Sehr geehrte Frau Ministerin, wir wünschen Ihnen ausdrücklich gute Genesung, damit Sie die nächste Befragung wieder stehend absolvieren können.
Sie haben einleitend gesagt, dass wir jüdisches Leben in Deutschland allumfassend schützen müssen. Dazu passt meine Frage.
Ihr unmittelbarer Amtsvorgänger, Horst Seehofer, hat für die Holocaustüberlebenden, denen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, sowie ihren Abkömmlingen entsprechend Artikel 116 Grundgesetz zwei umfangreiche Erlassregelungen für einen Anspruch auf eine sogenannte Widergutmachungseinbürgerung in Kraft gesetzt. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen Israel und auch das Judentum großen Anfeindungen ausgesetzt sind, ist, glaube ich, unsere historische Verantwortung gerade gegenüber dieser Personengruppe besonders bedeutend.
Wir hören jetzt aber, dass das Bundesverwaltungsamt im Geschäftsbereich Ihres Hauses, das dafür zuständig ist, bis zu fünf Jahre braucht, um diese Wiedergutmachungseinbürgerungen durchzuführen, dass Termine erst in fünf Jahren vergeben werden. Das halten wir für inakzeptabel, gerade bei dieser Personengruppe, wo es sich teilweise um sehr betagte Personen handelt. Halten Sie das für akzeptabel, wie momentan Ihr Haus, Ihr Bundesverwaltungsamt mit dieser Personengruppe umgeht?