Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 13. August 1961 begannen Sicherheitskräfte der DDR, die Sektorengrenze zwischen West- und Ostberlin mit Barrikaden, Stacheldraht und Beton abzuriegeln. Die Berliner Mauer, die mehr als 28 Jahre lang unser Land teilte, steht in besonderer Weise für das Unrecht und das Leid, das den Opfern des SED-Unrechtsregimes widerfahren ist. Folter, systematische Zersetzung von Familien und Freunden, Zwangsumsiedlungen, psychische und physische Gewalt wie in Bautzen oder anderen DDR-Gefängnissen gehörten über Jahrzehnte zum unmenschlichen Instrumentenkasten der SED-Diktatur.
Mit dem Einigungsvertrag haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Opfer des SED-Unrechtsregimes zu rehabilitieren und zu entschädigen. Der Aufgabe will selbstverständlich auch diese Bundesregierung gerecht werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb war der 13. August 2024 der richtige Tag, um genau 63 Jahre nach Beginn des Mauerbaus weitere Verbesserungen bei den Entschädigungsregelungen im Bundeskabinett zu beschließen. Wir machen damit deutlich, dass wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes anerkennen. Wir wollen ihre wirtschaftliche Lage noch einmal deutlich verbessern. Wir setzen dabei die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag um und gehen in einzelnen Punkten sogar noch darüber hinaus. Wir greifen den Wunsch der Betroffenen nach finanziellen Verbesserungen auf und tragen gleichzeitig der angespannten Haushaltslage Rechnung.
Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Erstens schaffen wir einen neuen bundesweiten Härtefallfonds für soziale Härtefälle mit einem Fondsvolumen von 1 Million Euro, aus dem Betroffene Unterstützungsleistungen erhalten können. Der Fonds wird bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter der Aufsicht der SED-Opferbeauftragten eingerichtet.
Zweitens passen wir die SED-Opferrente und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte, anders als noch vom Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode vorgesehen, nun künftig jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung an. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistungen jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend angehoben wird, und das ist gut so.
Wir führen drittens eine einmalige Leistung in Höhe von 1 500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR ein, die bisher noch keine anderen Ausgleichsleistungen erhalten haben.
Wir streichen viertens die Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt. Bisher ist es so, dass in der Regel mit dem Renteneintritt die Leistungen von 240 Euro auf 180 Euro abgesenkt werden. Diese Absenkung soll es künftig nicht mehr geben, und auch das ist gut so.
Außerdem soll das Einkommen von Partnerinnen und Partnern nicht mehr bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit der Betroffenen berücksichtigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass es den Betroffenen des SED-Unrechtsregimes besser geht. Das ist das wichtigste Ziel. Deshalb beträgt das Gesamtvolumen des Maßnahmenpakets jährlich gut 8 Millionen Euro und einmalig 1,2 Millionen Euro.
Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten für die Betroffenen eine wesentliche und spürbare Verbesserung. Sie sind ein wichtiges Signal dafür, dass wir entsprechend dem Einigungsvertrag für begangenes staatliches Unrecht der DDR als Bundesrepublik Verantwortung übernehmen und die Betroffenen nicht im Stich lassen.
Ich bitte Sie daher, auch im Sinne der Betroffenen, um eine konstruktive und zügige Beratung und am Ende vor allem auch um Ihre Zustimmung.
Vielen herzlichen Dank.