich die Hoffnung, dass mehr Aufklärung und mehr Bewusstsein darüber, wie Gesundheit und der eigene Körper funktionieren, ein Rettungsanker sein können und das Ganze unterbinden. Ich erkläre jetzt nicht, was die Deo-Challenge ist. Vielleicht wollen die Kolleginnen und Kollegen das noch googeln. Es ist auf jeden Fall nicht gut.
Das zeigt, dass wir Gesundheitskommunikation im Sinne der Prävention heute anders denken müssen als zum Beispiel die sehr guten Plakatkampagnen der BZgA aus den 1980er-Jahren – sie sind heute schon angesprochen worden –, wenn wir alle Menschen erreichen wollen und wenn wir es schaffen wollen, dem umfassend gerecht zu werden.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kristine Lütke [FDP]
Die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU hätte ich gerne noch mal gefragt, warum sie „selbstständige Bundesoberbehörde“ im Gesetzentwurf überlesen haben. Das nimmt dem vorangegangenen Redebeitrag komplett den Wind aus den Segeln.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kristine Lütke [FDP]
Natürlich soll es so sein, dass ein Bundesinstitut, das wir gründen werden, selbstständig agiert und dass es dort die Weisungsbefugnisse in dem Sinne, in dem sie hier skizziert wurden, nicht gibt,
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Dr. Stephan Pilsinger [CDU/CSU]
Und dass wir eine bessere Verzahnung der einzelnen Ebenen brauchen: Ich glaube, das haben die letzten Jahre eindrücklich gezeigt.
Wenn Sie schon behaupten, dass das Ganze nur dazu dient, um irgendwelche Leute mit Posten zu versorgen, dann hören Sie doch wenigstens mal auf die Community. Sie würden dann feststellen, dass man sich im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes natürlich eine Aufwertung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, eine Aufwertung der öffentlichen Gesundheit insgesamt wünscht.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kristine Lütke [FDP]
Jetzt habe ich leider nur noch eine Minute für die Themen, die ich mir eigentlich für die Rede aufgeschrieben habe. Ich glaube aber, meine Kolleginnen und Kollegen haben auch schon viel dazu gesagt, warum öffentliche Gesundheit, warum Prävention gestärkt werden muss. Deswegen konzentriere ich mich auf einen Aspekt.
Wir sind im 21. Jahrhundert. Die Herausforderungen werden nicht geringer, zum Beispiel das Zusammenspiel von Gesundheit und Klima, die Herausforderungen des Klimawandels: Die Sommer werden heißer, es gibt mehr Hitzetote. Die Menschen müssen wissen, wie sie sich vor der Bedrohung durch Hitze schützen können. Und die Gesundheitssysteme, der Öffentliche Gesundheitsdienst selbst müssen darauf vorbereitet sein. Das gesamte Gesundheitswesen steht dadurch vor massiven Herausforderungen; das muss auch angemessen berücksichtigt werden.
Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Genauso wie – viele Kolleginnen und Kollegen haben es dankenswerterweise angesprochen – der Zusammenhang von Armut und Gesundheit einer ist, den wir nicht vernachlässigen dürfen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Es ist einfach ein Unding, dass die eigene Lebenserwartung – es geht ja nicht nur um sie, sondern auch um die Lebensqualität und die Krankheiten, mit denen man sich herumschlagen muss – von der Postleitzahl abhängt. Das möchten wir nicht.
Wir möchten diese Situation verbessern. Den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir im parlamentarischen Verfahren wie gewohnt besser machen. Wir stärken den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir denken Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitskommunikation zusammen. Das ist eine gute Sache. Lassen Sie uns in die Beratungen gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass das deutsche Gesundheitssystem mittlerweile zu einem bürokratischen Dschungel voller unnötiger Vorschriften und überflüssiger Doppelstrukturen verkommen ist, ist uns hinreichend bekannt. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, wie unser Gesundheitssystem zurzeit aufgestellt ist.
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Die Rednerin hält ein Schaubild hoch
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Nein, das erlaube ich nicht. Bitte nichts hochhalten.
Unser Gesundheitssystem – und das ist unser eigentliches Dilemma – sieht aus wie ein Strickmuster. Sie versuchen, neue Maschen hinzuzufügen. Und Sie verkomplizieren das Ganze mit immer neuen Strukturen, die Sie weiter aufbauen. In den drei Jahren, in denen Sie regieren, gab es bisher nicht einen Vorschlag, um dieses System zu entschlacken.
Wir bewegen so viel Geld in diesem System, und das Einzige, was Ihnen einfällt, sind immer irgendwelche Ideen für neue Belastungen.
Ich sage nur: Transformationsfonds und Beitragserhöhung, zusätzliche Belastungen für die Versicherten.
Genauso verhält es sich mit dem neuen Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin, das sogenannte BIPAM – als neues Institut angegliedert an das BMG. Sie wollen weitere neue Behörden aufbauen mit Posten, die sich prima zur weiteren Versorgung eignen. Das zeigt einmal mehr, dass Sie schlicht den Überblick verloren haben. Es fehlen Systemkenntnisse, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn ich hier höre, dass Sie die Coronapandemie aufarbeiten wollen, dann finde ich das wirklich toll und ehrenwert, aber vom Ansatz her verhindern Sie gerade jegliche wissenschaftliche und fachliche Aufarbeitung in diesem Zusammenhang.
Was auch in Ihrem Gesetzentwurf fehlt, ist der Ansatz, die Dinge ganzheitlich zu betrachten. Sie lassen alle Erkenntnisse aus der Sozialepidemiologie und Interventionsforschung gänzlich unter den Tisch fallen. Gesundheitliche Risiken stehen meist nicht im unmittelbaren Einflussbereich der medizinischen Versorgung. Gesundheit fängt schon im sozialen Umfeld und bei der Ernährung an.
Das heißt also: Setzen Sie die Prävention bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort unter Berücksichtigung der Lebensrealität an! Geben Sie die Präventionsausgaben in die Kommunen; da wäre es angebracht! Fokussieren Sie Ihre Anstrengungen nicht auf einzelne Krankheiten, sondern helfen Sie, den Ansatz der Salutogenese umzusetzen und damit die Gesundheitskompetenz der Menschen zu verbessern! Und vor allem: Bauen Sie keine weiteren Doppelstrukturen auf! Man kann es Ihnen nicht oft genug sagen.
Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch gar nicht geplant!
Wir müssen uns auch die Frage stellen: Wie kann es sein, dass zukünftige Kompetenzen zwischen RKI und BIPAM aufgeteilt werden sollen? Wie kann es sein, dass Sie im Gesetzentwurf föderale Strukturen nicht berücksichtigen? Wie ist die Kommunikation mit den Ländern und Kommunen? Bisher wurden keine Haushaltsmittel für diese Vorhaben eingestellt.
Sie müssen Prävention neu denken. Sie müssen vor allem die vorhandenen Ressourcen nutzen. Wir haben so tolle Strukturen. Und das Ziel muss es sein – und das ist unser Ziel –, den Menschen zu helfen, gesund heranzuwachsen, gesund zu leben und gesund zu altern.
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Auch wenn man vielleicht verleitet ist, etwas hochzuhalten, um die Dinge zu veranschaulichen: Wir haben vereinbart, dies hier nicht zu tun. Darum bitte ich, das zu unterlassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die letzten Jahre haben uns nicht nur durch die Covid-19-Pandemie eindrucksvoll vor Augen geführt, wie zentral öffentliche Gesundheit für das Wohlergehen und die Sicherheit der Bevölkerung ist. Neben dem stationären und ambulanten Sektor stellt der Öffentliche Gesundheitsdienst eine essenzielle Säule unseres Gesundheitssystems dar. Wir müssen Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz weiterentwickeln und stärken.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Andrew Ullmann [FDP]
Denn Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit.
Gesundheit entsteht nicht nur in Kliniken und Arztpraxen, sondern auch in unterschiedlichen Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen, am Arbeitsplatz und an vielen anderen Orten.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Johannes Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Soziale Faktoren wie Bildung, Einkommen und Umfeld spielen eine entscheidende Rolle für unsere Gesundheit.
Beispiel Diabetes: Nicht nur ist die Prävalenz in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Mittlerweile sind über 7 Millionen Menschen erkrankt. Auch ist das Erkrankungsrisiko für Menschen aus vulnerablen Gruppen mehr als doppelt so hoch wie für alle anderen. Das dürfen wir nicht hinnehmen.
Carolin Bachmann [AfD]: Die Ampel ist die größte Gefährdung!
Die Zunahme psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ist alarmierend. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der diagnostizierten psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen um mehr als 15 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung bewegt mich als Kinder- und Jugendärztin, aber auch als Vizepräsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes besonders.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Prävention muss früh ansetzen, um die körperliche und seelische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen zu schützen. Das deutsche Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Insbesondere die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychischen Erkrankungen und Adipositas sowie der Umgang mit Suchtverhalten müssen angegangen werden. Auch der Zugang zum Gesundheitssystem ist ein zentrales Thema. Menschen mit körperlichen oder sprachlichen Barrieren, sozioökonomisch Benachteiligte sowie Migrantinnen und Migranten dürfen nicht aus dem Blick geraten.
Genau hier setzt der Gesetzentwurf zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit an. Kern des Gesetzes ist die Errichtung des neuen Bundesinstitutes für Prävention und Aufklärung in der Medizin, kurz: BIPAM. Es soll die Aufgabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA, und Teile der Aufgaben des Robert-Koch-Instituts übernehmen. An dieser Stelle danke auch ich wie meine Kolleginnen und Kollegen der BZgA für ihre bisher geleisteten Dienste.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Johannes Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Ob der etwas sperrige Name BIPAM der Weisheit letzter Schluss ist, wird noch Teil der parlamentarischen Beratungen sein. Ich würde „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“ bevorzugen.
Was wird das Institut konkret leisten? Erstens wird es den Forschungstransfer verbessern. Zweitens wird die Vernetzung der Akteure in der öffentlichen Gesundheit gestärkt, um Synergien zu schaffen. Drittens wird die Gesundheitskommunikation verbessert. Gerade in Zeiten, in denen sich Fehlinformationen wie ein Lauffeuer verbreiten, ist es entscheidend, verlässliche und für alle Bürgerinnen und Bürger zugängliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Johannes Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass Gesundheit eng mit Armut und der Klimakrise verknüpft ist; darauf wird meine liebe Kollegin Tina Rudolph in ihrer Rede näher eingehen.
Rudolf Virchow hat einmal gesagt: „Die Medizin ist eine soziale Wissenschaft, und die Politik ist weiter nichts als Medizin im Großen.“ Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, jedes Ressort hat so seine ganz gewissen Besonderheiten in manchen Sachen. In der Steuerpolitik ist das sicherlich das jedes Jahr von manchen sehnsüchtig erwartete, von vielen vielleicht auch manchmal befürchtete Jahressteuergesetz.
Das Jahressteuergesetz ist ein Gesetz, das eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften enthält, die aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung notwendig geworden sind. So wird auch das Jahressteuergesetz 2024 dieser Aufgabe gerecht. Ich darf es mal in nackten Zahlen sagen: 45 Artikel, 27 Gesetze, die geändert werden, und das Ganze auf 70 Seiten, also ein sehr umfangreiches Gesetz mit einer Vielzahl thematisch nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die viel eher einen technischen Charakter haben.
Manche würden jetzt sagen: „steuerliche Feinschmeckerthemen“ oder vielleicht auch „steuerliches Hochreck“. Dazu kommt dann auch noch – das darf ich Ihnen jetzt auch nicht vorenthalten –, dass die Bundesratsausschüsse zu diesem Gesetzentwurf noch einmal 91 Änderungsanträge eingebracht haben.
Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Da sieht man, wie schlecht der ist!
Aber, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf dient durchaus insgesamt auch wichtigen finanzpolitischen Zielen. Ich nenne hier den Abbau der Bürokratie sowie die Beschleunigung der Digitalisierung. Zudem wird auch der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen. Dies betrifft, wie gesagt, insbesondere Anpassungen an das EU-Recht, an die EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Aber lassen Sie mich betonen: Diese Regelungen sind wichtig; denn sie dienen vor allem der Rechtssicherheit und der Verfahrensvereinfachung, aber auch der weiteren Digitalisierung.
