Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist Corona noch nicht vorbei, und leider wird uns das Virus noch weiter erhalten bleiben. Aber gerade deswegen müssen wir doch lernen, im Alltag mit diesem Virus zu leben.
Jetzt das Positive: Wir sind nicht in derselben Position wie vor zwei Jahren. Wir haben wirksame Impfstoffe, meine Damen und Herren, auch gegen Omikron. Deswegen fordere ich immer: Lassen Sie sich impfen, und lassen Sie sich boostern!
Wir haben antivirale Medikamente, die schwere Verläufe verhindern; auch das ist anders als vor zwei Jahren. Und wir wissen mehr über das Virus als noch vor zwei Jahren. Die jetzige Omikron-Subvariante BA.2 scheint sich gerade als vorherrschende Virusvariante durchzusetzen. Sie hat eine noch höhere Übertragbarkeit als die Variante BA.1; deswegen auch die hohen Infektionszahlen. Aber – das ist uns ganz wichtig – beide Virusvarianten verursachen häufig milde Verläufe. Wir alle kennen doch aus unserem Bekanntenkreis die Fälle: Doppelt Geimpfte haben das Virus, sie wussten es gar nicht, sie haben es durch Zufall erfahren und haben milde Verläufe.
Die Infektionszahlen sind zwar hoch, aber die Zahl der Fälle, die einen Krankenhausaufenthalt oder eine intensivmedizinische Behandlung erfordern, hat sich von diesen hohen Infektionszahlen weitgehend entkoppelt. Zum Beweis dafür einmal ein Vergleich: Genau heute vor einem Jahr hatten wir eine Inzidenz von 84 – man vergisst das immer – und eine Hospitalisierungsrate von 6,1. Die Zahlen von heute: Wir haben eine Inzidenz von 1 607 bei einer Hospitalisierungsrate von 7,4. Daran sehen Sie doch, dass wir dieses Virus anders beurteilen müssen.
Das zeigt, dass sich das Virus während der Pandemie verändert hat. Deswegen müssen wir bei Omikron auch andere Schlüsse und andere Maßnahmen zulassen, meine Damen und Herren.
Um noch einmal auf die Todeszahlen zu sprechen zu kommen – ich habe mir den letzten RKI-Lagebericht vom 10. März vorgenommen –: Aktuell steigt die Zahl der Covid-Todesfälle leicht an; sie liegt aber weiterhin deutlich unter dem Niveau aller vorhergegangenen Wellen. Auch das müssen wir bei der Beurteilung berücksichtigen, meine Damen und Herren.
Führen wir uns bitte noch einmal vor Augen, was das Ziel aller Maßnahmen in Vergangenheit und Zukunft war und ist. Ziel war und ist, die Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern und vor allem – das ist ganz wichtig – die vulnerablen Gruppen zu schützen. Genau das machen wir jetzt mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, meine Damen und Herren.
Einschränkungen sind nur dort vorgesehen, wo sie auch wirklich notwendig sind, nämlich in Alten- und Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern und – ganz wichtig – in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und im öffentlichen Personennahverkehr. Die allgemeine Maskenpflicht und weitere Einschränkungen fallen außerhalb dieser vulnerablen Gruppen weitgehend weg. Da setzen wir nach zwei Jahren Pandemie endlich wieder auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren.