Nein, ich würde gerne fortfahren.
Diese Maßnahmen sind wichtige Bausteine auf dem Weg zu mehr Ordnung und Kontrolle in der Migration. Und diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Waffenrecht kommen. Ich habe mich selbst durch viele Gespräche und Besuche bei der Bundespolizei davon überzeugen lassen, dass erweiterte Kontrollmöglichkeiten gerade an Bahnhöfen, gerade bei Veranstaltungen – mit Blick auf das Thema Waffen und die gestiegene Gewaltkriminalität in Deutschland – Sinn ergeben können.
Weitere Schritte im Waffenrecht fallen mir und vielen anderen aus meiner Fraktion aber nicht leicht. Denn die Freien Demokraten haben ein besonderes Verhältnis zu den Legalwaffenbesitzern, zu den Jägern, zu den Sportschützen und zum ländlichen Raum.
Deswegen bitte ich alle, denen das Waffenrecht besonders am Herzen liegt, die Version des Sicherheitspakets, die heute hier auf dem Tisch liegt, mit dem zu vergleichen, was das Bundesinnenministerium in der Vergangenheit im Bereich des Waffenrechts vorgeschlagen hat. Sie werden feststellen: kein Halbautomatenverbot, kein Verbot des Gastschießens bei Schützenvereinen, kein Armbrustverbot, keine Ausweitung der psychologischen Gutachten, keine Regelabfrage beim Gesundheitsamt und kein Kleiner Waffenschein bei SRS-Waffen.
Diese Vorschläge gehen teilweise noch auf Horst Seehofer zurück. Dass sie nicht umgesetzt werden, liegt daran, dass die Freien Demokraten am Tisch saßen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte alle, denen das Waffenrecht am Herzen liegt,
die Version des Sicherheitspakets, das heute zur Abstimmung steht, mit der ursprünglichen Entwurfsfassung zu vergleichen. Sie werden feststellen: Anders als ursprünglich gedacht, gibt es für alle Messerverbotszonen, auch für die neu dazugekommenen, einen einheitlichen Ausnahmekatalog für Menschen, die ein berechtigtes Interesse am Führen eines Messers haben. Diese Menschen können mit diesem Gesetz erkennen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Und die Legalwaffenbesitzer werden nicht über Gebühr belastet. All das haben wir im parlamentarischen Verfahren geändert. Anders als ursprünglich gedacht, wird auch die Erweiterung der Möglichkeit zur vorläufigen Sicherstellung auf sechs Monate beschränkt. Diese Änderungen gibt es, weil Menschen am Tisch saßen, denen die Legalwaffenbesitzer nicht egal sind, sondern denen die Schützen und die Jäger am Herzen liegen.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich etwas zu den digitalen Ermittlungsbefugnissen sagen. Die Anhörung zum vorliegenden Sicherheitspaket – das ist in der Debatte schon zum Ausdruck gekommen – hatte ein ganz klares Ergebnis, ein Ergebnis, das so klar war, wie es selten bei Anhörungen der Fall ist.
In der Anhörung zum vorliegenden Sicherheitspaket ist unmissverständlich klar geworden, dass die biometrische Gesichtserkennung und die automatisierte Datenanalyse sehr schwere Grundrechtseingriffe sind. Und wenn man unbedingt will, dass unsere Sicherheitsbehörden diese Befugnisse bekommen, dann muss man die Voraussetzungen deutlich strenger ausgestalten. Genau das haben wir gemacht.
Und wer solche Befugnisse einsetzen will, der muss dafür einen technischen Plan haben. Man kann so eine Befugnis nicht blind ins Gesetz schreiben. Deswegen stellen wir sicher, dass die Befugnisse erst dann zum Einsatz kommen können, wenn die technischen Details in der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten geklärt sind.
Damit haben wir diese Befugnisse bürgerrechtlich eingehegt. Und es ist gut, dass wir das gemacht haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Paket; denn ich glaube, dass weitere Schritte zur geordneten Migration nach Deutschland nötig sind.
Herzlichen Dank.