Folgende Maßnahmen möchte ich gerne herausstellen: die Besteuerung eines Mobilitätsbudgets in § 40 des Einkommensteuergesetzes. Die lohnsteuerliche Behandlung des Mobilitätsbudgets soll vereinfacht werden. Arbeitgeber können damit bis zu 2 400 Euro zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn ihren Arbeitnehmern für Mobilität zur Verfügung stellen. Damit werden vorhandene Anreize zur Förderung von einer möglichst umweltverträglichen E-Mobilität erweitert. Bürgerinnen und Bürger bekommen mehr Wahlfreiheit bei der Mobilität.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Die Änderungen der Regelungen für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren hingegen – §§ 34 und 36 KStG – sind dann vielleicht die Änderungen, die eher im steuerlichen Hochreck zu finden sind. Mit der Änderung der Regeln für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren werden drei Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen umgesetzt. Diese betreffen die Umgliederung von Eigenkapital beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren aus dem Jahre 2001. Hier wird also endlich nach 23 Jahren Rechtssicherheit hergestellt, und offene Fälle werden mit Rechtsfrieden endlich beendet.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Jörn König [AfD]: Herzlichen Glückwunsch!
Meine Damen und Herren, das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Damit möchten wir sicherstellen, dass das Inkrafttreten 2024, also rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025, im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.
Das schafft Rechtssicherheit und ist deshalb im Interesse unserer Unternehmen und vieler unserer Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam zeigen wir so also Handlungsfähigkeit des Bundestages in der Steuerpolitik. Ich freue mich auf die Diskussionen in den Finanzausschüssen und bitte natürlich um breite Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Jahressteuergesetz ist – die Staatssekretärin hat es ausgeführt – ein Gesetz, das sehr viele technische und rechtlich gebotene Anpassungen vornimmt: Anpassungen an EU-Recht, Anpassungen an EuGH-Rechtsprechung, Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofes,
Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Nix Eigenes! Keine Idee!
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Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Kein großer Wurf!
Regelungen von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Aber, Kollege Fritz Güntzler, du hast natürlich komplett recht: Diesmal geht es auch um die hohe Politik. Wir haben genau die gleichen Zuschriften, Mails und Anrufe bekommen wie du und haben die gleichen Gespräche geführt.
Was machen wir damit? Du kannst sicher sein, dass das bei uns natürlich nicht irgendwo versandet, sondern dass wir uns ernsthaft darum bemühen, diese Missstände abzustellen und Lösungen herbeizuführen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
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Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Hätte das Ministerium doch schon mal machen können! Ich denke, da sitzt der Sachverstand!
Erreicht haben uns viele Zuschriften von Musikschulen, Tanzschulen und Anbietern von Bildungsleistungen, die die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen in Gefahr sehen, aber auch die Nachrichten von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und kommunalen Verbänden, die die Finanzierung von Bau und Sanierung von Sportstätten – du hattest es ausgeführt – durch den Entfall des Vorsteuerabzugs gefährdet sehen.
Unsere Antwort lautet grundsätzlich: Wir haben uns das im Detail angeschaut. Wir waren schon mit dem Bundesfinanzministerium in mehreren Verhandlungsrunden und haben natürlich unsere Gespräche geführt. Wir erkennen erst mal an, dass die Maßnahmen – vor allen Dingen, was die Bildungsleistungen angeht – grundsätzlich in guter Absicht vollzogen werden sollten. Die unionsrechtlichen Vorgaben und die EuGH-Rechtsprechung sind uns allen bekannt. Aber wir erkennen auch, dass das natürlich nicht im Konflikt stehen darf mit den Interessen, die wir in der nationalen Gesetzgebung verfolgen, und mit dem, was vor Ort geübte Praxis ist. Ich will heute ein paar wichtige Signale senden – vor allen Dingen für die Betroffenen, die uns zuhören – und ganz klar sagen: Wir werden die Verunsicherung, die durch diesen Gesetzentwurf ausgelöst worden ist, eindeutig dämpfen,
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Ich komme zum Punkt der Bildungsleistung. Da kann ich gleich vorwegnehmen – ich hoffe, dass meine Kolleginnen und Kollegen von FDP und Grünen mir verzeihen, dass ich das im Wissen, dass wir darüber noch in Berichterstattergesprächen miteinander reden, schon sage; aber ich hatte wahrgenommen, dass Einigkeit bei uns herrscht –: Wir werden die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen, wie sie im Entwurf angelegt ist, so nicht beschließen. Wir nehmen die Unsicherheit über die vollumfängliche Fortführung der bisherigen Umsatzsteuerbefreiung, die momentan da ist, wahr und werden dementsprechend einen neuen Paragrafen dazu vorschlagen. Das bedeutet, dass wir nur minimalinvasiv das umsetzen, was europarechtlich geboten ist. Alle zusätzlichen Erläuterungen und Klarstellungen, die gemacht werden sollten, wird der Gesetzentwurf nicht mehr enthalten, der am Ende den Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung erreichen wird. Ganz klar und deutlich: Mit uns wird es keine Verteuerung und keine Verschlechterung geben, gerade was den Bereich der Musik- und Tanzschulen, aber auch was den gesamten Bereich der Bildungsleistungen angeht. Das ist das Signal, das heute schon in der ersten Lesung gesendet wird.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stephan Thomae [FDP]
Denn wenn wir das Ziel der Chancengleichheit ernst nehmen, dann darf der Zugang zur Bildung – das ist ein Thema, das uns deutlich mehr beschäftigt als euch von der Union –
Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das beschäftigt uns auch!
niemals vom Geldbeutel abhängen, weder vom eigenen noch von dem der Eltern. Das werden wir auch in diesem Gesetz eindeutig verfolgen. Für uns ist ganz wichtig, dass Chancengleichheit besteht. Wir werden nicht zu einer Verteuerung der Situation beitragen,
vor allen Dingen deshalb nicht, weil die Coronapandemie noch nicht so lange her ist und gerade im Bereich der Musik- und Tanzunterrichtsstunden immer noch große Herausforderungen bestehen. Deswegen werden wir hier eindeutige Signale setzen.
Beim Thema Sport werden wir ebenfalls aktiv werden bezüglich des Entwurfes, der uns unterbreitet worden ist, und die vorgeschlagene Umsatzsteuerbefreiung für die sogenannten in engem Zusammenhang mit Sport stehenden sonstigen Leistungen streichen. Das ist etwas, was in guter Absicht vorgeschlagen worden ist, was aber durch die eindeutige Rückmeldung, die wir bekommen haben, negative Auswirkungen haben könnte und Investitionen deutlich verteuern würde. Dementsprechend haben wir uns dazu entschieden, diese Maßnahme nicht durchzuführen.
Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Warum halte ich eine Rede? Es ändert sich ja alles!
Auch das zeigt, dass wir das, was uns die Menschen schreiben und uns wissen lassen, sehr ernst nehmen und grundsätzlich bereit sind, unsere Gesetzentwürfe anzupassen. Auch hier werden wir also gemeinsam den Weg gehen können.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Weiterhin geht es um die Kommunen. Wir werden die Übergangsfrist für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand noch mal verlängern. Von den kommunalen Vertretern ist uns deutlich gespiegelt worden, dass das notwendig ist. Wir wissen natürlich, dass jetzt schon einige Jahre ins Land gegangen sind.
Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Und einige Kommunen es gemacht haben!
Vielleicht für die, die sich nicht daran erinnern: Sieben der zehn Jahre, in denen die Übergangsfrist galt, standen unter Mitwirkung der Union. Es geht also nicht nur um die drei Jahre, die wir obendrauf gepackt haben; auch das ist vielleicht noch mal wichtig zu erwähnen. Wir sind einfach noch nicht an dem Punkt, an dem die Kommunen das in aller Breite stemmen können. Deswegen werden wir hier die Übergangsfrist verlängern.
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Das Letzte, was ich ansprechen will, ist die Istbesteuerung. Hier wollen wir ein weiteres EuGH-Urteil umsetzen. Wir wissen, dass die Umsetzung dieses Urteils mittelfristig zu einer massiven Einschränkung der Istbesteuerung führen wird, die gerade für kleine Unternehmen ein wichtiges Instrument zur Erhaltung ihrer Liquidität ist. Deshalb werden wir auch hier eine Änderung vornehmen. Wir haben uns unter den Koalitionspartnern schon darauf verständigt, die Umsetzungszeiträume zu erweitern und die Umsetzung erst zum 1. Januar 2028 vorzunehmen, sodass wir hier mehr Zeit gewinnen. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Signal an die Unternehmen. Sie hätten möglicherweise unter einer früheren Umsetzung zu leiden und können nun dank des erweiterten Zeitraums besser damit umgehen.
Fazit: Ich bin wirklich sehr dankbar, dass wir diese wichtigen Entscheidungen schon zu einem so frühen Zeitpunkt in den Gesetzesberatungen gemeinsam treffen konnten. Ich glaube, wir zeigen damit, dass wir handlungsfähig sind, dass wir die Dinge, die uns entgegengebracht werden, auch ernst nehmen und dass wir hier solide Regierungspolitik machen. Ich hoffe, dass Sie dann im Rahmen der zweiten und dritten Lesung vielleicht sogar unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Beste gleich vorweg: Wer als Hobbybrauer zu Hause Bier braut, der kann in Zukunft bis zu 5 Hektoliter steuerfrei genießen; bisher waren es 2 Hektoliter.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Jörn König [AfD]
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Markus Herbrand [FDP]: Genau! Wer hat es gemacht? Wir haben es gemacht!
Dies ist übrigens eine wahrscheinlich notwendige Entscheidung bei der jetzigen Regierungsarbeit. Ob da 5 Hektoliter reichen, weiß ich ehrlicherweise nicht.
Aber kommen wir zum Jahressteuergesetz 2024. Der Entwurf umfasst 248 Seiten, 148 Seiten Stellungnahme des Bundesrats und typischerweise viele Umsetzungen aus der Steuerrechtsprechung und redaktionelle Anpassungen. Das ist üblich für ein solches Gesetz. Es gibt durchaus gute Regelungen – wenn sie denn am Ende auch gut gemacht werden –: erleichterte Buchwertübertragung, Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung, steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen durch Krankenkassen und vieles mehr. Aber es fehlt Wesentliches, zum Beispiel die seit Jahren notwendige uneingeschränkte Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften und vor allem eine Initiative zur Stärkung des Mittelstands. Auch dies hätte man im Jahressteuergesetz unterbringen können.
Sie verwenden in Ihrem Gesetzentwurf das Wort „unbürokratisch“. Ich will einmal zwei Punkte zum Thema Bürokratie herausgreifen. Der erste Punkt ist das Mobilitätsbudget. Es wird ja abgefeiert, dass man nun eine pauschal besteuerte Summe von 2 400 Euro an Mitarbeiter weitergeben kann. Dies gilt aber nur für die gelegentliche und bedarfsgerechte Nutzung von Mobilität, also für die Nutzung eines E-Rollers oder Leihfahrrads oder auch für gelegentliches Carsharing. Die Regelung gilt aber nicht für die BahnCard, nicht für die Monatskarte, nicht für die normale Nutzung eines betrieblichen Pkw. Und das Mobilitätsbudget muss immer noch zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das ist gerade in der jetzigen Zeit ein falsches Signal.
Dann kommen wir zum bürokratischen Aufwand. Wie lässt sich diese pauschal besteuerte Summe in Anspruch nehmen? Wenn der Arbeitnehmer einen E-Scooter am Samstagmorgen oder am Freitagabend nutzt, muss er dem Arbeitgeber die Quittung über 1,20 Euro vorlegen. Der Arbeitgeber muss es in der Lohnabrechnung mit aufführen und abrechnen – also eine unglaubliche Bürokratie.
Es ist letztlich ein richtiger Mehraufwand sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Wenn Sie da was Gutes machen wollen, dann machen Sie doch eine Pauschale, die in Anspruch genommen werden kann, ähnlich der Arbeitnehmerpauschale, aber nicht so ein bürokratisches Monster mit dieser Mobilitätspauschale und dem Mobilitätsbudget!
Als Zweites kommt mehr Bürokratie mit der Istversteuerung und der Kleinunternehmerregelung dazu. Ich weiß, das ist die Umsetzung einer EU-Rechtsprechung. Es kommen neue Pflichtangaben in der Rechnung nach § 14 Umsatzsteuergesetz dazu, je nachdem, ob man Istversteuerer ist, die Steuer also nach Zahlungseingang abführt, oder ob man Sollversteuerer ist, die Steuer also schon bei Rechnungsstellung abführt.
