Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Abgeordnete des Deutschen Bundestages! Was Sie heute hier im Bundestag verabschieden, ist für unsere Krankenhäuser das wohl wichtigste Gesetz seit Jahren.
Wenn man eine gute Krankenhausplanung und -struktur in Deutschland haben will, muss man zwei Dinge zusammenbringen: einerseits das Planungsrecht der Länder; denn wir in den Ländern können Krankenhausplanung besser machen als Sie aus dem Bund heraus, weil die Krankenhausstrukturen regional sehr unterschiedlich sind. Auf der anderen Seite muss man das Finanzierungssystem, wo die Kompetenz ohne Frage beim Deutschen Bundestag liegt, mit der Krankenhausplanung zusammenbringen. Denn für die Krankenhäuser ist es schlecht, wenn man da zu weit auseinanderliegt.
Deswegen war es gut, dass wir uns zwei Jahre bemüht haben, eine gemeinsame Lösung zu finden. Aber die Geschäftsgrundlage dieser gemeinsamen Lösung war, ein zustimmungspflichtiges Gesetz auf den Weg zu bringen. Diesen Weg hat die Ampel verlassen,
und das kann man auch Wortbruch nennen.
Dann setzte in den Gesetzestexten eine Entwicklung ein, im Rahmen derer das Planungsrecht der Länder durch immer stärkere Qualitätsvorgaben des Bundes immer mehr eingeschränkt wurde.
Deswegen haben alle 16 Bundesländer gemeinsam elf Punkte aufgeschrieben
und den Bund gebeten, diese Punkte zu bedenken. Wenn sich 16 Bundesländer auf eine einzige Stellungnahme beziehen, dann ist das keine Parteipolitik, sondern zeigt das Länderinteresse.
Und das sollte eine Bundesregierung ernst nehmen.
Der nächste Punkt, den ich hier ansprechen will, betrifft die Auswirkungsanalyse. Ich weiß nicht, ob man im Bundestag eine Krankenhausreform beschließen kann, wenn keiner von Ihnen weiß, was das in Cent und Euro für die Krankenhäuser in Ihrem Wahlkreis bedeutet. Keiner von Ihnen weiß das.
Und wenn jetzt gesagt wird: „Wir verabschieden dieses Gesetz und können anschließend eine Auswirkungsanalyse machen“, dann muss festgestellt werden, dass das ja wohl die verkehrte Reihenfolge ist.
Das wäre ungefähr so, als würden Sie mit dem Taxi zum Stammtisch fahren und auf dem Rückweg selber fahren. Das, was Sie hier machen, ist die umgekehrte Reihenfolge. Und dafür tragen Sie die Verantwortung.
Dieser Gesetzentwurf muss überarbeitet werden. Ich will das Gesetz nicht stoppen. Ich will ein Krankenhausgesetz haben, in dem Landesplanung und Finanzierung zusammenpassen.
Deswegen wäre es, glaube ich, eine gute Sache, wenn wir über den Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort über dieses Gesetz zu sprechen
und es noch besser zu machen,
und zwar nicht besser für die Länder oder den Bund, sondern vor allen Dingen besser für die Patientinnen und Patienten in unserem Land. Das sind wir ihnen, finde ich, gemeinsam, auf Bundes- und Landesebene, schuldig.
Es geht mir gar nicht darum, ein Gesetz im Bundesrat zu stoppen; das will ich gar nicht. Vielmehr werden wir sehr dezidiert sagen, über welche Punkte wir im Vermittlungsausschuss reden müssen.