Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben!“ Dieses Joachim Ringelnatz zugeschriebene Zitat zeigt, wie lange wir schon mit der Bürokratie ringen.
90 Jahre nach seinem Tod scheinen wir mit dem Abbau von Bürokratie nicht sehr weit vorangekommen zu sein. Dr. Plum, Sie haben ja darauf hingewiesen, wie einfach es vor 100 Jahren – nicht nur vor 90 Jahren – war, einen Schützenverein zu gründen.
Wir freuen uns also, dass die CDU einen neuen Versuch zum Bürokratieabbau startet, und werden dem Antrag daher zustimmen. Allerdings stellt sich uns die Frage, ob der Katalog von Maßnahmen ausreichend ist, den die CDU auflistet. Wir meinen, dass er noch deutlich erweitert werden sollte.
Das Prognos-Institut hatte dem baden-württembergischen Normenkontrollrat schon im Jahre 2019 fast 50 Vorschläge für eine Entbürokratisierung von Vereinen und Ehrenamt unterbreitet, von denen sich nun einige im vorliegenden Antrag wiederfinden. Liebe CDU, in Baden-Württemberg regieren Sie doch seit vielen Jahren mit. Es würde mich schon einmal interessieren, welche der Vorschläge dort unter Ihrer Mitwirkung umgesetzt worden sind. Vielleicht können Sie uns darüber ja noch aufklären, sehr geehrte Kollegen.
Einen Schwerpunkt des Bürokratieabbaus für ehrenamtlich geführte Vereine müssen wir auf das Steuerrecht legen. Laut einer Studie des deutschen Vereinsverbandes haben über 50 Prozent der kleinen Vereine Schwierigkeiten, die steuerlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
Der Antrag schlägt an dieser Stelle leider nur marginale Änderungen vor. Herr Müller, bei dem Beitrag von Herrn Brandner haben Sie ja Substanz vermisst. Vielleicht kann ich die nachliefern.
– Das müssen Sie ihn schon fragen.
Was halten Sie davon, ehrenamtlich geführte Vereine von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer vollständig zu befreien?
Jedenfalls bis zu einem sechsstelligen Freibetrag und nicht einer Freigrenze wie jetzt. Niemand sage, die Steuereinnahmen würden dadurch signifikant sinken. Das müsste nämlich erst erforscht werden; denn Steuereinnahmen werden statistisch nicht nach der Herkunft bestimmter Steuerpflichtiger erfasst.
Weiter geht es mit der Entrümpelung. Wenn Chorleiter und Dirigenten bezahlt werden müssen, fällt die Künstlersozialabgabe für Vereine nicht an, wohl aber bei Sängern, Grafikern usw. Das ergibt wohl kaum Sinn. Hier müssten zumindest die Grenzen für die Abgabepflicht deutlich erhöht werden.
Die EU-Pauschalreiserichtlinie treibt auch bei gemeinnützigen Vereinen ihre Blüten. Werden Vereinsreisen durchgeführt, entstehen umfangreiche Informations-, Versicherungs- und potenzielle Schadensersatzpflichten. Gemeinnützige Vereine sollten davon ausgenommen werden.
Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten beim Mindestlohn machen bei kleinen Vereinen keinen Sinn, die beispielsweise ihren Mitgliedern ein Entgelt für Aufräumarbeiten zahlen. Diese Pflichten können wegfallen, wenn die Tätigkeiten direkt dem Vereinszweck dienen.
Auch die GEMA bereitet kleinen Vereinen ständig Schwierigkeiten. Das haben einige Landesregierungen bereits erkannt: In Bayern übernimmt das Land die Gebühren der gemeinnützigen Vereine, falls kein Eintrittsgeld verlangt wird. Und auch in Hessen sollen Ehrenamtsvereine von GEMA-Kosten befreit werden. Das sollte doch auch auf Bundesebene möglich sein.
Die Liste ließe sich beliebig verlängern; die Zeit reicht dafür natürlich nicht. Nach einer Befragung der Stiftung Aktive Bürgerschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, entfallen derzeit von jeder Stunde ehrenamtlichen Engagements 32 Minuten auf die Bürokratie.
Es wird Zeit, dass wir das ändern.
Vielen Dank.