Man könnte das auch – das würde ich empfehlen; wir stehen ja auch vor der Einführung der E-Rechnung ab 2025 bis 2028 – nach der Rechtsprechung des EuGH bis dahin verschieben, weil es sonst jetzt eine Umstellung für alle Unternehmer bedeutet, die dann in einem Jahr oder in zwei Jahren noch mal anfällt. Auch da: eine Riesenbürokratie.
Die Bildungsleistungen sind schon vom Kollegen Güntzler angesprochen worden. Auch hier schafft man eine gängige Praxis der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen durch Bescheinigung der Landesbehörden ab.
Aber Sie selber sagen ja bei dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung einbringt: Das machen Sie nicht, und das machen Sie nicht, und das machen Sie nicht.
Michael Schrodi [SPD]: Nein! Alles geeint! Die Koalition in großer Einigkeit!
Insofern ist es eigentlich ein schlampiger Entwurf der Bundesregierung, von dem Sie selber überhaupt nicht überzeugt sind. Wir auch nicht. Deswegen braucht es bei den Bildungsleistungen unbedingt eine Vereinfachung, weil auch das eine Verkomplizierung, eine Wettbewerbsverzerrung und eine Verteuerung der Bildungsleistungen ist.
Kommen wir am Schluss zur Landwirtschaft. Auch beim Thema „Durchschnittssätze der Landwirtschaft“, den Berechnungsgrundlagen, haben wir schon oft darüber gesprochen, dass die Durchschnittssatzberechnung eine falsche Berechnungsgrundlage hat und die Landwirte deshalb zu Unrecht weiter belastet werden. Es sind übrigens weitere 96 Millionen Euro Belastung für die deutschen Landwirte.
Fritz Güntzler [CDU/CSU]: So ist es! Keine Entlastung! Sie belasten nur!
Sie haben versprochen, es kommt Entlastung für die Landwirte. Heute beschließen Sie neue Steuererhöhungen für die Landwirte in Höhe von 96 Millionen Euro. Das ist falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen,
und geht zusätzlich noch mit mehr Bürokratie einher – der Kollege Güntzler hat es erwähnt –: eine Umstellung für einen Monat, rückwirkend für 2024.
Zusammenfassend kann man also sagen: Die Koalition zeichnet ein Bild von unglaublich mehr Bürokratie – ein großes Durcheinander, Verunsicherung der Bevölkerung und Verteuerung der Leistung. Diese Ampel macht die Bürger immer noch ein Stück ärmer, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Rede von Sebastian Brehm habe ich den Eindruck, dass er die Steuerfreiheit des selbstgebrauten Biers erst mal ausgenutzt hat, bevor er seine Rede gehalten hat.
Jörn König [AfD]: Bei den Taliban ist das Pflicht!
Also, es gab immer schon Gründe für Steuerfindung; das hat eine lange Geschichte. Auch wenn Steuerzahlungen – das muss man sagen – unbeliebt sein mögen, wissen wir, dass sie zur Finanzierung unseres Gemeinwesens unverzichtbar sind. Mit dem Jahressteuergesetz kommen viele Steuerarten und -gesetze auf den Prüfstand. Und es geht keineswegs immer um Steuererhöhungen, wie Sebastian Brehm gerade den Eindruck erwecken wollte.
Ich will zwei Beispiele geben. Erstens: die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.
Sie soll über die gewaltigen Investitionen, die wir im sozialen Wohnungsbau, der Förderung des allgemeinen und des genossenschaftlichen Wohnungsbaus, zum jetzigen Zeitpunkt schon machen, unsere Wohnungspolitik als einen weiteren Baustein ergänzen, um das Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Einige wissen noch, dass der gemeinnützige Wohnungsbau wesentlich für die Wohnraumversorgung nach dem Krieg war und bis in die 80er-Jahre den größten Anteil am Wohnungsbau hatte. Wir profitieren zum Teil heute noch davon. Infolge des Neue-Heimat-Skandals, den es tatsächlich gegeben hat, wurde von der Kohl-Regierung 1990 die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft. Damit begann aber auch die Krise des bezahlbaren Wohnens.
Mit dem Jahressteuergesetz schaffen wir jetzt einen wesentlichen Rahmen, um eine neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen.
Wir werden durch Veränderungen in der Abgabenordnung die Möglichkeit schaffen, dass gemeinnützige Stiftungen, Vereine und sozial orientierte Unternehmen verstärkt in bezahlbaren Wohnraum investieren können.
Wir werden die Möglichkeiten schaffen, dass wohnungswirtschaftliche Unternehmen in die neue Wohngemeinnützigkeit einsteigen können, ihre Rücklagen nicht gefährdet werden und sie weitere Steuererleichterungen erhalten, damit Wohnungen mit bezahlbaren Mieten für Menschen mit geringem Einkommen entstehen. Das ist unser Vorschlag und unsere Idee.
Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit unterstützen wir übrigens auch unsere Kommunen. Wir entlasten sie perspektivisch von Wohngeldzahlungen und anderen Sozialkosten.
Die Wohngemeinnützigkeit ist übrigens kein Konkurrenzprodukt zum sozialen Wohnungsbau. Die Wohngemeinnützigkeit ergänzt die bestehenden Instrumente und schafft zusätzliche Anreize für Investitionen in bezahlbaren Wohnraum. Die Rechte und Zuständigkeiten der Länder bleiben vollständig gewahrt.
Und jetzt weiß ich schon, dass die Linken gleich sagen werden: Ist zu wenig, zu spät und nicht genug. – Ich sage: Ja, aber wir haben den Fuß in der Tür, und wir werden sie weiter aufstoßen; denn mit dem Jahressteuergesetz schaffen wir zunächst nur den steuerrechtlichen Rahmen, noch nicht den finanziellen insgesamt.
Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zu solchen Investitionszuschüssen verpflichtet. Diese Verpflichtung nehmen wir ernst, und wir wollen mithilfe von finanziellen Spielräumen durch nicht beanspruchte Mittel – es gibt ja aufgeschobene Investitionen in anderen Bereichen – eine wirkungsvolle Investitionsförderung auf den Weg bringen. Wir werden es zumindest diskutieren. Das ist unsere sozialdemokratische Haltung in dieser Frage.
Ob das gelingt, das werden wir sehen. Die Haushaltsberatungen werden zeigen, ob wir dafür Spielräume haben.
Ich halte es aber für berechtigt. Und hier in Berlin würde ich sicherlich kraftvolle Unterstützung auch vom Regierenden Bürgermeister dafür bekommen, um nur einen von vielen Landes- und Kommunalpolitikern zu nennen, die es in der Opposition vielleicht auch gibt; mal gucken. Mal sehen, wie es bei euch so ist.
Ich bin auch kommunalpolitischer Sprecher meiner Fraktion und habe deshalb auch immer einen Blick auf die kommunalen Auswirkungen der Steuerpolitik. Ich will zwei Punkte ganz kurz ansprechen. Das Thema „§ 2b Umsatzsteuergesetz“ ist eben schon angesprochen worden. Fritz Güntzler hat gesagt, in sieben Jahren hat er es nicht geschafft. In drei Jahren haben wir es auch noch nicht geschafft; deswegen verlängern wir es noch etwas.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Markus Herbrand [FDP]
Also, wie auch immer. Das Thema Musikschulen ist angesprochen worden. Wir wissen um den Wert von Kultur und Bildung für alle. Steuerpolitik muss solche gesellschaftlichen Aufgaben verstärken und nicht belasten. Deswegen machen wir das so.
Das gilt übrigens auch für den Vereinssport. Wir wollen keine unnötigen Hürden aufbauen. Wir Sozialdemokraten setzen uns dafür ein, dass kommunale Sporteinrichtungen nicht zusätzlich belastet werden und ihre wichtige Arbeit fortführen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe zeigen wollen, dass Steuerpolitik mehr ist als nur eine Einnahmequelle. Sie ist Ausdruck unserer Solidarität, unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Gesellschaft. Und mit dem Jahressteuergesetz setzen wir ein Zeichen für diese Form für soziale Gerechtigkeit und die Stärkung unserer Demokratie. Das ist einer der ernstzunehmenden Hintergründe eines solchen Gesetzes, den wir auch immer mitdiskutieren sollten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die großangelegte Wohngemeinnützigkeit – hier versteckt sie sich als Unterpunkt im Jahressteuergesetz. Eine solche Reform hätte wahrlich mehr Aufmerksamkeit verdient.
Der gemeinnützige Wohnungsbau war es tatsächlich, der das Land nach zwei Weltkriegen wieder aufgebaut und jahrzehntelang für bezahlbare Mieten gesorgt hat. Seit sie 1990 abgeschafft wurde, folgt der Wohnungsmarkt eben nicht mehr den Gesetzmäßigkeiten des Gemeinwohls, sondern denen des Profits, und das ist das eigentliche Problem.
Wohnungen für Hilfsbedürftige zu fordern – ja, das ist gut und richtig –, ist eben keine Stärkung der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft und keine wirkliche Konkurrenz zu Vonovia und Co – bedauerlich.
Wir brauchen endlich mehr bezahlbare und gemeinnützige Wohnungen, und dafür braucht es eben auch Geld – gewaltige Investitionen. Wir brauchen ein Investitionsprogramm; das steht im Koalitionsvertrag. Die Verbände fordern es heute zu Recht. Aber ich war am Montag im Haushaltsausschuss, da hat mir die Sozialdemokratie erklärt, dafür sei kein Geld da. Ich will mal eines sagen: Wenn Sie es bei denjenigen holen würden, die in dem letzten Jahrzehnt durch den Mietenwahnsinn zu Multimillionären geworden sind, wenn es da eine Vermögensteuer gäbe, dann wäre das Geld auch da.
Dieser Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden. Wir als Linke haben unsere Vorschläge dazu heute auf den Tisch gelegt.
Nun ist die Bauministerin nicht da, auch der Finanzminister nicht. Dabei war es doch Herr Lindner, der seit Monaten gegen Bürgergeldbeziehende hetzt. Die leistungslosen Gewinne und Steuerprivilegien der Immobilienhaie lässt er auch heute unangetastet. Nach oben buckeln und nach unten treten: Das erfordert keinen Mut, das ist einfach ehrenlos.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Vor 36 Jahren hat meine Kollegin Jutta Oesterle-Schwerin, damals noch in Bonn, eindringlich davor gewarnt, dass die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft wird. Und die Kohl-Regierung hat es trotzdem getan.
Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Neue-Heimat-Skandal war das!
Seitdem sind 4 Millionen bezahlbare Wohnungen dem freien Markt überlassen worden, mit all den Nachteilen, die das für Mieterinnen und Mieter hat. 36 Jahre später kann ich sagen: Wir führen die Wohngemeinnützigkeit endlich wieder ein.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
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Jörn König [AfD]: Zurück in die 80er!
Ab dem kommenden Jahr wird das vergünstigte Vermieten von Wohnungen wieder als gemeinnützig anerkannt. Damit legen wir einen Grundstein für einen neuen Sektor auf dem Wohnungsmarkt.
Was bedeutet das konkret? Das bedeutet Sicherheit und Bezahlbarkeit. Es bedeutet Sicherheit vor Eigenbedarfskündigungen und der Sorge, verdrängt zu werden. Es bedeutet Sicherheit, dort wohnen zu bleiben, wo ich meine Nachbarschaft, wo ich meine Freundschaften habe – das soziale Netz, das mir hilft, den Alltag zu bewältigen.
Carolin Bachmann [AfD]: Die Immobilien werden alle verfallen! Das ist das Problem! Die Immobilien verfallen!
Und es bedeutet Sicherheit, dass ich da, wo ich lebe, auch alt werden kann, weil meine Wohnung bezahlbar bleiben wird, auch in 10, 20 oder 40 Jahren. Das ist enorm wichtig.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Deswegen ist der Gesetzentwurf einerseits ein Grund zur Freude. Aber gleichzeitig muss ich ein bisschen Salz in die Suppe streuen. Caren, ich bin schon die dritte Rednerin, die zur neuen Wohngemeinnützigkeit spricht. Von daher, muss man sagen, kommt es hier durchaus vor.
Ja, es stimmt, es ist noch einiges zu tun, damit aus dem Entwurf auch wirklich eine Wohngemeinnützigkeit mit Wumms wird. Ich habe mit vielen Wohnungsunternehmen, egal ob genossenschaftlich, privat oder gemeinnützig, in den letzten Monaten gesprochen, und sie haben mir drei konkrete Forderungen mitgegeben.
