Herr Kollege, die Carolabrücke – ich hatte das vorhin gesagt – ist eine Brücke in kommunaler Trägerschaft und damit keine Angelegenheit des Bundes. Wir haben klare Zuständigkeiten in unserem Verfassungsgefüge,
und danach waren weder die Instandhaltung noch die Sanierung und auch nicht die Finanzierung dieser Brücke jemals eine Bundesangelegenheit.
Deswegen kann ich Ihnen sagen: Das ist Sache der Kommune und natürlich auch Sache des Landes. Es gibt Programme des Bundes, mit denen in Einzelfällen solche Projekte gegebenenfalls unterstützt werden können. Ob das hier der Fall ist, wird man gegebenenfalls prüfen. Aber diese Brücke ist keine Bundesangelegenheit. Sie betrifft nicht den Bundeshaushalt, und ihre Instandhaltung liegt auch nicht in der Verantwortung der Bundesregierung. Deswegen passt Ihre Frage nicht; Sie richten sie an die falsche Person.