Meine Nachfrage geht an Frau Ministerin Paus. – Ich nehme die Antwort des Herrn Minister jetzt so wahr, dass er erst die Länder befragt und Sie nicht mit einbezogen hat. Die Gemeinsame Geschäftsordnung sagt: Wenn damit zu rechnen ist, dass es in wesentlichen Punkten eine Abweichung gibt, kann die Zuleitung nur im Einvernehmen erfolgen. – Ich sehe es so, dass dieses Einvernehmen nicht da war. Ist das richtig? Und wenn ja: Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Mittwoch, 6. November 202420. Wahlperiode, 196. SitzungBefragung der Bundesregierung
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