Erstens. Gemeinnützige Unternehmen haben kaum Eigenkapital, um die Mieten abzusenken. Deswegen brauchen wir eine Wechselzulage in Höhe von 25 000 Euro pro Wohnung, um diese Unternehmen zu fördern.
Zweitens. Ohne Eigenkapital lassen sich natürlich auch kein Neubau und keine Sanierung finanzieren. Deswegen müssen wir gemeinsam mit den Ländern, die mit im Boot und in Verantwortung sind, einen Investitionszuschuss für den gemeinnützigen Wohnungsbau auf den Weg bringen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Markus Herbrand [FDP]
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Jörn König [AfD]
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Weiterer Zuruf von der AfD
Drittens. Die geplanten Steuerbefreiungen sind gut, aber sie reichen noch nicht. Deswegen ist der explizite Wunsch, dass es noch weitere Steuererleichterungen, zum Beispiel einen reduzierten Umsatzsteuersatz, gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung der Wohngemeinnützigkeit in der Abgabenordnung ist der Grundstein gelegt.
Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Für Missbrauch und Steuerbetrug!
Wir werden dafür sorgen, dass es auch in Zukunft eine neue Wohngemeinnützigkeit mit Wumms gibt, die den Menschen Sicherheit gibt, mit Mieten, die dauerhaft bezahlbar sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir erleben heute das Erwachen der Ampel, das Aufwachen aus dem steuerpolitischen Tiefschlaf.
Tim Klüssendorf [SPD]: So lange ist das noch gar nicht her!
Wir erleben jetzt, dass es ganz viele Gesetze gibt. Und wir würden erwarten, dass mit den vielen Gesetzen irgendwie ein großer Wurf gelingen müsste. Aber wir sehen hier eigentlich nur – und das ist durch die Rede der Staatssekretärin auch deutlich geworden – ein großes Klein-Klein.
Dieses Jahressteuergesetz umfasst 45 Artikel und 248 Seiten, wenn ich die Begründung mitzähle. Der Bundesrat musste über 90 Änderungsanträge stellen, weil vieles in die falsche Richtung ging.
Auch wenn es nach der Staatssekretärin im Wesentlichen um technische Fragen geht, die sie in den Mittelpunkt ihrer Rede gestellt hat, finde ich interessant, dass sie die Dinge, die politisch diskutiert werden, völlig außer Acht gelassen hat. Das sind nämlich Fragen zur Umsatzsteuer.
Im Mittelpunkt der politischen Debatte dieses Gesetzes steht die Umsatzsteuer. Und da gucken wir uns die einzelnen Punkte doch gerne mal an.
Es geht um die Frage, wie Bildungsleistungen im Umsatzsteuerrecht behandelt werden sollen. Da ist man der Auffassung, dass man alles ändern muss, während man gleichzeitig aber in jedem Brief den Steuerpflichtigen, die sich an das Bundesfinanzministerium wenden, schreibt: Es ändert sich gar nichts. – Aber die Unruhe ist gewaltig. Auch Sie werden entsprechende Briefe bekommen haben. Es geht unter anderem um die Musikschulen und die Frage: Wenn ein Musikschullehrer privat Klavierunterricht gibt, ist das in Zukunft steuerpflichtig?
Tim Klüssendorf [SPD]: Wartet doch mal unsere Änderungsanträge ab!
Wie wir sehen, ist das nach dem Gesetzentwurf steuerpflichtig. Die Ampel verteuert dadurch Bildung, und das völlig unnötigerweise. Da machen wir nicht mit.
Sie schaffen eine gewaltige Verunsicherung – Sie haben das ja schon mit dem Heizungsgesetz geschafft, aber jetzt schaffen Sie das sogar noch mit dem Umsatzsteuergesetz –, sodass keiner mehr weiß, was eigentlich gilt. Sie schaffen neue Begrifflichkeiten wie „Ausbildung“, „Fortbildung“ und „Freizeitgestaltung“ und definieren sie nicht vernünftig. Sie übernehmen zudem die Vorgabe aus einer Richtlinie, wonach derjenige steuerpflichtig ist, der eine systematische Gewinnerzielungsabsicht hat – ein Begriff, den wir im Umsatzsteuerrecht bis jetzt noch gar nicht kannten und den Sie gar nicht einführen müssten. Von daher ändern Sie die Rechtslage schon. Aber die Menschen sind klüger, als Sie glauben, und haben das gemerkt. Ich hoffe, Sie erkennen das, streichen das und kehren wieder zum Normalmaß zurück, meine Damen und Herren.
Der zweite Punkt ist, dass Sie die Nutzung von Sportanlagen auf einmal steuerfrei stellen wollen. Das klingt erst einmal gut und hat Sie wahrscheinlich dazu bewogen, das so festzuschreiben. Aber wenn man sich dann näher mit den Problemen beschäftigt und sich mit Verantwortlichen in Sportvereinen oder Kommunen unterhält, die Investitionen getätigt haben, stellt man schnell fest, dass sie ein Interesse daran haben, dass die Nutzungsentgelte mit Umsatzsteuer belegt werden, weil sie dann einen Anspruch auf Vorsteuerabzug haben. Ein Teil der Investitionen wird daraus finanziert. Das wird nach Ihrem Gesetzentwurf nicht mehr möglich sein, und das halten wir für falsch.
Ich sage Ihnen mal, warum Sie diese ganzen Fehler im Gesetz haben: Sie haben dieses Gesetz als Referentenentwurf am 17. Mai in die Anhörung gegeben. Für diejenigen, die nicht wissen, welcher Tag das war: Das war der Freitag vor Pfingsten.
An diesem Tag ist es den Verbänden zur Anhörung um 21.05 Uhr geschickt worden mit dem Hinweis, man möge doch innerhalb von sieben Tagen Stellung nehmen. Da Pfingstmontag ein Feiertag ist, hatten die Verbände vier Werktage Zeit, um seriös zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Matthias Hauer [CDU/CSU]: Eine Farce ist das! Eine Farce!
Wenn man denen mehr Zeit gäbe und Sie sich auch mehr Zeit für die Gesetze nähmen, dann würden Sie so einen Blödsinn, wie ich Ihnen beispielhaft aufgezeigt habe, nicht mehr machen, sondern gleich erkennen, dass das in die falsche Richtung geht.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Jörn König [AfD]
Aus dem Bereich der Umsatzsteuer will ich nur noch die Vorsteuerpauschalierung für die Landwirte nennen. Da können wir jetzt diskutieren, ob die Beträge richtig oder falsch sind. Wir sind der Auffassung: Sie berechnen sie falsch. Aber besonders schön finde ich an diesem Gesetz, dass Sie den Pauschalsatz für 2024 – für das laufende Jahr – mit Verkündung dieses Gesetzes auf 8,4 Prozent ändern wollen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird nach Ihrem Plan – mal sehen, ob das klappt – am 22. November im Bundesrat erfolgen. Das heißt, das Ganze wird für vier Wochen gelten. Wollen Sie wirklich einen Umsatzsteuersatz bei den Landwirten für vier Wochen ändern und dann noch davon sprechen, dass Sie Bürokratie verhindern wollen? Ich glaube, das geht in die falsche Richtung.
Ein letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist der berühmte § 2b. Da geht es um Wettbewerbsverzerrungen und die Frage, wie die öffentliche Hand mit Unternehmen in den Wettbewerb treten kann. Das Gesetz ist 2015 beschlossen worden und sollte am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Anwendung wurde immer wieder verschoben; auch wir waren nicht ganz unbeteiligt. Jetzt soll sie noch mal verschoben werden. Damit ist es über zehn Jahre im Gesetzblatt, aber wird seit zehn Jahren durch die öffentliche Hand nicht angewendet. Ich glaube, so sollten wir mit Recht nicht umgehen. Da sollte gerade die öffentliche Hand Vorbild sein. Von daher: Lassen Sie die Finger davon!
Ich könnte noch mehrere Punkte ansprechen.
PVizepräsidentin Petra Pau: Das geht allerdings auf Kosten der Redezeit Ihres Kollegen Brehm.
Das will ich nicht riskieren, Frau Präsidentin, weil auch er noch Wichtiges zu sagen hat, zum Beispiel zum angepassten Biersteuergesetz.
Von daher: Wir freuen uns auf die Beratungen. Ich bin mal gespannt, ob die Koalition dann das eine oder andere aufnimmt und doch noch zur Vernunft kommt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen! Herr Klüssendorf, ich fand es ganz interessant, dass Sie die Hälfte Ihrer Redezeit darauf verwendet haben, zu erklären, dass Sie Sachen, die der Minister vorgeschlagen hat, jetzt streichen wollen. Also, anscheinend reden Sie nicht so viel miteinander; denn der Referentenentwurf ist ja schon im April verabschiedet worden.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man nennt so was Gewaltenteilung!
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Bernhard Daldrup [SPD]: Wir sind doch hier im Parlament!
Sie haben ja eigentlich fünf Monate Zeit gehabt, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Ich bin ein bisschen wohlwollender als Herr Güntzler bezüglich des Gesetzes. Ich stelle fest, dass dieses Gesetz durchaus auch Licht und nicht nur Schatten enthält. Dies unterscheidet den Gesetzentwurf des Finanzministeriums von Gesetzentwürfen anderer Bundesministerien. Dort gibt es weder Licht noch Schatten, sondern eigentlich nur ein schwarzes Loch.
Sehr positiv ist das Mobilitätsbudget in Höhe von 2 400 Euro – es wurde ja schon erwähnt –, das den Arbeitgeber in die Lage versetzt, pauschal versteuerte Zuschüsse zu zahlen, die beim Arbeitnehmer praktisch auch netto ankommen. Positiv finde ich auch die gesetzliche Regelung des steuerfreien Bonus der Krankenkassen von bis zu 150 Euro. Das muss man sich einmal vorstellen – ich weiß nicht, ob Sie da oben im Publikum das wissen –: Wer an gesundheitsfördernden Maßnahmen teilgenommen und dafür einen Bonus von der Krankenkasse erhalten hat, musste diesen bisher versteuern. Das will man jetzt – zumindest bei Zahlungen von bis zu 150 Euro – abschaffen; das ist sehr positiv.
Positiv finde ich auch, dass man bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit von Vereinen die Mittelverwendung der Vereine nicht mehr prüfen will. Das war immer ein großes Hindernis; denn die Vereine, die zum Beispiel Investitionen verschieben mussten, mussten bis zum 31. Dezember immer nachweisen, was sie mit dem Geld in den nächsten zwölf Monaten anfangen wollten.
Jetzt kommen wir aber auch schon zu den Schattenseiten. Zur Umsatzsteuer – Herr Güntzler hatte sie ja schon erwähnt –: Die Erhöhung der Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung auf 25 000 bzw. auf 100 000 Euro ist ja grundsätzlich positiv. Dass Sie aber jetzt die Kleinunternehmer verpflichten wollen, bei Überschreiten der Umsatzgrenze im laufenden Jahr schon auf Regelbesteuerung umzustellen, widerspricht jeder steuerlichen Systematik und ist natürlich auch ein Behördenwahnsinn. Das kann man eigentlich so nicht im Gesetz stehen lassen.
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos]
Die Einschränkung der Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen wurde ja hier schon erwähnt. Gerade für Fort- und Weiterbildungen in Deutschland muss diese Steuerfreiheit erhalten bleiben; denn sie ist dringend notwendig.
Auch die Umsatzsteuerfreiheit der Kommunen ist schon erwähnt worden. Das muss man sich mal vorstellen: Kommunen, die mit Betrieben gewerblich am Markt tätig sind, waren bis jetzt zehn Jahre lang von der Steuerpflicht befreit. Auch die CDU/CSU hat ihren Teil dazu beigetragen, dass dieses Thema immer wieder verschoben wurde. Warum eigentlich? Die Kommunen treten in Konkurrenz zu wirtschaftlichen Unternehmen, zum Beispiel bei der Pflege von Grünflächen und Gartenanlagen oder bei der Unterhaltung von Bürgerhäusern, Kongresszentren etc. Da stehen sie in unmittelbarem Wettbewerb mit privaten Unternehmen, die aber Umsatzsteuer abführen müssen. Die Kommunen mussten das bisher nicht. Ich habe nächste Woche einen Termin bei einer Kommune, die sich zum 1. Januar 2025 umstellen will. Die Verantwortlichen dort begrüßen diese Umstellung, weil sie selbst einsehen, dass das im Prinzip eine Ungerechtigkeit ist. Deswegen ist eine weitere Verschiebung um zwei Jahre nicht hinnehmbar und muss aus dem Gesetz gestrichen werden.
