Hochverehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich kann mich dem ersten Satz der Kollegin Heubach komplett anschließen und sagen: Dieser Antrag der Union könnte auch von der FDP stammen. Er ist nämlich wirklich gut in seiner Zielsetzung.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag –
das darf man übrigens sagen in Anwesenheit der Kolleginnen Rüffer, Aeffner und des Kollegen Takis Mehmet Ali – ja auch sehr schnell auf diese Fragen verständigen können.
Dann muss man als Nächstes gucken: Wer ist eigentlich welche Schritte auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit und Erleichterungen gegangen? Ich möchte dazu sagen, dass im Bereich des Gebärdensprachdolmetschens eine wesentliche Maßnahme in dieser Wahlperiode umgesetzt werden konnte, indem nämlich eine sehr komplexe und überfordernde umsatzsteuerliche Regelung, die im Ergebnis dazu geführt hat, dass man möglicherweise erst im übernächsten Jahr wusste, ob man eigentlich Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer ausweisen muss, durch das Bundesfinanzministerium in eine gängige Form gebracht worden ist.
Ähnlich wie bei der Umsatzsteuerregelung für Inklusionsunternehmen, die wir auch schon in der 19. Wahlperiode diskutiert haben, hat es hier also ebenfalls eine Sicherung des Umsatzsteuerprivilegs gegeben. Deswegen ist es zulässig, dass man, Frau Kollegin Heubach, guckt, wer in welchem Aufgabenbereich eigentlich seine Hausaufgaben gemacht hat und wer sie vielleicht noch vor sich hat.
Im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen sind wir jedenfalls die schwierigen steuerlichen Dinge angegangen, Herr Kollege Oellers, Herr Kollege Hüppe, von der die Union in der 19. Wahlperiode noch gesagt hat, die könne man aus europarechtlichen Gründen gar nicht national regeln. Die sind geregelt, und
deswegen haben wir jetzt Sicherheit für die Inklusionsunternehmen als wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt.
Die Auffassung, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als verantwortliches Ministerium, hochverehrte Frau Staatssekretärin Griese, das über ein Drittel des Bundeshaushalts verantwortet, nicht in der Lage ist, das Kompetenzzentrum auf den Weg zu bringen, kann man vertreten; sie ist bei rund 180 Milliarden Euro im Haushalt dieses Ministeriums nur nicht zielführend.
Ich will deutlich sagen: In der Sache sind in den letzten drei Jahren viele Dinge erreicht worden. Viele Dinge sind noch offen. Ich freue mich, dass die Union mit ihrem Antrag bekräftigt, dass sie in der nächsten Wahlperiode offensichtlich bereit ist, an mehr Inklusion in Deutschland zu arbeiten.
Sofern der Antrag, den Sie hier einbringen, allerdings darauf abzielt, in dieser Wahlperiode noch schnell Dinge umzusetzen, darf ich Ihnen das Zitat des Kollegen Friedrich Merz vor Ihrer Fraktionssitzung vom gestrigen Tage einmal vorhalten, der ausgeführt hat:
„Wir werden keinem Gesetzentwurf … zustimmen, der haushaltswirksam ist. Wir haben weder einen Nachtragshaushalt … 2024, noch gibt es einen Haushalt für … 2025. Damit verbieten sich Beschlussfassungen, die haushaltswirksam sind.“
Ich gehe davon aus, dass er das so meinte und dass Sie sich daran halten.
Dann ist allerdings der Punkt II – –
– Dazu kommen wir doch gleich. Sie wissen doch noch gar nicht, wie wir abstimmen.