Vielen Dank dafür. – Herr Minister Buschmann, der Straftatbestand „Exhibitionismus“ bezieht sich also doch auf die vorgezeigten Geschlechtsteile.
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Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind aber ganz schön exhibitionistisch hier unterwegs!
Das heißt, im Falle Ihrer juristischen Bewertung kommen wir doch wieder dazu – wie es auch im Bereich des Wehrdienstes ist –, dass dann das biologische Geschlecht einspringt und der exhibitionistische Mann als biologischer Mann zu bestrafen ist.