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos]
Mit Blick auf den Bürokratieabbau ist immer von einer zusätzlichen Belastung für die Kommunen die Rede. Im Gegensatz zu vielen kleinen Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Größe für die Erstellung ihrer Umsatzsteuervoranmeldung etc. kein Personal leisten können, hat jede Kommune – selbst die kleinste – eine Finanzabteilung, die das nebenbei ganz gut erledigen kann. Insofern ist das kein erhöhter Bürokratieaufwand, sondern kann von jeder Kommune ohne Probleme erledigt werden.
Letzter Punkt. Man kann im Prinzip sagen, dass dieses Gesetz durchaus positive Ansätze enthält.
PVizepräsidentin Petra Pau: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Aber es greift nicht weit genug. Wir werden im Oktober einen weitergehenden Gesetzesentwurf vorlegen; denn eine Steuerreform ist das beim besten Willen nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Eben hat Herr Güntzler gesagt, das Gesetz sei ja ein Klein-Klein. Doch im Jahressteuergesetz – Frau Staatssekretärin Hessel hatte es ja schon erwähnt – werden Dinge einfach angepasst. Wir gehen zum Beispiel bei der Digitalisierung voran. Die Rentenversicherung musste bisher immer einen Brief – so etwa kann man sich das vorstellen – an die Finanzbehörden schicken. Jetzt wird ein digitales Tool geschaffen, sodass dies endlich digital geht. Das Gesetz enthält viele solcher Regelungen; das ist dann eben ein Klein-Klein.
Wenn Sie auf das Groß-Groß warten, kommen Sie doch morgen Mittag noch mal.
Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Ja, da werde ich enttäuscht!
Denn da wird das Steuerfortentwicklungsgesetz debattiert. Das setzt viele sehr große Punkte der Wachstumsinitiative um – wir freuen uns schon sehr darauf –,
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Ich möchte kurz auf das Gesagte reagieren. Wir sprechen im Finanzausschuss ja manchmal scherzhaft von der „Serviceopposition“. Um die Änderung des Umsatzsteuersatzes bei den Landwirten für den Zeitraum von vier Wochen zu korrigieren, brauchten wir die Serviceopposition gar nicht. Das war uns schon selbst aufgefallen, und daran arbeiten wir gerade; das haben wir auf dem Schirm.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Zum Thema Umsatzsteuer auf Bildungsdienstleistungen. Tim Klüssendorf hat es schon erwähnt: Liebe Musik- und Tanzlehrerinnen und -lehrer, wir haben euch gehört. Es wird nicht teurer werden. Auch beim Sport haben wir die Bedenken gehört. Auch da könnt ihr einfach so weitermachen wie bisher.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Ansonsten möchte ich noch auf zwei Änderungen hinweisen und diese ein bisschen illustrieren. Es gibt, wenn man Kinder bekommt, eine Herausforderung, nämlich die Beantragung des Kindergeldes. Bisher musste man die Anträge ausdrucken und postalisch versenden. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Verfahren nun digitalisieren. Unsere Kollegin Hanna Steinmüller – sie spricht hier gleich – darf dieses digitale Verfahren bald nutzen, weil sie Mama wird. Ich bin vor drei Jahren Mutter geworden; da war das noch ein bisschen komplizierter. Bald wird es ganz einfach, das Kindergeld digital und online zu beantragen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Denn man hat echt Besseres zu tun, als sich um Bürokratie zu kümmern, wenn man Eltern geworden ist.
Ich möchte auch noch hinzufügen – ein Lob an der Stelle an das Finanzministerium, das hier ein bisschen Schelte bekommen hat –: Das Finanzministerium überprüft sich selbst und macht Dinge besser. Es gab Kritik am Investmentsteuergesetz. Dazu gab es ein Gutachten, und die Vorschläge aus diesem Gutachten hat das BMF nun umgesetzt, um seine Regelungen zu verbessern.
Da ging es um steuerliche Umgehungsmöglichkeiten bei den Nutzungsrechten von Investmenterträgen. Ich wusste vorher gar nicht, dass es das gibt. Aber das ist natürlich wichtig für den Finanzmarkt und die Investmentbranche. Dort gab es Umgehungsmöglichkeiten, auch bei der Verrechnung von Verlusten. Ich finde es toll, dass wir heute zumindest ein kleines, aber wichtiges Zeichen für die Bekämpfung von Steuerhinterziehungsmöglichkeiten setzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Was führen wir hier eigentlich heute schon wieder für eine Debatte? Insgesamt muss ich mich über die Debatte in unserer Gesellschaft aktuell sehr wundern. Ich finde, wir müssen mal genau draufgucken: Was ist in den letzten Wochen passiert? Es ist ein furchtbares islamistisches Attentat verübt worden, eine furchtbare Tat. Aber anstatt darüber zu sprechen, wie wir Islamismus effektiv bekämpfen können, sprechen wir schon wieder über Migration und Asyl, so als wäre das unser Problem.
Die AfD läuft mal wieder zur Hochform auf, holt zu menschlichen Tiefschlägen aus und legt – übrigens reichlich spät, erst gestern Abend – einen Antrag mit dem Titel „Brot, Bett und Seife“ vor. Allen Asylbewerbern soll hier jetzt das Leben so mies wie möglich gestaltet werden. So weit ist das von Ihnen ja jetzt nichts Neues.
Ich möchte aber mal darüber sprechen, was eigentlich das islamistische Attentat von Solingen mit den von der AfD geforderten Asylrechtsverschärfungen zu tun hat. Dafür möchte ich Sie alle mal zwei Jahre mit zurücknehmen, zum 7. Dezember 2022.
René Springer [AfD]: Also ich will nicht mit zurück!
Am 7. Dezember 2022 fanden bundesweite Razzien statt, und eine gefährliche Terrorzelle wurde ausgehoben. 25 Personen wurden festgenommen. Sie hatten konkrete Anschlagspläne für mehrere Orte in der Bundesrepublik. Ihr Waffenarsenal umfasste 382 Schusswaffen, 347 Stichwaffen
Ebenfalls im engeren Kreis dabei und deren Kandidatin als zukünftige „Justizministerin“: die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann.
Die Razzia in Malsack-Winkemanns Haus förderte ein Selbstladegewehr und einen Revolver mit 6 955 Patronen und 21 Magazinen, dazu drei Taser und zwei Schlagstöcke zutage, einiges davon griffbereit in einer Tasche verpackt. Anschlagsziele der Allianz waren Bürgermeister/-innen bundesweit, der Deutsche Bundestag und Mitglieder der Bundesregierung.
Was wäre vor zwei Jahren wohl die Reaktion gewesen, wenn ich mich damals hierhingestellt und gefordert hätte, der Herr Springer und die Mitglieder der AfD sollten bis auf Weiteres nur Brot, Bett und Seife erhalten, bis bewiesen ist, dass sie mit dem Terrornetzwerk nichts zu tun haben?
Jörn König [AfD]: Wir sind deutsche Bürger! Jetzt hören Sie mal auf! Wir sind Bundesbürger! Das ist ja unglaublich!
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Weitere Zurufe von der AfD
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Gegenruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Getroffene Hunde bellen!
Schließlich hätte ich sagen können, dass auch Sie, Herr Springer, und die Mitglieder der AfD Vertreter eines rechten Gedankengutes sind. Und schließlich war es ja auch eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, die Teil des Terrornetzwerks war.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!
Ich brauche nicht viel Fantasie – und Sie bestätigen das ja gerade –, um mir vorzustellen, wie Sie reagiert hätten, Herr Springer. Sie hätten mir gesagt, dass ich wahrscheinlich spinne
und wie vermessen und verfehlt es wäre, von der Terrorgruppe auf die AfD und von Frau Malsack-Winkemann auf den Herrn Springer zu schließen. Die einen hätten doch mit dem anderen nichts zu tun, und man könne doch von einer Person nicht auf alle schließen. Stimmt wahrscheinlich.
Jörn König [AfD]: Sie könnten trotzdem mal zum Thema reden, bitte! Das Thema lautet „Sachleistungen“!
Und daher habe ich auch nie gefordert, dass der Herr Springer oder alle AfD-Mitglieder nur Brot, Bett und Seife bekommen sollen; denn das wäre unsinnig, es wäre überzogen und nicht zielführend.
Aber nach dem Attentat von Solingen tun Sie, die AfD, jetzt genau das. Das islamistische Attentat wurde von einem Geflüchteten begangen, ja. Aber was haben denn all die Menschen im Asylverfahren und Menschen mit Migrationsgeschichte damit gemeinsam?
Jörn König [AfD]: Noch mal: Das fordert Ihr Kanzler!
Und ich möchte hinzufügen: Es ist auch nicht verfassungsgemäß. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen immer wieder klar bestätigt.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2022, Randnummer 56:
„Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren …“
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Nils Gründer [FDP]
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Jörn König [AfD]: 15 Prozent! Macht bitte weiter so!
PVizepräsidentin Petra Pau: Ich bitte, in Zukunft auch Zitate in die Redezeit mit einzupreisen. – Das Wort hat der Kollege Maximilian Mörseburg für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer/-innen! Das war jetzt ja tatsächlich ziemlich aufschlussreich. Es gibt einen Antrag der AfD, und Herr Mörseburg hat nichts anderes zu tun, als sich 90 Prozent seiner Redezeit an den Grünen abzuarbeiten und am Ende in einem Satz zu sagen, dass der Antrag der AfD indiskutabel ist. Diese Form, Politik zu machen, ist so erfolgreich, dass Sie in Brandenburg bei 12 Prozent gelandet sind
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der AfD
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Maximilian Mörseburg [CDU/CSU]: Wo sind Sie denn gelandet?
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Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ja, ja, genau!
und dafür gesorgt haben, dass Sie selber nicht mehr mitregieren können, weil es keine Mehrheiten mehr gibt für die Regierungskoalition, die bisher regiert hat.
Aber vielleicht interessiert es ja die Menschen in diesem Land; denn der Antrag steckt einfach mal wieder voller Fake News. So behauptet er unter anderem, alle Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, hätten überhaupt keinen Schutzanspruch in diesem Land. Wenn wir uns das anschauen, wird klar: Allein das ist schon falsch; denn Menschen können zum Beispiel auch eine Duldung erhalten. Die vier Hauptherkunftsländer für Geduldete sind Afghanistan, Irak, Nigeria und Iran. Wir kennen ein paar Reden von der rechten Seite dieses Hauses, in denen Sie sich zu den Beschützerinnen und Beschützern von Frauen vor Islamismus aufspielen. Also, da ist die afghanische Frau, die vor den Taliban flieht,
Jörn König [AfD]: Es kommen leider immer bärtige Männer aus Afghanistan, weniger Frauen!
weil sie dort von diesen gerade mit einem Tugendgesetz bedroht wird und sich nicht mal mehr öffentlich äußern darf. Na ja, so weit ist es mit dem Frauenschutz bei Ihnen dann anscheinend doch nicht her.
Dann nennen Sie in Ihrem Antrag Dänemark als Vorbild und behaupten, es wäre super, wenn wir Sozialleistungen auf das dortige Niveau kürzen. Das Dänemark, zu dem das Anti-Folter-Komitee des Europarates sagt, dass die Zustände im Ausreisezentrum Ellebæk für Menschen nicht wirklich geeignet und schlimmer als in Russland sind.
Tatsächlich aber tun Sie den Menschen in diesem Land null Gefallen mit den Anträgen, die Sie stellen; denn Sie verhindern damit Integration. Um Ihnen nur ein Beispiel zu geben: Mittlerweile sind über 5 000 Ärztinnen und Ärzte in unseren Krankenhäusern syrische Ärztinnen und Ärzte. Sie wollen, dass Menschen so schnell wie möglich gehen, selbst wenn sie mal einen Schutzstatus erhalten haben.
Jörn König [AfD]: Nee! Wir wollen, dass wir mal wieder selber genug Ärzte ausbilden!
