Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bisherige Debatte hat nun einen klaren Unterschied gezeigt. Sie hier unmittelbar links leiden unter datenschutzrechtlichen Phantomschmerzen, bei einer bloßen Computeradresse wohlgemerkt. Wir stellen hingegen die echten Schmerzen und Verletzungen von Kindern in den Mittelpunkt unseres Antrages und dieser Debatte. Ich spreche von Kindern, die mitten unter uns Opfer von sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch werden. Diese Kinder sind ihren Peinigern oft über Jahre hinweg ausgeliefert. Der Missbrauch wird gefilmt und ins Netz gestellt, dort tausendfach abgerufen. Diese Kinder werden immer wieder aufs Neue Opfer des verbrecherischen Missbrauchs.
Polizisten und Polizistinnen müssen diese Videos Tag für Tag anschauen, um Taten und Täter aufzuklären. Sie sehen nicht nur die perversen Missbrauchstaten, sie müssen auch die Schreie der Kinder mit anhören. Die Politik der Bundesregierung verweigert diesen Polizisten aber seit drei Jahren die Ermittlungsinstrumente, die sie dringend benötigen, um sehr viele mehr dieser schrecklichen Taten aufklären zu können.
FDP, Grüne und SPD unterlassen es damit seit drei Jahren, Kinder aus der Hölle des sexuellen Missbrauchs zu retten. Sie nehmen es hin, dass Tausende von Missbrauchsfällen nicht aufgeklärt werden und die betroffenen Kinder weiterhin in den Fängen ihrer Peiniger verbleiben. Wir nehmen das nicht hin.
Und Sie sollten es auch endlich lassen, ständig hier juristische Nebelkerzen zu werfen.
Wir stehen mit diesen Anträgen fest auf dem Boden des europäischen Rechts; denn der EuGH hat schon vor über zwei Jahren klargestellt, dass eine Speicherpflicht für Computeradressen zum Zwecke der Verfolgung schwerer Straftaten einwandfrei zulässig ist.
In sehr vielen Fällen ist diese IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz, um die Täter ausfindig zu machen. Wenn bei den Missbrauchstaten im Netz eine IP-Adresse ermittelt wird, kann sie aber nur dann einem Täter zugeordnet werden, wenn der Internetdienstanbieter diese Adresse auch gespeichert hat. Manche tun das für maximal sieben Tage. Manche Provider tun das gar nicht.
Von entscheidender, ja, lebensentscheidender Bedeutung sind solche Zuordnungen auch bei der Aufklärung und Verhütung anderer schwerer Straftaten. So konnte ein Terroranschlag, der zum letzten Jahreswechsel in Castrop-Rauxel in Nordrhein-Westfalen geplant wurde, nur deshalb in letzter Minute verhindert werden, weil die IP-Adresse, die unsere Polizei bekam, noch nicht sieben Tage, sondern eben erst sechseinhalb Tage alt war. Unsere Sicherheitsbehörden haben für diese Verhinderung Dank verdient, aber sie haben es auch verdient, dass sie endlich die notwendigen digitalen Befugnisse im Kampf gegen den Terror bekommen, meine Damen und Herren.
Diese Bundesregierung und die drei Fraktionen, die hier links von uns sitzen, haben es bis heute hingenommen, dass die Aufklärung von Kindesmissbrauch, die Rettung von Missbrauchsopfern und die Verhinderung von Terroranschlägen in unserem Land wirklich vom puren Zufall abhängig ist.
Sie sind verantwortlich für die historisch größte rechtspolitische Bankrotterklärung einer Bundesregierung.
Und Sie hier links erhalten für diese skandalöse Haltung auch noch Beifall von hier ganz rechts.
Das Thema IP-Adressen ist ein weiterer Beleg dafür – –