Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg: Herr Laumann, den Pfad der gemeinsamen Arbeit haben Sie verlassen
durch die Blockade des Krankenhaustransparenzgesetzes in der Bundesratssitzung im November, nicht wir.
Durch diese Blockade haben Sie übrigens auch noch die Erstellung des Groupers verzögert. Sich dann hierhinzustellen und sich darüber zu beklagen, ist schon ein ziemlich starkes Stück.
Heute ist, wie der Minister vorhin gesagt hat, ein historischer Tag für unsere Krankenhauslandschaft.
Denn heute, am 17. Oktober 2024, schließen wir die parlamentarische Beratung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ab,
der längst überfälligen, tiefgreifendsten Reform der Krankenhausversorgung der letzten 20 Jahre,
etwas, was übrigens Ihr Minister längst hätte machen können.
Damit werden wir die Qualität der stationären Versorgung nachhaltig verbessern und ihre Finanzierungssystematik neu gestalten.
Als junger Arzt am Klinikum Braunschweig habe ich die Einführung des Fallpauschalensystems Anfang der 2000er-Jahre hautnah miterlebt; auch Herr Kollege Grau hat vorhin davon berichtet.
Ich habe erfahren, wie man im sprichwörtlichen Hamsterrad immer schneller immer mehr Patienten behandeln musste, um die laufenden Betriebskosten über die Fallmenge zu erwirtschaften. Dieser offenkundige Fehlanreiz hat zur schleichenden Kommerzialisierung des medizinischen Betriebs geführt und einen Kostendruck erzeugt, der letztlich eine Mehrbelastung der Beschäftigten im stationären Bereich zur Folge hatte und hat.
Unzureichende Strukturvorgaben gepaart mit Sparanreizen führen dazu, dass komplexe Eingriffe aus ökonomischen Gründen in kleineren Krankenhäusern nur selten durchgeführt werden. Dies hat in letzter Konsequenz zu Qualitätsdefiziten in der Versorgung geführt, die sich negativ auf das Wohl unserer Patientinnen und Patienten auswirken. Obwohl wir eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt haben – der Minister hat es vorhin gesagt – mit Krankenhausausgaben in Höhe von rund 100 Milliarden Euro – wir sind hier weltweit führend –, rutschen wir in den qualitativen Kennzahlen ins Mittelfeld. Das können und dürfen wir nicht zulassen.
Gesundheit ist ein Grundrecht und keine Ware. Deshalb wollen wir der Kommerzialisierung des medizinischen Betriebs entschlossen entgegenwirken. Mit der Einführung erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ermöglichen wir es den Krankenhäusern, ihre Strukturen unabhängig von Fallzahlen zu finanzieren. Dies verringert den Anreiz, die Anzahl der Behandlungen unnötig zu steigern, und senkt den Kostendruck. Dadurch schaffen wir eine nachhaltigere Versorgung und erhöhen darüber hinaus auch die Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus.
Zusätzlich führen wir medizinisch-fachliche Leistungsgruppen mit klaren Mindestanforderungen an Struktur- und Prozessqualität ein, um die Behandlungsqualität zu verbessern. So können wir Leben retten und unnötige Operationen vermeiden. Unser Ziel ist, Stärken zu stärken und Schwächen zu beseitigen.
Als Berichterstatter meiner Fraktion freue ich mich ausgesprochen, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, in 50 Änderungsanträgen eine ganze Reihe von wichtigen Verbesserungen zu erreichen. So stärken wir den eigentlichen revolutionären Kern dieser Reform: die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Diese öffnen wir für die ambulante Versorgung, was besonders in ländlichen Regionen eine nachhaltige Perspektive bietet.
In den neuen Einrichtungen können Kurzzeit- und Übergangspflege sowie weitere ausgewählte stationäre Leistungen gebündelt unter einem Dach angeboten werden. Wir sichern die Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, mit der Stärkung der Finanzierung der Sicherstellungshäuser durch eine fallunabhängige Sockelfinanzierung. Wir weiten die Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben auch auf die Krankenhäuser der Maximalversorgung aus.
Wir stärken die Pflege, indem zukünftig jedes Krankenhaus neben einer ständigen ärztlichen Leitung auch eine pflegefachliche Leitung haben muss.