Ich bin sicher: Wenn Sie einen Herzinfarkt haben, gehen Sie ins Krankenhaus und sagen bei syrischen Ärztinnen oder Ärzten: Aus Syrien? Alles klar, ich verzichte auf die Behandlung. – Ich glaube, die Bürger/-innen in diesem Land werden sich überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, Menschen dauerhafte Integrationschancen zu geben und im medizinischen Notfall dann auch eine Behandlung zu erhalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Mörseburg von der CDU/CSU hat über vieles gesprochen. Er hat über die Lage der Grünen gesprochen, über die Lage der FDP, darüber, mit welchen Koalitionen es mal gehen könnte, welche es nicht geben sollte. Er hat aber über eines nicht gesprochen:
über die Probleme im Land und, wie man sie löst. Er hat nicht über die Migrationspolitik gesprochen, weil er sich in Wahrheit schämt, weil er das Erbe von Frau Merkel immer noch im Herzen weiterträgt.
Marc Biadacz [CDU/CSU]: Sie regieren, Herr Teutrine! Sie regieren!
Sie haben vieles kritisiert, was man scheinbar alles hätte früher machen müssen. Die Frage ist: Wieso haben Sie es eigentlich in Ihrer Regierungszeit nie gemacht?
Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Sie tragen ein Sonderaufnahmeprogramm Afghanistan mit!
Von uns werden zum nächsten Jahresbeginn die Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gesenkt. Wieso haben Sie das in Ihrer Regierungszeit nie gemacht?
Wenn Sie jetzt beklagen, dass das zu spät komme, wenige Monate später: Wieso haben Sie es in Ihren Regierungsjahren nie umgesetzt? Das ist die eigentliche Frage, die Sie sich stellen müssen.
Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Anforderungen Staatsangehörigkeit abgesenkt! Spurwechsel!
Selbstverständlich lohnt es sich, hier auch über die Migrationspolitik zu diskutieren. Unsere Partei – das sage ich auch ganz offen –, wir Freien Demokraten, sind nicht damit zufrieden, dass man tagtäglich in Deutschland beobachten kann, dass geltendes Recht nicht durchgesetzt wird. Nehmen wir den Fall in Solingen. Dieser Täter, der schwerste Verbrechen an anderen Menschen begangen hat, hätte gar nicht mehr hier sein dürfen, weil ein anderes Land für ihn zuständig war und das auch anerkannt hat. Aber die zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen, schwarz-grün regiert von Hendrik Wüst, hat nur einmal bei der Sammelunterkunft nachgeschaut und gefragt: Ist der Asylbewerber da, könnte er abgeschoben werden? – Er war nicht da, und dann hat man den Fall liegen gelassen. Aber das zerstört ja Vertrauen, wenn geltendes Recht schon nicht umgesetzt wird!
Deswegen haben wir uns als Koalition den Fall in Solingen auch ganz genau angeguckt und uns gefragt: „Wie können wir Abschiebungen verbessern?“, aber auch die Frage gestellt: „Was machen wir sozialrechtlich?“ Der Antrag der AfD schlägt vor, dass ein Dublin-Flüchtling, der wie in diesem Fall gar nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen – das betrifft 10 000 Fälle in Deutschland –, weiterhin Sachleistungen bekommen soll. Wir schlagen vor, dass er gar keine Leistungen mehr kriegen soll.
Genau das steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung: dass Personen, die kein Aufenthaltsrecht haben, überhaupt keine Leistungen mehr kriegen. Und das ist eine konsequentere Politik, als einfach Sachleistungen an alle auszugeben.
Ein zweiter Punkt, in Bezug auf den die Sachleistungen nicht sinnvoll sind – und das wissen Sie auch –: Sie wollen eine Überforderung der Kommunen verhindern. Wir haben dieses Thema ja schon mal auf Initiative eines CDU/CSU-Antrags in einer Anhörung besprochen. So viel zu dem Thema, Sie können die Inhalte zum Thema Sachleistungen nicht tragen: Das Gleiche stand in Ihrem Antrag. Sie erinnern sich vielleicht. Jetzt lehnen Sie diesen Antrag ab.
– Doch! – Und wir hatten eine Anhörung dazu. In Ihrem Antrag zum Asylbewerberleistungsgesetz, Herr Kollege Whittaker – Sie müssen nicht mit dem Kopf schütteln –,
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Ich schüttle den Kopf über Ihre faktenfreie Rede, Herr Teutrine!
stand, dass Sie einen Vorrang für Sachleistungen wollen. Doch die Vertreter von Landkreistag und Städtetag haben gesagt: Das wollen wir gar nicht. Wir wollen viel lieber die Bezahlkarte, weil sie viel unbürokratischer ist, als jedem Einzelnen jeden Monat Sachleistungen auszugeben. – Die Vertreter von Städtetag und Landkreistag haben explizit gesagt, dass Sachleistungen sie bürokratisch überfordert würden und die Ausländerbehörden sich dann um Sachen kümmern müssten, wofür sie eigentlich gar keine Zeit haben.
Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Wie lange wollen Sie das schon? Lächerlich!
Das Gesetz haben wir im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, liebe Kollegen von der CDU, die zuständig ist, hat ja in Wahrheit die Ausschreibung verschissen. Die Wahrheit ist ja, dass die Ausschreibung so verschissen wurde – auch unter Federführung einiger CDU-Länder –,
dass es mehrere Klagen gab und sich die Einführung somit weiter verzögert hat. Wahrscheinlich kann die Bezahlkarte erst im nächsten Jahr eingeführt werden. Da kann man sich natürlich auch über bürokratische Hürden von Ausschreibungen unterhalten.
Marc Biadacz [CDU/CSU]: Regiert ihr eigentlich noch?
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Maximilian Mörseburg [CDU/CSU]: Die FDP macht sich selber überflüssig!
Hendrik Wüst hat gesagt, er wolle die Kosten der Bezahlkarte nicht tragen. Er hat gesagt: Wir machen das in Nordrhein-Westfalen für jede Kommune unterschiedlich. In Bielefeld gibt es eine Bezahlkarte, in Paderborn nicht. Und dann entscheiden die Geflüchteten selbst. – Es ist doch nicht sinnvoll, das so zu machen.
Wir machen es seriöser. Wir gehen gezielt vor. Wir wollen nicht, wie die Kollegin Klose richtiggestellt hat, alle Asylbewerber unter Generalverdacht stellen. Aber diejenigen, die strafbar werden, diejenigen, die ausreisepflichtig sind, diejenigen, die angeben, sie könnten sich in einem Land nicht aufhalten, weil sie verfolgt werden, dort aber Urlaub machen, sollen keine Sozialleistungen mehr in Deutschland bekommen. Und das werden wir als FDP mit dem Sicherheitspaket auch durchsetzen, weil das Vertrauen in die Migrationspolitik schafft.
Marc Biadacz [CDU/CSU]: Herr Teutrine, das war nix! Die FDP ist dann weg!
😄
Maximilian Mörseburg [CDU/CSU]: Die lachen über Sie! Dass Sie das nicht kapieren! Die Grünen lachen, weil Sie rausfliegen!
Ihren Antrag, liebe AfD, lehnen wir ab; denn er ist keine Lösung des Problems. Wir freuen uns über mehr Sacharbeit und werden diese Debatte fortführen, auch im Ausschuss.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD
PVizepräsidentin Petra Pau: Ich bitte Sie, Kollege Teutrine, auch in weiteren Debatten, ob im Ausschuss oder hier im Plenum, sich doch einer parlamentarischen Ausdrucksweise zu befleißigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Asyl, Flucht und Migration sind sehr sensible Themen, weil wir als politisch verantwortliche Menschen über das Schicksal von anderen reden und auch über das Schicksal von anderen entscheiden.
Deshalb möchte ich zur Einordnung gerne einmal den Blick auf die internationale Lage richten. Derzeit befinden sich weltweit 120 Millionen Menschen auf der Flucht. Seit zwölf Jahren steigt diese Zahl kontinuierlich an und übertrifft mittlerweile bei Weitem die Anzahl der Flüchtlinge und Vertriebenen, die wir in der bisher bekannten größten Flüchtlingskrise nach dem Zweiten Weltkrieg zu verzeichnen hatten. Die meisten der Flüchtlinge kommen sogar im eigenen Land unter, weil nicht überall Krise ist, oder sie kommen in einem Nachbarstaat unter. Nur ein kleiner Teil macht sich dann auf den Weg nach Europa.
Klar ist, dass Deutschland vor dieser weltweiten Flüchtlingslage nicht die Augen verschließen darf und kann. Es ist aber, denke ich, für alle auch klar, dass das deutsche Asylrecht und das Sozialrecht nicht die Lösung dieser Situation bedeutet. Wenn wir Not lindern wollen, dann müssen wir uns dieser weltweiten Situation stellen. Und das bedarf einer ganz neuen Ausrichtung der Unterstützung des UNHCR, der Bekämpfung von Fluchtursachen und der Steuerung von Flüchtlingsrouten.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD
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Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Und im Mittelpunkt muss die Frage stehen: Wie können diese Menschen menschenwürdige Bedingungen in der Nähe ihrer Heimatländer vorfinden?
Klar ist auch: Deutschland kann politisch nur wirkungsvoll sein, wenn es wirtschaftlich und politisch stark und stabil ist – stark und stabil sein heißt vor allen Dingen: starke Kommunen. Und wenn wir mehr und mehr Anzeichen bekommen, dass sich unsere Kommunen am Rande einer Belastungsgrenze befinden, dann muss gehandelt werden. Und dabei müssen wir anerkennen, was Bundespräsident Gauck damals sagte: Unsere Herzen sind weit, unsere Möglichkeiten leider endlich. – Deshalb gilt es neben dem Mitgefühl, das wir mit den Menschen haben, auch staatspolitische Verantwortung wahrzunehmen. Darum haben wir im April den Antrag „Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik“ eingereicht, um die Kommunen zu unterstützen und Grenzkontrollen einzuführen. Wir haben in unserem Grundsatzprogramm das Drittstaatenprinzip konkretisiert.
Die im heute vorliegenden Antrag geforderte Reduzierung von Asylbewerberleistungen war auch schon in der Vergangenheit ein Mittel, um Attraktivitätsfaktoren zu reduzieren. Das ist also nichts Neues, und auch der Staat darf sich legitimerweise eines solchen Mittels bedienen, wenn er es als notwendig erachtet.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen schon, dass ein Großteil aus der Ukraine gekommen ist!
Dennoch – und das sage ich hier ganz deutlich –: Wir werden definitiv keinem Antrag zustimmen, der dem Geist entspringt, der das Schicksal von Menschen auf der Flucht verhöhnt,
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
zum Beispiel durch das Verbreiten von Kalendern mit Abschiebefliegern, wie es Ihr Kollege Miguel Klauß macht, oder durch Triumphgesänge über Abschiebungen, wie wir es nach der Brandenburg-Wahl ertragen mussten. Ein solches Verhalten ist zutiefst verabscheuungswürdig und mit unserer grundlegenden Überzeugung von Mensch und Staat schlicht nicht vereinbar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wulf, ich danke Ihnen für Ihren sehr besonnenen Beitrag. Eigentlich habe ich vermutet, dass die Debatte wie immer verlaufen wird: Die AfD stellt einen schlecht ausgearbeiteten Antrag, in dem sie ihre menschenverachtenden Ansichten offenbart, und die Union springt auf und nutzt die Gelegenheit, um gegen die Ampelregierung zu wettern. Aber Sie haben gerade das Gegenteil bewiesen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Herr Mörseburg, da Sie Mitglied einer christlichen Partei sind, möchte ich zu Beginn meine Rede gerne dafür nutzen, aus einem wichtigen Buch zu zitieren. Es ist nicht das Grundgesetz, es ist die Bibel. In Jesaja 16, Absatz 3, steht:
„Bietet Zuflucht wie ein Schatten, der in der Mittagshitze schützt wie die Nacht. Versteckt die Vertriebenen, verratet die Geflüchteten nicht!“
Ich finde, das ist ein wichtiger Grundsatz unserer christlichen Werte in unserem Land. Wir müssen auch aufhören, ständig einen Überbietungswettbewerb darüber zu führen, wie wir Geflüchtete noch mehr entrechtlichen.
