Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir debattieren heute ein Thema erneut im Deutschen Bundestag, das zum Glück nur für die wenigsten Menschen in ihrem Leben relevant wird; aber für sie und ihre Angehörigen ist es essenziell. Auf ein Organ zu warten, zu hoffen, zu bangen, vielleicht halbe Zusagen zu bekommen, und am Ende kommt es doch nicht zu einer Transplantation, das ist für viele ein sehr schwerer Weg. Die Menschen, die ein Organ transplantiert bekommen, sich danach in Selbsthilfegruppen engagieren, wo sich oft auch Angehörige engagieren, erleben immer wieder, dass es viele nicht schaffen.
Wir glauben, dass es an der Zeit ist, eine Grundrechtsabwägung vorzunehmen, so wie sie auch Kolleginnen und Kollegen vor mir skizziert haben, die auf der einen Seite umfasst, dass es einer Entscheidung bedarf, die aus unserer Sicht zumutbar ist. Wenn auf der anderen Seite steht, dass damit Leben gerettet werden können, dann glauben wir, es ist an der Zeit, diese Entscheidung im Deutschen Bundestag zu treffen.
Ich möchte Sie eins fragen, wenn Sie zu denjenigen gehören, die die Widerspruchsregelung gerade kritisch sehen und diesen Grundrechtseingriff für angeblich nicht vertretbar halten: Wie kommt es, dass wir die Widerspruchsregelung seit Jahren implizit akzeptieren? Wir akzeptieren sie, wenn wir nach Österreich fahren
oder in ein anderes europäisches Land, in dem die Widerspruchsregelung gilt. Wenn Sie dort versterben, sind Sie Organspender, wenn Sie nichts anderes erklärt haben. Wenn das tatsächlich so eine schwere Entscheidung und so ein No-Go wäre, dann, glaube ich, würden sich Leute damit anders auseinandersetzen; aber wir akzeptieren es.
Genauso akzeptieren wir die Widerspruchsregelung implizit, wenn wir Organe aus Eurotransplant-Ländern annehmen,
in denen die Widerspruchsregelung gilt, weil Patienten aus Deutschland mittlerweile negative Punkte auf der Listung dafür erfahren, dass wir im Gegensatz zu den anderen Ländern so wenig Organe transplantieren. Unsere Patientinnen und Patienten haben schlechtere Chancen, weil wir die Widerspruchsregelung nicht haben.
Patientinnen und Patienten ziehen nach Spanien, verlegen dorthin ihren Wohnsitz, um bessere Chancen auf ein Organ zu haben. Sie können sich jetzt vorstellen, welche das können und welche nicht. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das keinen Einfluss auf die Frage haben sollte, ob ich mehr Chancen auf ein Organ habe.
Um das Medizinische einmal zu sagen – es ist ja von einigen gerade die Lebendspende angesprochen worden –: Bei Lebern und Nieren kann das eine Variante sein, aber mindestens bei Herzen, bei einer Bauchspeicheldrüse, bei einer Lunge kommt die Lebendspende leider nicht infrage. Ich muss auch als Ärztin sagen, ich finde es kritisch, einen gesunden Menschen mit einer Organentnahme zu belasten, was auch Folgeerkrankungen mit sich bringen kann, anstatt auf postmortal gespendete Organe zurückzugreifen,
wenn es eine hohe Bereitschaft dafür gibt und wenn den Menschen dafür nur zugemutet werden muss, sich einmal damit auseinanderzusetzen. Ich glaube, wir misstrauen Menschen und trauen ihnen viel zu wenig zu, wenn wir glauben, es wäre zu viel verlangt, sich einmal mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Deswegen bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Thema darauf hinzuwirken, dass wir es diesmal schaffen, das parlamentarische Verfahren noch zum Ende zu bringen, dass wir es diesmal schaffen, der Hoffnung gerecht werden zu können, die viele haben. Die Widerspruchsregelung ist nicht der einzige Baustein, der zu besseren Zahlen führt, aber sie hat einen Effekt; das zeigen die Erfahrungen aus allen anderen Ländern. Bitte lassen Sie uns den nutzen! Auch hier geht es um Leben.
Vielen Dank.