Denn – Frau Wulf hat es gesagt – noch nie waren so viele Menschen auf der Flucht wie heutzutage. Hinter diesen Zahlen, hinter diesen 120 Millionen Menschen verbergen sich Namen, Familiengeschichten und unzählige Tragödien. Gerade weil unser Land diese Tragödien aus seiner eigenen Geschichte kennt, weil wir Lehren aus den Schrecken des Nationalsozialismus gezogen haben, haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes das Recht auf Asyl als ein zentrales Grundrecht verankert. Dieses Recht ist keine leere Hülse. Das ist ein sehr hohes Gut, das wir auf jeden Fall bewahren und schützen werden.
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Karoline Otte [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Wer Schutz braucht, bekommt diesen Schutz in unserem Land. Das bedeutet auch, dass wir Schutzsuchende nicht hungern lassen und ihnen Grundleistungen gewähren, um hier zu überleben. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu mehrfach geurteilt, dass die Menschenwürde eben nicht migrationspolitisch zu relativieren ist.
Jörn König [AfD]: Dann reden Sie noch mal mit Ihrem Kanzler!
Zudem besteht jetzt schon die Möglichkeit, Sachleistungen auszuzahlen, wenn man Geldleistungen nicht auszahlen möchte. Das haben wir mit den letzten Änderungen beim Asylbewerberleistungsgesetz, auch mit der Bezahlkarte, so beschlossen.
Doch Bezahlkarten und die Kürzungen von Sachleistungen werden niemals Fluchtursachen bekämpfen, niemals für schnellere Asylverfahren sorgen oder Geflüchtete dabei unterstützen, sich in unserem Land zu integrieren. Es werden dadurch nicht mehr Wohnungen gebaut oder Sprachkurse, Kitaplätze geschaffen oder für solche Bedingungen an den Schulen gesorgt, dass sich Kinder dort gut integrieren können.
Lassen Sie uns doch über tatsächliche Lösungen sprechen, wie wir unsere Kommunen besser unterstützen können,
Ulrike Schielke-Ziesing [AfD]: Ja, das ist die Lösung! Sportvereine!
die den wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Menschen, die hierherkommen, hier ein gutes Leben führen können, damit Integration erfolgreich ist, damit unsere Gesellschaft die Menschen besser unterstützt, die wir so dringend brauchen.
Jörn König [AfD]: Die sollen ihr eigenes Land wieder auf Vordermann bringen!
Meine Damen und Herren, es ist keine besondere Leistung, in einem Land geboren zu sein, in dem gerade kein Krieg herrscht. Denken Sie immer daran: Auch wir können irgendwann mal selbst Geflüchtete sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel dieses menschenfeindlichen Antrags gibt einmal mehr Anlass – da möchte ich an meine beiden Vorrednerinnen anschließen –, in diese Debatte hier einen Punkt einzubringen, der anscheinend viel zu oft vergessen wird. Deutschland steht auf dem Fundament von Werten: die Würde des Menschen, Freiheit und Gerechtigkeit. Geflüchteten diese Menschenwürde abzusprechen, sie immer weiter zu entmenschlichen, sägt an den Grundfesten unserer Gesellschaft. Nur eine solidarische Gesellschaft hat auch die Kraft, eine demokratische Gesellschaft zu sein. Und dafür müssen wir gemeinsam weiter streiten.
nicht den Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, und auch nicht unseren Kommunen, die bei der Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter wirklich wichtige Arbeit leisten.
Dieser Antrag ist an Faktenarmut kaum zu überbieten; das hat meine Kollegin Stephanie Aeffner schon ausgeführt. Ich sage ganz deutlich: Geflüchtete sind nicht dafür verantwortlich, dass wir in diesem Land strukturelle Probleme haben.
Jörn König [AfD]: Dafür seid ihr verantwortlich! Die Regierung und die Fraktion!
Mit zu niedrigen Löhnen und kleinen Renten haben sie nichts zu tun.
Die wirklichen Herausforderungen wie die Schaffung von Wohnraum, die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen oder eine gute Gesundheitsversorgung müssen wir gemeinsam anpacken. Dafür brauchen wir wirkliche Lösungen. Dazu müssen wir die Kommunen finanziell besser aufstellen; denn das kommt allen zugute.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Natalie Pawlik [SPD]
Geflüchteten hingegen jegliche Geldleistungen zu verweigern, das bedeutet auch für unsere Kommunen nur die Schaffung eines Bürokratiemonsters. Diese Politik können sich unsere Städte und Gemeinden schlicht nicht leisten.
Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ihre Politik können sich die Städte und Gemeinden nicht leisten!
Fehlt das Bargeld, um ein Foto für das Bewerbungsschreiben zu machen oder den Kindern den Schulausflug zu finanzieren, dann verhindert das Integration, dann beschäftigt das Kommunalverwaltungen vollkommen unnötig mit neuen Einzelanträgen.
Wie man Kommunen an anderer Stelle tatsächlich entlastet, können wir uns zum Beispiel gerade in Mecklenburg-Vorpommern angucken. Hier erhalten Geflüchtete jetzt eine elektronische Gesundheitskarte. Diese elektronische Gesundheitskarte macht es möglich, dass Sozialämter eben nicht mehr bei jedem Arztbesuch, jeder Rezeptverordnung oder jeder Einweisung ins Krankenhaus aufwendig papierische Einzelausfertigungen ausstellen müssen. Mecklenburg-Vorpommern spart damit jetzt wirklich Bürokratie ein, spart wirklich Verwaltungsaufwand.
Wir brauchen eine Geflüchtetenpolitik, die genau an diesen praktischen Lösungen für unsere Kommunen ansetzt, Menschenrechte und würdevollen Umgang ins Zentrum stellt und wieder einen Weg einschlägt, der unsere Demokratie schützt und die Grundwerte unserer Gesellschaft hochhält.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Springer von der AfD hat vorhin einen Artikel der „Bild“-Zeitung hochgehalten. Er hat wahrscheinlich gar nicht genau gelesen, was drinstand. Da stand nämlich in kleinen Buchstaben „Merz wirkt! … Kanzler will Leistungen für Flüchtlinge kürzen“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der AfD, Sie schreien in letzter Zeit immer, wir brauchten Sie und wir schrieben von Ihnen ab. Ich glaube, genau das Gegenteil ist der Fall. Im Titel Ihres Antrags stehen genau die drei Wörter, die auch in der Überschrift dieses „Bild“-Zeitungsartikels standen: Brot, Bett und Seife. Also billiger, meine Damen und Herren der AfD, geht es tatsächlich nicht.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Martin Gassner-Herz [FDP]
Wenn es so einfach wäre, meine Damen und Herren der AfD, dann wäre dem Populismus in unserem Land Tür und Tor geöffnet. Dass Sie diesen Antrag – Sie haben ihn wahrscheinlich selber nicht gelesen – hier vorlegen, ist schon peinlich genug. Er ist zum einen substanzlos und zum anderen wirkungslos. Wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon im Dezember 2023 ein klares Konzept vorgelegt mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Asylbewerberleistungen neu ausrichten. Wir wollen die Leistungen reduzieren, wir wollen aber auch die komplette Asylpolitik reformieren.
Jörn König [AfD]: Wegen euch wird das überhaupt erst nötig!
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Steffen Janich [AfD]
– Da können Sie schreien, was Sie wollen. – Das hat schon Horst Seehofer auf den Weg gebracht mit seinem „Masterplan Migration. Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“. Daran, meine sehr geehrten Damen und Herren in diesem Hause, müssen wir arbeiten, damit wir den Damen und Herren von der AfD keine Bühne bieten.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Nils Gründer [FDP]
Da beginnt aber leider auch das Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren der Ampel. Herr Teutrine, manchmal muss man sich auch der Wahrheit und den Zahlen stellen. Nur ein Beispiel: 2020 gab es in Deutschland 100 000 Asylanträge; Ampel, 2023: 350 000 Asylanträge.
– Ja, das sind Zahlen, Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Wenn man sich dann die Steigerung der Asylbewerberleistungen anschaut, stellt man fest: Es sind plus 50 Prozent.
Jessica Rosenthal [SPD]: In der Welt passiert auch etwas!
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Weitere Zurufe von der SPD
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Ampelpolitik kommen mehr Menschen in unser Land, und es dürfen auch mehr bleiben. Wenn Sie mal in den Wahlkreisen unterwegs sind – ich weiß, Sie haben Probleme mit Wahlkreisabgeordneten; das zeigt ja auch Ihr Umgang mit dem Wahlrecht –, dann würden Sie merken, welche Verunsicherung es bei den Menschen gibt, wie überfordert die Kommunen sind. Dann würden Sie den Hilferuf hören und heute nicht solche Reden halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Ampel, nehmen Sie das Angebot von Friedrich Merz an. Arbeiten wir gemeinsam an einer Asylwende! Dann werden diejenigen, die heute diesen Antrag gestellt haben, nicht mehr bei 30 Prozent liegen, sondern bei viel weniger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Warum fliehen Menschen aus ihrer Heimat? Warum verlassen sie ihre Familien, ihre Freunde, ihre vertraute Umgebung? Es ist Angst. Angst vor Krieg, vor Gewalt, vor Verfolgung, Angst um das eigene Leben und um das ihrer Liebsten. Das ist die Realität von Millionen Menschen.
Wir sprechen heute über einen AfD-Antrag, der wieder einmal nur Unwahrheiten erzählt und Menschen, die bei uns Schutz suchen, unter den Generalverdacht stellt, unsere Sozialsysteme zu missbrauchen. Doch es ist etwas diffiziler und etwas differenzierter, als Sie das heute hier in Ihrem Antrag wieder einmal vorlegen.
Jörn König [AfD]: Die Anerkennungsquote liegt unter 1 Prozent!
Krieg, Verfolgung und Terror zwingen Millionen Menschen, alles aufzugeben, was sie kennen. Vor zehn Jahren habe ich an dieser Stelle gestanden und habe berichtet: 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht, weltweit. – Heute reden wir über 120 Millionen Menschen. Das ist die Realität, der wir uns stellen müssen.
Jörn König [AfD]: Wir sind der Deutsche Bundestag, nicht der Weltbundestag!
Sie wollen ihre Familien schützen. Sie wollen ein Leben in Würde führen. Viele von ihnen haben Dinge erlebt, die wir uns in unserer privilegierten Position gar nicht vorstellen können. Sie fliehen vor Terrorregimen in Ländern wie Afghanistan, Syrien oder dem Iran. Orte, an denen das Leben nichts zählt.
Deutschland und Europa sind ein Raum der Menschenrechte. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht in unserem Grundgesetz, Artikel 1. Das ist auch das Herzstück der Europäischen Union.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Und deshalb müssen wir helfen.
Ein Asylantrag darf nicht einfach abgeschmettert werden, nur weil er uns politisch gerade nicht passt. Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz und auf Würde seiner Persönlichkeit. Und wir haben die Pflicht, diesen Antrag zu prüfen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht einen Rechtsstaat aus.
Jörn König [AfD]: Ich habe es gesagt: Anerkennungsquote unter 1 Prozent!
Die AfD suggeriert in ihrem Antrag wieder einmal, alle Flüchtlinge können einfach an der Grenze abgewiesen werden. Aber das ist weder rechtlich noch praktisch möglich. Deutschland kann nicht einfach eine Festung bauen. Unsere Gesellschaft und unsere offenen Grenzen haben uns den Wohlstand beschert, auf dem wir heute stehen.
Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Und daran gilt es festzuhalten, übrigens auch für unsere Kinder und Kindeskinder.
Was hier in diesem Antrag geschieht, ginge komplett in die falsche Richtung. Ihrem Antrag kann aus Gründen der Menschenwürde niemals stattgegeben werden. Dafür steht die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! „Brot, Bett und Seife – Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber“, so lautet der Titel unseres Antrags. Warum ist das so?
Weil wir Zeuge eines weltweit einzigartigen Gesellschaftsexperimentes sind, in dem versucht wird, bei einem gut ausgebauten Sozialstaat die Grenzen zu öffnen und einfach jedermann ins Land zu lassen. Nun könnte man meinen, das ist eine Verschwörungstheorie; aber jeder kann selbst nachschauen in der ARD-Mediathek, in den „Tagesthemen“: Am 20. Februar 2018 sagte der deutsch-amerikanische Politikwissenschaftler Yascha Mounk: Wir wagen hier ein Experiment, das in der Geschichte einzigartig ist, „und zwar, eine monoethnische, monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln. Das kann klappen …, aber dabei kommt es natürlich … zu vielen Verwerfungen.“ Nun, es ist nicht nur zu Verwerfungen gekommen, sondern wir stehen inzwischen vor einem sozialpolitischen Trümmerhaufen.
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos]
50 Prozent der Bürgergeldempfänger sind Ausländer, 63 Prozent der Bürgergeldempfänger haben einen Migrationshintergrund, in Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg sind es sogar mehr als 70 Prozent. Jeder vierte Empfänger von Grundsicherung im Alter ist inzwischen Ausländer. 50 Prozent, also die Hälfte aller in Deutschland lebenden Kinder, die aus dem Ausland kommen, beziehen Bürgergeld. Die Kosten beliefen sich im vergangenen Jahr auf 50 Milliarden Euro allein auf Bundesebene; da kommen die Kosten der Länder noch hinzu.
Das, was Sie hier veranstalten, ist ein direkter Angriff auf unseren Sozialstaat, den unser Sozialstaat auf Dauer nicht überleben wird.
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos]
Und die Auswirkungen sehen wir: Mal eben fehlen 7,5 Milliarden Euro beim Bürgergeld. Es ist vor allem auch ein Angriff auf die Solidargemeinschaft. Denn kein Steuerzahler in Deutschland, der hart arbeitet, versteht, warum er arbeitet, während die Jobcenter zu einem Weltsozialamt umgebaut werden. Es wird höchste Zeit, Ihr perverses Gesellschaftsexperiment zu beenden.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
In vielen EU-Mitgliedstaaten gibt es inzwischen ein Umdenken. Dort wird das Asylrecht verschärft, die Grenzen werden kontrolliert, und vor allem werden die Sozialleistungen abgesenkt, weil man festgestellt hat, dass hohe Sozialleistungen ein Pull-Faktor sind.
Die Pull-Faktoren sind auch das größte Problem in Deutschland. Insbesondere dann, wenn Länder wie Holland, Dänemark, Schweden, Polen und Ungarn die Sozialleistungen absenken, wird aufgrund des löchrigen Asylleistungssystems der Europäischen Union Folgendes passieren: Diese Leute werden nach Deutschland weiterwandern, sie treffen auf eine irre Regierung, die dann auch noch erlaubt, dass diese Leute bei uns einen Asylantrag stellen.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind Menschen, die Schutz suchen!
Deshalb ist auch kein Land in der Europäischen Union so stark von Migrationsbewegungen betroffen wie Deutschland. Es ist also höchste Zeit, die deutschen Pull-Faktoren abzustellen.
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos]
Damit vielleicht auch die Zuschauer oben auf den Tribünen und im Fernsehen nachvollziehen können, was ich eigentlich genau meine, mache ich mal ein einfaches Rechenbeispiel auf.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weniger als für Deutsche! Weniger als das Existenzminimum!
Das entspricht dem 15-Fachen des monatlichen Einkommens in Afghanistan, das bei 30 Euro liegt. Jetzt stellen wir uns mal vor: In Deutschland liegt der durchschnittliche Lohn bei 3 540 Euro,
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos]
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Jens Teutrine [FDP]: In Ihrem Antrag geht es nicht ums Bürgergeld!
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Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hören Sie endlich auf mit Ihrer ausländerfeindlichen Hetze!
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Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Es wird Zeit, diesen Irrsinn zu stoppen. Es wird Zeit, statt Geldleistungen, statt einer Geldkarte ein striktes Sachleistungsprinzip einzuführen. Und das bedeutet nun mal das Lebensnotwendige, nämlich Brot, Bett und Seife.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen genau, dass das gegen das Grundgesetz verstößt! Aber Sie wollen das Grundgesetz ja sowieso abschaffen! Sie sind verfassungsfeindlich!
Wer wirklich auf der Flucht ist, der wird sich auch darüber freuen.
Wir haben noch ein weiteres Problem, das Sie auch nicht wegbrüllen können. Das Problem ist, dass selbst abgelehnte Asylbewerber in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben. Und wenn sie nur lange genug hier sind, bekommen sie Analogleistungen.
Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] hält eine Ausgabe des Grundgesetzes hoch
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Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Grundgesetz nennt man das! Grundgesetz! Sie wollen das Grundgesetz nicht! Sagen Sie das doch, dass Sie einen anderen Staat wollen! Sagen Sie, dass Sie einen anderen Staat wollen! Sie wollen unsere Verfassung abschaffen! Sie wollen zurück in die 30er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts!
Das bedeutet: Leistungen in Höhe des Bürgergeldes. Welches Signal geht denn von Deutschland in die Welt aus? Das Signal, das in die Welt gesendet wird, das auch Sie in die Welt senden, ist: Du kommst nach Deutschland, du kriegst fett Kohle, und wenn du abgelehnt wirst, kriegst du sogar noch mehr Kohle.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein völliger Unsinn! Sie erzählen dauernd die Unwahrheit hier! Sie lügen hier wie gedruckt!
Das ist ein ständiger Tritt in den Rücken der Steuerzahler. Und dann wundern Sie sich, dass Sie in Brandenburg abkacken, während wir bei 30 Prozent liegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Ampelfraktionen! Wehe dem, der nur den Anschein erweckt, sich nur an den letzten Umfragen zu orientieren und an sonst gar nichts mehr! Wehe dem, der sich in Panik dreht und windet! Erst wollten Sie die Asylbewerber nicht länger warten lassen, um ins Bürgergeld zu kommen, dann mussten Sie es umsetzen; Sie erinnern sich.
Zuruf von der SPD: Wie war das noch mal mit der Brandmauer?
Dirigistische Politik macht sie arm; das merken sie mittlerweile. Aber vor allem sind sie es leid, dass die Grünen in der Migrationspolitik dieser Regierung alles bremsen, hintertreiben und rauszögern.
Aber anstatt den Kurs dieser Regierung jetzt zu ändern und vielleicht das Personal in der Regierung auszuwechseln, tauschen Sie bei den Grünen nun die Parteichefs aus, ganz nach dem Motto: Unsere Politik ist ganz prima; wir müssen sie nur besser erklären. – Aber das wird Ihnen nicht helfen. Die Bürger wollen keine anderen Werbespots von der grünen Partei. Die Bürger wollen eine andere Politik in diesem Land.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie gerade auf dem Parteitag, oder was?
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Abg. Julian Pahlke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage
Und da diese Bundesregierung es immer noch nicht geschafft hat, die illegale Migration zu begrenzen, fängt es jetzt auch in der SPD an zu brodeln. Ein erster offener Brief gegen die aktuelle Asylpolitik liegt schon vor.
Angelika Glöckner [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!
Ich sehe nicht nur eine zerstrittene, sondern immer mehr auch eine verwirrte Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und jetzt, an die FDP gerichtet – –
PVizepräsidentin Petra Pau: Kollege Mörseburg, ich habe die Uhr angehalten. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen?
Sehr geehrter Herr Kollege, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja gerade gesagt, die Grünen seien schuld an allem, was in der Migrationspolitik schlecht läuft.
Ich nehme das mit großem Interesse zur Kenntnis. Deshalb würde ich Ihnen gerne die Frage stellen: Welches Ministeramt in einem Innenministerium im Land oder im Bund – diese sind ja für die Migrationspolitik zuständig – haben die Grünen in den letzten 70 Jahren bekleidet?
Wenn Sie mir zugehört haben, Herr Kollege, dann konnten Sie vernehmen, dass ich Ihnen ganz klar aufgezeigt habe, warum die Grünen das Problem in der Migrationspolitik in diesem Land sind:
Sie sitzen mit dieser Fraktion in der Bundesregierung und – ich habe es bereits gesagt – haben verhindert, dass wir die Sozialleistungen später erhöhen. Sie haben verhindert, dass die Leute später ins Bürgergeld kommen. Sie haben den Rechtskreiswechsel unbedingt gewollt.
Sie wollen doch diese Form der Migration nach Deutschland. Das ist ja auch in Ordnung, das können Sie ja auch tun. Aber die Wähler werden es Ihnen bei diesen Wahlen und auch bei den nächsten Wahlen quittieren.
Julian Pahlke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Frage können Sie nicht beantworten, oder?
PVizepräsidentin Petra Pau: Herr Kollege, ich habe die Uhr noch nicht wieder eingeschaltet und frage Sie – das wäre dann allerdings auch die letzte Zwischenfrage, die ich zulasse –, ob Sie eine Frage oder Bemerkung der Abgeordneten Beatrix von Storch erlauben.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Es wird Sie nicht verwundern, dass ich und wir Ihnen in allem zustimmen, was Sie jetzt gerade hier gesagt haben, was Sie fordern und was Sie den Grünen vorwerfen. Ich würde Sie vor dem Hintergrund gerne fragen wollen: Können Sie der Öffentlichkeit gegenüber ausschließen, dass die CDU/CSU-Fraktion irgendwann versucht, mit dieser Truppe eine Bundesregierung zu gründen, um dann das alles umzusetzen, was die ablehnen und was Sie jetzt für so wichtig erachtet haben? Können Sie das von Ihrer Warte ausschließen? Für die Regierung und für alle anderen können Sie das nicht sagen;
Beatrix von Storch [AfD]: Deswegen habe ich das gerade nachgeschoben!
Das wissen Sie auch selbst, dass das der Parteivorstand entscheidet. Das ist bei Ihnen so, das ist bei uns so. Deswegen ist eine Antwort nicht möglich.
Aber ganz klar ist, dass, wenn wir nach der nächsten Bundestagswahl in eine Bundesregierung eintreten, wir das nur tun können, wenn wir die wichtigen Änderungen, die in der Politik dieses Landes notwendig sind, auch umsetzen können.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD
Das hat unsere Parteiführung übrigens auch schon sehr deutlich klargemacht. Deswegen ist eine Koalition mit diesen Grünen aus meiner Sicht nicht möglich. Aber, wie gesagt, da müssen Sie sich an andere Stellen wenden.
Lassen Sie mich noch kurz zur FDP kommen. Herr Lindner hat ja 2017 die Koalition mit uns und den Grünen mit einem Spruch platzen lassen: Lieber nicht regieren als schlecht regieren.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie auch mal irgendwas Inhaltliches von sich geben? Oder gibt es das bei der Union nicht mehr?
Und wenn Sie ganz ehrlich sind, dann wissen Sie das mittlerweile auch. Man kann es auf den Fluren hören, man merkt es bei den Pressemeldungen, man merkt es auf Twitter und überall.
Stephan Thomae [FDP]: Würden Sie mit Frau Merkel regieren wollen?
Was dieses Land nun braucht, ist ziemlich einfach: Beenden Sie die illegale Migration! Dazu müssen Sie die Pull-Faktoren reduzieren. Sie müssen die Grenzen kontrollieren, an den Grenzen abweisen. Kümmern Sie sich um die innere Sicherheit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kein anderes Land setzt solche Anreize für illegale Migration wie Deutschland. Denn hier öffnet sich ein Füllhorn, von dem zu Hause nur geträumt wird. Der Antrag, die Versorgung auf eine Grundversorgung in Form von Sachleistungen zu reduzieren, ist deshalb richtig, wichtig und dringlich. Es gibt kein Menschenrecht auf den Erhalt deutscher Steuergelder, um diese an den Schleuser, die Familie oder auch mal an den IS weiterzuleiten. Die griffige Formel „Brot, Bett und Seife“ bringt dies plakativ auf den Punkt.
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Dann können Sie wieder zur AfD gehen!
Schon 2019 hat der EuGH das Vorliegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Artikel 4 Grundrechtecharta als eine Situation beschrieben, in der eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, und hierdurch in ihrer Gesundheit beeinträchtigt oder in einen Zustand der Verelendung versetzt wird. Diese Grundbedürfnisse hat das Gericht ausdrücklich beschrieben mit „sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden“. Jeder kann es nachlesen.
Eine Basisversorgung geht also sehr wohl konform mit der Menschenwürde. Eine Einschränkung der Leistungen ist aber nur ein ganz kleiner Baustein, nicht die Lösung der Migrationskrise. Das geht nur über Grenzschutz, Abschiebungen und Remigration. Über die Festung Europa und die Festung Deutschland. Mit Brandmauern und einer Ablehnung der Zusammenarbeit mit der AfD, liebe Union, lässt sich nichts von all dem umsetzen.
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Sie sind orientierungslos!
beweist heute Abend Herr Merz, der auf dem CDU-Empfang zum Geburtstag von Frau Merkel eine Laudatio auf Frau Merkel halten wird oder jetzt schon gehalten hat, anstatt sie für ihre Verbrechen am deutschen Volk zu verdammen.